2043/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2004
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/188-I/4/04
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2053/J vom 9. Juli 2004 der Abgeordneten Karl
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend
das Kostenrisiko bzw. die Kostenübernahme von Gerichtsverfahren
des Herrn Bundesministers für Finanzen gegen OppositionspolitikerInnen und
-parteien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1., 3. und 6.:
Es erfolgt keine generelle
Kostenübernahme seitens des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 2.:
Grundsätzlich wird eine Kostenübernahme
erwogen, wenn sich die Klage auf die Tätigkeit des Bundesministers bzw. des
Staatssekretärs in Ausübung des Amtes bezieht. Eine Bezahlung wird nach
erfolgter Klärung des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen sein.
Dazu darf angeführt werden, dass ein
solcher Fall im Bundesministerium für Finanzen bis dato noch nicht eingetreten
ist.
Zu 4.:
Vom Bundesministerium für Finanzen
wurden seit dem Jahr 2000 keine Kosten übernommen.
Zu 5.:
Die Kosten wurden nicht vom
Bundesministerium für Finanzen übernommen.
Zu 7.:
Bei Gerichtsverfahren, in denen eine
Klage wegen einer Tätigkeit in Ausübung meines Amtes erfolgt, ist die Republik
Österreich klagslegitimiert. Handelt es sich hingegen um eine private Klage,
dann unterliegt diese Frage – da die Kosten nicht vom Bund getragen werden –
nicht dem Fragerecht gemäß § 90 GOG.
Eine Information der Generalprokuratur
– gemeint ist wohl die Finanz-prokuratur – erfolgt in solchen Fällen nicht.
Zu 8.:
Es wird auf den Grundsatz der
Nichtversicherung durch das Bundeshaushaltsgesetz (BHG) verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen