2069/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike LUNACEK, Kolleginnen und Kollegen,
haben am 31. August 2004 unter der Nr. 2091/J-NR/2004 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Offizielle Termine bei Aufenthalt und Übernachtung in
Botschaft in Paris 20./21.5.2004" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Botschaftsräume werden nicht zu privaten Zwecken bewohnt. Einige Vertretungsbehörden im
Ausland verfügen im Amtsgebäude auch über eine oder mehrere Amtswohnungen, die von
dienstzugeteilten MitarbeiterInnen der Vertretungsbehörde bewohnt werden.

Zu Frage 2:

Ich habe den Aufenthalt in Paris zu Gesprächen u.a. mit dem früheren VN-Generalsekretär
Boutros Boutros-Ghali und zu einem Zusammentreffen mit dem stellvertretenden Präsidenten
des außenpolitischen Ausschusses des Senates genutzt.


Zu Frage 3:

Die irreführende Bezeichnung „Minister-Appartement" ist darauf zurückzuführen, dass in
frühen Nachkriegszeit angesichts damaliger Unterbringungsschwierigkeiten der
Außenminister bei Besuchen in Paris in dieser 40m2 großen Gästeräumlichkeit des
Botschafters untergebracht wurde.

Die Räumlichkeit ist Bestandteil der Residenz des Botschafters, der dafür auch einen
Betriebskostenanteil leistet und dessen Hauspersonal diese Gästeräumlichkeit betreut. Der
Gedanke einer Ausgliederung aus der Residenz und Umwandlung in eine Start- und
Besucherwohnung hat sich aus verschiedenen Gründen als nicht gangbar erwiesen, sodass
im „Kurier" zitierte klarstellende Weisung erging: Die Räumlichkeiten erlauben nämlich
direkten Zugang sowohl in die Amtsräume wie in die Residenz, sodass schon aus
Sicherheitsgründen nur eine eingeschränkte Verwendung möglich ist, welche die Nutzung
durch nicht offizielle Gäste der Botschaft ausschließt.