2071/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben
am 31. August 2004 unter der Nr. 2088/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Netzkultur-Initiativen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die genannten Institutionen fungieren als Netzkunst-Plattformen an der Schnittstelle
zwischen Künstlern und (regionalen) Kultureinrichtungen. In der jüngsten Vergan-
genheit haben sich jedoch neben diesen öffentlich unterstützten Netzkunsteinrich-
tungen auch verschiedene private Provider am Kunstmarkt etabliert und werden zu-
nehmend von den Kunstschaffenden für die Umsetzung ihrer Netzprojekte in An-
spruch genommen.

Zu Frage 2:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meiner Vollziehung. Zutreffend ist, dass tO
als Projektleiter zusammen mit Projektpartnern aus Deutschland und den Nieder-
landen zuletzt 2001 eine Förderung aus dem Kultur 2000 - Programm in der Höhe
von € 144.652,-- erhalten. Ein Bericht des Projektleiters war an die EU-Kommission
zu richten, ein Bericht über das 2003 abgeschlossene Projekt zum Thema der Welt-
informationsordnung wurde im Internet unter
„world-information.org“ veröffentlicht.

Zu Frage 3:

Das Institut für Neue Kulturtechnologien hat in der Vergangenheit die höchste Jah-
resförderung unter den vergleichbaren Institutionen erhalten. Da sich in der Zwi-
schenzeit verschiedene Internetprovider am Kunstmarkt durchgesetzt haben, war
eine Angleichung der Förderhöhe - nicht zuletzt um eine gerechte Verhältnismäßig-
keit zwischen den einzelnen Institutionen zu schaffen - geboten.


Zu den Fragen 4 und 6:

Im Zusammenhang mit der Förderung von Jahrestätigkeiten findet eine Beiratsbe-
fassung nicht statt. Der Medienkunstbeirat nimmt vielmehr nur zur Förderungswür-
digkeit konkreter Projekte Stellung.

Zu Frage 5:

Abgesehen von der grundlegenden Erfüllung der im Kunstförderungsgesetz nieder-
gelegten Kriterien wird auch auf die Ausgewogenheit zwischen der Förderung von
Netzkunsteinrichtungen und von Künstlern direkt eingebrachten Projekten Bedacht
genommen. Ein weiteres Kriterium ist das Vorhandensein einer Basisfinanzierung
durch andere Gebietskörperschaften (wie z.B. Stadt und/oder Land) sowie der
quantitative und qualitative Dienstleistungsumfang der jeweiligen Initiative.

Zu den Fragen 7 und 8:

Grundsätzlich gibt es für den Förderbereich der elektronischen Kunst bereits seit
einiger Zeit das Bestreben, Jahresförderungen zugunsten von Projektförderungen
zu reduzieren. Selbstverständlich ist jede Medienkunstplattform - so auch tO/lnstitut
für Neue Kulturtechnologien - eingeladen, Projekte zu den auf der Homepage der
Kunstsektion des Bundeskanzleramts veröffentlichten Einreichterminen vorzulegen.

Aufgrund der erheblichen Förderreduktion bei tO seitens der Stadt Wien ist eine
Fortführung der Jahressubvention auf Bundesseite nicht absehbar. Dies wurde tO im
Sinne einer vorausschauenden Berechenbarkeit sowie anderen Förderwerbern, bei
denen keine Jahresförderung absehbar ist, kommuniziert. Bei den genannten För-
derwerbern mur.at und Subnet erfolgte eine solche schriftliche Mitteilung nicht, da
auch in der Förderung durch die anderen Gebietskörperschaften keine vergleichba-
re Reduktion erfolgt ist. Allerdings wurden auch sie seitens der zuständigen Fachab-
teilung aufgefordert, ihr Augenmerk künftig verstärkt auf projektbezogene Förderan-
träge zu richten.