2080/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.10.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

GZ 10.000/152-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien,     Oktober 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2090/J-NR/2004 betreffend Rechtschreibreform, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 31. August 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. und 2.:

Die neue Rechtschreibung ist in den Schulen seit sechs Jahren umgesetzt und zeigt positive Auswirkungen: Die Schüler/innen erlernen die neuen einfacheren Regelungen leichter und schneller. Sie machen weniger Fehler und die Akzeptanz der neuen Schreibweisen ist über­aus groß.

 

Im Bereich der Schulbücher wurde die Umstellung auf die neue Rechtschreibung rasch durchgeführt. Im Schuljahr 2004/05 sind nahezu 100 % der bestellten Bücher aus den Schul­buchlisten in neuer Rechtschreibung erschienen.

 

Was die Gesamtkosten für die Umstellung von bereits bestehenden Schulbüchern auf die neue Rechtschreibung anlangt, so werden die Kosten aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds getragen, der in den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ressortiert. Die Kostenfrage kann daher nur von dem hierfür zuständigen Bundesminister beantwortet werden.

 

 

Die Bundesministerin: