2081/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2092/J-NR/2004 betreffend Integration
in der Pflicht-
schule, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 31.
August 2004 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend
muss darauf hingewiesen werden, dass die Zuständigkeit für Schüler/innen mit
sonder-
pädagogischem Förderbedarf in den
Pflichtschulen bei den Bundesländern liegt. Es können daher
nur jene Fragen beantwortet werden, für die dem Bund statistische Daten
zur Verfügung stehen.
Aufgrund des Bildungsdokumentationsgesetzes wird sich die Datenlage in Zukunft
verbessern. Da
sich der Großteil der Fragen auf die
Umsetzung der Integration bezieht, welche in die Kompetenz
der Länder fällt, wäre eine
Beantwortung derzeit nur nach einer umfassenden, mit unverhältnismä-
ßigem Verwaltungsaufwand verbundenen Erhebung seitens des
Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur machbar.
Weiters ist anzumerken, dass wegen der laufenden Umsetzung des
Bildungsdokumentationsgeset-
zes die Daten des Schuljahres 2002/03
angeführt sind. Außerdem wurden die Auswertungen bei den
Fragen 2, 5 und 9 wegen der komplizierten Auswertungsstruktur aus
der alten Schulstatistikdaten-
bank und des damit verbundenen Aufwands auf
drei Referenzschuljahre (1994/95, 1998/99,
2002/03) eingeschränkt.
Ad 1.:
An Volksschulen gab es im
Schuljahr 2002/03 insgesamt 6.396 Schülerinnen und Schüler mit son-
derpädagogischen Förderbedarf, an Hauptschulen 7.978, an
Polytechnischen Schulen 474 und an
Sonderschulen 13.392.
Ad 2.:
Die Daten der drei Referenzschuljahre sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen (Beilage 1).
Ad 3. und 4.:
Zu
diesen beiden Fragen liegen keine entsprechenden Daten bzw.
Auswertungsstrukturen vor. Bei
der Erhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird nicht
zwischen „Einzelintegration" und
„Integrationsklassen" unterschieden.
Ad 5.:
In
Österreich wurden im Schuljahr 1994/95 2.027 Schülerinnen und Schüler nach dem
Lehrplan für
Schwerstbehinderte Kinder unterrichtet, im
Schuljahr 1998/99 2.953 und im Schuljahr 2002/03
3.177. Jedoch gibt es keine bundesweite
Erhebung, an welchen Schulen diese Schülerinnen und
Schüler unterrichtet werden.
Ad 6. bis 7.:
Dies kann nicht beantwortet werden, da in den Abrechnungen mit den Ländern keine Trennung
zwischen Sonderschulklassen und Integrationsklassen erfolgt.
Ad 8.:
Es handelt sich hierbei nicht um Lehrpersonal und kann daher mit den zur Verfügung stehenden
Instrumenten des Lehrercontrolling nicht analysiert werden.
Ad 9.:
Es
wurden im Schuljahr 1994/95 insgesamt 359, im Schuljahr 1998/99 insgesamt 815
und im
Schuljahr 2002/03 insgesamt 924 Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischen Förderbedarf
an Privatschulen unterrichtet.
Ad 10.:
Der
Bescheid für den häuslichen Unterricht wird von dem jeweiligen
Bezirksschulinspektor ausge-
stellt. Dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
liegen keine statistischen Da-
ten vor.
Ad 11. u. 12.:
Über diese Daten werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine
statistischen Erhebungen durchgeführt.
Ad 13.:
Anlässlich der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr.
851/J-NR/2003 betreffend ganztä-
gige Betreuung an österreichischen Pflichtschulen und Höheren
Schulen wurde vom Bundesminis-
terium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Erhebung bei den Landesschulräten
bzw. beim
Stadtschulrat
für Wien durchgeführt. Die damals übermittelten Daten (getrennt nach
Pflichtschulen
und Bundesschulen sowie aufgeschlüsselt nach Bundesländern) werden nochmals
angeschlossen
(Beilage 2). Allerdings wurde nicht erhoben, welche der Schulen
Integrationsstandorte sind.
Ad 14.:
Für den Bereich der AHS ist
keine Kostenaussage möglich, da die Kosten für barrierefreie Gestal-
tung in den Gesamtkosten von Bauvorhaben
(wie z.B. Generalsanierungen, Funktionsadaptierung
oder auch Neubau) beinhaltet und daher nicht gesondert ausgewiesen sind.
Für den Ausbau bzw. Neubau
von Sonderschulen, Volks-, Hauptschulen und polytechnische Schu-
len ist keine Zuständigkeit des Bundes gegeben.
BEILAGE 2
Diese
Daten wurden dem bm:bwk von den Landesschulräten bzw. Stadtschulrat für
Wien übermittelt:
Pflichtschulen:
Bundesland |
Schulen |
Schüler/innenzahlen |
Wien |
148 |
19727 |
Niederösterreich |
47 |
3048 |
Burgenland |
33 |
1234 |
Steiermark |
41 |
2735 |
Kärnten |
12 |
1544 |
Oberösterreich |
35 |
3182 |
Salzburg |
26 |
1022 |
Vorarlberg |
8 |
546 |
Tirol |
10 |
675 |
Summe |
360 |
33713 |
Bundesschulen:
Bundesland |
Schulen |
Schüler/innenzahlen |
Wien |
74 |
5872 |
Niederösterreich |
17 |
734 |
Burgenland |
3 |
89 |
Steiermark |
14 |
972 |
Kärnten |
13 |
1017 |
Oberösterreich |
15 |
967 |
Salzburg |
5 |
477 |
Vorarlberg |
2 |
274 |
Tirol |
2 |
99 |
Summe |
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