2052/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.09.2004
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BM für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-20001/0071-II/2004                                                 Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Mitarbeitervorsorgekassen, Nr. 2073/J., vom 14. 7. 2004 wie folgt:

Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass Angelegenheiten der Mitarbeitervorsorge grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit fallen und daher mein Ministerium hier nicht als der zuständige Adressat der gegenständlichen Anfrage fungiert.

Zu den einzelnen Punkten der oben genannten Anfrage hat mir der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger folgendes mitgeteilt:

Zur Frage 1:

Die Gelder, die derzeit bei den Krankenversicherungsträgern zwischengelagert sind, verbleiben dort, bis diese den „richtigen“ MV- Kassen zugeteilt werden können. Dazu bedarf es einer Wahl durch den betroffenen Arbeitgeber bzw. einer gesetzlichen Regelung, welche MV- Kasse im Falle der Nichtwahl durch den Arbeitgeber zuständig sein soll. Die Höhe der derzeit „zwischengelagerten Gelder“ beläuft sich laut Erhebung im März 2004 auf ca 8,5 Mio €.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Die betroffenen Mitarbeiter erhalten nicht dieselben Zinsgutschriften wie bei den MV- Kassen; dadurch drohen Verluste bei den Veranlagungserträgen und es können auch keine Kontonachrichten erstellt werden. Eine Verpflichtung zur Erstellung einer Kontonachricht seitens der Sozialversicherungsträger besteht nicht.

 

Zur Frage 4:

Es wurde eine Expertengruppe im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichtet, die sich mit der Evaluierung des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes beschäftigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bundesminister: