2079/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.10.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                Wien, am 29. Oktober 2004

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/5063-IK/1a/2004

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2108/J betreffend die Haltung der österreichischen Bundesregierung zur Patentierung von „Computerimplementierten Erfindungen“ und geplanter Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen auf die benachteiligten österreichischen Unternehmen, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 31. August 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1, 6, 9 bis 12 und 23 bis 26 der Anfrage:

 

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2104/J durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verweisen.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 21 der Anfrage:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 5, 7 und 8 der Anfrage:

 

Diesbezüglich darf ich auf die Ausführungen des inhaltlich zuständigen Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie in seiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2104/J verweisen, die u.a. besagen, dass die angesprochene Richtlinie keine neuen Bestimmungen schafft, sondern die Verwaltungspraktiken der Mitgliedsstaaten harmonisiert und auf einem strengen, restriktiven Auslegungsniveau einfriert. Schrankenlose Patentierbarkeit wird dadurch nicht nur nicht begünstigt, sondern im Gegenteil unterbunden.

 

Obwohl daher kein Anlass besteht, von unmittelbaren negativen Auswirkungen auf KMUs auszugehen, sieht die Richtlinie eine umfangreiche Beobachtungspflicht der Europäischen Kommission hinsichtlich der Auswirkungen von Softwarepatenten besonders auf KMUs und die Open-Source-Bewegung vor.

 

 

Antwort zu den Punkten 13 bis 20 der Anfrage:

 

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2103/J durch den Bundeskanzler verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

 

Bei der Abstimmung über den Vorschlag für die gegenständliche  Richtlinie am Rat für Wettbewerbsfähigkeit am 17./18. Mai 2004 hat  sich Österreich der Stimme enthalten, um im Hinblick auf wichtige Fragen wie die Sicherstellung der Interoperabilität, der Erfindungshöhe und der Erfordernis des technischen Beitrags an der Formulierung eines noch deutlicher gefassten Textes mitzuwirken. Diese ungeklärten Fragen sind im Rahmen des Weiteren europäischen Beschlussfassungsprozesses einer Klärung zuzuführen.