2034/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2004
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möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 9. Juli 2004, Nr. 2035/J, betreffend Vollziehung Weingesetz 2003 -
Kontrolle der Importe,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Verfälschungen, Fälschungen
geographischer Ursprungsangaben usw. sind Vorfälle, die nicht
nur beim Produkt Wein, sondern auch in
anderen Produktsparten vorkommen und zu ahnden
sind. Gerade im Weinsektor besteht
eine erhöhte Sensibilität gegenüber jeder Behauptung von
Fälschungen, vor allem wenn es sich um geographische Ursprungsbezeichnungen
handelt, da
beim Wein die Begriffe „Ursprung" und
„Qualität" sowohl aus der Tradition, als auch nach dem
EU-Weinrecht untrennbar miteinander verbunden sind. Die gesetzlich
geschützten geographi-
schen Angaben stellen auf dem Weltmarkt -
vergleichbar mit Handelsmarken industrieller
Produkte - einen ökonomischen
Wert dar und müssen entsprechend geschützt werden. Zu
diesem Zweck wurde in den zuständigen Gremien der EU-Kommission
(u.a. Verwaltungsaus-
schuss Wein) ein Meldesystem eingerichtet,
aufgrund dessen Informationen über am Markt
aufgetretene illegale Produkte
unverzüglich an die nationalen Kontrolldienste (in Österreich die
Bundeskellereiinspektion)
weitergeleitet werden. Dadurch wird der Schutz der Konsumenten
auf effiziente Weise sichergestellt.
Zu Frage 1:
Noch unmittelbar vor dem EU-Beitritt
Österreichs sind dem Weinsektor größtenteils sehr pes-
simistische Prognosen gestellt worden. Unter
anderem wurde ein sofortiger Marktverlust im
Inland von 30% vorausgesagt, eine Steigerung des Weinexports wurde als
nahezu unmöglich
eingestuft. Als Folge wurde das
wirtschaftliche Ende für ein Drittel bis die Hälfte aller Wein-
baubetriebe erwartet.
Heute darf als
weithin unbestritten gelten, dass dem österreichischen Wein aufgrund
seiner
international
hervorragenden Qualität und dem immer besser werdenden Image ein
erfolgrei-
cher Start in die EU geglückt ist und
dass diese Entwicklung seither ungebrochen weiter ge-
führt werden konnte. Das Niveau der Importe als auch der Exporte hat sich
in den vergange-
nen zehn Jahren mehr als verdoppelt, wobei der Export schneller
gestiegen ist als der Import.
Im Jahr 2001 konnte die
österreichische Weinwirtschaft erstmals in der Geschichte eine Netto-
Exportrate erwirtschaften. Im Jahr
2002 wurde ein Export von 745.000 hl erreicht (d.h. eine
Steigerung gegenüber 2001 um ca. 44%!), der Wert der Exporte erreichte 59
Mio €. Dieser
Rekord wurde 2003 nochmals übertroffen: 809.000 hl mit einem Gesamtwert
von 65,6 Mio €.
Die Einfuhren sind von 2001 auf 2002 mengenmäßig um 10%
gesunken, diese sinkende Ten-
denz zeichnet sich auch für 2003 ab (rund 5%).
Hinsichtlich der Weinbaustruktur in
Österreich war es seit jeher so, dass einer relativ großen
Anzahl von kleinen
„Betrieben" (d.h. landwirtschaftlichen Betrieben, die eine sehr
kleine Wein-
baufläche mitbewirtschaften oder auch
Hobbywinzern) eine kleine Anzahl an größeren Wein-
baubetrieben (d.h. Weinbauwirtschaften, die im Haupterwerb vom Weinbau leben
und Groß-
kellereien) gegenüber stehen. Dieser auffällige Unterschied
hat sich im Zuge des Strukturwan-
dels, vor allem im Verlauf der letzten fünf Jahre, deutlich verkleinert.
Dieser Konzentrations-
prozess ist als Stärkung der Konkurrenzfähigkeit der
österreichischen Weinwirtschaft im inter-
nationalen Vergleich anzusehen und geht einher mit der Inanspruchnahme von
Investitionsför-
derungen, vor allem der Umstellungsbeihilfen gemäß der GMO Wein. Im
Zuge der Dynamisie-
rung des internationalen Weinhandels konnte
Österreich in den letzten zwei Jahren auch eine
Steigerung des Netto-Weinexportes erzielen.
Zu Frage 2:
Die Anzahl der Weinbaubetriebe betrug im Jahr
2000: 29.327 Betriebe
2001: 28.502 Betriebe
2002: 26.884 Betriebe
2003: 24.949 Betriebe
Zu Frage 3:
Bis zum Jahr 1995 erfolgte die Auswertung der
Erntemeldungen gemäß § 1 der Verordnung
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministers
für Wirtschaftli-
che Angelegenheiten,
BGBl Nr. 853/1995. Seitens der Statistik Österreich wurde daher keine
Auswertung der Anzahl der Betriebe
vorgenommen. Diesbezügliche Daten sind erst ab dem
Jahr 1996 verfügbar.
Zu Frage 4:
Die ertragsfähigen Rebflächen* betrugen
1990: 54.942 ha
1991: 55.028 ha
1992: 53.621 ha
1993: 50.377 ha
1994: 49.285 ha
1995: 48.552 ha
2000: 53.082 ha
2001: 46.184 ha
2002: 45.449 ha
2003: 42.117 ha
* Seitens der
Statistik Österreich wurden bis 1995 nur die ertragsfähigen
Rebflächen ausgewertet. Es
wurden
daher auch für die Jahre 2000 bis 2003 die ertragsfähigen Flächen
zum Vergleich herangezo-
gen.
Zu Frage 5:
Jahr 2000: wurde noch keine Förderung ausbezahlt
Jahr 2001: 12,0 Mio. €, 2.086 teilnehmende Betriebe
Jahr 2002: 11,4 Mio. €, 2.222 teilnehmende Betriebe
Jahr 2003: 10,5 Mio. €, 1.983 teilnehmende Betriebe
Zu Frage 6:
Durch die Rodung der
nicht mehr benötigten Weinsorten wurden jene Sorten gepflanzt, welche
den
Nachfragebedarf der Konsumenten decken bzw. wurden jene Flächen gerodet,
welche
veraltet sind und nur
mehr geringen Ertrag aufwiesen. Dadurch wurden eine
- Flurbereinigung (Verlegung von Rebflächen) sowie eine
- Verbesserung
der Bewirtschaftungstechnik
erzielt.
Zu Frage 7:
Die grundsätzlichen Bestimmungen der
Marktordnung unter dem Ziel der Anpassung der Pro-
duktion an die Marktnachfrage sind sehr
allgemein gehalten. In manchen Ländern ging man
den Weg, grobe und für ganze Gebiete einheitliche Programme zu erlassen
(z.B. Förderung
der Auspflanzung einer einzigen Sorte für ein bestimmtes
Anbaugebiet in Südeuropa).
In Österreich
wurde bei der Erstellung des nationalen Durchführungsprogramms gemeinsam
mit Experten aus allen betroffenen Wirtschaftsbereichen in zahlreichen
Arbeitssitzungen ein
ausgefeiltes System erarbeitet, das insbesondere auf die Bedürfnisse der klein
strukturierten
österreichischen Weinwirtschaft Rücksicht nimmt und danach
kalkuliert. Die getroffenen An-
nahmen bezüglich
Arbeitskosten, Vermarktungsstrukturen und festgelegten Maßnahmen wur-
den durch wissenschaftliche Expertisen untermauert.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Der Vorteil besteht
darin, dass die Marktnachfrage schon bei der Planung als Entscheidungs-
kriterium
berücksichtigt wird. Beispielsweise wurde aus der Marktforschung bekannt,
dass ein
Bedarf
nach regionaltypischen Qualitätsweinen mit klarem Herkunftsprofil besteht,
was unter
Ausnutzung
der Möglichkeiten der EU-Weinmarktordnung u.a. zur Etablierung des DAC-
Systems
geführt hat. Dadurch wurde auch der Gedanke des Qualitätsweines
gefördert.
Zu Frage 11:
Umstellung gesamt:
Anträge Umstellung ha Rodung ha Bewässerung ha Beihilfe Mio €
N 4.158 3.024 255 392 20,4
B 2.789 2.377 1.521 1.582 23,0
St 719 638 289 32 6,8
W 25 14 11 6 0,1
Ö 7.691 6.053 3.876 2.012 50,3
Flächenbilanz (Auspflanzung abzüglich Rodung - Steigerung aus ruhenden Pflanzrechten)*:
NÖ Bgld. Stmk. W. Ö.
Rot +1.735 +2.124 +97 +4 +3.960
Weiß -125 -703 +368 +1 -459
Gem. Satz -421 -288 -98 -2 -809
Gesamt +1.189 +1.133 +367 +3 +2.692
*) Die
Maßnahmen „Böschungsterrassen" und
„Mauerterrassen" – oben in lfm und m2
angegeben
– gehen über Flächenäquivalente in die Berechnung ein, die
hier im Detail nicht dargestellt sind
Zu Frage 12:
Weiß ha % Rot ha % Gesamt ha
1999 36.144 74,5 12.352 25,5 48.496
2005 35.823 70,2 16.002 31,4 51.024
Zu Frage 13:
Der Preisverfall ist
keineswegs ursächlich auf den Sektor Rotwein zu beziehen oder gar, wie
manchmal behauptet wird, auf die Erhöhung der Rotweinproduktion in Folge
der Umstel-
lungsmaßnahmen.
