2080/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.10.2004
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BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ
10.000/152-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, Oktober 2004
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2090/J-NR/2004 betreffend Rechtschreibreform, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 31. August 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. und 2.:
Die neue Rechtschreibung ist in den Schulen seit sechs Jahren umgesetzt und zeigt positive Auswirkungen: Die Schüler/innen erlernen die neuen einfacheren Regelungen leichter und schneller. Sie machen weniger Fehler und die Akzeptanz der neuen Schreibweisen ist überaus groß.
Im Bereich der Schulbücher wurde die Umstellung auf die neue Rechtschreibung rasch durchgeführt. Im Schuljahr 2004/05 sind nahezu 100 % der bestellten Bücher aus den Schulbuchlisten in neuer Rechtschreibung erschienen.
Was die Gesamtkosten für die Umstellung von bereits bestehenden Schulbüchern auf die neue Rechtschreibung anlangt, so werden die Kosten aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds getragen, der in den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ressortiert. Die Kostenfrage kann daher nur von dem hierfür zuständigen Bundesminister beantwortet werden.
Die Bundesministerin: