2033/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für LAND- und FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT und WASSERWIRTSCHAFT
Anfragebeantwortung
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen
vom
9. Juli 2004, Nr. 2024/J, betreffend Vollziehung Futtermittelgesetz 2003,
beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Von
1225 Betrieben wurden 774 mindestens einmal überprüft, insgesamt wurden 1449
Be-
triebskontrollen
(davon 594 in Wien, NÖ, Stmk, Bgld und 855 in OÖ, Slbg, Ktn, T, Vbg) durch-
geführt. Eine detaillierte Aufschlüsselung
auf die Bundesländer wurde im vergangenen Jahr
noch nicht flächendeckend strukturiert, wird aber ab 2004 durch das neue
Labormanagement-
system der AGES möglich sein.
Betriebskontrollen - Aufschlüsselungen nach Bundesländer und Betriebsart - 2003:
|
Bgld |
NO |
Stmk |
Wien |
Total |
Erzeuger |
15 |
109 |
44 |
5 |
173 |
Händler |
35 |
293 |
90 |
3 |
421 |
Total |
50 |
402 |
134 |
8 |
594 |
Kontrollproben - Aufschlüsselung nach Bundesländer und Betriebsart - 2003
|
Bgld |
NÖ |
Stmk |
Wien |
Ostösterreich |
Westösterreich |
Total |
Erzeuger |
33 |
282 |
170 |
10 |
495 |
916 |
1411 |
Händler |
43 |
467 |
133 |
14 |
657 |
290 |
947 |
Total |
76 |
749 |
303 |
24 |
1152 |
1206 |
2358 |
Zu den Fragen 2 und 3:
Art von Futtermittelunternehmen |
Anzahl |
Kontr. Be- |
Proben |
beanstandet |
Hersteller
von
Futtermittel- |
143 |
59 |
122 |
13 |
Hersteller von Zusatzstoffen und |
6 |
6 |
18 |
3 |
Hersteller von Mischfuttermitteln |
138 |
120 |
1271 |
153 |
Importeure und Drittlandsvertreter |
5 |
1 |
3 |
2 |
Zwischengeschaltete Personen und |
910 |
585 |
939 |
190 |
Andere |
22 |
2 |
5 |
1 |
gesamt |
1224 |
774 |
2358 |
362 |
Tierhaltende Betriebe (Bauernhöfe) |
114 941 |
7448 |
844 |
101 |
gesamt |
116165 |
8222 |
3202 |
463 |
Proben |
Wien |
NO |
Bgld |
Stmk |
Ktn |
OÖ |
Sbg |
Tirol |
Vorarlberg |
gesamt |
Bundesam- |
60 |
572 |
39 |
176 |
|
|
|
|
|
2358 |
Länder |
95 |
216 |
53 |
198 |
106 |
67 |
44 |
3 |
62 |
844 |
*wurde nicht flächendeckend erhoben.
Zu den Fragen 4 und 5:
|
Linz |
Wien |
Gesamt |
Eigene Kontrollpro- |
1226 |
1132 |
2358 |
Länder-Kontrolle |
434 |
410 |
844 |
Privat-Proben |
555 |
408 |
963 |
Gesamt |
2215 |
1950 |
4165 |
Zu Frage 6:
Wien |
136 000 € |
Linz |
73 000 € |
AGES gesamt |
209 000 € |
Zu Frage 7:
Im Falle von
Übertretungen des Futtermittelgesetzes 1999 wird vom Bundesamt für Ernäh-
rungssicherheit
Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstattet oder es wer-
den Beanstandungen ausgesprochen.
Insgesamt
wurden 463 Anzeigen und Beanstandungen erstattet bzw. ausgesprochen (siehe
auch
die Beantwortung zu den Fragen 2 und 3).
Zu den Fragen 8 bis 14:
Dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW)
liegen dazu keine detaillierten Unterlagen vor.
Zu den Fragen 15 bis 19:
Die
Kontrollergebnisse werden in einem Jahresbericht zusammengefasst, der der EU-
Kommission übermittelt wird und auf der Homepage der AGES
der Öffentlichkeit zugänglich
ist.
