2024/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.09.2004
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0041-Pr 1/2004

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2070/J-NR/2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit im Zuständigkeitsbereich des Ressorts durch Herausgabe zahlreicher Broschüren, durch die auf der Website und im Intranet Justiz verfügbaren Informationen sowie durch Veranstaltungen nach. Broschüren werden zu einem Gutteil in der Vervielfältigungsstelle der Zentralstelle, teils durch Justizanstalten und  zu einem geringen Teil durch Vergabe an Externe erstellt. Inseraten- oder Werbekampagnen wurden vom Bundesministerium für Justiz nicht durchgeführt.

Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sind im Justizressort im Rechnungswesen nicht als solche erfasst. Teile davon sind zum Beispiel in den Voranschlagsposten 1/30008-4035 Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe, 1/30008-7270 Entgelte für sonstige Leistungen von Einzelpersonen oder auch 1/30008-7280 sonstige Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und juristischen Personen enthalten. Es ist daher mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht möglich, die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit aus diesen Voranschlagsposten zu isolieren.

Auf Grund des besonderen Informationsbedürfnisses der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Heimaufenthaltsgesetz und dem Heimvertragsgesetz wurden für redaktionell bearbeitete Informationsleistungen in der „Kronen Zeitung“ an die Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlags GmbH & Co KG insgesamt 10.342,17 Euro bezahlt.

Ich gehe davon aus, dass von dieser Anfrage auch nicht Aufwendungen für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Firmenbuch, mit Ediktalverfahren sowie Ausschreibungen umfasst sind.

 

. September 2004

 

(Maga. Karin Miklautsch)