2026/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben
am 9. Juli 2004 unter der Nr. 1996/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Zuordnungen der Förderungen der Kunstsektion an die Bundeslän-
der gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Zuge der Erstellung des Kunstberichtes 2002 hat sich insbesondere im Hinblick
auf Projekte mit Auslandsbezug die Notwendigkeit für eine dritte Zuordnungskatego-
rie - das „begünstigte Land“ - ergeben.

Im Rahmen der Landeskulturreferentenkonferenz am 22. und 23. Mai 2003 in
Krems wurden die Landeskulturreferenten diesbezüglich informiert.

Zu Frage 2:

Ziel der neuen Zuordnungskategorie ist es, das im Endeffekt am meisten durch eine
Förderung „begünstigte" bzw. das aus einer Förderung den größten Nutzen ziehen-
de Bundesland zu erfassen. Unter „Begünstigungen“ und „Nutzen“ sind sowohl
künstlerische und Imageeffekte sowie der verbesserte Ruf und die künstlerische An-
ziehungskraft einer Stadt/Region, als auch direkt materielle Vorteile (z.B. Steuer-
einnahmen und Umwegrentabilität) zu verstehen.

Zu Frage 3:

Mit der Umstellung der neuen Förderungszuordnung waren die betroffenen Fach-
referenten der jeweiligen Abteilungen in der Kunstsektion beschäftigt.


Zu den Fragen 4 und 5:

Es wurden keine gesonderten Zeit-Aufzeichnungen geführt. Die Umsetzung erfolgte

ausschließlich durch die Mitarbeiter der Kunstsektion im Rahmen des regulären

Dienstbetriebes.

Zu Frage 6:

In den Datenbanken waren Änderungen notwendig; - die dadurch entstandenen

Kosten betrugen € 9.410,- exl. MwSt. (2 Personenwochen).

Zu Frage 7:

Erfolg It. Kunstberichte 1999-2001, KD/AS 2002 u. 2003 Kunstdat-Auswertung,

antragstellerbezogenes Bundesland (AS)

 

Bundesländer (€)

1999

%-Ant.

1999

2000

%-Ant.
2000

2001

%-Ant.
2001

2002
KD/AS

%-Ant.

2002

Burgenland

719.393

0,81%

794.036

1,03%

714.926

0,67%

808.135

1,02%

Kärnten

1.392.001

1,57%

1.273.039

1,65%

1.295.220

1,21%

1.070.136

1,35%

Niederösterreich

1.560.087

1,76%

1.797.615

2,33%

1.787.746

1,66%

2.340.541

2,94%

Oberösterreich

2.185.229

2,47%

1.803.196

2,34%

2.017.333

1,88%

1.978.577

2,49%

Salzburg

8.366.716

9,46%

7.973.900

10,35%

16.809.300*

15,64%

7.492.973

9,42%

Steiermark

2.842.945

3,21%

2.887.303

3,75%

17.355.336**

16,15%

3.109.175

3,91%

Tirol

1.929.067

2,18%

1.737.368

2,25%

2.275.041

2,12%

2.187.712

2,75%

Vorarlberg

3.918.655

4,43%

3.756.648

4,88%

3.957.161

3,68%

3.454.923

4,34%

Wien exkl.BTG*,
inkl. KSVF**

64.500.243

72,89%

54.082.111

70,19%

59.826.298

55,66%

55.906.600

70,27%

EU und Ausland

1.072.418

1,21%

549.721

0,71%

977.575

0,91%

1.207.933

1,52%

Künstlerhilfe

0

0,00%

398.926

0,52%

470.249

0,44%

0

0,00%

Summe/Erfolg
It. KB

88.486.754

100,00%

77.053.863

100,00%

107.486.185

100,00%

79.556.705

100,00%

* (inkl. Kleines Festspielhaus)
"(inkl. Kulturhauptstadt Graz)


Bundesländer (€)

2003 KD/AS

%-Ant.