Zu den Fragen 20 und 21:
Grundsätzlich obliegt der Vollzug des
Futtermittelgesetzes 1999 der AGES als ausgegliederter
Einrichtung des Bundes und nicht einer
nachgeordneten Dienststelle des Bundes. Die Plan-
stellen der Beamten der ausgegliederten Rechtsträger sind im Annex/Teil
1 des Stellenplanes
enthalten und werden mit Freiwerden (Pensionierung,
Austritt etc) eingezogen. Es steht jedoch
der Gesellschaft frei, Personal einzustellen.
In
den Bereichen Landwirtschaft waren zum Zeitpunkt 31.12.2003 269 Personen
beschäftigt.
Personal
für Verwaltung, EDV, Buchhaltung, Personalwesen etc. wird nicht dem Fachbereich
Landwirtschaft direkt zugerechnet. Der
Fachbereich Landwirtschaft greift in Erfüllung seiner
Aufgaben auf die neu geschaffenen Kompetenzzentren zu, die ihre hochwertigen
Leistungen
sowohl für die Landwirtschaft, als auch für die Bereiche
Lebensmitteluntersuchung, Veterinär-
medizin und Humanmedizin erbringen.
Zu Frage 22:
Im Jahr 2003
betrugen die Personalausgaben der AGES in den landwirtschaftlichen Bereichen
rund 11,4 Mio €.
Zu den Fragen 23 bis 25:
Aufgabe der AGES
ist der bestmögliche Schutz von Mensch, Tier und Pflanze unter optimalem
Einsatz der vorhandenen Bundesmittel. Durch die Gründung
der AGES, das Setzen von
Schwerpunkten und die Einrichtung von Kompetenzzentren ist
es möglich, Synergieeffekte
auch auf personellem Sektor zu nutzen. Die zur Erfüllung
der Aufgaben notwendigen Stellen
werden nachbesetzt. Wenn es erforderlich ist, werden die Ressourcen darüber
hinaus auch
ausgebaut.
Zu Frage 26:
Der
Durchschnittswert der Kontrollproben ergibt (laut Tarif) im Osten einen Wert
von 697 € und
im Westen von 585 €.
Zu Frage 27:
Die Betriebe, Probenzahl und
Untersuchungsparameter werden nach dem neuen, vom Joan-
neum Research ausgearbeiteten und statistisch abgesicherten Kontrollprogramm
ausgewählt.
Die Zahlen für 2003 werden für 2004
fortgeschrieben (siehe auch Stichprobenplan im An-
hang).
Zu den Fragen 28 bis 30:
Es darf darauf hingewiesen werden, dass
die Einrichtung bzw. der Aufbau von Organisations--
strukturen nationaler Dienststellen dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten
und nicht auf EU-
Ebene vorgegeben ist.
Zu Frage 31:
Durch die Schaffung
des Zentrums Kontrollorgane stehen bis zu zehn Kontrollorgane im BAES
für den Bereich Futtermittel zur Verfügung, die auch mit
der Vollziehung anderer Betriebsmit-
telgesetze
betraut sind.
Zu den Fragen 32 und 33:
Es
wurden 0,4 Proben je 1000 Einwohner durchgeführt. In der EU-15 + Norwegen +
Island
(380 Mill. Einwohner) wurden 2002 84.848 Kontroll proben
gezogen, das sind 0,22 Proben je
1000
Einwohner (für 2003 liegen noch keine Zahlen vor). Damit liegt Österreich weit
über dem
EU-Durchschnitt. Diese Probenanzahl ist auch für 2004 in Aussicht genommen.
Zu Frage 34:
Hiezu darf auf den Anhang verwiesen werden.
Zu Frage 35:
Ja.
Zu Frage 36:
Durch
das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz wurden u.a. die
Risikobewertung
und die Informationstätigkeit der AGES übertragen. Mit dem
„Aktionsplan Futtermittel" des
BMLFUW wurde das Bundesamt für Ernährungssicherheit als
Kontaktstelle für Futtermittel-
Warnmeldungen
eingerichtet. Einlangende Meldungen werden täglich auf ihr Risiko hin bewer-
tet und je nach Lage des Falles werden die entsprechenden Stellen informiert.
Die Weitergabe
der Information nur auf das (de facto nie
vorkommende) Vorliegen einer Gemeingefährdung
abzustellen wäre nicht konform mit der
EG-VO Nr. 178/2002. Die legistische Anpassung er-
folgt durch die Änderung der Futtermittelverordnung 2000.
Zu Frage 37:
Die Kontrolle
erfolgte durch Grenztierärzte (bei tierischen Erzeugnissen) und Zollorgane (bei
pflanzlichen
und mineralischen) an den Eintrittsstellen oder am Bestimmungsort.
Zu Frage 38:
Die Anzahl der
eingesendeten Proben durch Zollorgane und Grenztierärzte betrug 16 (Wes-
ten:
3, Osten: 13).
Insgesamt wurden
von den Kontrollorganen an den Außengrenzen etwa 2500 Futtermittelliefe-
rungen überprüft (Dokumenten- und Nämlichkeitskontrollen) und an das Bundesamt
gemeldet.
Von diesen Lieferungen waren etwa 2000 für Österreich und
500 für ein anderes EU-Land
(hauptsächlich
Deutschland und Niederlande) bestimmt.
Zu den Fragen 39 und 40:
Im Jahr 2004 sind bisher keine Erlässe
erfolgt; der Aktionsplan „Futtermittel" wird derzeit über-
arbeitet.
Zu den Fragen 41 und 42:
Neben den durch
gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Untersuchungen werden auch einnah-
menseitige Maßnahmen gesetzt. Diese erfolgen unter strenger Einhaltung von
Faktoren wie
Verhinderung von Quersubventionen privater Aufträge und
unter Wahrung der Unabhängig-
keit, Unparteilichkeit und Objektivität. Einnahmenseitige
Maßnahmen wurden durch Tarifan-
passungen
Richtung tatsächlicher Kosten gesetzt.
Zu den Fragen 43 bis 45:
Derzeit
sind keine neuen EU-Richtlinien umzusetzen; es liegen auch keine neuen
Gesetzge-
bungsvorschläge
der Kommission vor.
Zu Frage 46:
Gesetzliche Regelungen für Verstöße gegen EU-Recht sind bereits vorgesehen.
Zu den Fragen 47 und 48:
Aufgrund der
EG-Verordnung 1831/2003 sowie der EG-Verordnung zur Futtermittelhygiene
sind Anpassungen erforderlich. Die Änderungen betreffen die Zulassung der
Betriebe sowie
das Zulassungsverfahren für Zusatzstoffe. Aufgrund
verfassungsrechtlicher Vorgaben wird das
Lebensmittelgesetz
1975 in der mittelbaren Bundesverwaltung, das Futtermittelgesetz 1999 in
der unmittelbaren Bundesverwaltung vollzogen, weshalb eine Zusammenführung
dieser Mate-
rien nicht sinnvoll erscheint.
Zu Frage 49:
Das EU - Dioxin - Monitoring wurde fortgesetzt:
57 Proben auf Dioxin: eine Beanstandung,
42 auf dioxinähnliche PCB's und 361 auf andere PCB's: keine Überschreitungen.
Darüber hinaus wurde auf Empfehlung der
Kommission im Rahmen des koordinierten Kon-
trollprogramms
der EU auf folgende unerwünschte und verbotene Stoffe untersucht:
Schwermetalle: Blei 819 Proben, Cadmium 820,
Arsen 346, Quecksilber 323, Fluor 80 - bei
allen keine Beanstandungen,
Mykotoxine: Aflatoxin B1 42 Proben, Deoxynivalenol 106 (5 über dem Richtwert),
Zearalenon
95 (6 > Richtwert), Fumonisine 11, Ochratoxin 8,
Hemmstofftest auf verbotene Antibiotika: 819 (11 beanstandet),
verbotene tierische Bestandteile: 884 (1 Beanstandung),
Pestizide: 363 (keine
Überschreitungen),
Salmonellen: 330 (11 Beanstandungen).
Zu Frage 50:
Das Bundesamt für
Agrarbiologie und das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirt-
schaft
wurde in das Bundesamt für Ernährungssicherheit zusammengeführt. Für den
hoheitli-
chen Vollzug ergeben sich keine Änderungen.
Zu Frage 51:
Die finanzielle
Ausstattung wird derzeit im Rahmen der im Gesundheits- und Ernährungssiche-
rungsgesetz
(§12 Abs. 6) vorgesehenen Evaluierung
der Basiszuwendung geprüft.
Zu den Fragen 52 und 53:
In
der mittelbaren Bundesverwaltung wird nur die Kontrolle der Verfütterung von
Futtermitteln
an Nutztiere vollzogen; durch entsprechende Koodinierungstätigkeiten wurde eine
gute Basis
für
einen einheitlichen Vollzug in den Ländern geschaffen.
Zu den Fragen 54 und 55:
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit mit seinen Betriebsstätten Wien und Linz.
Zu den Fragen 56 und 57:
Ansprechpartner für Angelegenheiten des
BAES ist grundsätzlich der Direktor des Bundesam-
tes. Die fachliche Zuständigkeit liegt bei
den jeweiligen Instituts- bzw. Abteilungsleitern. Die
Namen der Mitarbeiter können der Homepage der AGES entnommen werden (www.ages.at).
Zu Frage 58:
Alle.
Zu den Fragen 59 und 60:
Nein, für eine derartige Übertragung besteht kein Anlass.
Zu Frage 61:
Ergebnisse
der Futtermittelkontrolle 2003 Verwendung/Verfütterung:
1. Kontrollierte Betriebe
Anzahl der Tierhaltungsbe- |
114.940 |
Kontrollierte Betriebe |
7.448 |
2. Kontrollierte Produkte
Art der Kontrolle |
Anzahl |
mit Probenahme |
844 |
ohne Probenahme |
9.188 |
Gesamt |
10.032 |
Art der Produkte |
Anzahl |
Zusatzstoffe
und |
565 |
Einzelfuttermittel |
4.324 |
Mischfuttermittel |
5.143 |
3. Ergebnisse der Kontrollen, Maßnahmen, Anzeigen:
Ergebnisse der Kontrollen |
Anzahl |
Beanstandungen: § 21 (2) VstG |
60 |
Anzeigen an die BH |
41 |
Ergebnisse der Verwaltungsstrafverfahren:
Ergebnisse: |
Anzahl |
Einstellungen |
8 |
durch Straferkenntnis verhängte Geldstrafen |
23 |
sonstige aufgetragene Maßnahmen |
10 |
Strafbemessung: |
|
Höhe der Geldstrafen: |
|
bis € 75,-- |
7 |
€ 75,-- bis € 220,-- |
16 |
über € 220,-- |
- |
Zu den Fragen 62 und 63:
Österreich
beteiligte sich auch 2003 am koordinierten Kontrollprogramm der EU.
Hinsichtlich
der
Ergebnisse darf auf die Beantwortung zu Frage 49 verwiesen werden.
Zu Frage 64:
Sämtliche
umzusetzende Rechtsakte sind in § 23 Futtermittelgesetz 1999 aufgezählt. Eine
Aufzählung
sämtlicher Rechtsakte, die den Bereich Futtermittel betreffen, geht über den
Rah-
men einer parlamentarischen Anfragebeantwortung hinaus. Ich darf daher auf die
Homepage
des Lebensministeriums verweisen, in der
unter Land/Agrarrecht/Betriebsmittel/-Futtermittel
der aktuelle Stand des Futtermittelrechts heruntergeladen werden kann.
Zu den Fragen 65 bis 67:
Die letzte EU-Inspektion
fand im September 2003 statt. Ich darf darauf hinweisen, dass sämtli-
che Informationen hiezu, einschließlich der
Empfehlungen, auf der Homepage der GD SANCO
zugänglich sind. Die Inspektion hat ergeben, dass die
Futtermittelkontrolle in Österreich insge-
samt sehr gut funktioniert. Die Anregungen
der Kommission für Verbesserungen wurden so-
weit wie möglich berücksichtigt.
Der nächste Termin für einen Inspektionsbesuch ist nicht bekannt.
Anlage
Jahresbericht
2003 Österreich
über die Durchführung der einzelstaatlichen Kontrollprogramme im
Bereich
der Futtermittel
(über das koordinierte Kontrollprogramm wurde gesondert berichtet)
1. Einleitung
1.1 Zuständige Behörden
1.1.1 Organisationsschema
³ Angabe der Verbindungen zwischen
den verschiedenen zentralen Behörden
(Ministerien,
ministeriumsübergreifende Ämter, nationale Behörden und
Dienststellen, Aufsichtsämter usw.).
Oberbehörde: Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW), Abteilung 1/2
Zuständige Behörde für die Futtermittelkontrolle
a) der Herstellung und Inverkehrbringung:
Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES), Institut für Futtermittel
b) der Verwendung (Verfütterung):
Landeshauptmann in den 9 Bundesländern
³ Gegebenenfalls
zum besseren Verständnis der Durchführungsbefugnisse auch
Angaben über die
regionalen und lokalen Strukturen.
Österreich besteht aus 9 Bundesländern, die im Rahmen
der mittelbaren
Bundesverwaltung
bestimmte Aufgaben wahrnehmen.
1.1.2. Kurzbeschreibung der Organisation
³ Befugnisse/Zuständigkeiten
jeder Behörde, z. B. Für Politik, Überwachung,
Inspektionen/Audits,
Probenahme, Analyse, Umsetzung in Bereichen wie:
Kontrollen bei Produktion, Handel und Futtermittelverwendung,
Zuständige
Behörde für die Futtermittelkontrolle der Herstellung und des
Inverkehrbringung ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES),
Institut für Futtermittel. Für die Kontrolle des Verwendens auf den
landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben
sind die Länder zuständig; sie wird
meist von den Amtstierärzten oder eigenen Kontrollorganen durchgeführt.
Alle Proben werden in den Labors des BAES untersucht und
die notwendigen
Maßnahmen veranlasst.
Das BAES ist auch Kontaktstelle für das
EU-Schnellwarnsystem (RASFF) und
koordiniert alle Informationen innerhalb Österreichs und Meldungen an die EU.
Inspektionen/Audits
in landwirtschaftlichen und verarbeitenden
Betrieben und anderen Futtermittelunternehmen,
Für die
Inspektionen gilt dieselbe Aufteilung wie oben.
Einfuhrkontrollen.
Einfuhrkontrollen werden vom Zoll bzw. Grenzveterinären
in
Zusammenarbeit mit
dem BAES durchgeführt.
³ Beschreibung der Zusammenarbeit zwischen Behörden (falls zutreffend).
Unter
der Leitung des BMLFUW werden regelmäßig Sitzungen organisiert und
durchgeführt, wobei der Aktionsplan und sonstige
Aufgaben besprochen werden.
BAES
und Länder arbeiten laufend eng zusammen; die Kontrollorgane der
Länder senden die Proben an das BAES und
erhalten die Ergebnisse umgehend
zurück. Beurteilung der Ergebnisse und Risikobewertung wird oft
gemeinsam
gemacht.
³ Beschreibung der Laborvernetzung.
Mit
der Gründung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) im Jahr 2002 wurden alle Labors der
ehemaligen
Bundesanstalten zusammengeschlossen. Das BAES ist jener Teil der AGES,
der
mit hoheitlichen Aufgaben (z.B. Vollziehung
des Futtermittelgesetzes) betraut ist.
Mit Ausnahme der Dioxin-Analyse werden die
Futtermittelproben auf alle
notwendigen Parameter in den akkreditierten Labors der AGES untersucht.
³ Liste der Eingangsstellen für Einfuhren aus Drittländern.
1.2 Kontrollen
1.2.1. Berücksichtigte Kriterien bei der Aufstellung der Kontrollprogramme
³ Zufallskontrollen: vorgeschriebene
Mindestzahl, risikobezogen und/oder auf
bestimmte Bereiche ausgerichtet. Bei
Kriterienmix bitte die jeweiligen Anteile
angeben und erläutern.
Die
Kontrollen beruhen auf einem mit statistischen Methoden abgesicherten
Programm, das auf den Grundsätzen einer ziel- und risikoorientierten
Überwachung basiert, die Einhaltung der Vorschriften im Futtermittelrecht
überprüft und eine höchstmögliche
Lebensmittelsicherheit garantieren soll. Das
Programm umfasst nicht nur die Kontrolle der Futtermittel auf allen
Stufen,
sondern auch Prozesskontrollen in den
Herstellerfirmen und bei den Tierhaltern.
Zur Gewährleistung einer gleichen
Überwachungsqualität wird die Zahl der
Probenahmen und Analysen nach einem
einheitlichen und objektiven Schema so
verteilt, dass alle Stufen, wie Hersteller, Händler, Eingangsstellen oder
Tierhalter,
berücksichtigt werden.
Die Kontrollen haben zu erfolgen
³ stichprobenweise und regelmäßig
(Planprobenahmen und -prüfungen),
³ bei Verdacht der Vorschriftswidrigkeit
(Verdachtsprobenahmen und -prüfungen),
³ unter Wahrung eines angemessenen Verhältnisses zum
angestrebten Ziel,
³ in jedem Fall aber ziel- und risikoorientiert.
Wie nachfolgende Tabellen zeigen, sollten laut Programm
etwa 3000 Proben gezogen
und auf die
verschiedenen Parameter untersucht werden.
Tabelle 1: Stichprobenumfänge - Untersuchungsparameter für Einzelfutter
.inzelfu tter |
|
Einzelfutter |
||||||||||||
Stofftyp |
|
Getreide |
Ölsaaten |
Hülsenfrüchte u. |
Knollen |
Andere |
Futterpflan- |
Andere |
Milch- |
Erzeug- |
Fisch und |
Mineral- |
Bioprotein |
Summe |
Schwermetalle |
|
g |
9 |
2 |
4 |
|
5 |
2 |
|
|
6 |
39 |
2 |
78 |
Doxine |
PCDD+PCDF; |
5 |
3 |
|
|
|
5 |
2 |
|
|
6 |
7 |
|
28 |
PCBs |
|
12 |
22 |
4 |
|
|
|
|
4 |
|
34 |
|
2 |
78 |
Pestizide |
|
52 |
9 |
5 |
5 |
|
5 |
|
|
|
|
|
2 |
78 |
Mycotoxine |
Aflatoxin, DON, |
70 |
20 |
7 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
97 |
Rezeptur- |
Botan. |
84 |
57 |
39 |
|
5 |
|
10 |
|
|
|
|
2 |
197 |
Sonstige uner- |
PAH |
50 |
10 |
|
|
|
50 |
50 |
|
|
|
|
|
160 |
Sonstige |
GVO Salmonellen |
30 |
48 |
|
|
|
|
|
|
|
75 |
|
|
78 |
Nährstoffe |
RP,
RA, RF; |
|
50 |
4 |
3 |
|
|
30 |
20 |
|
23 |
20 |
2 |
152 |
Summe der |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1091 |
Probenzahlen |
|
110 |
80 |
40 |
10 |
5 |
50 |
50 |
25 |
|
100 |
50 |
2 |
522 |
Tabelle 2: Stichprobenumfänge - Untersuchungsparameter für Mischfutter, Zusatzstoffe, Vormischungen und Tränkewasser
|
|
|
|
Mischfutter |
|
|
Zusatzstoffe |
Vormischungen |
Tränke- |
|
|
Stofftyp |
|
Wiederkäuer |
Schweine |
Geflügel |
Heimtiere |
sonstige |
Summe |
|
|
|
|
Schwermetalle |
|
95 |
95 |
95 |
|
95 |
380 |
7 |
53 |
40 |
|
Doxlne |
PCDD+PCDF Dioxin-ähnliche |
2 |
2 |
2 |
|
5 |
11 |
2 |
6 |
|
|
PCBs |
|
20 |
20 |
20 |
|
20 |
80 |
2 |
3 |
|
|
Pestizide |
|
20 |
20 |
20 |
|
20 |
80 |
|
|
40 |
|
Verarbeitete |
Rezepturüberprüf |
