2043/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ 040502/188-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2053/J vom 9. Juli 2004 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend
das Kostenrisiko bzw. die Kostenübernahme von Gerichtsverfahren
des Herrn Bundesministers für Finanzen gegen OppositionspolitikerInnen und -parteien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 3. und 6.:

Es erfolgt keine generelle Kostenübernahme seitens des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 2.:

Grundsätzlich wird eine Kostenübernahme erwogen, wenn sich die Klage auf die Tätigkeit des Bundesministers bzw. des Staatssekretärs in Ausübung des Amtes bezieht. Eine Bezahlung wird nach erfolgter Klärung des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen sein.

 

Dazu darf angeführt werden, dass ein solcher Fall im Bundesministerium für Finanzen bis dato noch nicht eingetreten ist.

 

Zu 4.:

Vom Bundesministerium für Finanzen wurden seit dem Jahr 2000 keine Kosten übernommen.

 

Zu 5.:

Die Kosten wurden nicht vom Bundesministerium für Finanzen übernommen.

 

Zu 7.:

Bei Gerichtsverfahren, in denen eine Klage wegen einer Tätigkeit in Ausübung meines Amtes erfolgt, ist die Republik Österreich klagslegitimiert. Handelt es sich hingegen um eine private Klage, dann unterliegt diese Frage – da die Kosten nicht vom Bund getragen werden – nicht dem Fragerecht gemäß § 90 GOG.

 

Eine Information der Generalprokuratur – gemeint ist wohl die Finanz-prokuratur – erfolgt in solchen Fällen nicht.

 

Zu 8.:

Es wird auf den Grundsatz der Nichtversicherung durch das Bundeshaushaltsgesetz (BHG) verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen