2083/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.11.2004
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BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ
10.000/151-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 3. November 2004
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2161/J-NR/2004 betreffend Anerkennung der österreichischen Berufsreifeprüfung und der Studienberechtigungsprüfung, die die Abgeordneten DDR. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 22. September 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Problematik bei der Anerkennung der österreichischen Berufsreifeprüfung an deutschen Hochschulen ist bekannt.
Ad 2.:
Nach dem aktuellen Informationsstand sind bisher keine Schwierigkeiten bei der Zulassung zum Hochschulstudium in anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten aufgetreten. Siehe auch Antwort zu Frage 3.
Ad 3.:
Auf europäischer Ebene ist durch das Übereinkommen über die Anerkennung
von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (so
genanntes „Lissabonner Anerkennungsübereinkommen“), das in Österreich seit dem
1. April 1999 in Kraft ist, eine rechtlich verbindliche Vereinbarung getroffen
worden, wonach der Hochschulzugang in den beteiligten Staaten (derzeit
39 Vertragsstaaten, jedoch nicht Deutschland) einheitlich geregelt und dadurch
erleichtert worden ist.
Auf bilateraler Ebene hat es im Jahr 2003 zwischen mir und der Präsidentin der deutschen Kultusministerkonferenz Frau Karin Wolff ein direktes Gespräch gegeben, wobei zugesagt wurde die Frage der Anerkennung der österreichischen Berufsreifeprüfung in der Kultusministerkonferenz neuerlich zu erörtern.
Am 14. Oktober 2004 hat die 10. Tagung der
Deutsch-Österreichischen Expertenkommission in Bonn stattgefunden. Seitens der
österreichischen Vertreter wurde die Frage der Anerkennungspraxis der österreichischen
Berufsreifeprüfung in Deutschland neuerlich angesprochen und die Anerkennung im
unmittelbaren Zugang zu deutschen Universitäten und Fachhochschulen gefordert,
ohne dass die Absolventen/innen der Berufsreifeprüfung ein Jahr erfolgreiches
Studium an einer österreichischen Universität nachweisen müssen.
Ein
Vertreter der deutschen Kultusministerkonferenz bedauerte, über die
inhaltlichen Komponenten keine Aussagen machen zu können, versicherte jedoch,
dass er für ein entsprechendes Antwortschreiben auf die Anfragen des Ressorts
aus dem Jahre 2003 sorgen werde. Weiters stellte er eine Einladung der
österreichischen Vertreter zur nächsten Unterausschusssitzung der
Kultusministerkonferenz für Berufsbildung im Zeitraum Januar bis März 2005 in
Aussicht. Dieses Gespräch soll die Kenntnis des österreichischen
Bildungssystems vertiefen helfen und als Basis für eine Neubewertung in der
Frage der Anerkennung der Berufsreifeprüfung bzw. der Frage des unmittelbaren
Hochschulzugangs dienen.
Die Bundesministerin:
GEHRER eh.