2023/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0040-Pr 1/2004
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2056/J-NR/2004
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „das Kostenrisiko bzw. die Kostenübernahme bei Gerichtsverfahren“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass sich die Anfrage im Sinne der Einleitung auf Verfahren bezieht, in denen ein Mitglied der Bundesregierung wegen getätigter Meinungsäußerungen gegen Dritte gerichtlich vorgeht oder in denen aus diesen Gründen gegen ein Mitglied der Bundesregierung vorgegangen wird.
Zu 1 bis 5:
Eine Übernahme von solchen Kosten bzw. Kostenrisiken erfolgt im Bereich des Bundesministeriums für Justiz grundsätzlich nicht.
Zu 6:
Die im § 33 StPO umschriebenen Aufgaben der Generalprokuratur werden durch solche Verfahren im Regelfall nicht berührt.
Zu 7:
Die Republik Österreich schließt dem Grundsatz der Nichtversicherung im Bundeshaushaltsgesetz folgend keine Rechtschutzversicherungen ab.
. September 2004
(Maga. Karin Miklautsch)