Letztere Behauptung geht schon deswegen ins Leere, da die betreffenden
Flächen in den letzten drei Jahren
ausgepflanzt wurden und daher noch gar nicht im Ertrag
stehen.
Die Preisentwicklung
ist eine natürliche Folge des Rückganges der Marktnachfrage, die beim
Wein, so wie bei
vielen anderen landwirtschaftlichen Produkten, einem gewissen Zyklus folgt.
Aktuell wird der Rückgang der Nachfrage
vor allem durch den witterungsbedingten Ausfall in
der österreichischen
Tourismuswirtschaft zu Beginn der Sommersaison bedingt sein. Im Hoch-
preissegment ist sowohl national als
auch auf unserem Hauptexportmarkt Deutschland u.a.
der Konsumrückgang aufgrund der allgemeinen Konjunkturentwicklung
zu nennen.
Zu Frage 14:
Durchschnittliche Preise in € ohne MWSt.
1990-1995 2000 2001 2002 2003
Trauben (kg)
weiß 0,2682 0,4513 0,2980 0,2282 0,2665
rot 0,3181 0,5349 0,3634 0,2558 0,5008
Fasswein
(I)
gem. Satz
weiß 0,4285 0,6475 0,6155 0,3466 0,2594
rot 0,5859 0,7761 0,7580 0,4382 0,6721
Fasswein (I)
Qualitätswein
weiß *) *) *) 0,4041 0,3858
rot *) *) *) 0,5312 0,8511
Quelle:
Statistik Austria
*)
diese Position wurde bis 2001 nicht in die Preisstatistik aufgenommen.
Zu Frage 15:
1990: 6185 Betriebe
1991: 6709 Betriebe
1992: 7074 Betriebe
1993: 7231 Betriebe
1994: 6820 Betriebe
1995: 5095 Betriebe
2000: 5952 Betriebe
2001: 5719 Betriebe
2002: 5783 Betriebe
2003: 6036 Betriebe
Zu Frage 16:
1990: 100.254.331
Liter
1991: 133.525.056 Liter
1992: 135.027.886 Liter
1993: 119.213.280 Liter
1994: 106.552.359 Liter
1995:
98.702.151 Liter
2000:
137.400.541 Liter
2001: 134.238.207 Liter
2002:
144.333.804 Liter
2003:
157.747.748 Liter
Zu Frage 17:
1990: 19.799 positive Erledigungen (87.679.658
Liter)
4.058 negative Erledigungen (12.574.673 Liter)
1991: 24.797 positive Erledigungen (117.958.770
Liter)
4.744 negative Erledigungen (15.566.286 Liter)
1992: 27.101 positive Erledigungen (117.405.081
Liter)
5.763 negative Erledigungen (17.622.805 Liter)
1993: 27.977 positive Erledigungen (104.045.946
Liter)
6.115 negative Erledigungen (15.167.334 Liter)
1994: 25.794 positive Erledigungen (93.730.699
Liter)
5.180 negative Erledigungen (12.821.660 Liter)
1995: 19.806 positive Erledigungen
(85.941.151 Liter)
3.872 negative Erledigungen (12.761.000 Liter)
2000: 30.534 positive Erledigungen (118.805.945
Liter)
4.732 negative Erledigungen (18.594.596 Liter)
2001: 30.379 positive Erledigungen (114.348.009
Liter)
5.719 negative Erledigungen (19.890.198 Liter)
2002: 29.437 positive Erledigungen (122.961.633
Liter)
5.149 negative Erledigungen (21.372.171 Liter)
2003: 32.381 positive Erledigungen (137.886.620
Liter)
5.788 negative Erledigungen (19.861.128 Liter)
Zu den Fragen 18 und 19:
Die angefallenen Prüfnummerkosten
decken sich zu 40 - 50 % selbst, der Rest wird aus Bun-
desmitteln bedeckt. Dem Steuerzahler stehen dadurch hochwertige
Qualitätsweine zur Verfü-
gung. Einhergehend mit der hohen Qualität der Weine bedeutet dies
gleichzeitig eine langfris-
tige Sicherung von Arbeitsplätzen im Sektor Weinbau.
Zu Frage 20:
Die
jährlichen Kosten der Bundeskellereiinspektion (BKI) betragen (bezogen auf
2003)
1.636.186,45
€.
Zu Frage 21:
Die BKI leistet mit
ihren Kontrollen einen wichtigen Beitrag zur allgemein anerkannten hohen
Qualität des
österreichischen Weines und der Produktsicherheit der in Österreich
erhältlichen
Weine. Der Konsument wird vor
gesundheitsschädlichen und verfälschten Produkten ge-
schützt und hat die Möglichkeit, ein hochwertiges, streng
kontrolliertes Produkt zu erwerben.
Zu Frage 22:
Die BKI sichert durch seine Kontrollen
einheitliche gerechte Marktbedingungen, stellt die Ein-
haltung der weingesetzlichen Vorschriften
sicher und steht auch für Beratungsleistungen zur
Verfügung. Die BKI kontrolliert mit ihren Mostwägern jede
einzelne Traubenpartie eines Prädi-
katsweins und sichert den heute hervorragenden Ruf dieser Weine.
Im Rahmen einer Kundenbefragung auf der Messe
für Weinbau und Kellerwirtschaft - Oetec
2002 vom 4. - 7. Mai
2002 hat die BKI untenstehende Bewertung erhalten. Insgesamt wurden
an diesen vier Tagen 343 Personen aus der
Weinbranche befragt, wobei die Auswahl dieser
Personen nach dem Zufallsprinzip
geschah. Die Befragung wurde durch das unabhängige
Institut für Verwaltungsmanagement der Universität Innsbruck
durchgeführt.
Zu Frage 23:
Die Bestimmungen zur
Definition, Anerkennung von Produkten, Herstellungsverfahren und
Bezeichnungen von Weinen im Verkehr zwischen der Europäischen Union und
den weinpro-
duzierenden Drittländern werden in bilateralen Weinabkommen geregelt.
Solche Abkommen
unterliegen
einem extrem langen Verhandlungs- und Entscheidungsprozess (bis zu 10 Jahren)
und beinhalten ebenso
lange Übergangsfristen (bis zu 30 Jahren).
Ursprünglich hat die EU
bezüglich der Zulassung von Weinbehandlungsmethoden die Strate-
gie einer „Positivliste" verfolgt,
während hingegen z.B. die USA auf „gegenseitige Anerken-
nung" drängten. Diese gegenseitige Anerkennung haben die USA
mit zahlreichen Neue-Welt-
Produzenten im so genannten „New World
Wine Agreement" (USA, Kanada, Chile, Neusee-
land, Australien) seit 2001 bereits verwirklicht.
Die Verhandlungsführung für die Europäische Union
obliegt der Europäischen Kommission. In
der Vorbereitung zu den einzelnen Verhandlungsrunden wird seitens Österreichs
eine grund-
sätzlich konservative Haltung bezüglich des Schutzes von
geographischen Ursprungsbezeich-
nungen eingenommen.
In diesem Zusammenhang darf hervorgehoben
werden, dass seitens des BMLFUW eine auch
für innereuropäische Verhältnisse äußerst restriktive
Regelung bezüglich des Einsatzes neuer
önologischer Verfahren für
österreichische Qualitätsweine getroffen wurde: Die Anlagen zur
Mostkonzentrierung, ob Vakuumverdampfer oder Umkehrosmosegeräte, sind von
der BKI
ganzjährig zu verplomben und dürfen
nur nach vorheriger Anmeldung zur Zeit der Weinlese
zur Anreicherung von Most geöffnet und nur unter Kontrolle im
Betrieb gesetzt werden. Damit
wird ausgeschlossen, dass in Österreich
Wein entgegen den Bestimmungen des gemein-
schaftlichen Weinrechts konzentriert wird.
Zu Frage 24:
Die neuen Mitgliedstaaten der EU sind im
Weinsektor nicht erst mit dem Beitritt am
1. Mai 2004 auf den
Markt getreten, sondern de facto bereits seit langer Zeit präsent. Im Vor-
feld des Beitrittes wurden die zuvor existierenden
Zölle und entsprechenden Kontingente für
Vorzugszollsätze stufenweise abgebaut. Für Importe aus den
neuen Mitgliedstaaten bzw. den
Kandidatenländern, wie Ungarn,
Bulgarien und Rumänien, bestanden bereits seit 1995 Er-
leichterungen (derzeit Null-Zollsatz); trotzdem gehen die Importe aus diesen
Ländern entge-
gen der allgemeinen Erwartung mengenmäßig zurück (1997: 1,4
Mio. hl, 2002: 0,9 Mio. hl).
Auch wertmäßig ist keine ansteigende Tendenz festzustellen.
Das von der EU gewährte Zoll-
frei-lmportkontingent wurde nur von Ungarn ausgenützt, Rumänien und
Bulgarien nützen das
ihnen zur Verfügung stehende Kontingent nicht zur Gänze aus.
Österreich ist im Weinsektor durch
seinen großen Anteil an leistungsfähigen Selbstvermark-
tern gegen ausländische Anbieter sehr gut gewappnet. Trotz sinkender
Tendenz wurden in
Österreich 2002
immer noch rund 35% aller Flaschenweine direkt beim Produzenten gekauft.
Die Bereinigung der heimischen Strukturen
durch vermehrte Kooperationen zwischen Trau-
ben- und auch Weinproduzenten
einerseits und leistungsfähigen Vermarktern andererseits
wird vorangetrieben. Sie stärkt die
Position des österreichischen Weins im Handel und somit
auch seine
Konkurrenzfähigkeit gegenüber Importen aus den
Kandidatenländern.
Zu Frage 25:
Ja. Die Implementierung und praktische
Umsetzung der einschlägigen weinrechtlichen Be-
stimmungen war Hauptanliegen vor und während der Beitrittsphase. Das
BMLFUW hat im
Rahmen der dafür vorgesehenen Programme TAIEX, PHARE und TWINNING im
Zeitraum
zwischen 1995 und
2003 34 Missionen und Projekte mit den weinproduzierenden Beitrittslän-
dern abgehalten und damit auch die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit
auf Behörden-
ebene gesichert.
Zu Frage 26:
Das allseits befürchtete
„Überschwemmen" des europäischen Marktes mit
preisgünstigeren
Weinen aus den Kandidatenländern nach dem beitrittsbedingten Wegfall der
Handelsschran-
ken ist - wie oben dargestellt - zumindest mittelfristig kein reales Szenario,
da durch die Zoll-
freikontingente bereits seit längerem praktisch keine Handelsschranken
mehr bestehen. Wie
bereits erwähnt, nutzte lediglich Ungarn das Kontingent zur Gänze
aus, Bulgarien und Rumä-
nien nur zu rund 50 - 60%. Darüber hinaus sind die Importmengen in die Gemeinschaft
seit
mehreren
Jahren rückläufig.
Zu den Fragen 27 und 28:
Die
Herkunftsbezeichnung „Steiermark" (bzw. Stajerska oder Styria) ist
im slowenischen
Weingesetz nicht
enthalten, dies wird von der slowenischen Behörde auch strikt vollzogen.
Es
gab einen Anlassfall, in dem slowenischer Wein in Österreich und
Deutschland als „Extract of
Styria" bezeichnet wurde. Das
slowenische Landwirtschaftsministerium hat den Wein in Slo-
wenien vom Markt genommen; die Zusammenarbeit mit den slowenischen Beamten
verlief
äußerst positiv.
Aufgrund eines Abkommens zwischen der
Republik Österreich und der damaligen Republik
Jugoslawien von 1968 über den kleinen Grenzverkehr besitzen derzeit noch
rund 40 österrei-
chische
Winzer rund 51 ha Weingärten in Slowenien (sog.
„Doppelbesitzer"). Die entspre-
chenden
EU-Regeln sehen jedoch derzeit keine Verarbeitungsmöglichkeit in
Österreich vor, ab
dem Beitritt
Sloweniens ist die Verarbeitung in Österreich zwar möglich, jedoch
keinesfalls die
Verwendung einer steirischen Herkunftsbezeichnung. Um dieses Problem einer
für alle Betei-
ligten zufriedenstellenden Lösung zuzuführen, wird derzeit gemeinsam
mit der Landeskammer
für Land- und Forstwirtschaft in
Steiermark und mit den slowenischen Behörden an einer Lö-
sung gearbeitet. Diese Entscheidung sollte auch mit den Ergebnissen von
den Verhandlungen
zwischen Italien und Slowenien einhergehen, die betreffend das Collio-Gebiet
eine sehr ähnli-
che Problemstellung zu bewältigen haben.
Zu Frage 29:
Slowenien:
Welschriesling
(16,69%), Chardonnay (7,60%), Refosk (6,71%), Merlot (6,15%), Sauvignon
blanc (6,15%).
Ungarn:
Blaufränkisch
(9,71%), Welschriesling (8,47%), Perle von Zala (4,92%), Furmint (4,65%),
Mül-
ler-Thurgau (4,60%).
Slowakei:
Grüner
Veltliner (18,76%), Welschriesling (14,87%), Müller-Thurgau (9,31 %),
Blaufränkisch
(8,03%),
St. Laurent (6,65%).
Tschechien:
Müller-Thurgau
(12,4%), Grüner Veltliner (12,2%), St. Laurent (9,1%), Welschriesling
(9,0%),
Blaufränkisch (6,8%).
Zu Frage 30:
Slowenien Ungarn Slowakei Tschechien
Grüner Veltli- unbedeutend unbedeutend 18,76% 12,2%
ner
Riesling unbedeutend unbedeutend unbedeutend unbedeutend
Zweigelt unbedeutend unbedeutend unbedeutend unbedeutend
Blaufränkisch unbedeutend 9,71 % 8,03 % 6,8 %
Zu den Fragen 31 bis 33:
Durch die
Zusammenlegung von Mengen- und Qualitätskontrollen können mittels
gezielter
Abfragen der
zentralen Weindatenbank und die Verknüpfung dieser Daten in einer
Risikoana-
lyse Abweichungen besser und effizienter erkannt werden. Diese Nutzung von
Synergieeffek-
ten dient auch dem Schutz des Konsumenten.
Zu diesem Zweck wurde in der BKI eine zusätz-
liche Planstelle geschaffen.
Zu Frage 34:
Zu diesem Zweck wurde
die Datenbank Wein geschaffen. In diese Datenbank fließen sämtli-
che Daten aus Ernte- und Bestandsmeldungen, staatliche Prüfnummer,
Banderolen, Trans-
portbescheinigungen,
Mostwägerbestätigungen, etc. ein. Jeder Bundeskellereiinspektor ist
mit
einem Laptop ausgestattet und hat lesenden
Zugriff auf alle Daten aus der Weindatenbank. Es
ist dem Bundeskellereiinspektor daher jederzeit - auch während
einer Betriebskontrolle - mög-
lich, auf Daten zuzugreifen.
Zu den Fragen 35 bis 37:
Das
Verwaltungsinnovationsmodell der BKI ist ein gesamtheitlicher Ansatz zur
Modernisie-
rung
von Behörden mit dem Ziel gesteigerter Effizienz, höherer
Kundenzufriedenheit und ge-
steigerter Mitarbeitermotivation. Diese Ziele werden u.a. durch
Dienstzeitflexibilisierung und
Telearbeit erreicht. Seit Anwendung dieses Modells sind die Leistungen um 20%
gestiegen
sowie die Kosten um
20% gesenkt worden.
Im Übrigen wird in allen Bereichen versucht, Verwaltungsinnovationen zu erzielen.
Zu Frage 38:
Die Absichtsmeldungen betrugen im:
Jahr |
Anzahl |
2000 |
8354 |
2001 |
5486 |
2002 |
6126 |
2003 |
5773 |
Zu Frage 39:
Die Menge an Prädikatswein betrug in Litern:
2000 8.895.716
2001 4.547.353
2002 5.751.163
2003 6.987.662
Zu den Fragen 40 und 41:
In den Jahren 2000 - 2003 wurde an Mostwägern eingesetzt:
Jahr |
Anzahl |
2000 |
40 |
2001 |
31 |
2002 |
34 |
2003 |
34 |
Hiefür sind folgende Kosten entstanden:
Jahr |
€ |
2000 |
43.713,36 |
2001 |
25.470,35 |
2002 |
28.893,32 |
2003 |
21.384,34 |
Zu den Fragen 42 bis 44:
Durch
verschiedene organisatorische Maßnahmen, vor allem durch ein neues
flexibles Be-
schäftigungsmodell
der Mostwäger, konnten die Ausgaben in den letzten Jahren deutlich ge-
senkt
werden. Die Entwicklung des Kostendeckungsgrades seit 1995 betrug zwischen 45%
und
230%. Es werden daher derzeit für die Mostwäger keine
öffentlichen Gelder verwendet.
Der Nutzen für
den Konsumenten liegt in einer 100%igen Kontrolle.
Zu den Fragen 45 und 46:
Die Anzahl der Betriebsüberprüfungen
durch die BKI gemäß Weingesetz 1999 beträgt 14.702
Betriebsüberprüfungen. Im Jahr 2003 wurden in 446 Betrieben 1204
Proben gezogen.
Zu Frage 47:
Die Proben wurden in folgenden Untersuchungsanstalten zur Untersuchung eingereicht:
1. Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt,
2. Bundesamt und Bundeslehranstalt für Wein und Obstbau in Klosterneuburg.
Zu Frage 48:
Im Jahr 2003
wurden 373 Proben beanstandet. Die Beanstandungsgründe sind aus den Be-
richten der einzelnen
Bundesanstalten ersichtlich.
Zu Frage 49:
Im Jahr 2003 wurden insgesamt 312
Verwaltungsstrafverfahren bzw. Gerichtsverfahren einge-
leitet.
Zu Frage 50:
Im Jahr 2003 wurden insgesamt 95
Verwaltungsstrafverfahren bzw. Gerichtsverfahren rechts-
kräftig abgeschlossen.
Zu Frage 51:
An Strafen wurden im Kalenderjahr 2003 insgesamt 10.913,-- € eingehoben.
Zu Frage 52:
Der Export betrug im Jahr
2000: EU 274.000 hl
andere Länder 72.000 hl
2001: EU 308.000 hl
andere Länder 216.000 hl
2002: EU 361.000 hl
andere Länder 32.000 hl
2003: EU 428.000 hl
andere Länder 250.000 hl
Zu Frage 53:
Import 2000: EU 472.000 hl
Andere Länder 34.000 hl
2001: EU 535.000 hl
Andere Länder 47.000 hl
2002: EU 561.000 hl
Andere Länder 56.000 hl
2003: EU 356.000 hl
Andere Länder 48.000 hl
Zu Frage 54:
Im Bundesamt
für Weinbau wurden rund 20.600 Proben und in der Höheren
Bundeslehranstalt
und
Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg wurden rund 6.110 Proben
unter-
sucht.
Zu Frage 55:
Bundesamt für Weinbau, Eisenstadt:
Beanstandete Proben im Prüfnummernbereich: 5.788
Beanstandungsgründe sensorisch gesamt: 3.993
Beanstandungsgründe analytisch gesamt: 1.588
Beanstandungsgründe analyt. u. sensorisch: 207
Weinbaugebiet |
Sensorische |
Analytische |
|
||||||
Rot |
Weiß |
Rosé |
Anzahl |
Rot |
Weiß |
Rosé |
Anzahl |
Gesamt |
|
Burgenland |
142 |
35 |
5 |
182 |
11 |
52 |
4 |
67 |
249 |
Neusiedlersee |
361 |
295 |
28 |
648 |
78 |
158 |
0 |
236 |
920 |
NS-Hügelland |
203 |
134 |
10 |
347 |
45 |
73 |
6 |
124 |
471 |
Mittelburgenland |
85 |
27 |
7 |
119 |
29 |
6 |
0 |
35 |
154 |
Südburgenland |
86 |
59 |
0 |
145 |
43 |
28 |
2 |
73 |
218 |
Thermenregion |
29 |
24 |
0 |
53 |
25 |
54 |
1 |
80 |
133 |
Niederösterreich |
35 |
43 |
0 |
78 |
0 |
12 |
0 |
12 |
90 |
Kremstal |
105 |
361 |
0 |
466 |
6 |
106 |
0 |
112 |
578 |
Kamptal |
186 |
495 |
6 |
687 |
23 |
126 |
0 |
149 |
836 |
Donauland |
112 |
350 |
7 |
469 |
17 |
148 |
1 |
166 |
635 |
Traisental |
45 |
181 |
4 |
230 |
1 |
61 |
2 |
64 |
294 |
Carnuntum |
32 |
19 |
2 |
53 |
15 |
14 |
0 |
29 |
82 |
Wachau |
87 |
367 |
2 |
456 |
4 |
49 |
0 |
53 |
509 |
Weinviertel |
17 |
161 |
1 |
179 |
43 |
307 |
1 |
351 |
530 |
Bergland |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Bei der Höheren
Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau, Klosterneuburg,
erfolgten bei
Beratungsproben keine Beanstandungen, bei Grenzwertüberschreitungen
erfolg-
ten begründete Hinweise.
Zu Frage 56:
Im Bundesamt für
Weinbau wurden rund 226.000,-- € und in der Höheren
Bundeslehranstalt
und Bundesamt
für Wein- und Obstbau, Klosterneuburg 50.049,-- € eingenommen.
Zu den Fragen 57 und 58:
Im Bundesamt für
Weinbau waren im Jahr 2003 83 Planstellen und in der Höheren Bundes-
lehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau, Klosterneuburg, 1,5
Personenäquivalente
für Privatproben
besetzt.
Die Personalkosten im
Bundesamt für Weinbau beliefen sich auf rund 2 Mio € und in der
Hö-
heren
Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau, Klosterneuburg, auf
2.629.378,90
€.
Zu den Fragen 59 und 60:
Im Bundesamt für Weinbau wurden im
genannten Zeitraum keine Planstellen frei, in der Höhe-
ren Bundeslehranstalt und Bundesamt für
Wein- und Obstbau, Klosterneuburg, wurden 2003
keine und 2004 eine Planstelle nicht
nachbesetzt. Zukünftige Personalentscheidungen sind
nach Anlass zu treffen.
Zu Frage 61:
Im Bundesamt für
Weinbau lagen 2003 die Probenkosten im Bereich der Prüfnummern bei
rund 56,-- € und in der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt
für Wein- und Obstbau,
Klosterneuburg, bei
71,40 € per Probe.
Zu Frage 62:
In keinem. Die
amtliche Weinuntersuchung und -begutachtung erfolgt im gesamten EU-
Bereich
durch öffentliche Verwaltungseinrichtungen. Beim internationalen Vergleich
sind die
verschiedenen nationalen Weinrechtssysteme grundsätzlich zu
berücksichtigen. Das soge-
nannte „germanische" Weinrecht ist nur in den Ländern
Österreich, Deutschland und Luxem-
burg realisiert. In Deutschland obliegt die Weinkontrolle im Unterschied zu
Österreich den
Bundesländern,
wird jedoch immer durch staatliche Anstalten vollzogen.
In den romanischen Weinbauländern
definiert sich der Qualitätswein weitgehend durch seine
geographische Herkunft. Bei der
Weinkontrolle übernehmen daher regionale, halbstaatliche
Organisationen, die sogenannten „Interprofessionen" wichtige
Aufgaben im Vorfeld der Ver-
marktung. Der Grundsatz der Selbstbestimmung findet auch Entsprechung in einer
weitrei-
chenden Selbstverwaltung des Wirtschaftssektors. Jedenfalls verbleibt aber in
allen europäi-
schen Systemen die Verantwortung für die Kontrolltätigkeit den
staatlichen Behörden.
Zu den Fragen 63 und 64:
Nein.
Zu Frage 65:
Es waren insgesamt 20 Bundeskellereiinspektoren tätig.
Zu Frage 66:
Ja. Strafbestimmungen
hinsichtlich Verstöße gegen das gemeinschaftliche Weinrecht sind
einerseits im 4. Teil des Weingesetzes 1999 (gegliedert in gerichtliche
Strafverfahren und
Verwaltungsstrafverfahren)
und andererseits in der Weingesetz-Durchsetzungsverordnung
enthalten.
Zu den Fragen 67 und 68:
Österreich war Projektpartner des EU-Projektes
„EU-Weindatenbank zum Nachweis von Ver-
fälschungen" (koordiniert von JRC -
Joint Research Center der EK in ISPRA bei Mailand mit
den Themen Herstellung von
authentischen Proben von Weinen, Durchführung von Grundana-
lysen, Vorbereitung von
Isotopenanalysen). Dieses Projekt dient der Weiterentwicklung der
EU-Weindatenbank, die dem Nachweis
von Herkunft, Authentizität, aber auch von unerlaubten
Zusätzen und unerlaubten Verfahren dienen soll.
Zu den Fragen 69 und 70:
Die
länderübergreifende Zusammenarbeit der Weinkontrollorganisationen der
einzelnen Mit-
gliedstaaten
ist in der VO Nr. 2729/2000 vom 14. Dezember 2000 geregelt. Die Kontaktstelle
im Verzeichnis 1999/C
4601 ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft. Darüber hinaus gibt es sehr gute informelle Kontakte
zwischen der ös-
terreichischen Bundeskellereiinspektion und
den Weinkontrollstellen der deutschen Bundes-
länder. Diese Kontakte werden durch intensiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Kon-
trollen deutscher und österreichischer
Kontrollorgane ständig verbessert. So war erst im Juni
dieses Jahres der Weinkontrollor aus Berlin eine Woche in Österreich
und führte gemeinsame
Kontrollen von Weinviertel DAC Weinen - diese werden derzeit verstärkt
nach Berlin geliefert -
mit österreichischen
Bundeskellereiinspektoren durch. Mit den Weinkontrollstellen in Tsche-
chien, einem wichtigen österreichischen Hoffnungsmarkt, bestehen
ebenso gute Kontakte.
Die Weinkontrolle der Schweiz arbeitet seit Jahren direkt und
intensiv mit der österreichischen
Bundeskellereiinspektion zusammen. Im Juli
2004 war eine hochrangige Schweizer Delegation
zu Besuch bei der österreichischen
Bundeskellereiinspektion, um auf deren Erfahrungen mit
der Banderole, die in der Schweiz eingeführt werden soll,
zurückzugreifen.
Auch die zentrale Weindatenbank des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Um-
welt und Wasserwirtschaft dient den genannten Ländern als Vorbild für
die künftige Organisa-
tion der Weinkontrolle.
Bei "länderübergreifenden
Beanstandungen" informieren sich die Weinbehörden obiger Länder
(zusätzlich zum
offiziellen Weg gem. 2729/2000) direkt und sofort. Spektakuläre
internationale
Großfälschungen traten daher in
den letzten Jahren nicht auf, was vor allem auf die präventi-
ven Maßnahmen der Weinkontrolle zurückzuführen ist. Alle diese
Maßnahmen dienen dem
Schutz des Konsumenten, der sicher sein soll, keinen verfälschten
Wein zu erwerben.