2083/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.11.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 10.000/151-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 3. November 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2161/J-NR/2004 betreffend Anerkennung der österreichischen Berufsreifeprüfung und der Studienberechtigungsprüfung, die die Abgeordneten DDR. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 22. September 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Die Problematik bei der Anerkennung der österreichischen Berufsreifeprüfung an deutschen Hochschulen ist bekannt.

 

Ad 2.:

Nach dem aktuellen Informationsstand sind bisher keine Schwierigkeiten bei der Zulassung zum Hochschulstudium in anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten aufgetreten. Siehe auch Antwort zu Frage 3.

 

Ad 3.:

Auf europäischer Ebene ist durch das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (so genanntes „Lissabonner Anerkennungsübereinkommen“), das in Österreich seit dem 1. April 1999 in Kraft ist, eine rechtlich verbindliche Vereinbarung getroffen worden, wonach der Hochschulzugang in den beteiligten Staaten (derzeit
39 Vertragsstaaten, jedoch nicht Deutschland) einheitlich geregelt und dadurch erleichtert worden ist.

 

 

Auf bilateraler Ebene hat es im Jahr 2003 zwischen mir und der Präsidentin der deutschen Kultusministerkonferenz Frau Karin Wolff ein direktes Gespräch gegeben, wobei zugesagt wurde die Frage der Anerkennung der österreichischen Berufsreifeprüfung in der Kultusministerkonferenz neuerlich zu erörtern.

 

Am 14. Oktober 2004 hat die 10. Tagung der Deutsch-Österreichischen Expertenkommission in Bonn stattgefunden. Seitens der österreichischen Vertreter wurde die Frage der Anerkennungspraxis der österreichischen Berufsreifeprüfung in Deutschland neuerlich angesprochen und die Anerkennung im unmittelbaren Zugang zu deutschen Universitäten und Fachhochschulen gefordert, ohne dass die Absolventen/innen der Berufsreifeprüfung ein Jahr erfolgreiches Studium an einer österreichischen Universität nachweisen müssen.

 

Ein Vertreter der deutschen Kultusministerkonferenz bedauerte, über die inhaltlichen Komponenten keine Aussagen machen zu können, versicherte jedoch, dass er für ein entsprechendes Antwortschreiben auf die Anfragen des Ressorts aus dem Jahre 2003 sorgen werde. Weiters stellte er eine Einladung der österreichischen Vertreter zur nächsten Unterausschusssitzung der Kultusministerkonferenz für Berufsbildung im Zeitraum Januar bis März 2005 in Aussicht. Dieses Gespräch soll die Kenntnis des österreichischen Bildungssystems vertiefen helfen und als Basis für eine Neubewertung in der Frage der Anerkennung der Berufsreifeprüfung bzw. der Frage des unmittelbaren Hochschulzugangs dienen.

 

 

Die Bundesministerin:

GEHRER eh.