2084/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.11.2004
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BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2132/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Im
April 2003 wurde aus gegebenem Anlass seitens des damals für diese
Angelegenheiten zuständigen Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen eine Schwerpunktaktion zum Thema „Blei im Trinkwasser“ durchgeführt.
Dabei wurden in größeren Städten Proben an den üblicherweise zur Entnahme von
Trinkwasser vorhandenen Zapfhähnen an den für die Lebensmittelaufsicht
zugänglichen Stellen bzw. Gebäuden entnommen.
Die
Analysen der Proben – überwiegend aus dem gewerblichen und öffentlichen Bereich
– führte die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungs-sicherheit
GmbH (AGES) durch.
Insgesamt
wurden 324 Trinkwasserproben auf ihren Bleigehalt untersucht. Bei zwei Proben
lag der ermittelte Wert über dem damaligen Grenzwert von 50 µg/l, bei drei Proben wurde ein Wert zwischen 25 und 50
µg/l und bei neun Proben ein Wert zwischen 10 und 25
µg/l ermittelt. Hinsichtlich der beanstandeten Proben lag die Ursache der
erhöhten Bleiwerte einmal in der Bleileitung des Gebäudes, im anderen Fall an
einer still liegenden Leitung (lange Stehzeit des Wassers). Wie die
Untersuchungen zeigen, ist davon auszugehen, dass vom Großteil der beprobten
Wasserversorgungsunternehmen kein die Gesundheit gefährdendes Trinkwasser in
Verkehr kommt.
Für das Jahr 2004 (März bis Dezember) wurden im Proben- und
Revisionsplan wieder Schwerpunktaktionen zum Thema Trinkwasser veranlasst. Eine
dieser Schwerpunktaktionen befasst sich mit der Untersuchung auf Blei, Kupfer
und Nickel im Trinkwasser.
Hinsichtlich
der Probenahme wird angemerkt, dass für die amtliche Untersuchung des
Trinkwassers auf Blei, Kupfer und Nickel gemäß Trinkwasserverordnung, BGBl. II
Nr. 304/2001, die Probe mit einem geeigneten Probenahmeverfahren so zu
entnehmen ist, dass sich eine für die durchschnittliche wöchentliche
Wasseraufnahme durch den/die Verbraucher/in repräsentative Probe ergibt.
Um
eine einheitliche Vorgangsweise in Österreich zu gewährleisten, wurde daher von
der Codex-Unterkommission „Trinkwasser“ ein Probenahmeverfahren unter
Berücksichtigung der amtlichen Probenziehung festgelegt.
Hinsichtlich
der Studie der Arbeiterkammer für Wien ist zu bemerken, dass es sich hier
primär um eine Untersuchung der Eignung des Produktes „Wasserarmatur“ handelt
und nicht, wie oben beschrieben, um eine Trinkwasseruntersuchung nach dem
Lebensmittelrecht. Anzumerken ist auch, dass der stark überhöhte Wert einer
Untersuchung nicht aus einem Trinkwasserhahn, sondern aus einem Brausemixer
stammt. Da Wasserleitungen und -armaturen Bauprodukte sind (ich verweise dazu
auf die Beantwortung der Fragen 3 bis 6), wurden von meinem Ressort keine
Untersuchungen der Eignung von Armaturen in Auftrag gegeben.
Fragen 3 bis 6:
Nach
der aktuellen Rechtslage gelten Wasserleitungen(-rohre) und Armaturen als
Bauprodukte. Diese fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit.
In
diesem Zusammenhang wird auf die Rahmenrichtlinie 89/109/EWG und die neue Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die
dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
(Rahmenverordnung), verwiesen, die unmittelbar vor der Veröffentlichung im
Amtsblatt der EU steht.
Gemäß
Artikel 11 der Richtlinie 98/83/EG („Trinkwasserrichtlinie“) hat die Richtlinie
89/106/EWG („Bauproduktenrichtlinie“) zu regeln, was die Trinkwasserrichtlinie
an Parameterwerten vorgibt.
Fragen 7 und 8:
Da
das Lebensmittelgesetz eine Tätigkeit des Inverkehrbringens in Bezug auf die
betreffende Ware voraussetzt, bietet es grundsätzlich keine Handhabe, um
gesundheitliche Gefährdungen, die aus dem Zustand von Gebäuden und der Qualität
der verwendeten Materialien – einschließlich der Leitungen und Installationen –
resultieren, abzustellen.
Mein
Ressort hat deshalb im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes und um die
Gefährdung so gering wie möglich zu halten gemeinsam mit dem Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz einen Ratgeber für
Verbraucher und Verbraucherinnen zum Thema „Blei im Trinkwasser“ herausgegeben.
Die Broschüre enthält wichtige Informationen über die gesundheitlichen Gefahren
durch Blei, wertvolle Ratschläge zur Vorsorge für Risikogruppen wie Schwangere,
Säuglinge und Kleinkinder, aber auch nützliche Tipps hinsichtlich
Sofortmaßnahmen (zB. Ablaufen lassen von 5 – 10 Litern Wasser). Darüber hinaus
gibt sie Tipps hinsichtlich möglichst einfacher und kostengünstiger Lösungen
der Probleme mit Bleileitungen sowie Antworten auf rechtliche Fragen. Im Anhang
sind Informationen über Förderungen und Adressen sowie eine Liste der Anstalten
und Personen, wo man Trinkwasser testen lassen kann und von Stellen, bei denen
allgemeine Informationen eingeholt werden können, enthalten.
Um insbesondere Hochrisikogruppen wie Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder flächendeckend und österreichweit vor einer Bleibelastung zu schützen, wird auf meine Initiative in der nächsten Ausgabe der Begleitbroschüre zum Mutter-Kind-Pass darauf aufmerksam gemacht werden, dass im Ratgeber zum Thema „Blei im Trinkwasser“ nützliche Informationen über die Wasserqualität enthalten sind. Darüber hinaus soll ein entsprechender Text darauf hinweisen, dass bei möglichen hohen Nitrat-, Blei- oder Kupfergehalten des Trinkwassers zur Zubereitung von Säuglingsernährung „babytaugliches“ natürliches Mineralwasser verwendet werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin