2034/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 9. Juli 2004, Nr. 2035/J, betreffend Vollziehung Weingesetz 2003 - Kontrolle der Importe,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Verfälschungen, Fälschungen geographischer Ursprungsangaben usw. sind Vorfälle, die nicht
nur beim Produkt Wein, sondern auch in anderen Produktsparten vorkommen und zu ahnden
sind. Gerade im Weinsektor besteht eine erhöhte Sensibilität gegenüber jeder Behauptung von
Fälschungen, vor allem wenn es sich um geographische Ursprungsbezeichnungen handelt, da
beim Wein die Begriffe „Ursprung" und „Qualität" sowohl aus der Tradition, als auch nach dem
EU-Weinrecht untrennbar miteinander verbunden sind. Die gesetzlich geschützten geographi-
schen Angaben stellen auf dem Weltmarkt - vergleichbar mit Handelsmarken industrieller
Produkte - einen ökonomischen Wert dar und müssen entsprechend geschützt werden. Zu
diesem Zweck wurde in den zuständigen Gremien der EU-Kommission (u.a. Verwaltungsaus-
schuss Wein) ein Meldesystem eingerichtet, aufgrund dessen Informationen über am Markt
aufgetretene illegale Produkte unverzüglich an die nationalen Kontrolldienste (in Österreich die
Bundeskellereiinspektion) weitergeleitet werden. Dadurch wird der Schutz der Konsumenten
auf effiziente Weise sichergestellt.


Zu Frage 1:

Noch unmittelbar vor dem EU-Beitritt Österreichs sind dem Weinsektor größtenteils sehr pes-
simistische Prognosen gestellt worden. Unter anderem wurde ein sofortiger Marktverlust im
Inland von 30% vorausgesagt, eine Steigerung des Weinexports wurde als nahezu unmöglich
eingestuft. Als Folge wurde das wirtschaftliche Ende für ein Drittel bis die Hälfte aller Wein-
baubetriebe erwartet.

Heute darf als weithin unbestritten gelten, dass dem österreichischen Wein aufgrund seiner
international hervorragenden Qualität und dem immer besser werdenden Image ein erfolgrei-
cher Start in die EU geglückt ist und dass diese Entwicklung seither ungebrochen weiter ge-
führt werden konnte. Das Niveau der Importe als auch der Exporte hat sich in den vergange-
nen zehn Jahren mehr als verdoppelt, wobei der Export schneller gestiegen ist als der Import.
Im Jahr 2001 konnte die österreichische Weinwirtschaft erstmals in der Geschichte eine Netto-
Exportrate erwirtschaften. Im Jahr 2002 wurde ein Export von 745.000 hl erreicht (d.h. eine
Steigerung gegenüber 2001 um ca. 44%!), der Wert der Exporte erreichte 59 Mio €. Dieser
Rekord wurde 2003 nochmals übertroffen: 809.000 hl mit einem Gesamtwert von 65,6 Mio €.
Die Einfuhren sind von 2001 auf 2002 mengenmäßig um 10% gesunken, diese sinkende Ten-
denz zeichnet sich auch für 2003 ab (rund 5%).

Hinsichtlich der Weinbaustruktur in Österreich war es seit jeher so, dass einer relativ großen
Anzahl von kleinen „Betrieben" (d.h. landwirtschaftlichen Betrieben, die eine sehr kleine Wein-
baufläche mitbewirtschaften oder auch Hobbywinzern) eine kleine Anzahl an größeren Wein-
baubetrieben (d.h. Weinbauwirtschaften, die im Haupterwerb vom Weinbau leben und Groß-
kellereien) gegenüber stehen. Dieser auffällige Unterschied hat sich im Zuge des Strukturwan-
dels, vor allem im Verlauf der letzten fünf Jahre, deutlich verkleinert. Dieser Konzentrations-
prozess ist als Stärkung der Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Weinwirtschaft im inter-
nationalen Vergleich anzusehen und geht einher mit der Inanspruchnahme von Investitionsför-
derungen, vor allem der Umstellungsbeihilfen gemäß der GMO Wein. Im Zuge der Dynamisie-
rung des internationalen Weinhandels konnte Österreich in den letzten zwei Jahren auch eine
Steigerung des Netto-Weinexportes erzielen.


Zu Frage 2:

Die Anzahl der Weinbaubetriebe betrug im Jahr

2000:              29.327 Betriebe

2001:              28.502 Betriebe

2002:              26.884 Betriebe

2003:              24.949 Betriebe

Zu Frage 3:

Bis zum Jahr 1995 erfolgte die Auswertung der Erntemeldungen gemäß § 1 der Verordnung
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministers für Wirtschaftli-
che Angelegenheiten, BGBl Nr. 853/1995. Seitens der Statistik Österreich wurde daher keine
Auswertung der Anzahl der Betriebe vorgenommen. Diesbezügliche Daten sind erst ab dem
Jahr 1996 verfügbar.

Zu Frage 4:

Die ertragsfähigen Rebflächen* betrugen

1990:              54.942 ha

1991:               55.028 ha

1992:               53.621 ha

1993:               50.377 ha

1994:               49.285 ha

1995:               48.552 ha

2000:              53.082 ha

2001:              46.184 ha

2002:              45.449 ha

2003:              42.117 ha

* Seitens der Statistik Österreich wurden bis 1995 nur die ertragsfähigen Rebflächen ausgewertet. Es
wurden daher auch für die Jahre 2000 bis 2003 die ertragsfähigen Flächen zum Vergleich herangezo-
gen.


Zu Frage 5:

Jahr 2000:      wurde noch keine Förderung ausbezahlt

Jahr 2001:      12,0 Mio. €,   2.086 teilnehmende Betriebe

Jahr 2002:      11,4 Mio. €,   2.222 teilnehmende Betriebe

Jahr 2003:      10,5 Mio. €,    1.983 teilnehmende Betriebe

Zu Frage 6:

Durch die Rodung der nicht mehr benötigten Weinsorten wurden jene Sorten gepflanzt, welche
den Nachfragebedarf der Konsumenten decken bzw. wurden jene Flächen gerodet, welche
veraltet sind und nur mehr geringen Ertrag aufwiesen. Dadurch wurden eine

-       Flurbereinigung (Verlegung von Rebflächen) sowie eine

-       Verbesserung der Bewirtschaftungstechnik
erzielt.

Zu Frage 7:

Die grundsätzlichen Bestimmungen der Marktordnung unter dem Ziel der Anpassung der Pro-
duktion an die Marktnachfrage sind sehr allgemein gehalten. In manchen Ländern ging man
den Weg, grobe und für ganze Gebiete einheitliche Programme zu erlassen (z.B. Förderung
der Auspflanzung einer einzigen Sorte für ein bestimmtes Anbaugebiet in Südeuropa).

In Österreich wurde bei der Erstellung des nationalen Durchführungsprogramms gemeinsam
mit Experten aus allen betroffenen Wirtschaftsbereichen in zahlreichen Arbeitssitzungen ein
ausgefeiltes System erarbeitet, das insbesondere auf die Bedürfnisse der klein strukturierten
österreichischen Weinwirtschaft Rücksicht nimmt und danach kalkuliert. Die getroffenen An-
nahmen bezüglich Arbeitskosten, Vermarktungsstrukturen und festgelegten Maßnahmen wur-
den durch wissenschaftliche Expertisen untermauert.


Zu den Fragen 8 bis 10:

Der Vorteil besteht darin, dass die Marktnachfrage schon bei der Planung als Entscheidungs-
kriterium berücksichtigt wird. Beispielsweise wurde aus der Marktforschung bekannt, dass ein
Bedarf nach regionaltypischen Qualitätsweinen mit klarem Herkunftsprofil besteht, was unter
Ausnutzung der Möglichkeiten der EU-Weinmarktordnung u.a. zur Etablierung des DAC-
Systems geführt hat. Dadurch wurde auch der Gedanke des Qualitätsweines gefördert.

Zu Frage 11:

Umstellung gesamt:

Anträge                  Umstellung ha             Rodung ha     Bewässerung ha        Beihilfe Mio €

N                       4.158                    3.024                       255                       392                       20,4

B                       2.789                    2.377                     1.521                    1.582                       23,0

St                         719                       638                       289                         32                         6,8

W                           25                         14                         11                          6                         0,1

Ö                       7.691                    6.053                     3.876                    2.012                       50,3

Flächenbilanz (Auspflanzung abzüglich Rodung - Steigerung aus ruhenden Pflanzrechten)*:

                             Bgld.                  Stmk.               W.                               Ö.

Rot                                +1.735             +2.124                    +97                     +4                +3.960

Weiß                               -125                   -703                  +368                     +1                   -459

Gem. Satz                       -421                   -288                    -98                      -2                   -809

Gesamt                       +1.189               +1.133                  +367                     +3                +2.692

*)         Die Maßnahmen „Böschungsterrassen" und „Mauerterrassen" –  oben in lfm und m2 angegeben
gehen über Flächenäquivalente in die Berechnung ein, die hier im Detail nicht dargestellt sind


Zu Frage 12:

Weiß ha              %                   Rot ha                %            Gesamt ha

1999                 36.144                74,5                 12.352                 25,5                  48.496

2005                35.823                70,2                 16.002                 31,4                  51.024


Zu Frage 13:

Der Preisverfall ist keineswegs ursächlich auf den Sektor Rotwein zu beziehen oder gar, wie
manchmal behauptet wird, auf die Erhöhung der Rotweinproduktion in Folge der Umstel-
lungsmaßnahmen. Letztere Behauptung geht schon deswegen ins Leere, da die betreffenden
Flächen in den letzten drei Jahren ausgepflanzt wurden und daher noch gar nicht im Ertrag
stehen.

Die Preisentwicklung ist eine natürliche Folge des Rückganges der Marktnachfrage, die beim
Wein, so wie bei vielen anderen landwirtschaftlichen Produkten, einem gewissen Zyklus folgt.
Aktuell wird der Rückgang der Nachfrage vor allem durch den witterungsbedingten Ausfall in
der österreichischen Tourismuswirtschaft zu Beginn der Sommersaison bedingt sein. Im Hoch-
preissegment ist sowohl national als auch auf unserem Hauptexportmarkt Deutschland u.a.
der Konsumrückgang aufgrund der allgemeinen Konjunkturentwicklung zu nennen.

Zu Frage 14:

Durchschnittliche Preise in € ohne MWSt.

1990-1995             2000                  2001                   2002                  2003

Trauben (kg)

weiß            0,2682               0,4513               0,2980               0,2282               0,2665

rot               0,3181                0,5349               0,3634               0,2558               0,5008

Fasswein (I)
gem. Satz

weiß            0,4285               0,6475               0,6155               0,3466               0,2594

rot               0,5859               0,7761                0,7580               0,4382               0,6721

Fasswein (I)
Qualitätswein

weiß                *)                        *)                       *)                   0,4041                0,3858

rot                   *)                        *)                       *)                   0,5312               0,8511

Quelle: Statistik Austria
*) diese Position wurde bis 2001 nicht in die Preisstatistik aufgenommen.

Zu Frage 15:

1990: 6185 Betriebe
1991: 6709 Betriebe
1992: 7074 Betriebe


1993: 7231 Betriebe
1994: 6820 Betriebe
1995: 5095 Betriebe
2000: 5952 Betriebe
2001: 5719 Betriebe
2002: 5783 Betriebe
2003: 6036  Betriebe

Zu Frage 16:

1990: 100.254.331 Liter
1991: 133.525.056 Liter
1992: 135.027.886 Liter
1993: 119.213.280 Liter
1994: 106.552.359 Liter
1995: 98.702.151 Liter
2000: 137.400.541 Liter
2001: 134.238.207 Liter
2002: 144.333.804 Liter
2003:  157.747.748   Liter

Zu Frage 17:

1990: 19.799 positive Erledigungen (87.679.658 Liter)
4.058 negative Erledigungen (12.574.673 Liter)

1991: 24.797 positive Erledigungen (117.958.770 Liter)
4.744 negative Erledigungen (15.566.286 Liter)

1992: 27.101 positive Erledigungen (117.405.081 Liter)
5.763 negative Erledigungen (17.622.805 Liter)

1993: 27.977 positive Erledigungen (104.045.946 Liter)
6.115 negative Erledigungen (15.167.334 Liter)

1994: 25.794 positive Erledigungen (93.730.699 Liter)
5.180 negative Erledigungen (12.821.660 Liter)

1995:  19.806 positive Erledigungen (85.941.151 Liter)
3.872 negative Erledigungen (12.761.000 Liter)

2000: 30.534 positive Erledigungen (118.805.945 Liter)
4.732 negative Erledigungen (18.594.596 Liter)


2001: 30.379 positive Erledigungen (114.348.009 Liter)
5.719 negative Erledigungen (19.890.198 Liter)

2002: 29.437 positive Erledigungen (122.961.633 Liter)
5.149 negative Erledigungen (21.372.171 Liter)

2003: 32.381 positive Erledigungen (137.886.620 Liter)
5.788 negative Erledigungen (19.861.128 Liter)

Zu den Fragen 18 und 19:

Die angefallenen Prüfnummerkosten decken sich zu 40 - 50 % selbst, der Rest wird aus Bun-
desmitteln bedeckt. Dem Steuerzahler stehen dadurch hochwertige Qualitätsweine zur Verfü-
gung. Einhergehend mit der hohen Qualität der Weine bedeutet dies gleichzeitig eine langfris-
tige Sicherung von Arbeitsplätzen im Sektor Weinbau.

Zu Frage 20:

Die jährlichen Kosten der Bundeskellereiinspektion (BKI) betragen (bezogen auf 2003)
1.636.186,45 €.

Zu Frage 21:

Die BKI leistet mit ihren Kontrollen einen wichtigen Beitrag zur allgemein anerkannten hohen
Qualität des österreichischen Weines und der Produktsicherheit der in Österreich erhältlichen
Weine. Der Konsument wird vor gesundheitsschädlichen und verfälschten Produkten ge-
schützt und hat die Möglichkeit, ein hochwertiges, streng kontrolliertes Produkt zu erwerben.

Zu Frage 22:

Die BKI sichert durch seine Kontrollen einheitliche gerechte Marktbedingungen, stellt die Ein-
haltung der weingesetzlichen Vorschriften sicher und steht auch für Beratungsleistungen zur
Verfügung. Die BKI kontrolliert mit ihren Mostwägern jede einzelne Traubenpartie eines Prädi-
katsweins und sichert den heute hervorragenden Ruf dieser Weine.


Im Rahmen einer Kundenbefragung auf der Messe für Weinbau und Kellerwirtschaft - Oetec
2002 vom 4. - 7. Mai 2002 hat die BKI untenstehende Bewertung erhalten. Insgesamt wurden
an diesen vier Tagen 343 Personen aus der Weinbranche befragt, wobei die Auswahl dieser
Personen nach dem Zufallsprinzip geschah. Die Befragung wurde durch das unabhängige
Institut für Verwaltungsmanagement der Universität Innsbruck durchgeführt.

Zu Frage 23:

Die Bestimmungen zur Definition, Anerkennung von Produkten, Herstellungsverfahren und
Bezeichnungen von Weinen im Verkehr zwischen der Europäischen Union und den weinpro-
duzierenden Drittländern werden in bilateralen Weinabkommen geregelt. Solche Abkommen
unterliegen einem extrem langen Verhandlungs- und Entscheidungsprozess (bis zu 10 Jahren)
und beinhalten ebenso lange Übergangsfristen (bis zu 30 Jahren).

Ursprünglich hat die EU bezüglich der Zulassung von Weinbehandlungsmethoden die Strate-
gie einer „Positivliste" verfolgt, während hingegen z.B. die USA auf „gegenseitige Anerken-
nung" drängten. Diese gegenseitige Anerkennung haben die USA mit zahlreichen Neue-Welt-
Produzenten im so genannten „New World Wine Agreement" (USA, Kanada, Chile, Neusee-
land, Australien) seit 2001 bereits verwirklicht.


Die Verhandlungsführung für die Europäische Union obliegt der Europäischen Kommission. In
der Vorbereitung zu den einzelnen Verhandlungsrunden wird seitens Österreichs eine grund-
sätzlich konservative Haltung bezüglich des Schutzes von geographischen Ursprungsbezeich-
nungen eingenommen.

In diesem Zusammenhang darf hervorgehoben werden, dass seitens des BMLFUW eine auch
für innereuropäische Verhältnisse äußerst restriktive Regelung bezüglich des Einsatzes neuer
önologischer Verfahren für österreichische Qualitätsweine getroffen wurde: Die Anlagen zur
Mostkonzentrierung, ob Vakuumverdampfer oder Umkehrosmosegeräte, sind von der BKI
ganzjährig zu verplomben und dürfen nur nach vorheriger Anmeldung zur Zeit der Weinlese
zur Anreicherung von Most geöffnet und nur unter Kontrolle im Betrieb gesetzt werden. Damit
wird ausgeschlossen, dass in Österreich Wein entgegen den Bestimmungen des gemein-
schaftlichen Weinrechts konzentriert wird.

Zu Frage 24:

Die neuen Mitgliedstaaten der EU sind im Weinsektor nicht erst mit dem Beitritt am
1. Mai 2004 auf den Markt getreten, sondern de facto bereits seit langer Zeit präsent. Im Vor-
feld des Beitrittes wurden die zuvor existierenden Zölle und entsprechenden Kontingente für
Vorzugszollsätze stufenweise abgebaut. Für Importe aus den neuen Mitgliedstaaten bzw. den
Kandidatenländern, wie Ungarn, Bulgarien und Rumänien, bestanden bereits seit 1995 Er-
leichterungen (derzeit Null-Zollsatz); trotzdem gehen die Importe aus diesen Ländern entge-
gen der allgemeinen Erwartung mengenmäßig zurück (1997: 1,4 Mio. hl, 2002: 0,9 Mio. hl).
Auch wertmäßig ist keine ansteigende Tendenz festzustellen. Das von der EU gewährte Zoll-
frei-lmportkontingent wurde nur von Ungarn ausgenützt, Rumänien und Bulgarien nützen das
ihnen zur Verfügung stehende Kontingent nicht zur Gänze aus.

Österreich ist im Weinsektor durch seinen großen Anteil an leistungsfähigen Selbstvermark-
tern gegen ausländische Anbieter sehr gut gewappnet. Trotz sinkender Tendenz wurden in
Österreich 2002 immer noch rund 35% aller Flaschenweine direkt beim Produzenten gekauft.
Die Bereinigung der heimischen Strukturen durch vermehrte Kooperationen zwischen Trau-
ben- und auch Weinproduzenten einerseits und leistungsfähigen Vermarktern andererseits


wird vorangetrieben. Sie stärkt die Position des österreichischen Weins im Handel und somit
auch seine Konkurrenzfähigkeit gegenüber Importen aus den Kandidatenländern.

Zu Frage 25:

Ja. Die Implementierung und praktische Umsetzung der einschlägigen weinrechtlichen Be-
stimmungen war Hauptanliegen vor und während der Beitrittsphase. Das BMLFUW hat im
Rahmen der dafür vorgesehenen Programme TAIEX, PHARE und TWINNING im Zeitraum
zwischen 1995 und 2003 34 Missionen und Projekte mit den weinproduzierenden Beitrittslän-
dern abgehalten und damit auch die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit auf Behörden-
ebene gesichert.

Zu Frage 26:

Das allseits befürchtete „Überschwemmen" des europäischen Marktes mit preisgünstigeren
Weinen aus den Kandidatenländern nach dem beitrittsbedingten Wegfall der Handelsschran-
ken ist - wie oben dargestellt - zumindest mittelfristig kein reales Szenario, da durch die Zoll-
freikontingente bereits seit längerem praktisch keine Handelsschranken mehr bestehen. Wie
bereits erwähnt, nutzte lediglich Ungarn das Kontingent zur Gänze aus, Bulgarien und Rumä-
nien nur zu rund 50 - 60%. Darüber hinaus sind die Importmengen in die Gemeinschaft seit
mehreren Jahren rückläufig.

Zu den Fragen 27 und 28:

Die Herkunftsbezeichnung „Steiermark" (bzw. Stajerska oder Styria) ist im slowenischen
Weingesetz nicht enthalten, dies wird von der slowenischen Behörde auch strikt vollzogen. Es
gab einen Anlassfall, in dem slowenischer Wein in Österreich und Deutschland als „Extract of
Styria" bezeichnet wurde. Das slowenische Landwirtschaftsministerium hat den Wein in Slo-
wenien vom Markt genommen; die Zusammenarbeit mit den slowenischen Beamten verlief
äußerst positiv.


Aufgrund eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und der damaligen Republik
Jugoslawien von 1968 über den kleinen Grenzverkehr besitzen derzeit noch rund 40 österrei-
chische Winzer rund 51 ha Weingärten in Slowenien (sog. „Doppelbesitzer"). Die entspre-
chenden EU-Regeln sehen jedoch derzeit keine Verarbeitungsmöglichkeit in Österreich vor, ab
dem Beitritt Sloweniens ist die Verarbeitung in Österreich zwar möglich, jedoch keinesfalls die
Verwendung einer steirischen Herkunftsbezeichnung. Um dieses Problem einer für alle Betei-
ligten zufriedenstellenden Lösung zuzuführen, wird derzeit gemeinsam mit der Landeskammer
für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark und mit den slowenischen Behörden an einer Lö-
sung gearbeitet. Diese Entscheidung sollte auch mit den Ergebnissen von den Verhandlungen
zwischen Italien und Slowenien einhergehen, die betreffend das Collio-Gebiet eine sehr ähnli-
che Problemstellung zu bewältigen haben.

Zu Frage 29:
Slowenien:

Welschriesling (16,69%), Chardonnay (7,60%), Refosk (6,71%), Merlot (6,15%), Sauvignon
blanc (6,15%).

Ungarn:

Blaufränkisch (9,71%), Welschriesling (8,47%), Perle von Zala (4,92%), Furmint (4,65%), Mül-
ler-Thurgau (4,60%).

Slowakei:

Grüner Veltliner (18,76%), Welschriesling (14,87%), Müller-Thurgau (9,31 %), Blaufränkisch
(8,03%), St. Laurent (6,65%).


Tschechien:

Müller-Thurgau (12,4%), Grüner Veltliner (12,2%), St. Laurent (9,1%), Welschriesling (9,0%),
Blaufränkisch (6,8%).

Zu Frage 30:

Slowenien             Ungarn                   Slowakei             Tschechien

Grüner Veltli-          unbedeutend         unbedeutend               18,76%                12,2%

ner

Riesling                  unbedeutend         unbedeutend           unbedeutend        unbedeutend

Zweigelt                  unbedeutend         unbedeutend           unbedeutend        unbedeutend

Blaufränkisch         unbedeutend             9,71 %                       8,03 %                  6,8 %

Zu den Fragen 31 bis 33:

Durch die Zusammenlegung von Mengen- und Qualitätskontrollen können mittels gezielter
Abfragen der zentralen Weindatenbank und die Verknüpfung dieser Daten in einer Risikoana-
lyse Abweichungen besser und effizienter erkannt werden. Diese Nutzung von Synergieeffek-
ten dient auch dem Schutz des Konsumenten. Zu diesem Zweck wurde in der BKI eine zusätz-
liche Planstelle geschaffen.

Zu Frage 34:

Zu diesem Zweck wurde die Datenbank Wein geschaffen. In diese Datenbank fließen sämtli-
che Daten aus Ernte- und Bestandsmeldungen, staatliche Prüfnummer, Banderolen, Trans-
portbescheinigungen, Mostwägerbestätigungen, etc. ein. Jeder Bundeskellereiinspektor ist mit
einem Laptop ausgestattet und hat lesenden Zugriff auf alle Daten aus der Weindatenbank. Es
ist dem Bundeskellereiinspektor daher jederzeit - auch während einer Betriebskontrolle - mög-
lich, auf Daten zuzugreifen.


Zu den Fragen 35 bis 37:

Das Verwaltungsinnovationsmodell der BKI ist ein gesamtheitlicher Ansatz zur Modernisie-
rung von Behörden mit dem Ziel gesteigerter Effizienz, höherer Kundenzufriedenheit und ge-
steigerter Mitarbeitermotivation. Diese Ziele werden u.a. durch Dienstzeitflexibilisierung und
Telearbeit erreicht. Seit Anwendung dieses Modells sind die Leistungen um 20% gestiegen
sowie die Kosten um 20% gesenkt worden.

Im Übrigen wird in allen Bereichen versucht, Verwaltungsinnovationen zu erzielen.

Zu Frage 38:

Die Absichtsmeldungen betrugen im:

 

Jahr

Anzahl

2000

8354

2001

5486

2002

6126

2003

5773

Zu Frage 39:

Die Menge an Prädikatswein betrug in Litern:

 

2000                8.895.716

2001                4.547.353

2002                5.751.163

2003                6.987.662

 

Zu den Fragen 40 und 41:

In den Jahren 2000 - 2003 wurde an Mostwägern eingesetzt:


Jahr

Anzahl

2000

40

2001

31

2002

34

2003

34

Hiefür sind folgende Kosten entstanden:

 

Jahr

2000

43.713,36

2001

25.470,35

2002

28.893,32

2003

21.384,34

Zu den Fragen 42 bis 44:

Durch verschiedene organisatorische Maßnahmen, vor allem durch ein neues flexibles Be-
schäftigungsmodell der Mostwäger, konnten die Ausgaben in den letzten Jahren deutlich ge-
senkt werden. Die Entwicklung des Kostendeckungsgrades seit 1995 betrug zwischen 45%
und 230%. Es werden daher derzeit für die Mostwäger keine öffentlichen Gelder verwendet.
Der Nutzen für den Konsumenten liegt in einer 100%igen Kontrolle.

Zu den Fragen 45 und 46:

Die Anzahl der Betriebsüberprüfungen durch die BKI gemäß Weingesetz 1999 beträgt 14.702
Betriebsüberprüfungen. Im Jahr 2003 wurden in 446 Betrieben 1204 Proben gezogen.

Zu Frage 47:

Die Proben wurden in folgenden Untersuchungsanstalten zur Untersuchung eingereicht:

1.       Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt,

2.       Bundesamt und Bundeslehranstalt für Wein und Obstbau in Klosterneuburg.


Zu Frage 48:

Im Jahr 2003 wurden 373 Proben beanstandet. Die Beanstandungsgründe sind aus den Be-
richten der einzelnen Bundesanstalten ersichtlich.

Zu Frage 49:

Im Jahr 2003 wurden insgesamt 312 Verwaltungsstrafverfahren bzw. Gerichtsverfahren einge-
leitet.

Zu Frage 50:

Im Jahr 2003 wurden insgesamt 95 Verwaltungsstrafverfahren bzw. Gerichtsverfahren rechts-
kräftig abgeschlossen.

Zu Frage 51:

An Strafen wurden im Kalenderjahr 2003 insgesamt 10.913,-- € eingehoben.

Zu Frage 52:

Der Export betrug im Jahr

2000:      EU                             274.000 hl

andere Länder             72.000 hl

2001:      EU                             308.000 hl

andere Länder           216.000 hl

2002:      EU                             361.000 hl

andere Länder             32.000 hl

2003:      EU                             428.000 hl

andere Länder           250.000 hl

Zu Frage 53:

Import       2000:     EU                              472.000 hl

Andere Länder            34.000 hl


2001:     EU                              535.000 hl

Andere Länder            47.000 hl

2002:     EU                              561.000 hl

Andere Länder            56.000 hl

2003:     EU                              356.000 hl

Andere Länder            48.000 hl

Zu Frage 54:

Im Bundesamt für Weinbau wurden rund 20.600 Proben und in der Höheren Bundeslehranstalt
und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg wurden rund 6.110 Proben unter-
sucht.

Zu Frage 55:

Bundesamt für Weinbau, Eisenstadt:

Beanstandete Proben im Prüfnummernbereich:   5.788

Beanstandungsgründe sensorisch gesamt:          3.993

Beanstandungsgründe analytisch gesamt:           1.588

Beanstandungsgründe analyt. u. sensorisch:          207

 

 

Weinbaugebiet

Sensorische

Analytische

 

Rot

Weiß

Rosé

Anzahl

Rot

Weiß

Rosé

Anzahl

Gesamt

Burgenland

142

35

5

182

11

52

4

67

249

Neusiedlersee

361

295

28

648

78

158

0

236

920

NS-Hügelland

203

134

10

347

45

73

6

124

471

Mittelburgenland

85

27

7

119

29

6

0

35

154

Südburgenland

86

59

0

145

43

28

2

73

218

Thermenregion

29

24

0

53

25

54

1

80

133

Niederösterreich

35

43

0

78

0

12

0

12

90

Kremstal

105

361

0

466

6

106

0

112

578

Kamptal

186

495

6

687

23

126

0

149

836

Donauland

112 

350

7

469 

17 

148

1

166

635

Traisental

45 

181 

4

230 

61

2

64

294

Carnuntum 

32 

19 

2

53 

15 

14

0

29

82

Wachau

87

367

2

456

4

49

0

53

509

Weinviertel

17

161

1

179

43

307

1

351

530

Bergland

0

0

0

0

0

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau, Klosterneuburg,
erfolgten bei Beratungsproben keine Beanstandungen, bei Grenzwertüberschreitungen erfolg-
ten begründete Hinweise.

Zu Frage 56:

Im Bundesamt für Weinbau wurden rund 226.000,-- € und in der Höheren Bundeslehranstalt
und Bundesamt für Wein- und Obstbau, Klosterneuburg 50.049,-- € eingenommen.

Zu den Fragen 57 und 58:

Im Bundesamt für Weinbau waren im Jahr 2003 83 Planstellen und in der Höheren Bundes-
lehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau, Klosterneuburg, 1,5 Personenäquivalente
für Privatproben besetzt.

Die Personalkosten im Bundesamt für Weinbau beliefen sich auf rund 2 Mio € und in der Hö-
heren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau, Klosterneuburg, auf
2.629.378,90 €.

Zu den Fragen 59 und 60:

Im Bundesamt für Weinbau wurden im genannten Zeitraum keine Planstellen frei, in der Höhe-
ren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau, Klosterneuburg, wurden 2003
keine und 2004 eine Planstelle nicht nachbesetzt. Zukünftige Personalentscheidungen sind
nach Anlass zu treffen.

Zu Frage 61:

Im Bundesamt für Weinbau lagen 2003 die Probenkosten im Bereich der Prüfnummern bei
rund 56,-- € und in der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau,
Klosterneuburg, bei 71,40 € per Probe.


Zu Frage 62:

In keinem. Die amtliche Weinuntersuchung und -begutachtung erfolgt im gesamten EU-
Bereich durch öffentliche Verwaltungseinrichtungen. Beim internationalen Vergleich sind die
verschiedenen nationalen Weinrechtssysteme grundsätzlich zu berücksichtigen. Das soge-
nannte „germanische" Weinrecht ist nur in den Ländern Österreich, Deutschland und Luxem-
burg realisiert. In Deutschland obliegt die Weinkontrolle im Unterschied zu Österreich den
Bundesländern, wird jedoch immer durch staatliche Anstalten vollzogen.

In den romanischen Weinbauländern definiert sich der Qualitätswein weitgehend durch seine
geographische Herkunft. Bei der Weinkontrolle übernehmen daher regionale, halbstaatliche
Organisationen, die sogenannten „Interprofessionen" wichtige Aufgaben im Vorfeld der Ver-
marktung. Der Grundsatz der Selbstbestimmung findet auch Entsprechung in einer weitrei-
chenden Selbstverwaltung des Wirtschaftssektors. Jedenfalls verbleibt aber in allen europäi-
schen Systemen die Verantwortung für die Kontrolltätigkeit den staatlichen Behörden.

Zu den Fragen 63 und 64:

Nein.

Zu Frage 65:

Es waren insgesamt 20 Bundeskellereiinspektoren tätig.

Zu Frage 66:

Ja. Strafbestimmungen hinsichtlich Verstöße gegen das gemeinschaftliche Weinrecht sind
einerseits im 4. Teil des Weingesetzes 1999 (gegliedert in gerichtliche Strafverfahren und
Verwaltungsstrafverfahren) und andererseits in der Weingesetz-Durchsetzungsverordnung
enthalten.


Zu den Fragen 67 und 68:

Österreich war Projektpartner des EU-Projektes „EU-Weindatenbank zum Nachweis von Ver-
fälschungen" (koordiniert von JRC - Joint Research Center der EK in ISPRA bei Mailand mit
den Themen Herstellung von authentischen Proben von Weinen, Durchführung von Grundana-
lysen, Vorbereitung von Isotopenanalysen). Dieses Projekt dient der Weiterentwicklung der
EU-Weindatenbank, die dem Nachweis von Herkunft, Authentizität, aber auch von unerlaubten
Zusätzen und unerlaubten Verfahren dienen soll.

Zu den Fragen 69 und 70:

Die länderübergreifende Zusammenarbeit der Weinkontrollorganisationen der einzelnen Mit-
gliedstaaten ist in der VO Nr. 2729/2000 vom 14. Dezember 2000 geregelt. Die Kontaktstelle
im Verzeichnis 1999/C 4601 ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft. Darüber hinaus gibt es sehr gute informelle Kontakte zwischen der ös-
terreichischen Bundeskellereiinspektion und den Weinkontrollstellen der deutschen Bundes-
länder. Diese Kontakte werden durch intensiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Kon-
trollen deutscher und österreichischer Kontrollorgane ständig verbessert. So war erst im Juni
dieses Jahres der Weinkontrollor aus Berlin eine Woche in Österreich und führte gemeinsame
Kontrollen von Weinviertel DAC Weinen - diese werden derzeit verstärkt nach Berlin geliefert -
mit österreichischen Bundeskellereiinspektoren durch. Mit den Weinkontrollstellen in Tsche-
chien, einem wichtigen österreichischen Hoffnungsmarkt, bestehen ebenso gute Kontakte.

Die Weinkontrolle der Schweiz arbeitet seit Jahren direkt und intensiv mit der österreichischen
Bundeskellereiinspektion zusammen. Im Juli 2004 war eine hochrangige Schweizer Delegation
zu Besuch bei der österreichischen Bundeskellereiinspektion, um auf deren Erfahrungen mit
der Banderole, die in der Schweiz eingeführt werden soll, zurückzugreifen.

Auch die zentrale Weindatenbank des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Um-
welt und Wasserwirtschaft dient den genannten Ländern als Vorbild für die künftige Organisa-
tion der Weinkontrolle.


Bei "länderübergreifenden Beanstandungen" informieren sich die Weinbehörden obiger Länder
(zusätzlich zum offiziellen Weg gem. 2729/2000) direkt und sofort. Spektakuläre internationale
Großfälschungen traten daher in den letzten Jahren nicht auf, was vor allem auf die präventi-
ven Maßnahmen der Weinkontrolle zurückzuführen ist. Alle diese Maßnahmen dienen dem
Schutz des Konsumenten, der sicher sein soll, keinen verfälschten Wein zu erwerben.