770 |
110 |
110 |
|
110 |
1100 |
|
|
|
|
Sonstige uner- |
Nitrite, Fluor |
|
|
|
|
|
|
10 |
|
40 |
|
Verbotene |
Hemmstoffe, |
423 |
423 |
423 |
|
223 |
1492 |
|
|
40 |
|
Sonstige
verbotene |
GVO |
48 |
48 |
48 |
78 |
48 |
270 |
|
|
|
|
Nährstoffe |
RP, RF, RA... |
393 |
393 |
393 |
114 |
233 |
1526 |
|
|
|
|
Mineralstoffe |
Ca, P, Na... |
420 |
420 |
420 |
78 |
220 |
1558 |
|
|
|
|
Zusatzstoffe |
Vitamine |
217 |
217 |
217 |
78 |
97 |
826 |
22 |
53 |
|
|
Summe der |
|
2751 |
2117 |
2350 |
368 |
1270 |
8836 |
65 |
233 |
160 |
|
Probenzahlen |
|
800 |
500 |
500 |
120 |
240 |
2160 |
50 |
150 |
40 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.2.2. Andere Bemerkungen, beispielsweise zu:
³ den Ansätzen Audit vs. Inspektion,
Bei
den zugelassenen/registrierten Futtermittelherstellern, die zu Zwecken der
Probenahme 2-4 mal/Jahr besucht werden,
wird einmal jährlich eine Inspektion
durchgeführt, wo mittels Checklisten und eines Leitfadens die
Zulassungserfordernisse und Prozesse überprüft werden.
³ den Kontrollen von Erzeugung und
Verwendung von Futtermitteln (auch
innergemeinschaftlicher Handel),
Auf Grund des Kontrollprogrammes werden nach einem
Stichprobenmodul und einer
Risikoeinschätzung etwa 5 % der landwirtschaftlichen Betriebe ausgewählt
und etwa
800 Proben dort
gezogen. Risikofaktoren sind Größe der Betriebe, die gehaltenen
Tierarten und die verwendeten Futtermittel.
³ den Einfuhrkontrollen, auch Eingangsstellen
Aus der EU wird hauptsächlich Mischfutter,
Sojaextraktionsschrot und Fischmehl
eingeführt. Darüber
gibt es mengenmäßig praktisch keinen Überblick, diese
Futtermittel werden jedoch nach dem
Zufallsprinzip bei den Tierhaltern bemustert.
Aus Drittländern werden hauptsächlich Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
und
Zusatzstoffe
importiert. Diese werden von der Zollbehörde an den Eingangsstellen
erfasst und in
Zusammenarbeit mit der Kontrollbehörde (Bundesamt für
Ernährungssicherheit), entweder beim
Eintritt oder am Bestimmungsort überprüft.
1.2.3. Maßnahmen bei Verstößen
³ Beschreibung
der Durchsetzung (Warnungen, Rücknahme von Erzeugnissen,
verwaltungs- und
strafrechtliches Vorgehen).
Gemäß Futtermittelgesetz § 17 haben die Kontrollorgane
bei begründetem Verdacht
der
Ordnungswidrigkeit verschiedene Maßnahmen zu veranlassen:
Verwarnungen,
kostenpflichtige Beanstandungen, Anzeige bei der
Verwaltungsbehörde, vorläufige
Beschlagnahme, Maßnahmen zur Risikoausschaltung
oder Mängelbehebung;
1.3 Erzeugung, Herstellung und Handel mit Futtermitteln
³ Aufbau des Sektors und Angabe der
erzeugten, hergestellten und gehandelten
Mengen (Einfuhren und
Ausfuhren):
Futtermittel-Ausgangsstoffe,
Futtermittel-Zusatzstoffe, Vormischungen und Bioproteine,
Mischfuttermittel.
