2071/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen
und Kollegen haben
am 31. August 2004 unter der Nr. 2088/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Netzkultur-Initiativen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die genannten Institutionen fungieren als
Netzkunst-Plattformen an der Schnittstelle
zwischen Künstlern und (regionalen)
Kultureinrichtungen. In der jüngsten Vergan-
genheit haben sich jedoch neben diesen öffentlich unterstützten
Netzkunsteinrich-
tungen auch verschiedene private Provider am Kunstmarkt etabliert und
werden zu-
nehmend von den Kunstschaffenden für die
Umsetzung ihrer Netzprojekte in An-
spruch genommen.
Zu Frage 2:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand
meiner Vollziehung. Zutreffend ist, dass tO
als
Projektleiter zusammen mit Projektpartnern aus Deutschland und den Nieder-
landen zuletzt 2001 eine Förderung aus dem Kultur 2000 - Programm in der Höhe
von
€ 144.652,-- erhalten. Ein Bericht des Projektleiters war an die EU-Kommission
zu richten, ein
Bericht über das 2003 abgeschlossene Projekt zum Thema der Welt-
informationsordnung wurde im Internet unter „world-information.org“
veröffentlicht.
Zu Frage 3:
Das Institut für Neue
Kulturtechnologien hat in der Vergangenheit die höchste Jah-
resförderung
unter den vergleichbaren Institutionen erhalten. Da sich in der Zwi-
schenzeit
verschiedene Internetprovider am Kunstmarkt durchgesetzt haben, war
eine Angleichung der
Förderhöhe - nicht zuletzt um eine gerechte Verhältnismäßig-
keit zwischen den einzelnen Institutionen zu
schaffen - geboten.
Zu den Fragen 4 und 6:
Im Zusammenhang mit der Förderung von
Jahrestätigkeiten findet eine Beiratsbe-
fassung
nicht statt. Der Medienkunstbeirat nimmt vielmehr nur zur Förderungswür-
digkeit konkreter
Projekte Stellung.
Zu Frage 5:
Abgesehen von der grundlegenden
Erfüllung der im Kunstförderungsgesetz nieder-
gelegten
Kriterien wird auch auf die Ausgewogenheit zwischen der Förderung von
Netzkunsteinrichtungen
und von Künstlern direkt eingebrachten Projekten Bedacht
genommen.
Ein weiteres Kriterium ist das Vorhandensein einer Basisfinanzierung
durch andere Gebietskörperschaften (wie z.B. Stadt und/oder Land) sowie der
quantitative und
qualitative Dienstleistungsumfang der jeweiligen Initiative.
Zu den Fragen 7 und 8:
Grundsätzlich gibt es für den Förderbereich
der elektronischen Kunst bereits seit
einiger Zeit das Bestreben, Jahresförderungen zugunsten von Projektförderungen
zu reduzieren.
Selbstverständlich ist jede Medienkunstplattform - so auch tO/lnstitut
für Neue Kulturtechnologien - eingeladen,
Projekte zu den auf der Homepage der
Kunstsektion des Bundeskanzleramts veröffentlichten Einreichterminen
vorzulegen.
Aufgrund der erheblichen
Förderreduktion bei tO seitens der Stadt Wien ist eine
Fortführung
der Jahressubvention auf Bundesseite nicht absehbar. Dies wurde tO im
Sinne einer
vorausschauenden Berechenbarkeit sowie anderen Förderwerbern, bei
denen keine Jahresförderung absehbar ist,
kommuniziert. Bei den genannten För-
derwerbern mur.at und Subnet erfolgte
eine solche schriftliche Mitteilung nicht, da
auch in der Förderung durch die anderen Gebietskörperschaften keine
vergleichba-
re Reduktion erfolgt ist. Allerdings wurden auch sie seitens der
zuständigen Fachab-
teilung aufgefordert, ihr Augenmerk künftig verstärkt auf projektbezogene
Förderan-
träge zu richten.