2036/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2004
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Mag. Herbert Haupt

 

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0191-I/A/4/2004                                           Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2059/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1, 3 und 5:

Mein Ressort hat derartige Kosten bisher noch nicht übernommen, und eine generelle Übernahme derartiger Kosten kommt auch in Zukunft nicht in Betracht.

Frage 2:

Da ein derartiger Fall eines Kostenersatzes bisher in meinem Ressort noch nicht aufgetreten ist, sind auch noch keine diesbezüglichen Kriterien festgelegt worden.

Eine Übernahme der Kosten könnte allenfalls dann geprüft werden, wenn ein derartiger Prozess in sehr engem Zusammenhang mit der Ausübung des Amtes stünde. In einer derartigen Konstellation stellt sich jedoch auch die Frage, ob nicht ohnedies die Aktiv- bzw. Passivlegitimation dem Bund zukommt.

Frage 4:

Derartige Kosten wurden von meinem Ressort nicht übernommen. Soweit sich die Frage auf Herrn Staatssekretär a.D. Univ. Prof. Dr. Reinhart Waneck bezieht, verweise ich darauf, dass die Angelegenheiten des Gesundheitswesens in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen fallen.

Frage 6:

Die Generalprokuratur würde über derartige Verfahren nicht informiert werden. Im Gegensatz zu Verfahren, bei welchen die Parteistellung dem Bund zukommt und somit die Vertretung durch die Finanzprokuratur vorgesehen ist, stünde die Entscheidung über die Vertretung bei gegen mich gerichteten Klagen oder bei Klagen, die in meinem Namen eingebracht werden, selbstverständlich mir zu.

Frage 7:

Mein Ressort hat für derartige Verfahren keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und bezahlt auch keine diesbezüglichen Prämien. Soweit sich die Frage auch auf eine allenfalls von mir persönlich abgeschlossene Rechtsschutzversicherung beziehen soll, betrifft sie keinen Gegenstand der Vollziehung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bundesminister: