2056/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.09.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
GZ: 95.000/4403-III/1/b/04
Herrn Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof
Dr. Andreas KHOL
Parlament
A-1017 WIEN
Wien, am 6. September 2004
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 9. Juli 2004 unter der Nummer 2044/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Öffentlichkeitsarbeit der Ressorts“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Vorweg möchte ich klarstellen, dass von Seiten des Bundesministeriums für Inneres keine Werbung betrieben wird, sondern es sich um Informationsarbeit handelt.
Zu Frage 1:
Grundsätzlich verweise ich hier vorerst auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 1448/J vom 6. April 2004 (1435/AB), in dem die Mittel für Informationskampagnen, Einschaltungen in Zeitschriften und sonstige Informationsbroschüren von 1998 bis zum 1. März 2004 aufgelistet wurden.
Da der in der Anfrage angeführte Begriff Öffentlichkeitsarbeit aber weiter geht, wurden – soweit erhebbar - anläßlich dieser Anfrage folgende gerundete Gesamtzahlen erhoben:
1998: 198.000 €
1999: 213.000 €
2000: 102.000 €
2001: 132.000 €
2002: 749.000 €
2003: 264.000 €
Der weit über dem Durchschnitt liegende Wert im Jahr 2002 läßt sich hauptsächlich auf folgende auch in der Voranfrage Nr. 1448/J genannte Aktivitäten zurückführen:
„Aufruf zur Beteiligung an der Nationalratswahl“ (268.996,17 €), „Bürgerinformation zur Einrichtung von Verwaltungsdienstleistungszentren der BPD Wien“ (119.005,26 €) Verkehrssicherheitskampagne von ORF und BMI „Sicher unterwegs“ (88.803,00 €) sowie „Inseratenkampagne Vereinsgesetz 2002“ (83.454,13 €)
Zu den Fragen 2 und 4:
Für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit erfolgte bzw. erfolgt bei Kapitel 11 „INNERES“ keine gesonderte Budgetierung. Die Verrechnung für diese Ausgaben erfolgt bei den sachlich vorgesehenen VA-Posten.
Zu den Fragen 3, 5 und 6:
Auf die Voranfrage Nr. 1448/J darf verwiesen werden. Ergänzend sind bis zum Stichtag 30. Juni 2004 noch folgende Beiträge anzuführen:
Themenbereich |
Medium |
Kosten |
Information des BM.I anl. der EU-Erweiterung mit 1. Mai 2004 |
NÖN-Sonderhefte |
€ 25.200,00 |
Aufruf zur Beteiligung an der EU-Wahl |
Kronenzeitung |
€ 42.341,32 |
Aufruf zur Beteiligung an der EU-Wahl |
Kurier |
€ 19.735,58 |
Juristen im BM.I |
Studienführer "Juridicum" |
€ 1.291,50 |
Ö3-Verkehrsaward |
ORF, Hitradio Ö3 |
€ 4.610,64 |
Pressefotos für HBM - KBM |
HOPI-MEDIA Medienservice GmbH |
€ 5,94 |
Fachbuch "Rechtsschutz und Verfahrensgarantien" |
Schriftenreihe des BM.I-Bd. 1 |
€ 1.672,00 |
Darstellung der
Zivilschutzsignale im Telefonbuch |
|
€ 50.530,88 |
Herstellung der
Grafik für den Brandschutzratgeber |
|
€ 14.952,00 |
Versand von
Zivilschutzbroschüren
|
|
€ 1.996,61 |
Druckkosten für den
Folder „Personalausweis |
|
€ 4.800,00 |
Daneben gab es noch eine Reihe von Öffentlichkeitsaktivitäten im Bereich der nachgeordneten Behörden (zB bei der Obersteirischen Messe, dem Steiermärkischen Landesexekutivtag, dem Katholikentag Mariazell, der Eröffnung einzelner Gendarmerieposten etc). Ich ersuche um Verständnis, wenn ich hier von einer Anführung der einzelnen meist kleinen Summen Abstand nehme.