2081/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2092/J-NR/2004 betreffend Integration in der Pflicht-
schule, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 31. August 2004 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:

Einleitend muss darauf hingewiesen werden, dass die Zuständigkeit für Schüler/innen mit sonder-
pädagogischem Förderbedarf in den Pflichtschulen bei den Bundesländern liegt. Es können daher
nur jene Fragen beantwortet werden, für die dem Bund statistische Daten zur Verfügung stehen.
Aufgrund des Bildungsdokumentationsgesetzes wird sich die Datenlage in Zukunft verbessern. Da
sich der Großteil der Fragen auf die Umsetzung der Integration bezieht, welche in die Kompetenz
der Länder fällt, wäre eine Beantwortung derzeit nur nach einer umfassenden, mit unverhältnismä-
ßigem Verwaltungsaufwand verbundenen Erhebung seitens des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur machbar.

Weiters ist anzumerken, dass wegen der laufenden Umsetzung des Bildungsdokumentationsgeset-
zes die Daten des Schuljahres 2002/03 angeführt sind. Außerdem wurden die Auswertungen bei den
Fragen 2, 5 und 9 wegen der komplizierten Auswertungsstruktur aus der alten Schulstatistikdaten-
bank und des damit verbundenen Aufwands auf drei Referenzschuljahre (1994/95, 1998/99,
2002/03) eingeschränkt.

Ad 1.:

An Volksschulen gab es im Schuljahr 2002/03 insgesamt 6.396 Schülerinnen und Schüler mit son-
derpädagogischen Förderbedarf, an Hauptschulen 7.978, an Polytechnischen Schulen 474 und an
Sonderschulen 13.392.

Ad 2.:

Die Daten der drei Referenzschuljahre sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen (Beilage 1).


Ad 3. und 4.:

Zu diesen beiden Fragen liegen keine entsprechenden Daten bzw. Auswertungsstrukturen vor. Bei
der Erhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird nicht zwischen „Einzelintegration" und
„Integrationsklassen" unterschieden.

Ad 5.:

In Österreich wurden im Schuljahr 1994/95 2.027 Schülerinnen und Schüler nach dem Lehrplan für
Schwerstbehinderte Kinder unterrichtet, im Schuljahr 1998/99 2.953 und im Schuljahr 2002/03
3.177. Jedoch gibt es keine bundesweite Erhebung, an welchen Schulen diese Schülerinnen und
Schüler unterrichtet werden.

Ad 6. bis 7.:

Dies kann nicht beantwortet werden, da in den Abrechnungen mit den Ländern keine Trennung

zwischen Sonderschulklassen und Integrationsklassen erfolgt.

Ad 8.:

Es handelt sich hierbei nicht um Lehrpersonal und kann daher mit den zur Verfügung stehenden

Instrumenten des Lehrercontrolling nicht analysiert werden.

Ad 9.:

Es wurden im Schuljahr 1994/95 insgesamt 359, im Schuljahr 1998/99 insgesamt 815 und im
Schuljahr 2002/03 insgesamt 924 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf
an Privatschulen unterrichtet.

Ad 10.:

Der Bescheid für den häuslichen Unterricht wird von dem jeweiligen Bezirksschulinspektor ausge-
stellt. Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen keine statistischen Da-
ten vor.

Ad 11. u. 12.:

Über diese Daten werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine

statistischen Erhebungen durchgeführt.

Ad 13.:

Anlässlich der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 851/J-NR/2003 betreffend ganztä-
gige Betreuung an österreichischen Pflichtschulen und Höheren Schulen wurde vom Bundesminis-
 terium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Erhebung bei den Landesschulräten bzw. beim


Stadtschulrat für Wien durchgeführt. Die damals übermittelten Daten (getrennt nach Pflichtschulen
und Bundesschulen sowie aufgeschlüsselt nach Bundesländern) werden nochmals angeschlossen
(Beilage 2). Allerdings wurde nicht erhoben, welche der Schulen Integrationsstandorte sind.

Ad 14.:

Für den Bereich der AHS ist keine Kostenaussage möglich, da die Kosten für barrierefreie Gestal-
tung in den Gesamtkosten von Bauvorhaben (wie z.B. Generalsanierungen, Funktionsadaptierung
oder auch Neubau) beinhaltet und daher nicht gesondert ausgewiesen sind.

Für den Ausbau bzw. Neubau von Sonderschulen, Volks-, Hauptschulen und polytechnische Schu-
len ist keine Zuständigkeit des Bundes gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



BEILAGE    2

Diese Daten wurden dem bm:bwk von den Landesschulräten bzw. Stadtschulrat für
Wien übermittelt:

Pflichtschulen:

 

Bundesland

Schulen
2002/03

Schüler/innenzahlen
2002/03

Wien

148

19727

Niederösterreich

47

3048

Burgenland

33

1234

Steiermark

  41

2735

Kärnten

12

1544

Oberösterreich

35

3182

Salzburg

26

1022

Vorarlberg

8

546

Tirol

10

675

Summe

360

33713

Bundesschulen:

 

Bundesland

Schulen
2002/03

Schüler/innenzahlen
2002/03

Wien

74

5872

Niederösterreich

17

734

Burgenland

3

89

Steiermark

14

972

Kärnten

13

1017

Oberösterreich

15

967

Salzburg

5

477

Vorarlberg

2

274

Tirol

2

99

Summe

145

10501

 

 

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