2039/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für FINANZEN
Anfragebeantwortung
GZ 040502/193-I/4/04
Herrn
Präsidenten
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2003/J vom 9. Juli 2004 der Abgeordneten Mag.
Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Besteuerung der
Unfallrenten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die Besteuerung von
Unfallrenten wurde vom Verfassungsgerichtshof als grundsätzlich
verfassungskonform bestätigt. Lediglich die Zeitspanne zwischen Beschluss und
Inkrafttreten (Beschluss 2000 Inkrafttreten 2001) war aus der Sicht des
Höchstgerichtes unzulässig. Der Gerichtshof hat daher die Besteuerung für zwei
Jahre ausgesetzt und ab dem Jahr 2003 für verfassungskonform erklärt. Aus
verfassungstechnischen Gründen musste die Regelung allerdings ab dem Jahr 2004
aufgehoben werden. Eine "Wiedereinführung" ab dem Jahr 2004 wäre
aber eindeutig verfassungs-
konform.
Die Gründe für die
Einführung einer Besteuerung der Unfallrenten haben sich gerade an einer
systemgerechten und dem Grundsatz der Gleich-
mäßigkeit der Besteuerung entsprechenden Zielsetzung orientiert.
Gerade im Zusammenhang mit der steuersystematisch richtigen
Besteuerung von Unfallrenten wurden Maßnahmen gesetzt, die massiv zu einer
sozial gerechteren Umverteilung der für Behinderte eingesetzten Mittel führte.
So wurden die Unfallrenten für Schwerstversehrte um 50% angehoben,
wodurch trotz der Einführung der Steuerpflicht die Nettorente für diesen
Personenkreis angehoben worden ist.
Weiters wurde eine Härteausgleichsregelung eingeführt, wonach
Personen mit einem Einkommen bis etwa (damals) 20.000 S brutto monatlich
von der auf die Unfallrenten entfallenden Steuer total entlastet wurden. In
solchen Fällen wurde nämlich die auf die Unfallrenten entfallende Steuer durch
die Bundessozialämter rückgezahlt. Auch für die Bezieher höherer Einkommen gab
es eine Rückzahlungsmöglichkeit, wenn auf Grund der persönlichen Verhältnisse
des Rentenbeziehers (Familienverhältnisse, Zahlungsverpflich-tungen, uä) eine
besondere Besteuerungshärte vorlag. Diese Maßnahme gewährleistete eine
treffsichere und sozial ausgewogene Steuerbelastung.
Schließlich wurde auch die budgetäre Ausstattung für
Behinderten-einrichtungen deutlich verbessert. Ein beträchtlicher Teil des
Aufkommens aus der Besteuerung der Unfallrenten (nämlich mehr als die Hälfte)
wurde der Verbesserung von Behinderteneinrichtungen zur Verfügung gestellt
(sogenannte "Behindertenmilliarde", damals noch in der
Schillingwährung ausgedrückt). Diese Mittel kamen gerade auch jenen Behinderten
zu Gute, die von der Besteuerung der Unfallrenten wegen geringen Einkommens
ohnedies nicht betroffen waren. Sie waren daher in besonderem Maße sozial
treffsicher eingesetzt.
Zusammenfassend ist daher zu sagen, dass die Besteuerung der
Unfallrenten in Kombination mit den erwähnten Umverteilungsmaßnahmen zu einer
wesentlich gerechteren und sozial treffsichereren Mittelverteilung führte.
Ich
komme nun zur konkreten Beantwortung:
Zu 1.:
Mit Stichtag 5. August 2004 wurden für
das Jahr 2001 für 77.896 und für das Jahr 2002 für 77.745 Personen Einkommensteuerbescheide
erlassen, bei denen einbehaltene Lohnsteuern für Unfallrenten erstattet wurden.
Zu 2.:
Die Gutschriften aus diesen Bescheiden
betrugen für das Jahr 2001
87,7 Mio. € und für 2002 84,3 Mio. €. Erläuternd hiezu wird angeführt, dass sich
diese Gutschriften nicht nur aus den Refundierungen der Unfallrenten-
besteuerung sondern auch teilweise aus der Berücksichtigung von Wer-
bungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie aus
allfälligen Verlustausgleichen und nachträglich geltend gemachten
Absetzbeträgen zusammensetzen.
Somit ist eine Bezifferung der
Gutschriften nur aus den Refundierungen der Unfallrentenbesteuerung leider
nicht möglich, wofür ich um Verständnis ersuche.
Zu 3.:
Aufgrund der Erfahrungswerte der Jahre
2001 und 2002 kann davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2003 ca. 80.000
Personen von der Steuer betroffen sind. Dazu wird angemerkt, dass in dieser
Anzahl auch jene Personen enthalten sind, die einen Antrag auf Härteausgleich
gestellt und diesbezügliche Leistungen erhalten haben.
Zu 4. und 5.:
Die
Einnahmen aus der Besteuerung der Unfallrenten für das Jahr 2003 werden auf 145
Mio. € geschätzt. Demgegenüber sind Ausgaben für den Härteausgleich in Höhe von
10 Mio. € für das Jahr 2003 gezahlt worden, für das Jahr 2004 wurden für den
Härteausgleich 15 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die Ausgaben für die so
genannte Behindertenmilliarde betragen für das Jahr 2003 70,5 Mio. €, für das
Jahr 2004 wurden 72 Mio. € zur Ver-
fügung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Wegfall der
Unfallrentenbesteuerung (die Besteuerung erfolgt nur für das Jahr 2003) für die
Finanzierung der Behindertenmilliarde mit Ausnahme des Jahres 2003 keine
entsprechenden Erträge gegeben sind.
Zu 6.:
Vom Bundesministerium für Finanzen sind
diesbezüglich keine Maßnahmen beabsichtigt.
Zu 7.:
Wie
bereits einleitend erwähnt, wäre zwar eine Wiedereinführung im
Jahr 2004 eindeutig verfassungskonform, dennoch ist an keine Nachfolge-
regelung der Unfallrentenbesteuerung gedacht.
Es wurden für die so genannte Behindertenmilliarde und
für den Härteausgleich sehr hohe Beträge zur Verfügung gestellt. Diesen
Auszahlungen stehen nur geringfügige Einnahmen aus der Unfallrentenbesteuerung
für das Jahr 2003 gegenüber. Für behinderte Menschen konnte daher im Zeitraum
2001 bis 2004 im Ergebnis wesentlich höhere Beträge als in den Vorjahren zur
Verfügung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz
Grasser eh.