2072/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben
am 31. August 2004 unter der Nr. 2089/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

Die Fragen 1, 2 und 3 behandeln keine Zuständigkeit des Bundeskanzlers.

Zu Frage 4:

Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Salzburger Festspiele muß sei-
tens der Salzburger Festspiele vertreten werden. Diese müssen sich an die
Grundsätze der öffentlichen Verwaltung - nämlich Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit - halten.

Zu den Fragen 5, 6 und 7:

Die Personalkosten der Salzburger Festspiele betragen knapp über € 35,8 Millionen
bzw. 81,5 % des Gesamtetats von knapp € 44 Millionen. In dieser Summe sind auch
die Künstlerhonorare in Höhe von knapp € 17,5 Millionen enthalten. Somit belaufen
sich die Ausgaben für das künstlerische Personal ohne Sozialaufwand auf 48,8 %
der Gesamtpersonalkosten bzw. knapp 40 % des Gesamtetats.


Zu Frage 8:

Die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der nachstehend

angeführten Liste zu entnehmen :

 

Jahr

Jahrespersonal/Dienstposten

Saisonpersonal

1995

178

684

1996

178

656

1997

178

708

1998

183

710

1999

183

747

2000

186

667

2001

190

680

2002

184

685

2003

186

699

2004

186

690

Zu Frage 9:

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Salzburger Festspiele haben in Zusammen-
hang mit Kollektivvertragsverhandlungen Einsparungen durch folgende Ergebnisse
mitgetragen:

a.  Neuer Kollektivvertrag für neu eintretendes Jahrespersonal,

b.  Neuer Kollektivvertrag für neues Saisonpersonal und

c. Einfrieren der Gehälter der bisherigen, höheren Personalaufwand verursachenden Mitarbeiter inklusive einer Verpflichtung, künftig weniger Saisonpersonal aus dieser Bedienstetengruppe zu engagieren.

Zu Frage 10:

Die Höhe der Entlohnung richtet sich nach den ausverhandelten Kollektivverträgen.

Zu Frage 11:
Ja.