2088/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.11.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Herrn Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas KHOL

Parlament

A-1017 WIEN

 

 

 

 

Wien, am ….. November 2004

 

DVR: 0000051

 

GZ: 95.000/4435-III/1/04

 

 
 

 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am

16. September 2004 unter der Nummer 2123/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Preise, Förderungen, Stipendien, Auszeichnungen“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Im Rahmen der Ressortverantwortung des Bundesministeriums für Inneres können Ehrenzeichen wie Exekutivdienstzeichen, Bundesehrenzeichen und Pokale sowie Förderungspreise als Auszeichnungen vergeben werden.

 

Zu Frage 2:

Im Rahmen der Förderungen aus Bundesmitteln wurden an den „Dachverband aller Österreichisch-Ausländischen Gesellschaften – PaN“, für die Verleihung des EU-Erweiterungssicherheits-PaN-Preises des Jahres 2002 sowie des Jahres 2003 Subventionen zuerkannt.

Die genaue Anzahl der verliehenen Auszeichnungen in Form von Exekutivdienstzeichen und Bundesehrenzeichen könnte nur mit erheblichem administrativem Aufwand erhoben werden. Es wird daher von einer detailgenauen Beantwortung Abstand genommen.

 

 

Zu Frage 3:

Die in der Beantwortung der Frage 2 angeführten Zuerkennungen beliefen sich für das Jahr 2002 auf € 1.500,-- und für das Jahr 2003 auf € 2.000,--. Die formellen Übergaben der Preise an die Empfänger wurden jeweils durch mich vorgenommen.

 

Die Übergabe von Ehrenzeichen erfolgt für Bedienstete der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres im Rahmen allgemeiner Dekretverleihungstermine durch mich selbst. In allen anderen Fällen durch die Leiter der jeweiligen nachgeordneten Behörden und Dienststellen.

 

Zu Frage 4:

Das jeweilige Auswahlverfahren zur Verleihung des PaN-Preises wurde durch den Vorstand des Dachverbandes im Einvernehmen mit mir geführt. Besondere Bemühungen um die Sicherheit im gemeinsamen Europa sind die Hauptvoraussetzung für eine Verleihung.

 

Das Exekutivdienstzeichen wird an Wachebeamte oder Beamte des rechtskundigen Dienstes bei den Bundespolizeibehörden im Exekutivdienst des Bundes verliehen, sofern diese eine tatsächliche einwandfreie 30jährige Dienstleistung aufweisen.

 

Das Bundes-Ehrenzeichen wird zur Anerkennung besonderer Verdienste um die Republik Österreich oder besonderer Verdienste um das Gemeinwesen, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten erbracht werden, die Bundessache gemäß Artikel 10 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung sind, verliehen.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Für die Zuerkennung von Subventionen durch das Bundesministerium für Inneres waren im genannten Zeitraum die „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“ aus dem Jahre 1977 maßgeblich.

Betreffend den Kriterien zur Ausschreibung und Vergabe eines EU-Erweiterungssicherheits-PaN-Preises des Dachverbandes darf für detaillierte Informationen auf dessen Homepage www.dachverband-pan.org verwiesen werden.

 

Exekutivdienstzeichen werden entsprechend den Bestimmungen des Exekutivdienstzeichengesetzes, BGBl. Nr. 521/1985 und Bundesehrenzeichen werden entsprechend den Bestimmungen des Bundes-Ehrenzeichengesetzes, BGBl. Nr. 44/2002, vergeben.

 

Zu Frage 8:

Die beiden Zuerkennungen an PaN wurden aus den beim VA-Ansatz 1/11006

„BM.I – Zentralleitung; Förderungen“ zur Verfügung stehenden Mitteln bedeckt.

 

Mit der Verleihung von Bundesehrenzeichen, bzw. Exekutivdienstzeichen sind keine finanziellen Zuwendungen verbunden.

 

Zu Frage 9:

Im betreffenden Zeitraum erfolgten bisher keine Zuerkennungen.“