2072/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.10.2004
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Muttonen, Kolleginnen und Kollegen haben
am 31. August 2004
unter der Nr. 2089/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Die Fragen 1, 2 und 3 behandeln keine Zuständigkeit des Bundeskanzlers.
Zu Frage 4:
Die Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Salzburger Festspiele muß sei-
tens
der Salzburger Festspiele vertreten werden. Diese müssen sich an die
Grundsätze
der öffentlichen Verwaltung - nämlich Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und
Zweckmäßigkeit - halten.
Zu den Fragen 5, 6 und 7:
Die Personalkosten der Salzburger
Festspiele betragen knapp über € 35,8 Millionen
bzw. 81,5 % des Gesamtetats von knapp € 44
Millionen. In dieser Summe sind auch
die Künstlerhonorare in Höhe von
knapp € 17,5 Millionen enthalten. Somit belaufen
sich die Ausgaben für das
künstlerische Personal ohne Sozialaufwand auf 48,8 %
der Gesamtpersonalkosten bzw. knapp 40 % des Gesamtetats.
Zu Frage 8:
Die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der nachstehend
angeführten Liste zu entnehmen :
Jahr |
Jahrespersonal/Dienstposten |
Saisonpersonal |
1995 |
178 |
684 |
1996 |
178 |
656 |
1997 |
178 |
708 |
1998 |
183 |
710 |
1999 |
183 |
747 |
2000 |
186 |
667 |
2001 |
190 |
680 |
2002 |
184 |
685 |
2003 |
186 |
699 |
2004 |
186 |
690 |
Zu Frage 9:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Salzburger
Festspiele haben in Zusammen-
hang mit Kollektivvertragsverhandlungen
Einsparungen durch folgende Ergebnisse
mitgetragen:
a. Neuer Kollektivvertrag für neu eintretendes Jahrespersonal,
b. Neuer Kollektivvertrag für neues Saisonpersonal und
c. Einfrieren der Gehälter der bisherigen, höheren Personalaufwand verursachenden Mitarbeiter inklusive einer Verpflichtung, künftig weniger Saisonpersonal aus dieser Bedienstetengruppe zu engagieren.
Zu Frage 10:
Die Höhe der Entlohnung richtet sich nach den ausverhandelten Kollektivverträgen.
Zu Frage 11:
Ja.