2078/AB XXII. GP
Eingelangt am
29.10.2004
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 310205/0016-I/4/04
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 29. Oktober 2004
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2098/J vom 31. August 2004 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und
GenossInnen, betreffend "Personalberatungskosten in der Höhe von 240.000
Euro für die Bestellung von ESTAG-Vorständen", beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
An der Energie Steiermark Holding AG
(ESTAG) besteht weder eine direkte, noch eine indirekte Beteiligung der
Republik Österreich. Die vorliegenden Fragen betreffen daher ausschließlich
Gegenstände der Vollziehung, die nicht in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen fallen. Auch sind keine Angelegenheiten der
Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten angesprochen. Die Fragen
sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten
Fragerecht nicht erfasst.
Im Hinblick darauf ersuche ich um
Verständnis, dass ich zu den einzelnen Fragen nicht Stellung nehme.
Mit freundlichen Grüßen