2037/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra
Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2004
unter der Nummer 2017/J-NR/2004 an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
humanitäre Hilfeleistung im Ausland gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Abgrenzung von Sofort-, Not-
oder Katastrophenhilfe, humanitärer Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit bedient sich
Österreich der Usancen der Europäischen Union und der
Vereinten Nationen. Sofort-, Not- oder Katastrophenhilfe wird demnach
bis zur Beendigung
unmittelbarer Lebensbedrohung einschließlich
der Totenbergung geleistet. Die daran anschließende
Hilfe wird als Humanitäre Hilfe bezeichnet bis zu dem Zeitpunkt, zu
dem die Opfer wieder selbst
für sich sorgen können bzw. bis Entwicklungsprojekte zur Sicherung
dieses erstrebenswerten
Zustandes angelaufen sind. Während die Sofort-, Not- oder
Katastrophenhilfe in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres ressortiert
(„internationale
Katastrophenhilfe" im Sinne des Bundesministerien-Gesetzes), fällt
die humanitäre Hilfe zum Teil
auch in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten, das
nach dem Bundesministerien-Gesetz für
Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit und die
Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem IKRK zuständig ist. Klare
Abgrenzungen sind
allerdings oft schwierig und Katastrophen,
Notfälle und humanitäre Ausnahmesituationen verlangen
im Interesse der Sache das Engagement aller jener, die Beiträge
leisten können.
Zu Frage 1:
Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat laut OECD/DAC
Meldungen 2002 und
2003 Mittel für
humanitäre Hilfe in folgendem Umfang vergeben:
Humanitäre Hilfe:
2002: EUR 1.138.261,25 für neun bi- und zwei multilaterale Projekte (Beilage 1)
2003: EUR 872.310,24 für 14 bi- und zwei multilaterale Projekte (Beilage 1)
Minenaktionsprogramm:
2002: EUR 989.149,83 für 13 bilaterale Projekte (Beilage 1)
2003: EUR 1.068.486,62 für 14 bilaterale Projekte (Beilage 1)
Zu Frage 2:
Ja. Die
Koordinierung findet in der Regel auf Beamtenebene zwischen jenen befassten
Ressorts
statt, die fachlich
für die jeweils anstehenden Maßnahmen zuständig sind.
Zu Frage 3:
Ja. Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist in derartige
Maßnahmen
eingebunden. Die Frage nach der Höhe
des dem BMGF dafür zur Verfügung stehenden Budgets
betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 4:
Ja. Das Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten ist in derartige Maßnahmen
eingebunden. Die Frage nach der Höhe
des dem BMLFUW dafür zur Verfügung stehenden Budgets
betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 5:
Ja. Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist in derartige
Maßnahmen
eingebunden. Die Frage nach der Höhe
des dem BMLV dafür zur Verfügung stehenden Budgets
betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 6:
Sofort-, Not- oder
Katastrophenhilfe ist Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres
(„internationale Katastrophenhilfe").
Budgetmittel für den Übergang von
der Soforthilfe zur mittelfristigen humanitären Hilfe bzw. zur
Entwicklungshilfe ergeben sich in der Regel aus der individuellen Situation.
Was die Bezifferung
dieses Betrages betrifft, darf auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen
werden.
Zu Frage 7:
Österreich hat
am 3. Juni d.J. im Rahmen der Geberkonferenz in Genf EUR 200.000,- für
Darfur
zugesagt. Hiefür werden vorläufig Mittel verwendet, die wegen der
aktuellen Sicherheitslage im
Irak derzeit dort nicht eingesetzt werden
können. Eine Rückwidmung der ursprünglich für den Irak
vorgesehenen Mittel nach Verbesserung der Sicherheitslage ist
vorgesehen.
Am 10.8.
2004 hat die Bundesregierung eine weitere, zusätzliche Hilfe von EUR
1,000.000,- für
den Sudan beschlossen.
Zu den Frage 8, 9 und 10:
Sofort-, Not- oder
Katastrophenhilfe ist Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres
(„internationale Katastrophenhilfe").
Die Schaffung einer eigenen Budgetpost im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten für
diese Zwecke würde daher eine
Änderung des Bundesministeriengesetzes erfordern.
Zu den Fragen 11 und 12:
Sofort-, Not- oder
Katastrophenhilfe ist Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Inneres („internationale
Katastrophenhilfe"). Die
Fragen betreffen daher keinen
Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.