2029/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2004
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
9. Juli 2004 unter
der Nr. 2050/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Kostenrisiko bzw. Kostenübernahme von Gerichtsverfahren gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu Frage 2:
Es ist unklar, ob sich die
Fragestellung auf Klagen gegen den Bundeskanzler oder
auf Klagen des Bundeskanzlers bezieht. Ungeachtet dessen könnte eine Kosten-
übernahme nur dann erfolgen, wenn die Klagen mit der Ausübung des Amtes im
Zusammenhang stehen.
Dies wird jeweils im Einzelfall zu prüfen sein.
Zu den Fragen 3 und 5:
Ich verweise auf die Beantwortung zu den Fragen 1 und 2.
Zu Frage 4:
Keine.
Zu Frage 6:
Eine Information der Generalprokuratur erfolgt nicht. Sofern in Zivilprozessen die
Republik Österreich, vertreten durch den Bundeskanzler, klagt bzw. geklagt wird,
erfolgt nach dem Prokuraturgesetz, StGBI. 172/145, die Vertretung durch die Fi-
nanzprokuratur.
Zu Frage 7:
Im Hinblick auf die Bestimmung des §
58 Bundeshaushaltsgesetz, nach der - bis
auf
wenige Ausnahmefälle - der Grundsatz der Nichtversicherung gilt, werden keine
solchen
Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen.