2033/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für LAND- und FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT und WASSERWIRTSCHAFT

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 9. Juli 2004, Nr. 2024/J, betreffend Vollziehung Futtermittelgesetz 2003, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Von 1225 Betrieben wurden 774 mindestens einmal überprüft, insgesamt wurden 1449 Be-
triebskontrollen (davon 594 in Wien, NÖ, Stmk, Bgld und 855 in OÖ, Slbg, Ktn, T, Vbg) durch-
geführt. Eine detaillierte Aufschlüsselung auf die Bundesländer wurde im vergangenen Jahr
noch nicht flächendeckend strukturiert, wird aber ab 2004 durch das neue Labormanagement-
system der AGES möglich sein.

Betriebskontrollen - Aufschlüsselungen nach Bundesländer und Betriebsart - 2003:

 

 

Bgld

NO

Stmk

Wien

Total

Erzeuger

15

109

44

5

173

Händler

35

293

90

3

421

Total

50

402

134

8

594


Kontrollproben - Aufschlüsselung nach Bundesländer und Betriebsart - 2003

 

 

Bgld

Stmk

Wien

Ostösterreich

Westösterreich

Total

Erzeuger

33

282

170

10

495

916

1411

Händler

43

467

133

14

657

290

947

Total

76

749

303

24

1152

1206

2358

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Art von Futtermittelunternehmen

Anzahl

Kontr.    Be-
triebe

Proben

beanstandet

Hersteller         von          Futtermittel-
Ausgangserzeugnissen

143

59

122

13

Hersteller   von    Zusatzstoffen    und
Vormischungen

6

6

18

3

Hersteller von Mischfuttermitteln

138

120

1271

153

Importeure und Drittlandsvertreter

5

1

3

2

Zwischengeschaltete   Personen   und
Händler

910

585

939

190

Andere

22

2

5

1

gesamt

1224

774

2358

362

 

Tierhaltende Betriebe (Bauernhöfe)

114 941

7448

844

101

gesamt

116165

8222

3202

463

 

Proben
des/der

Wien

NO

Bgld

Stmk

Ktn

Sbg

Tirol

Vorarlberg

gesamt

Bundesam-
tes*

60

572

39

176

 

 

 

 

 

2358

Länder

95

216

53

198

106

67

44

3

62

844

*wurde nicht flächendeckend erhoben.

Zu den Fragen 4 und 5:

 

 

Linz

Wien

Gesamt

Eigene   Kontrollpro-
ben

1226

1132

2358

Länder-Kontrolle

434

410

844

Privat-Proben

555

408

963

Gesamt

2215

1950

4165


Zu Frage 6:

 

Wien

136 000 €

Linz

73 000 €

AGES gesamt

209 000 €

Zu Frage 7:

Im Falle von Übertretungen des Futtermittelgesetzes 1999 wird vom Bundesamt für Ernäh-
rungssicherheit Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstattet oder es wer-
den Beanstandungen ausgesprochen.

Insgesamt wurden 463 Anzeigen und Beanstandungen erstattet bzw. ausgesprochen (siehe
auch die Beantwortung zu den Fragen 2 und 3).

Zu den Fragen 8 bis 14:

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW) liegen dazu keine detaillierten Unterlagen vor.

Zu den Fragen 15 bis 19:

Die Kontrollergebnisse werden in einem Jahresbericht zusammengefasst, der der EU-
Kommission übermittelt wird und auf der Homepage der AGES der Öffentlichkeit zugänglich
ist.

Zu den Fragen 20 und 21:

Grundsätzlich obliegt der Vollzug des Futtermittelgesetzes 1999 der AGES als ausgegliederter
Einrichtung des Bundes und nicht einer nachgeordneten Dienststelle des Bundes. Die Plan-
stellen der Beamten der ausgegliederten Rechtsträger sind im Annex/Teil 1 des Stellenplanes
enthalten und werden mit Freiwerden (Pensionierung, Austritt etc) eingezogen. Es steht jedoch
der Gesellschaft frei, Personal einzustellen.


In den Bereichen Landwirtschaft waren zum Zeitpunkt 31.12.2003 269 Personen beschäftigt.
Personal für Verwaltung, EDV, Buchhaltung, Personalwesen etc. wird nicht dem Fachbereich
Landwirtschaft direkt zugerechnet. Der Fachbereich Landwirtschaft greift in Erfüllung seiner
Aufgaben auf die neu geschaffenen Kompetenzzentren zu, die ihre hochwertigen Leistungen
sowohl für die Landwirtschaft, als auch für die Bereiche Lebensmitteluntersuchung, Veterinär-
medizin und Humanmedizin erbringen.

Zu Frage 22:

Im Jahr 2003 betrugen die Personalausgaben der AGES in den landwirtschaftlichen Bereichen
rund 11,4 Mio €.

Zu den Fragen 23 bis 25:

Aufgabe der AGES ist der bestmögliche Schutz von Mensch, Tier und Pflanze unter optimalem
Einsatz der vorhandenen Bundesmittel. Durch die Gründung der AGES, das Setzen von
Schwerpunkten und die Einrichtung von Kompetenzzentren ist es möglich, Synergieeffekte
auch auf personellem Sektor zu nutzen. Die zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Stellen
werden nachbesetzt. Wenn es erforderlich ist, werden die Ressourcen darüber hinaus auch
ausgebaut.

Zu Frage 26:

Der Durchschnittswert der Kontrollproben ergibt (laut Tarif) im Osten einen Wert von 697 € und
im Westen von 585 €.

Zu Frage 27:

Die Betriebe, Probenzahl und Untersuchungsparameter werden nach dem neuen, vom Joan-
neum Research ausgearbeiteten und statistisch abgesicherten Kontrollprogramm ausgewählt.
Die Zahlen für 2003 werden für 2004 fortgeschrieben (siehe auch Stichprobenplan im An-
hang).


Zu den Fragen 28 bis 30:

Es darf darauf hingewiesen werden, dass die Einrichtung bzw. der Aufbau von Organisations--
strukturen nationaler Dienststellen dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten und nicht auf EU-
Ebene vorgegeben ist.

Zu Frage 31:

Durch die Schaffung des Zentrums Kontrollorgane stehen bis zu zehn Kontrollorgane im BAES
für den Bereich Futtermittel zur Verfügung, die auch mit der Vollziehung anderer Betriebsmit-
telgesetze betraut sind.

Zu den Fragen 32 und 33:

Es wurden 0,4 Proben je 1000 Einwohner durchgeführt. In der EU-15 + Norwegen + Island
(380 Mill. Einwohner) wurden 2002 84.848 Kontroll proben gezogen, das sind 0,22 Proben je
1000 Einwohner (für 2003 liegen noch keine Zahlen vor). Damit liegt Österreich weit über dem
EU-Durchschnitt. Diese Probenanzahl ist auch für 2004 in Aussicht genommen.

Zu Frage 34:

Hiezu darf auf den Anhang verwiesen werden.

Zu Frage 35:

Ja.

Zu Frage 36:

Durch das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz wurden u.a. die Risikobewertung
und die Informationstätigkeit der AGES übertragen. Mit dem „Aktionsplan Futtermittel" des
BMLFUW wurde das Bundesamt für Ernährungssicherheit als Kontaktstelle für Futtermittel-


Warnmeldungen eingerichtet. Einlangende Meldungen werden täglich auf ihr Risiko hin bewer-
tet und je nach Lage des Falles werden die entsprechenden Stellen informiert. Die Weitergabe
der Information nur auf das (de facto nie vorkommende) Vorliegen einer Gemeingefährdung
abzustellen wäre nicht konform mit der EG-VO Nr. 178/2002. Die legistische Anpassung er-
folgt durch die Änderung der Futtermittelverordnung 2000.

Zu Frage 37:

Die Kontrolle erfolgte durch Grenztierärzte (bei tierischen Erzeugnissen) und Zollorgane (bei
pflanzlichen und mineralischen) an den Eintrittsstellen oder am Bestimmungsort.

Zu Frage 38:

Die Anzahl der eingesendeten Proben durch Zollorgane und Grenztierärzte betrug 16 (Wes-
ten: 3, Osten: 13).

Insgesamt wurden von den Kontrollorganen an den Außengrenzen etwa 2500 Futtermittelliefe-
rungen überprüft (Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen) und an das Bundesamt gemeldet.
Von diesen Lieferungen waren etwa 2000 für Österreich und 500 für ein anderes EU-Land
(hauptsächlich Deutschland und Niederlande) bestimmt.

Zu den Fragen 39 und 40:

Im Jahr 2004 sind bisher keine Erlässe erfolgt; der Aktionsplan „Futtermittel" wird derzeit über-
arbeitet.

Zu den Fragen 41 und 42:

Neben den durch gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Untersuchungen werden auch einnah-
menseitige Maßnahmen gesetzt. Diese erfolgen unter strenger Einhaltung von Faktoren wie
Verhinderung von Quersubventionen privater Aufträge und unter Wahrung der Unabhängig-
keit, Unparteilichkeit und Objektivität. Einnahmenseitige Maßnahmen wurden durch Tarifan-
passungen Richtung tatsächlicher Kosten gesetzt.


Zu den Fragen 43 bis 45:

Derzeit sind keine neuen EU-Richtlinien umzusetzen; es liegen auch keine neuen Gesetzge-
bungsvorschläge der Kommission vor.

Zu Frage 46:

Gesetzliche Regelungen für Verstöße gegen EU-Recht sind bereits vorgesehen.

Zu den Fragen 47 und 48:

Aufgrund der EG-Verordnung 1831/2003 sowie der EG-Verordnung zur Futtermittelhygiene
sind Anpassungen erforderlich. Die Änderungen betreffen die Zulassung der Betriebe sowie
das Zulassungsverfahren für Zusatzstoffe. Aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben wird das
Lebensmittelgesetz 1975 in der mittelbaren Bundesverwaltung, das Futtermittelgesetz 1999 in
der unmittelbaren Bundesverwaltung vollzogen, weshalb eine Zusammenführung dieser Mate-
rien nicht sinnvoll erscheint.

Zu Frage 49:

Das EU - Dioxin - Monitoring wurde fortgesetzt:

57 Proben auf Dioxin: eine Beanstandung,

42 auf dioxinähnliche PCB's und 361 auf andere PCB's: keine Überschreitungen.

Darüber hinaus wurde auf Empfehlung der Kommission im Rahmen des koordinierten Kon-
trollprogramms der EU auf folgende unerwünschte und verbotene Stoffe untersucht:
Schwermetalle: Blei 819 Proben, Cadmium 820, Arsen 346, Quecksilber 323, Fluor 80 - bei
allen keine Beanstandungen,

Mykotoxine: Aflatoxin B1  42 Proben, Deoxynivalenol 106 (5 über dem Richtwert), Zearalenon
95 (6 > Richtwert), Fumonisine 11, Ochratoxin 8,
Hemmstofftest auf verbotene Antibiotika: 819 (11 beanstandet),
verbotene tierische Bestandteile: 884 (1 Beanstandung),


Pestizide: 363 (keine Überschreitungen),
Salmonellen: 330 (11 Beanstandungen).

Zu Frage 50:

Das Bundesamt für Agrarbiologie und das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirt-
schaft wurde in das Bundesamt für Ernährungssicherheit zusammengeführt. Für den hoheitli-
chen Vollzug ergeben sich keine Änderungen.

Zu Frage 51:

Die finanzielle Ausstattung wird derzeit im Rahmen der im Gesundheits- und Ernährungssiche-
rungsgesetz (§12 Abs. 6) vorgesehenen Evaluierung der Basiszuwendung geprüft.

Zu den Fragen 52 und 53:

In der mittelbaren Bundesverwaltung wird nur die Kontrolle der Verfütterung von Futtermitteln
an Nutztiere vollzogen; durch entsprechende Koodinierungstätigkeiten wurde eine gute Basis
für einen einheitlichen Vollzug in den Ländern geschaffen.

Zu den Fragen 54 und 55:

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit mit seinen Betriebsstätten Wien und Linz.

Zu den Fragen 56 und 57:

Ansprechpartner für Angelegenheiten des BAES ist grundsätzlich der Direktor des Bundesam-
tes. Die fachliche Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Instituts- bzw. Abteilungsleitern. Die
Namen der Mitarbeiter können der Homepage der AGES entnommen werden
(www.ages.at).


Zu Frage 58:

Alle.

Zu den Fragen 59 und 60:

Nein, für eine derartige Übertragung besteht kein Anlass.

Zu Frage 61:

Ergebnisse der Futtermittelkontrolle 2003 Verwendung/Verfütterung:
1.   Kontrollierte Betriebe

 

Anzahl der Tierhaltungsbe-
triebe

114.940

Kontrollierte Betriebe

7.448

2.   Kontrollierte Produkte

 

Art der Kontrolle

Anzahl

mit Probenahme

844

ohne Probenahme

9.188

Gesamt

10.032

 

Art der Produkte

Anzahl

Zusatzstoffe und
Vormischungen

565

Einzelfuttermittel

4.324

Mischfuttermittel

5.143

3.   Ergebnisse der Kontrollen, Maßnahmen, Anzeigen:

 

Ergebnisse der Kontrollen

Anzahl

Beanstandungen: § 21 (2) VstG

60

Anzeigen an die BH

41


Ergebnisse der Verwaltungsstrafverfahren:

Ergebnisse:

Anzahl

Einstellungen

8

durch Straferkenntnis verhängte Geldstrafen

23

sonstige aufgetragene Maßnahmen

10

 

Strafbemessung:

Höhe der Geldstrafen:

 

bis € 75,--

7

€ 75,-- bis € 220,--

16

über € 220,--

-

Zu den Fragen 62 und 63:

Österreich beteiligte sich auch 2003 am koordinierten Kontrollprogramm der EU. Hinsichtlich
der Ergebnisse darf auf die Beantwortung zu Frage 49 verwiesen werden.

Zu Frage 64:

Sämtliche umzusetzende Rechtsakte sind in § 23 Futtermittelgesetz 1999 aufgezählt. Eine
Aufzählung sämtlicher Rechtsakte, die den Bereich Futtermittel betreffen, geht über den Rah-
men einer parlamentarischen Anfragebeantwortung hinaus. Ich darf daher auf die Homepage
des Lebensministeriums verweisen, in der unter Land/Agrarrecht/Betriebsmittel/-Futtermittel
der aktuelle Stand des Futtermittelrechts heruntergeladen werden kann.

Zu den Fragen 65 bis 67:

Die letzte EU-Inspektion fand im September 2003 statt. Ich darf darauf hinweisen, dass sämtli-
che Informationen hiezu, einschließlich der Empfehlungen, auf der Homepage der GD SANCO
zugänglich sind. Die Inspektion hat ergeben, dass die Futtermittelkontrolle in Österreich insge-
samt sehr gut funktioniert. Die Anregungen der Kommission für Verbesserungen wurden so-
weit wie möglich berücksichtigt.

Der nächste Termin für einen Inspektionsbesuch ist nicht bekannt.


Anlage
Jahresbericht 2003 Österreich

über die Durchführung der einzelstaatlichen Kontrollprogramme im
Bereich der Futtermittel

(über das koordinierte Kontrollprogramm wurde gesondert berichtet)

1. Einleitung

1.1 Zuständige Behörden

1.1.1 Organisationsschema

³   Angabe der Verbindungen zwischen den verschiedenen zentralen Behörden
(Ministerien, ministeriumsübergreifende Ämter, nationale Behörden und
Dienststellen, Aufsichtsämter usw.).

Oberbehörde: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW),
Abteilung 1/2

Zuständige Behörde für die Futtermittelkontrolle

a)    der Herstellung und Inverkehrbringung:

Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES), Institut für Futtermittel

b)   der Verwendung (Verfütterung):
Landeshauptmann in den 9 Bundesländern

³            Gegebenenfalls zum besseren Verständnis der Durchführungsbefugnisse auch
Angaben über die regionalen und lokalen Strukturen.

Österreich besteht aus 9 Bundesländern, die im Rahmen der mittelbaren
Bundesverwaltung bestimmte Aufgaben wahrnehmen.

1.1.2. Kurzbeschreibung der Organisation

³            Befugnisse/Zuständigkeiten jeder Behörde, z. B. Für Politik, Überwachung,
Inspektionen/Audits, Probenahme, Analyse, Umsetzung in Bereichen wie:

Ÿ            Kontrollen bei Produktion, Handel und Futtermittelverwendung,

Zuständige Behörde für die Futtermittelkontrolle der Herstellung und des
Inverkehrbringung ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES),
Institut für Futtermittel. Für die Kontrolle des Verwendens auf den
landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben sind die Länder zuständig; sie wird
meist von den Amtstierärzten oder eigenen Kontrollorganen durchgeführt.

Alle Proben werden in den Labors des BAES untersucht und die notwendigen
Maßnahmen veranlasst.

Das BAES ist auch Kontaktstelle für das EU-Schnellwarnsystem (RASFF) und
koordiniert alle Informationen innerhalb Österreichs und Meldungen an die EU.

Ÿ Inspektionen/Audits in landwirtschaftlichen und verarbeitenden
Betrieben und anderen Futtermittelunternehmen,


Für die Inspektionen gilt dieselbe Aufteilung wie oben.
Ÿ      Einfuhrkontrollen.

Einfuhrkontrollen werden vom Zoll bzw. Grenzveterinären in
Zusammenarbeit mit dem BAES durchgeführt.

³       Beschreibung der Zusammenarbeit zwischen Behörden (falls zutreffend).

Unter der Leitung des BMLFUW werden regelmäßig Sitzungen organisiert und
durchgeführt, wobei der Aktionsplan und sonstige Aufgaben besprochen werden.

BAES und Länder arbeiten laufend eng zusammen; die Kontrollorgane der
Länder senden die Proben an das BAES und erhalten die Ergebnisse umgehend
zurück. Beurteilung der Ergebnisse und Risikobewertung wird oft gemeinsam
gemacht.

³       Beschreibung der Laborvernetzung.

Mit der Gründung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit
(AGES) im Jahr 2002 wurden alle Labors der ehemaligen
Bundesanstalten zusammengeschlossen. Das BAES ist jener Teil der AGES, der
mit hoheitlichen Aufgaben (z.B. Vollziehung des Futtermittelgesetzes) betraut ist.

Mit Ausnahme der Dioxin-Analyse werden die Futtermittelproben auf alle
notwendigen Parameter in den akkreditierten Labors der AGES untersucht.

³    Liste der Eingangsstellen für Einfuhren aus Drittländern.

1.2 Kontrollen

1.2.1. Berücksichtigte Kriterien bei der Aufstellung der Kontrollprogramme

³            Zufallskontrollen: vorgeschriebene Mindestzahl, risikobezogen und/oder auf
bestimmte Bereiche ausgerichtet. Bei Kriterienmix bitte die jeweiligen Anteile
angeben und erläutern.

Die Kontrollen beruhen auf einem mit statistischen Methoden abgesicherten
Programm, das auf den Grundsätzen einer ziel- und risikoorientierten
Überwachung basiert, die Einhaltung der Vorschriften im Futtermittelrecht
überprüft und eine höchstmögliche Lebensmittelsicherheit garantieren soll. Das
Programm umfasst nicht nur die Kontrolle der Futtermittel auf allen Stufen,
sondern auch Prozesskontrollen in den Herstellerfirmen und bei den Tierhaltern.

Zur Gewährleistung einer gleichen Überwachungsqualität wird die Zahl der
Probenahmen und Analysen nach einem einheitlichen und objektiven Schema so
verteilt, dass alle Stufen, wie Hersteller, Händler, Eingangsstellen oder Tierhalter,
berücksichtigt werden.
Die Kontrollen haben zu erfolgen

³     stichprobenweise und regelmäßig (Planprobenahmen und -prüfungen),
³  bei Verdacht der Vorschriftswidrigkeit (Verdachtsprobenahmen und -prüfungen),
³  unter Wahrung eines angemessenen Verhältnisses zum angestrebten Ziel,
³  in jedem Fall aber ziel- und risikoorientiert.

Wie nachfolgende Tabellen zeigen, sollten laut Programm etwa 3000 Proben gezogen
und auf die verschiedenen Parameter untersucht werden.


Tabelle 1: Stichprobenumfänge - Untersuchungsparameter für Einzelfutter

 

 

.inzelfu

tter

 

 

Einzelfutter

 

Stofftyp

 

Getreide
u. ihre
Neben-
produkte

Ölsaaten
u. ihre
Neben-
produkte

Hülsenfrüchte u.
ihre
Nebenprodukte

Knollen
Wurzeln
u. ihre
Neben-
produkte

Andere
Saaten
und
Früchte

Futterpflan-
zen und
Rauhfutter

Andere
Pflanzen
u. ihre
Neben-
produkte

Milch-
produkte

Erzeug-
nisse von
Landtieren

Fisch und
deren Pro-
dukte

Mineral-
stoffe

Bioprotein

Summe

Schwermetalle

 

g

9

2

4

 

5

2

 

 

6

39

2

78

Doxine

PCDD+PCDF;
Dioxin-ähnliche
PCBs;

5

3

 

 

 

5

2

 

 

6

7

 

28

PCBs

 

12

22

4

 

 

 

 

4

 

34

 

2

78

Pestizide

 

52

9

5

5

 

5

 

 

 

 

 

2

78

Mycotoxine

Aflatoxin, DON,
ZON,...

70

20

7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

97

Rezeptur-
überprüfung

Botan.
Verunreini-
gungen

84

57

39

 

5

 

10

 

 

 

 

2

197

Sonstige uner-
wünschte Stoffe

PAH

50

10

 

 

 

50

50

 

 

 

 

 

160

Sonstige
verbotene Stoffe

GVO

Salmonellen

30

48
70

 

 

 

 

 

 

 

75

 

 

78
145

Nährstoffe
Mineralstoffe

RP,    RA,    RF;
Ca, P, Na, Mg,

 

50

4

3

 

 

30

20

 

23

20

2

152

Summe der
Analysen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1091

Probenzahlen

 

110

80

40

10

5

50

50

25

 

100

50

2

522


Tabelle 2: Stichprobenumfänge - Untersuchungsparameter für Mischfutter, Zusatzstoffe, Vormischungen und Tränkewasser

 

 

 

 

 

Mischfutter

 

 

Zusatzstoffe

Vormischungen

Tränke-
wasser

 

Stofftyp

 

Wiederkäuer

Schweine

Geflügel

Heimtiere

sonstige

Summe

 

 

 

 

Schwermetalle

 

95

95

95

 

95

380

7

53

40

 

Doxlne

PCDD+PCDF

Dioxin-ähnliche
PCBs

2

2

2

 

5

11

2

6

 

 

PCBs

 

20

20

20

 

20

80

2

3

 

 

Pestizide

 

20

20

20

 

20

80

 

 

40

 

Verarbeitete
tierische Proteine

Rezepturüberprüf
ung

770

110

110

 

110

1100

 

 

 

 

Sonstige uner-
wünschte Stoffe

Nitrite, Fluor

 

 

 

 

 

 

10

 

40

 

Verbotene
Substanzen

Hemmstoffe,
Antibiotika     und
andere
Arzneimittel

423
40

423
40

423
40

 

223
20

1492
140

 

 

40

 

Sonstige verbotene
Stoffe

GVO
Salmonellen

48

48
26

48
209

78
20

48
26

270
281

 

 

 

 

Nährstoffe

RP, RF, RA...

393

393

393

114

233

1526

 

 

 

 

Mineralstoffe

Ca, P, Na...

420

420

420

78

220

1558

 

 

 

 

Zusatzstoffe

Vitamine
Spurenelemente
Leistungsförderer
Kokzidiostatika

217
253
50

217
253
50

217
253
100

78

97
133
20

826
892
220

22
22

53
118

 

 

Summe der
Analysen

 

2751

2117

2350

368

1270

8836

65

233

160

 

Probenzahlen

 

800

500

500

120

240

2160

50

150

40

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1.2.2.   Andere Bemerkungen, beispielsweise zu:
³   den Ansätzen Audit vs. Inspektion,

Bei den zugelassenen/registrierten Futtermittelherstellern, die zu Zwecken der
Probenahme 2-4 mal/Jahr besucht werden, wird einmal jährlich eine Inspektion
durchgeführt, wo mittels Checklisten und eines Leitfadens die
Zulassungserfordernisse und Prozesse überprüft werden.

³   den Kontrollen von Erzeugung und Verwendung von Futtermitteln (auch
innergemeinschaftlicher Handel),

Auf Grund des Kontrollprogrammes werden nach einem Stichprobenmodul und einer
Risikoeinschätzung etwa 5 % der landwirtschaftlichen Betriebe ausgewählt und etwa
800 Proben dort gezogen. Risikofaktoren sind Größe der Betriebe, die gehaltenen
Tierarten und die verwendeten Futtermittel.

³   den Einfuhrkontrollen, auch Eingangsstellen

Aus der EU wird hauptsächlich Mischfutter, Sojaextraktionsschrot und Fischmehl
eingeführt. Darüber gibt es mengenmäßig praktisch keinen Überblick, diese
Futtermittel werden jedoch nach dem Zufallsprinzip bei den Tierhaltern bemustert.

Aus Drittländern werden hauptsächlich Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und
Zusatzstoffe importiert. Diese werden von der Zollbehörde an den Eingangsstellen
erfasst und in Zusammenarbeit mit der Kontrollbehörde (Bundesamt für
Ernährungssicherheit), entweder beim Eintritt oder am Bestimmungsort überprüft.

1.2.3.          Maßnahmen bei Verstößen

³            Beschreibung der Durchsetzung (Warnungen, Rücknahme von Erzeugnissen,
verwaltungs- und strafrechtliches Vorgehen).

Gemäß Futtermittelgesetz § 17 haben die Kontrollorgane bei begründetem Verdacht
der Ordnungswidrigkeit verschiedene Maßnahmen zu veranlassen:

Verwarnungen, kostenpflichtige Beanstandungen, Anzeige bei der
Verwaltungsbehörde, vorläufige Beschlagnahme, Maßnahmen zur Risikoausschaltung
oder Mängelbehebung;

1.3 Erzeugung, Herstellung und Handel mit Futtermitteln

³   Aufbau des Sektors und Angabe der erzeugten, hergestellten und gehandelten
Mengen (Einfuhren und Ausfuhren):

Ÿ        Futtermittel-Ausgangsstoffe,

Ÿ        Futtermittel-Zusatzstoffe, Vormischungen und Bioproteine,

Ÿ        Mischfuttermittel.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen das Aufkommen von Futtermittel-
Ausgangserzeugnissen, Mischfuttermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen.


Tabelle 3: Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, Aufkommen und zu kontrollierende Parameter

Futtermittel-Typ

Menge 1.000
t

Wichtigste zu kontrollierenden Parameter

Getreide u.
Nebenerzeugnisse

        3 150

 

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB, Pestizide, Mykotoxine, GVO und PAH (bei
Mais), botanische Verunreinigungen

Olsaaten u. Nebener-
zeugnisse

        550

 

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB, Pestizide; RP; GVO, botanische
Verunreinigungen, Salmonellen

Hülsenfrüchte und
Körnerleguminosen

100

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB, Pestizide, botanische Verunreinigungen

Knollen, Wurzeln, deren
Erzeugnisse und
Nebenerzeugnisse

220

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB, Pestizide

Andere Saaten u.
Früchte

1

botanische Verunreinigungen

Futterpflanzen u.
Rauhfutter

7 400

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB, PAH, Pestizide

Andere Pflanzen
(Trockengrün)

2

 Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
 PCB, PAH; RP, botanische Verunreinigungen

Erzeugnisse v.
Landtieren

65

 Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB, Salmonellen; RP - derzeit verboten

Erzeugnisse von Fisch
u. anderen Meerestieren

        13

 

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB, Salmonellen; RP; Tiermehl

Milchprodukte

400

 

 Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
 PCB, RP, tier. Fett

Mineralstoffe

          70

 Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
 PCB; Mengenelemente

 

Tabelle 4: Mischfuttermittel, Aufkommen und zu kontrollierende Parameter

Futtermittel-Typ

Menge 1.000
t

Wichtigste zu kontrollierenden Parameter

Rinder

327

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB, Pestizide, tierisches Protein, Nährstoffe (RP,
RFE, RFA, RA), Mineralstoffe (Ca, P, Na, Mg),
Zusatzstoffe (Vit, Antib., MO, Spurenelemente
(
[Cu, Mn, Zn, Fe, Co]); Hemmstoffe

Schweine

215

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB, Pestizide, tierisches Protein, Nährstoffe (RP,
RFE, RFA, RA, Stärke, Zucker), Mineralstoffe
 (Ca, P, Na), Zusatzstoffe (Vit, Antib., MO+Enz.,
 Spurenelemente [Cu, Mn, Zn, Fe, Se]);
Hemmstoffe

Heimtiere

         123

 

Nährstoffe (RP, RFE, RFA, RA), Mineralstoffe
(Ca, P, Na), Zusatzstoffe (Vit, MO+Enz.,
Spurenelemente [Cu, Mn, Zn, Fe]);

 

 

 


Geflügel

394

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB, Pestizide, tierisches Protein, Nährstoffe (RP,
RFE, RFA, RA, Stärke, Zucker), Mineralstoffe
(Ca, P, Na), Zusatzstoffe (Vit, Kokz., Antib.,
MO+Enz., Spurenelemente [Cu, Mn, Zn, Fe]),
Salmonellen; Hemmstoffe

Sonstige (Pferd, Schaf,
Kaninchen, Wild, Fisch)

63

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB, Pestizide, tierisches Protein, Nährstoffe (RP,
RFE, RFA, RA), Mineralstoffe (Ca, P, Na),
Zusatzstoffe (Vit, Kokz., Antib., MO+Enz.,
Spurenelemente [Cu, Mn, Zn, Fe]); Hemmstoffe

Summe

1122

 

 

 

 

Tabelle 5: Vormischungen, Aufkommen und zu kontrollierende Parameter

 

Futtermittel-Typ

Menge 1.000 t

Wichtigste zu kontrollierenden Parameter

Spurenelemente

2.7

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin, PCB;
Spurenelemente

Vitamine

2.1

 Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin, PCB;
Vitamine

 

 

 

Tabelle 6: Zusatzstoffe, Aufkommen und zu kontrollierende Parameter

 

Futtermittel-Typ

Menge 1.000 t

Wichtigste zu kontrollierenden Parameter

Spurenelemente

1

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB;

Konservierungsstoffe
(Säuren, Salze)

1.5

Nitrite, Säuren

Leistungsförderer,

0.1

Antibiotika

Antibiotika
Probiotika

0.1

Keimzahl

Binde- und
Fließhilfsmittel

3

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB;

Andere

2.2

Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin,
PCB;

2. Ergebnisse der Kontrollen

Ÿ Tabellen im Anhang. Bemerkungen sind im Text oder als Fußnote möglich.

Anmerkung: Bei den Ergebnissen zu den Mischfuttermitteln wurde zwischen Allein- und
Ergänzungsfuttermittel nicht unterschieden!

3. Auf Gemeinschaftsebene koordinierte Programme

Ÿ Berichterstattung und Schlussfolgerungen zu spezifischen
Überwachungsprogrammen.


Ergebnis des Koordinierten Kontrollprogramms wurde gesondert berichtet

4. Programme auf nationaler Ebene

Keine

5. Nationale Rechtsvorschriften

Ÿ      Aufstellung der im vergangenen Jahr angenommenen einschlägigen
Rechtsvorschriften, auch zur Umsetzung von Gemeinschaftsvorschriften.