2003

Burgentand

987.390

1,25%

Kärnten

1.122.694

1,42%

Niederösterreich

3.239.899

4,11%

Oberösterreich

2.378.075

3,02%

Salzburg

7.806.067

9,91%

Steiermark inkl. Kulturh. Graz

5.259.740

6,68%

Tirol

2.249.685

2,86%

Vorarlberg

4.449.181

5,65%

Wien exkl.BTG*

49.900.490

63,34%

EU und Ausland

1.393.215

1,77%

Summe / Erfolg It. KB

78.786.437

100,00%

* BTG= Bundestheatergesellschaften

** KSVF= Künstlersozialversicherungsfonds

Erläuterungen zur Zeile Künstlerhilfe

Die Künstlerhilfe-Zahlen 1999,2002 und 2003 sind in dieser Aufstellung den einzelnen Bundesländern nach „Wohnsitz"
zugeordnet. In den Jahren 2000 und 2001 wurden sie extra ausgewiesen. Ab 2002 wird die neue Kunstdatenbank eingesetzt,
in der eine Bundesländerzuordnung für die Empfänger der Künstlerhilfe erfolgt.

Zu den Fragen 8 und 9:

Die Kunst.Datenbank wurde erst zu Beginn des Jahres 2003 auf das „begünstigte

Bundesland" erweitert. Vollständige Daten liegen daher erst ab 2003 vor.

Ausgaben 2003 - nach dem begünstigten Bundesland/ ohne Berücksichtigung der
an die Bundestheater geleisteten Zahlungen in der Höhe von € 133,645,000,--

1) %-Aufteilung auf Basis der bereinigten Fördersumme (d.h. exkl. Gemischt-Bundesland sowie EU und
Ausland)

 

Bundesländer

2003

%-Anteil

Burgenland

1.020.790

1,72%

Kärnten

1.496.810

2,52%

Niederösterreich

3.101.408

5,22%

Oberösterreich

2.384.675

4,01%

Salzburg

7.823.876

13,16%

Steiermark

5.499.533

9,25%

Tirol

2.269.550

3,82%

Vorarlberg

4.457.731

7,50%

Wien exkl.BTG

31.378.975

52,80%

Zwischensumme*

59.433.348

100,00%

Gemischt - Bundesland

19.353.088

 

Summe Erfolg It. KB

78.786.437

 

2003 Erfolg nach Kunst.Dat/begünstigtes Bundesland, wobei die Summe den Erfolg It. Kunstbericht ergibt.


Zu den Frage 10 und 12:

Sowohl der Vereinssitz als auch der Schwerpunkt der geförderten Aktivitäten der
Wiener Philharmoniker und des Klangforum Wien liegen in Wien (siehe auch Be-
antwortung zu Frage 2).

Zu den Fragen 11 und 13:

Die Dokumentationsstelle für neue österreichische Literatur (ansässig im Wiener
Literaturhaus) wurde aufgrund des Umstandes, daß es inzwischen in jedem öster-
reichischen Bundesland ein Literaturhaus gibt, sowie wegen ihres Sitzes in Wien
und ihrer mehrheitlich auf die Bundeshauptstadt bezogenen Tätigkeit mit „Wien"
codiert.

Das Internationale Institut für Jugendliteratur und Leseforschung wurde ebenfalls
wegen seines Sitzes in Wien und seiner mehrheitlichen Tätigkeit für Wien mit
"Wien" codiert (siehe auch Beantwortung zu Frage 2).

Zu Frage 14:

Wenn ein Verein seinen Sitz in einem bestimmten Bundesland hat, sich der größte
Teil seiner Tätigkeit, seiner Themen und ihrer Auswirkung auf dieses Bundesland
bezieht und dieses Bundesland auch den größten Nutzen daraus zieht (vergleiche
Antwort auf Frage 2), so wird dieser Verein selbstverständlich diesem Bundesland -
und somit auch Wien - zugeordnet. Treffen diese Kriterien auf Institutionen zu, so
werden sie auch dann, wenn ihnen überregionale Bedeutung und Anerkennung zu-
kommt, dem entsprechendem Bundesland zugeordnet.