2068/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.10.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.500/0003-I/CS3/2004     DVR:0000175

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

 

 

Wien,     . Oktober 2004

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2106/J-NR/2004 betreffend eindeutige Kennzeichnung und automatisierte Erkennung von Produkten mittels RFID-Systemen (Radio Frequency Identification), die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 31. August 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1, 2, 4 und 5:

Wie beurteilen Sie die Einführung von RFID-Systemen aus datenschutzrechtlicher Sicht, welche Missbrauchsgefahren sind diesbezüglich denkbar?

 

Wie bewerten Sie das Recht der KonsumentInnen auf Anonymität beim Einkauf und in welcher Weise sehen sie dieses durch den Einsatz von RFID-Systemen gefährdet?

 

Sehen Sie durch die Ermöglichung von Bewegungsprofilen besondere Missbrauchsgefahren, und wenn ja, wie beabsichtigen Sie diesen Gefahren zu begegnen?

 

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um einer möglichen Überwachung von KonsumentInnen entgegenzuwirken?

 

 

 

 

 

Antwort:

Diese Fragen fallen nicht in den Vollzugsbereich des bmvit.

 

Frage 3:

In welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage können nach Ihren Erkenntnissen mit RFID-Systemen Daten gesammelt werden, die zu einem Bewegungsprofil der betroffenen KonsumentInnen zusammensetzbar sind?

Antwort:

Das Gewinnen von Angaben über die Bewegung von Personen, Tieren oder Gütern ist der prinzipielle Zweck von Funkidentifizierungsgeräten (RFID). Wie alle technischen Entwicklungen können auch RFID zum Vorteil oder zum Nachteil der Menschheit verwendet werden. Regelungen über die Verwertung der mittels RFID gewonnenen Angaben fallen jedoch nicht in meinen Vollziehungsbereich.

 

Frage 6:

Verfügen Sie über Informationen wo und in welchem Umfang bereits RFID-Systeme im Einsatz sind und wenn ja, welche?

 

Antwort:

Die Errichtung und der Betrieb von Funkidentifizierungsgeräten (RFID), die in den Frequenzbereichen 5795 - 5815 MHz (nur für Mautsysteme), 2446 - 2454 MHz, 865 - 868 MHz, 13,56 MHz  und 125 - 134 kHz arbeiten, sind in Österreich (ebenso wie in den meisten anderen

europäischen Ländern) generell bewilligt (BGBl. II Nr. 542/2003). Es liegt in der Natur einer generellen Bewilligung, dass keine Informationen über konkrete Einsatzorte vorliegen.

 

Der Flughafen Wien teilte mit, dass im Bereich RFID Technologie nur ein Zutrittskontrollsystem (ZKS) existiert, das mit passiven Kartenlesern ausgestattet ist. Dieses System ist notwendig, um die Sicherheitsbereiche von den allgemein zugänglichen Bereichen zu trennen. Das Einlesen mittels jeweiliger Erlaubniskarte durch den Nutzer erfolgt bei deutlich gekennzeichneten Zutrittstüren; dadurch wird diese Handlung durch den Nutzer bewusst durchgeführt.

 

Bei Bahntransporten mit dem Mobiler System gab es - nach den mir vorliegenden Informationen der Österreichischen Bundesbahnen - ein Pilotprojekt mit RFID Transponder in den Containern und Wechselbrücken. Diese Anwendung ist jedoch derzeit nicht im Einsatz, da an einer Ausweitung des Anwenderkreises gearbeitet wird. Die neue Anwendung wird aber nicht vor 2005 umgesetzt.

 

Frage 7:

Werden RFID-Systeme bereits von Behörden eingesetzt oder ist ein Einsatz durch Behörden geplant (z.B. in Reisepässen oder im Rahmen der Strafverfolgung)?

 

Antwort:

Zu dieser Frage liegen mir keine Informationen vor.

 

Fragen 8 und 12 bis 16:

In welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage können nach Ihren Erkenntnissen RFID-Systeme zur Überwachung von ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz eingesetzt werden?

 

Welche Initiativen wurden bisher durch österreichische Behörden auf europäischer Ebene ergriffen um einer möglichen Überwachung der KonsumentInnen durch RFID-Systeme entgegenzuwirken?

 

Welche Initiativen planen Sie auf europäischer Ebene zu ergreifen um einer derartigen Überwachungsmöglichkeit entgegenzuwirken?

 

Welche Positionen werden durch österreichische Vertreter in der gem. Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzten Artikel-29-Datenschutzgruppe vertreten, die gem. veröffentlichtem Arbeitsprogramm noch 2004 die Beratungen zu RFID-Funkanwendungen abschließen möchte?

 

Welche Maßnahmen wurden ergriffen um die Auswirkungen von RFID-Systemen auf die Privatsphäre der Betroffenen zu erforschen?

 

Wie hoch sind die Ausgaben für die Erforschung der Auswirkungen von RFID-Systemen auf die Privatsphäre der Betroffenen?

 

Antwort:

Diese Fragen betreffen Angelegenheiten des Arbeitsrechts bzw. des Datenschutzes und fallen daher nicht in den Vollzugsbereich des bmvit.

 

Frage 9:

Sind vor Inbetriebnahme von RFID-Systemen Zulassungsverfahren zu absolvieren und wenn ja, welche Kriterien müssen zur Zulassung erfüllt werden?

 

Antwort:

Auf Grund des Bundesgesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (BGBl. I Nr. 134/2001, mit dem die Richtlinie 99/5/EG umgesetzt wird) ist eine Zulassung von Funkanlagen nicht möglich. Die ex-ante-Zulassung wurde durch ein Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt. Im Rahmen der Konformitätsbewertung wird der Nachweis über die Übereinstimmung einer Funkapplikation mit den grundlegenden Anforderungen erbracht, die in erster Linie den Schutz des Funkspektrums betreffen und in einschlägigen harmonisierten Normen (veröffentlicht im Amtsblatt der EU) festgelegt sind.

 

Frage 10:

Planen Sie eine gesetzliche Reglementierung des Einsatzes von RFID-Systemen?

 

Antwort:

Die Reglementierung des Einsatzes von Systemen, die auf anderen rechtsstaatlichen Überlegungen als solche technischer Natur basieren, liegt nicht im Verantwortungsbereich des bmvit.

 

Frage 11:

Sind österreichische Behörden in nationalen oder internationalen Verfahren zur Standardisierung von RFID-Systemen involviert und wenn ja, im Rahmen welcher Organisationen finden diese Verfahren statt und welche konkreten Positionen werden dabei durch die österreichischen Behörden vertreten?

 

 

 

Antwort:

Das bmvit, ist nach Maßgabe seiner personellen Ressourcen in unterschiedliche telekommunikationstechnologierelevante europäische und weltweite Normungsorganisationen involviert.

 

So ist mein Ressort auf Europäischer Ebene bei der Europäischen Normungsorganisation für die Telekommunikation ETSI (European Telecommunications Standard Institut) tätig. Eine der Aufgaben dieser Normungsorganisation ist es, Grundlagen für telekommunikationsrelevante harmonisierte Normen entsprechend den Vorgaben (Mandat) der Europäischen Union auszuarbeiten.

 

Weiters ist das bmvit am Normungsprozess der Europäischen Fernmeldeverwaltungen (CEPT) beteiligt. Eine der Hauptaufgaben dieser Organisation ist es, zwischen den europäischen Mitgliedstaaten der CEPT einheitliche Frequenzregeln auszuarbeiten. Dazu gehören auch Kompatibilitätsuntersuchungen zwischen unterschiedlichen Diensten und Anwendungen im Frequenzbereich 9 kHz bis 300 GHz.

 

Das bmvit nimmt weiters an telekommunikationstechnologiespezifischen Arbeitsgruppen der Europäischen Union, wie z.B. TCAM (Telecommunication Conformity Assessment and Market Surveillance Committee), RSCOM (Radio Spectrum Committee) oder COCOM (Communications Committee) teil. Hauptaufgabe dieser Arbeitsgruppen ist es die Kommission in spezifischen sektoralen Bereichen der Telekommunikation zu unterstützen.

 

Die Aufgabe meines Ressorts in all diesen Normungsorganisationen und EU-Arbeitsgruppen ist es, Österreichs spezifische technische und rechtliche Telekommunikationsinteressen, insbesondere hinsichtlich der funktechnischen Aspekte des Frequenzmanagements und hinsichtlich den Fragen zur Vermeidung von Störungen anderer Funkdienste, zu vertreten.

 

Im Zusammenhang mit der funktechnischen Normung von RFID hat mein Ressort an der Ausarbeitung gemeinsamer funktechnischer Regeln zum In-Verkehr-Bringen und störungsfreien Betrieb in den europäischen Staaten mitgewirkt (z.B. CEPT - Empfehlung ERC/REC 70-03). 

 

Frage 17:

Verfügen Sie über Informationen bezüglich gesundheitlicher Risiken durch die elektromagnetische Strahlung von RFID-Lesegeräten und wenn ja, welche?

 

Antwort:

Die Bestimmungen der Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz — 300 GHz) werden eingehalten. Es kann auf dieser Basis nicht davon ausgegangen werden, dass gesundheitliche Risiken bestehen.

 

Frage 18:

Welche Maßnahmen wurden ergriffen um die gesundheitlichen Risiken für Konsumentinnen und ArbeitnehmerInnen durch die elektromagnetische Strahlung von RFID-Lesegeräten zu erforschen?

 

Antwort:  

Im internationalen Kontext werden entsprechende Studien von ICNIRP durchgeführt.

 

Frage 19:

Wie hoch sind die Ausgaben für die Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen von RFID-Systemen?

 

Antwort:

Nach meinem Wissenstand wurden in Österreich dafür keine Ausgaben getätigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hubert Gorbach