2065/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.10.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0006-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

   Wien, am   . Oktober 2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2093/J-NR/2004 betreffend Vereinheitlichung der Ermäßigungsausweise für Menschen mit Behinderungen, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 31. August 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wie hoch sind die Bundesbeiträge der Finanzabteilung des BMVIT an die österreichischen Verkehrsverbünde im Rahmen der Grund- und Finanzierungsverträge derzeit sind bzw. zukünftig, die zur Abdeckung der Einnahmenausfälle aufgrund der Gewährung von ermäßigten Fahrausweisen für behinderte Fahrgäste geleistet werden?

(Aufgeschlüsselt nach Verkehrsverbunde)

 

Antwort:

Im Jahr 2003 wurden vom bmvit an die Verkehrsverbünde im Rahmen der Grund- und

Finanzierungsverträge die nachstehenden Zahlungen geleistet:

 

VOR: 20,14 Mio.

OÖ Verkehrsverbund: 5,82 Mio.

Salzburger Verkehrsverbund: 3,17 Mio. ;

Verkehrsverbund Steiermark: 7,74 Mio. ;

Verkehrsverbund Tirol: 5,13 Mio. ;

Verkehrsverbund Vorarlberg: 1,76 Mio. ;

Verkehrsverbund Niederösterreich-Burgenland/südl. Burgenland: 3,79 Mio. ;

 Verkehrsverbund Kärnten: 2,59 Mio. .

 

Es ist nicht möglich, die Bundesbeiträge zu errechnen, die speziell zur Abdeckung der Einnahmenausfälle aufgrund von Gewährungen von ermäßigten Fahrausweisen für behinderte Fahrgäste verwendet werden, weil die Stützungsbeiträge gemäß den Grund- und Finanzierungsverträgen nicht auf einzelne Fahrscheine gewährt, sondern als Pauschalbetrag für das gesamte Verbundtarifsystem (Ab- und Durchtarifierungsverluste sowie Alteinnahmengarantie) berechnet werden.

 

Frage 2:

Wie viele "Vorteilscard spezial" bzw. "Vorteilscards blind" sowie "Österreichcards" derselben Zuordnung sind derzeit von der ÖBB an behinderte Fahrgäste ausgegeben?

 

Antwort:

Die Österreichischen Bundesbahnen übermittelten dazu folgende Daten:

 

2003

 

Anzahl

VORTEILScard Blinde

 

3.550

VC Schwerkriegsbeschädigte

3.504

VC Schwerkriegsbeschädigte Begleiter

609

VORTEILScard Spezial Behinderte

13.040

VORTEILScard Spezial Behinderte Frei

7.806

ÖSTERREICHcard für Behinderte und Blinde

30

 

Frage 3:

Gibt es bereits konkrete Vorschläge von Seiten Ihres Ministeriums zu den Tarif- und Beförderungsbestimmungen der einzelnen Verkehrsunternehmungen und Verkehrsverbünde für behinderte Fahrgäste?

 

Antwort:

Die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der einzelnen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde fallen ausschließlich in die Zuständigkeit derselben. Sie sind nur veröffentlichungs-, aber nicht genehmigungspflichtig. Das ÖPNRV-G legt in § 16 (1) fest, dass "Festsetzung, Entwicklung oder Weiterentwicklung des Verbundregelbeförderungspreises im Zusammenwirken mit der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft" zu erfolgen hat. Eine Mitwirkung des Bundes ist bei der Tarifgestaltung nur dort gegeben, wo der Bund direkt beteiligt ist.

Dies trifft auf die ermäßigten VorteilsCards bei den ÖBB zu (Behinderte, Zivilblinde, Kriegsinvalide und andere), wo der Bund als Besteller der Ermäßigungen auftritt und daher deren Tarife mit dem Bund vereinbart werden müssen. Bei den Tarifangeboten für die genannten Behindertengruppen handelt es sich um bundesweit bei den Schienenbahnen geltende und damit einheitliche Fahrausweise und somit ist die Einheitlichkeit im Rahmen der unternehmenseigenen Tarife der Schienenbahnen (sog. "Haustarife") gegeben.

Ob und inwieweit in den Verkehrsverbünden auf die genannten Ermäßigungsausweise Ermäßigungen auf die Verbundtarife gegeben werden, steht ausschließlich in deren Ermessen. Daher kann vom Bund auch kein Einfluss in Richtung einer Vereinheitlichung der Tarif- und Beförderungsbestimmungen genommen werden. Dem gemäß sind alle Verbundtarife in Österreich grundsätzlich unterschiedlich.

 

 

 

 

Ohne den Ergebnissen der Arbeitsgruppe "Öffentlicher Verkehr und behinderte Menschen" vorzugreifen, ist es die Aufgabe der Arbeitsgruppe, die Probleme zu erfassen, zu diskutieren und Schritt für Schritt abzuarbeiten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Gorbach