2029/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
9. Juli 2004 unter der Nr. 2050/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Kostenrisiko bzw. Kostenübernahme von Gerichtsverfahren gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:
Nein.

Zu Frage 2:

Es ist unklar, ob sich die Fragestellung auf Klagen gegen den Bundeskanzler oder
auf Klagen des Bundeskanzlers bezieht. Ungeachtet dessen könnte eine Kosten-
übernahme nur dann erfolgen, wenn die Klagen mit der Ausübung des Amtes im
Zusammenhang stehen. Dies wird jeweils im Einzelfall zu prüfen sein.

Zu den Fragen 3 und 5:

Ich verweise auf die Beantwortung zu den Fragen 1 und 2.

Zu Frage 4:
Keine.

Zu Frage 6:

Eine Information der Generalprokuratur erfolgt nicht. Sofern in Zivilprozessen die

Republik Österreich, vertreten durch den Bundeskanzler, klagt bzw. geklagt wird,

erfolgt nach dem Prokuraturgesetz, StGBI. 172/145, die Vertretung durch die Fi-

nanzprokuratur.

Zu Frage 7:

Im Hinblick auf die Bestimmung des § 58 Bundeshaushaltsgesetz, nach der - bis
auf wenige Ausnahmefälle - der Grundsatz der Nichtversicherung gilt, werden keine
solchen Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen.