2078/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.10.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 310205/0016-I/4/04

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Wien, 29. Oktober 2004

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2098/J vom 31. August 2004 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und GenossInnen, betreffend "Personalberatungskosten in der Höhe von 240.000 Euro für die Bestellung von ESTAG-Vorständen", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

An der Energie Steiermark Holding AG (ESTAG) besteht weder eine direkte, noch eine indirekte Beteiligung der Republik Österreich. Die vorliegenden Fragen betreffen daher ausschließlich Gegenstände der Vollziehung, die nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallen. Auch sind keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten angesprochen. Die Fragen sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Im Hinblick darauf ersuche ich um Verständnis, dass ich zu den einzelnen Fragen nicht Stellung nehme.

 

Mit freundlichen Grüßen