Die
nachfolgenden Tabellen zeigen das Aufkommen von Futtermittel-
Ausgangserzeugnissen, Mischfuttermitteln,
Vormischungen und Zusatzstoffen.
Tabelle 3: Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, Aufkommen und zu kontrollierende Parameter |
Futtermittel-Typ |
Menge 1.000 |
Wichtigste
zu kontrollierenden Parameter |
Getreide u. |
3 150 |
Unerwünschte Stoffe
wie Schwermetalle, Dioxin, |
Olsaaten u. Nebener- |
550 |
Unerwünschte Stoffe
wie Schwermetalle, Dioxin, |
Hülsenfrüchte und |
100 |
Unerwünschte Stoffe
wie Schwermetalle, Dioxin, |
Knollen, Wurzeln, deren |
220 |
Unerwünschte Stoffe
wie Schwermetalle, Dioxin, |
Andere Saaten u. |
1 |
botanische Verunreinigungen |
Futterpflanzen u. |
7 400 |
Unerwünschte Stoffe
wie Schwermetalle, Dioxin, |
Andere Pflanzen |
2 |
Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle,
Dioxin, |
Erzeugnisse v. |
65 |
Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle,
Dioxin, |
Erzeugnisse von
Fisch |
13 |
Unerwünschte Stoffe
wie Schwermetalle, Dioxin, |
Milchprodukte |
400 |
Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle,
Dioxin, |
Mineralstoffe |
70 |
Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle,
Dioxin, |
Tabelle 4: Mischfuttermittel, Aufkommen und zu kontrollierende Parameter |
||
Futtermittel-Typ |
Menge 1.000 |
Wichtigste
zu kontrollierenden Parameter |
Rinder |
327 |
Unerwünschte Stoffe
wie Schwermetalle, Dioxin, |
Schweine |
215 |
Unerwünschte Stoffe
wie Schwermetalle, Dioxin, |
Heimtiere |
123 |
Nährstoffe (RP, RFE, RFA, RA), Mineralstoffe |
|
|
|
Geflügel |
394 |
Unerwünschte Stoffe
wie Schwermetalle, Dioxin, |
Sonstige (Pferd, Schaf, |
63 |
Unerwünschte Stoffe
wie Schwermetalle, Dioxin, |
Summe |
1122 |
|
|
|
|
Tabelle 5: Vormischungen, Aufkommen und zu kontrollierende Parameter
Futtermittel-Typ |
Menge 1.000 t |
Wichtigste zu kontrollierenden Parameter |
Spurenelemente |
2.7 |
Unerwünschte Stoffe
wie Schwermetalle, Dioxin, PCB; |
Vitamine |
2.1 |
Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle,
Dioxin, PCB; |
|
|
|
Tabelle 6: Zusatzstoffe, Aufkommen und zu kontrollierende Parameter
Futtermittel-Typ |
Menge 1.000 t |
Wichtigste zu kontrollierenden Parameter |
Spurenelemente |
1 |
Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin, |
Konservierungsstoffe |
1.5 |
Nitrite, Säuren |
Leistungsförderer, |
0.1 |
Antibiotika |
Antibiotika |
0.1 |
Keimzahl |
Binde- und |
3 |
Unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxin, |
Andere |
2.2 |
Unerwünschte Stoffe wie
Schwermetalle, Dioxin, |
2. Ergebnisse der Kontrollen
Tabellen im Anhang. Bemerkungen sind im Text oder als Fußnote möglich.
Anmerkung: Bei den Ergebnissen zu den
Mischfuttermitteln wurde zwischen Allein- und
Ergänzungsfuttermittel
nicht unterschieden!
3. Auf Gemeinschaftsebene koordinierte Programme
Berichterstattung
und Schlussfolgerungen zu spezifischen
Überwachungsprogrammen.
Ergebnis des Koordinierten Kontrollprogramms wurde gesondert berichtet
4. Programme auf nationaler Ebene
Keine
5. Nationale Rechtsvorschriften
Aufstellung der im vergangenen
Jahr angenommenen einschlägigen
Rechtsvorschriften, auch zur Umsetzung von
Gemeinschaftsvorschriften.