2084/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.11.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0151-I/A/3/2004

Wien, am      . Oktober 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2132/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Im April 2003 wurde aus gegebenem Anlass seitens des damals für diese Angelegenheiten zuständigen Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen eine Schwerpunktaktion zum Thema „Blei im Trinkwasser“ durchgeführt. Dabei wurden in größeren Städten Proben an den üblicherweise zur Entnahme von Trinkwasser vorhandenen Zapfhähnen an den für die Lebensmittelaufsicht zugänglichen Stellen bzw. Gebäuden entnommen.

Die Analysen der Proben – überwiegend aus dem gewerblichen und öffentlichen Bereich – führte die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungs-sicherheit GmbH (AGES) durch.

Insgesamt wurden 324 Trinkwasserproben auf ihren Bleigehalt untersucht. Bei zwei Proben lag der ermittelte Wert über dem damaligen Grenzwert von 50 µg/l, bei drei Proben wurde ein Wert zwischen 25 und 50 µg/l und bei neun Proben ein Wert zwischen 10 und 25 µg/l ermittelt. Hinsichtlich der beanstandeten Proben lag die Ursache der erhöhten Bleiwerte einmal in der Bleileitung des Gebäudes, im anderen Fall an einer still liegenden Leitung (lange Stehzeit des Wassers). Wie die Untersuchungen zeigen, ist davon auszugehen, dass vom Großteil der beprobten Wasserversorgungsunternehmen kein die Gesundheit gefährdendes Trinkwasser in Verkehr kommt.

 

Für das Jahr 2004 (März bis Dezember) wurden im Proben- und Revisionsplan wieder Schwerpunktaktionen zum Thema Trinkwasser veranlasst. Eine dieser Schwerpunktaktionen befasst sich mit der Untersuchung auf Blei, Kupfer und Nickel im Trinkwasser.

 

Hinsichtlich der Probenahme wird angemerkt, dass für die amtliche Untersuchung des Trinkwassers auf Blei, Kupfer und Nickel gemäß Trinkwasserverordnung, BGBl. II Nr. 304/2001, die Probe mit einem geeigneten Probenahmeverfahren so zu entnehmen ist, dass sich eine für die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch den/die Verbraucher/in repräsentative Probe ergibt.

Um eine einheitliche Vorgangsweise in Österreich zu gewährleisten, wurde daher von der Codex-Unterkommission „Trinkwasser“ ein Probenahmeverfahren unter Berücksichtigung der amtlichen Probenziehung festgelegt.

 

Hinsichtlich der Studie der Arbeiterkammer für Wien ist zu bemerken, dass es sich hier primär um eine Untersuchung der Eignung des Produktes „Wasserarmatur“ handelt und nicht, wie oben beschrieben, um eine Trinkwasseruntersuchung nach dem Lebensmittelrecht. Anzumerken ist auch, dass der stark überhöhte Wert einer Untersuchung nicht aus einem Trinkwasserhahn, sondern aus einem Brausemixer stammt. Da Wasserleitungen und -armaturen Bauprodukte sind (ich verweise dazu auf die Beantwortung der Fragen 3 bis 6), wurden von meinem Ressort keine Untersuchungen der Eignung von Armaturen in Auftrag gegeben.

 

Fragen 3 bis 6:

Nach der aktuellen Rechtslage gelten Wasserleitungen(-rohre) und Armaturen als Bauprodukte. Diese fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Rahmenrichtlinie 89/109/EWG und die neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Rahmenverordnung), verwiesen, die unmittelbar vor der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU steht.

 

Gemäß Artikel 11 der Richtlinie 98/83/EG („Trinkwasserrichtlinie“) hat die Richtlinie 89/106/EWG („Bauproduktenrichtlinie“) zu regeln, was die Trinkwasserrichtlinie an Parameterwerten vorgibt.

 

Fragen 7 und 8:

Da das Lebensmittelgesetz eine Tätigkeit des Inverkehrbringens in Bezug auf die betreffende Ware voraussetzt, bietet es grundsätzlich keine Handhabe, um gesundheitliche Gefährdungen, die aus dem Zustand von Gebäuden und der Qualität der verwendeten Materialien – einschließlich der Leitungen und Installationen – resultieren, abzustellen.

 

Mein Ressort hat deshalb im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes und um die Gefährdung so gering wie möglich zu halten gemeinsam mit dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz einen Ratgeber für Verbraucher und Verbraucherinnen zum Thema „Blei im Trinkwasser“ herausgegeben. Die Broschüre enthält wichtige Informationen über die gesundheitlichen Gefahren durch Blei, wertvolle Ratschläge zur Vorsorge für Risikogruppen wie Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder, aber auch nützliche Tipps hinsichtlich Sofortmaßnahmen (zB. Ablaufen lassen von 5 – 10 Litern Wasser). Darüber hinaus gibt sie Tipps hinsichtlich möglichst einfacher und kostengünstiger Lösungen der Probleme mit Bleileitungen sowie Antworten auf rechtliche Fragen. Im Anhang sind Informationen über Förderungen und Adressen sowie eine Liste der Anstalten und Personen, wo man Trinkwasser testen lassen kann und von Stellen, bei denen allgemeine Informationen eingeholt werden können, enthalten.

 

Um insbesondere Hochrisikogruppen wie Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder flächendeckend und österreichweit vor einer Bleibelastung zu schützen, wird auf meine Initiative in der nächsten Ausgabe der Begleitbroschüre zum Mutter-Kind-Pass darauf aufmerksam gemacht werden, dass im Ratgeber zum Thema „Blei im Trinkwasser“ nützliche Informationen über die Wasserqualität enthalten sind. Darüber hinaus soll ein entsprechender Text darauf hinweisen, dass bei möglichen hohen Nitrat-, Blei- oder Kupfergehalten des Trinkwassers zur Zubereitung von Säuglingsernährung „babytaugliches“ natürliches Mineralwasser verwendet werden sollte.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin