2065/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.10.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0006-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2093/J-NR/2004 betreffend Vereinheitlichung der
Ermäßigungsausweise für Menschen mit Behinderungen, die die Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 31. August 2004 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wie hoch sind die Bundesbeiträge der
Finanzabteilung des BMVIT an die österreichischen Verkehrsverbünde im Rahmen der
Grund- und Finanzierungsverträge derzeit sind bzw. zukünftig, die zur Abdeckung
der Einnahmenausfälle aufgrund der Gewährung von ermäßigten Fahrausweisen für
behinderte Fahrgäste geleistet werden?
(Aufgeschlüsselt nach Verkehrsverbunde)
Antwort:
Im Jahr 2003 wurden vom bmvit an die
Verkehrsverbünde im Rahmen der Grund- und
Finanzierungsverträge die nachstehenden Zahlungen
geleistet:
VOR: 20,14 Mio. €
OÖ Verkehrsverbund: 5,82 Mio. €
Salzburger Verkehrsverbund: 3,17 Mio. €;
Verkehrsverbund Steiermark: 7,74 Mio. €;
Verkehrsverbund Tirol: 5,13 Mio. €;
Verkehrsverbund Vorarlberg: 1,76 Mio. €;
Verkehrsverbund Niederösterreich-Burgenland/südl.
Burgenland: 3,79 Mio. €;
Verkehrsverbund Kärnten: 2,59 Mio. €.
Es ist nicht möglich, die Bundesbeiträge zu
errechnen, die speziell zur Abdeckung der Einnahmenausfälle aufgrund von
Gewährungen von ermäßigten Fahrausweisen für behinderte Fahrgäste verwendet
werden, weil die Stützungsbeiträge gemäß den Grund- und Finanzierungsverträgen
nicht auf einzelne Fahrscheine gewährt, sondern als Pauschalbetrag für das
gesamte Verbundtarifsystem (Ab- und Durchtarifierungsverluste sowie
Alteinnahmengarantie) berechnet werden.
Frage 2:
Wie viele "Vorteilscard spezial" bzw.
"Vorteilscards blind" sowie "Österreichcards" derselben
Zuordnung sind derzeit von der ÖBB an behinderte Fahrgäste ausgegeben?
Antwort:
Die Österreichischen Bundesbahnen übermittelten dazu
folgende Daten:
2003 |
|
Anzahl |
VORTEILScard Blinde |
|
3.550 |
VC Schwerkriegsbeschädigte |
3.504 |
|
VC Schwerkriegsbeschädigte Begleiter |
609 |
|
VORTEILScard Spezial Behinderte |
13.040 |
|
VORTEILScard Spezial Behinderte Frei |
7.806 |
|
ÖSTERREICHcard für Behinderte und Blinde |
30 |
Frage 3:
Gibt es bereits konkrete Vorschläge von Seiten
Ihres Ministeriums zu den Tarif- und Beförderungsbestimmungen der einzelnen
Verkehrsunternehmungen und Verkehrsverbünde für behinderte Fahrgäste?
Antwort:
Die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der
einzelnen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde fallen ausschließlich in die
Zuständigkeit derselben. Sie sind nur veröffentlichungs-, aber nicht
genehmigungspflichtig. Das ÖPNRV-G legt in § 16 (1) fest, dass
"Festsetzung, Entwicklung oder Weiterentwicklung des
Verbundregelbeförderungspreises im Zusammenwirken mit der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft"
zu erfolgen hat. Eine Mitwirkung des Bundes ist bei der Tarifgestaltung nur
dort gegeben, wo der Bund direkt beteiligt ist.
Dies trifft auf die ermäßigten VorteilsCards bei
den ÖBB zu (Behinderte, Zivilblinde, Kriegsinvalide und andere), wo der Bund
als Besteller der Ermäßigungen auftritt und daher deren Tarife mit dem Bund
vereinbart werden müssen. Bei den Tarifangeboten für die genannten
Behindertengruppen handelt es sich um bundesweit bei den Schienenbahnen
geltende und damit einheitliche Fahrausweise und somit ist die Einheitlichkeit
im Rahmen der unternehmenseigenen Tarife der Schienenbahnen (sog.
"Haustarife") gegeben.
Ob und inwieweit in den Verkehrsverbünden auf die
genannten Ermäßigungsausweise Ermäßigungen auf die Verbundtarife gegeben
werden, steht ausschließlich in deren Ermessen. Daher kann vom Bund auch kein
Einfluss in Richtung einer Vereinheitlichung der Tarif- und
Beförderungsbestimmungen genommen werden. Dem gemäß sind alle Verbundtarife in
Österreich grundsätzlich unterschiedlich.
Ohne den Ergebnissen der Arbeitsgruppe
"Öffentlicher Verkehr und behinderte Menschen" vorzugreifen, ist es
die Aufgabe der Arbeitsgruppe, die Probleme zu erfassen, zu diskutieren und
Schritt für Schritt abzuarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Gorbach
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