2039/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2004
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BM für FINANZEN

Anfragebeantwortung

GZ 040502/193-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2003/J vom 9. Juli 2004 der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Besteuerung der Unfallrenten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die Besteuerung von Unfallrenten wurde vom Verfassungsgerichtshof als grundsätzlich verfassungskonform bestätigt. Lediglich die Zeitspanne zwischen Beschluss und Inkrafttreten (Beschluss 2000 Inkrafttreten 2001) war aus der Sicht des Höchstgerichtes unzulässig. Der Gerichtshof hat daher die Besteuerung für zwei Jahre ausgesetzt und ab dem Jahr 2003 für verfassungskonform erklärt. Aus verfassungstechnischen Gründen musste die Regelung allerdings ab dem Jahr 2004 aufgehoben werden. Eine "Wiedereinführung" ab dem Jahr 2004 wäre aber eindeutig verfassungs-
konform.

 

Die Gründe für die Einführung einer Besteuerung der Unfallrenten haben sich gerade an einer systemgerechten und dem Grundsatz der Gleich-
mäßigkeit der Besteuerung entsprechenden Zielsetzung orientiert.

 

Gerade im Zusammenhang mit der steuersystematisch richtigen Besteuerung von Unfallrenten wurden Maßnahmen gesetzt, die massiv zu einer sozial gerechteren Umverteilung der für Behinderte eingesetzten Mittel führte.

 

So wurden die Unfallrenten für Schwerstversehrte um 50% angehoben, wodurch trotz der Einführung der Steuerpflicht die Nettorente für diesen Personenkreis angehoben worden ist.

 

Weiters wurde eine Härteausgleichsregelung eingeführt, wonach Personen mit einem Einkommen bis etwa (damals) 20.000 S brutto monatlich von der auf die Unfallrenten entfallenden Steuer total entlastet wurden. In solchen Fällen wurde nämlich die auf die Unfallrenten entfallende Steuer durch die Bundessozialämter rückgezahlt. Auch für die Bezieher höherer Einkommen gab es eine Rückzahlungsmöglichkeit, wenn auf Grund der persönlichen Verhältnisse des Rentenbeziehers (Familienverhältnisse, Zahlungsverpflich-tungen, uä) eine besondere Besteuerungshärte vorlag. Diese Maßnahme gewährleistete eine treffsichere und sozial ausgewogene Steuerbelastung.

 

Schließlich wurde auch die budgetäre Ausstattung für Behinderten-einrichtungen deutlich verbessert. Ein beträchtlicher Teil des Aufkommens aus der Besteuerung der Unfallrenten (nämlich mehr als die Hälfte) wurde der Verbesserung von Behinderteneinrichtungen zur Verfügung gestellt (sogenannte "Behindertenmilliarde", damals noch in der Schillingwährung ausgedrückt). Diese Mittel kamen gerade auch jenen Behinderten zu Gute, die von der Besteuerung der Unfallrenten wegen geringen Einkommens ohnedies nicht betroffen waren. Sie waren daher in besonderem Maße sozial treffsicher eingesetzt.

 

Zusammenfassend ist daher zu sagen, dass die Besteuerung der Unfallrenten in Kombination mit den erwähnten Umverteilungsmaßnahmen zu einer wesentlich gerechteren und sozial treffsichereren Mittelverteilung führte.


Ich komme nun zur konkreten Beantwortung:

 

Zu 1.:

Mit Stichtag 5. August 2004 wurden für das Jahr 2001 für 77.896 und für das Jahr 2002 für 77.745 Personen Einkommensteuerbescheide erlassen, bei denen einbehaltene Lohnsteuern für Unfallrenten erstattet wurden.

 

Zu 2.:

Die Gutschriften aus diesen Bescheiden betrugen für das Jahr 2001
87,7 Mio. € und für 2002 84,3 Mio. €. Erläuternd hiezu wird angeführt, dass sich diese Gutschriften nicht nur aus den Refundierungen der Unfallrenten-
besteuerung sondern auch teilweise aus der Berücksichtigung von Wer-
bungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie aus allfälligen Verlustausgleichen und nachträglich geltend gemachten Absetzbeträgen zusammensetzen.

 

Somit ist eine Bezifferung der Gutschriften nur aus den Refundierungen der Unfallrentenbesteuerung leider nicht möglich, wofür ich um Verständnis ersuche.

 

Zu 3.:

Aufgrund der Erfahrungswerte der Jahre 2001 und 2002 kann davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2003 ca. 80.000 Personen von der Steuer betroffen sind. Dazu wird angemerkt, dass in dieser Anzahl auch jene Personen enthalten sind, die einen Antrag auf Härteausgleich gestellt und diesbezügliche Leistungen erhalten haben.

 

Zu 4. und 5.:

Die Einnahmen aus der Besteuerung der Unfallrenten für das Jahr 2003 werden auf 145 Mio. € geschätzt. Demgegenüber sind Ausgaben für den Härteausgleich in Höhe von 10 Mio. € für das Jahr 2003 gezahlt worden, für das Jahr 2004 wurden für den Härteausgleich 15 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die Ausgaben für die so genannte Behindertenmilliarde betragen für das Jahr 2003 70,5 Mio. €, für das Jahr 2004 wurden 72 Mio. € zur Ver-
fügung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Wegfall der Unfallrentenbesteuerung (die Besteuerung erfolgt nur für das Jahr 2003) für die Finanzierung der Behindertenmilliarde mit Ausnahme des Jahres 2003 keine entsprechenden Erträge gegeben sind.

 

Zu 6.:

Vom Bundesministerium für Finanzen sind diesbezüglich keine Maßnahmen beabsichtigt.

 

Zu 7.:

Wie bereits einleitend erwähnt, wäre zwar eine Wiedereinführung im
Jahr 2004 eindeutig verfassungskonform, dennoch ist an keine Nachfolge-
regelung der Unfallrentenbesteuerung gedacht.

 

Es wurden für die so genannte Behindertenmilliarde und für den Härteausgleich sehr hohe Beträge zur Verfügung gestellt. Diesen Auszahlungen stehen nur geringfügige Einnahmen aus der Unfallrentenbesteuerung für das Jahr 2003 gegenüber. Für behinderte Menschen konnte daher im Zeitraum 2001 bis 2004 im Ergebnis wesentlich höhere Beträge als in den Vorjahren zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.