2037/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2004
unter der Nummer 2017/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
humanitäre Hilfeleistung im Ausland gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Abgrenzung von Sofort-, Not- oder Katastrophenhilfe, humanitärer Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit bedient sich Österreich der Usancen der Europäischen Union und der
Vereinten Nationen. Sofort-, Not- oder Katastrophenhilfe wird demnach bis zur Beendigung
unmittelbarer Lebensbedrohung einschließlich der Totenbergung geleistet. Die daran anschließende
Hilfe wird als Humanitäre Hilfe bezeichnet bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Opfer wieder selbst
für sich sorgen können bzw. bis Entwicklungsprojekte zur Sicherung dieses erstrebenswerten
Zustandes angelaufen sind. Während die Sofort-, Not- oder Katastrophenhilfe in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres ressortiert („internationale
Katastrophenhilfe" im Sinne des Bundesministerien-Gesetzes), fällt die humanitäre Hilfe zum Teil
auch in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, das
nach dem Bundesministerien-Gesetz für Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit und die
Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem IKRK zuständig ist. Klare Abgrenzungen sind
allerdings oft schwierig und Katastrophen, Notfälle und humanitäre Ausnahmesituationen verlangen
im Interesse der Sache das Engagement aller jener, die Beiträge leisten können.


Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat laut OECD/DAC Meldungen 2002 und
2003 Mittel für humanitäre Hilfe in folgendem Umfang vergeben:

Humanitäre Hilfe:

2002: EUR 1.138.261,25 für neun bi- und zwei multilaterale Projekte (Beilage 1)

2003: EUR 872.310,24 für 14 bi- und zwei multilaterale Projekte (Beilage 1)

Minenaktionsprogramm:

2002: EUR 989.149,83 für 13 bilaterale Projekte (Beilage 1)

2003: EUR 1.068.486,62 für 14 bilaterale Projekte (Beilage 1)

Zu Frage 2:

Ja. Die Koordinierung findet in der Regel auf Beamtenebene zwischen jenen befassten Ressorts
statt, die fachlich für die jeweils anstehenden Maßnahmen zuständig sind.

Zu Frage 3:

Ja. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist in derartige Maßnahmen
eingebunden. Die Frage nach der Höhe des dem BMGF dafür zur Verfügung stehenden Budgets
betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 4:

Ja. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist in derartige Maßnahmen
eingebunden. Die Frage nach der Höhe des dem BMLFUW dafür zur Verfügung stehenden Budgets
betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.


Zu Frage 5:

Ja. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist in derartige Maßnahmen
eingebunden. Die Frage nach der Höhe des dem BMLV dafür zur Verfügung stehenden Budgets
betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 6:

Sofort-, Not- oder Katastrophenhilfe ist Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres („internationale Katastrophenhilfe").
Budgetmittel für den Übergang von der Soforthilfe zur mittelfristigen humanitären Hilfe bzw. zur
Entwicklungshilfe ergeben sich in der Regel aus der individuellen Situation. Was die Bezifferung
dieses Betrages betrifft, darf auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen werden.

Zu Frage 7:

Österreich hat am 3. Juni d.J. im Rahmen der Geberkonferenz in Genf EUR 200.000,- für Darfur
zugesagt. Hiefür werden vorläufig Mittel verwendet, die wegen der aktuellen Sicherheitslage im
Irak derzeit dort nicht eingesetzt werden können. Eine Rückwidmung der ursprünglich für den Irak
vorgesehenen Mittel nach Verbesserung der Sicherheitslage ist vorgesehen.

Am 10.8. 2004 hat die Bundesregierung eine weitere, zusätzliche Hilfe von EUR 1,000.000,- für
den Sudan beschlossen.

Zu den Frage 8, 9 und 10:

Sofort-, Not- oder Katastrophenhilfe ist Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres („internationale Katastrophenhilfe").
Die Schaffung einer eigenen Budgetpost im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten für
diese Zwecke würde daher eine Änderung des Bundesministeriengesetzes erfordern.


Zu den Fragen 11 und 12:

Sofort-, Not- oder Katastrophenhilfe ist Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres („internationale Katastrophenhilfe"). Die
Fragen betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.