2088/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.11.2004
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn Präsidenten des
Nationalrates
Dr. Andreas KHOL
Parlament
A-1017 WIEN
Wien, am ….. November 2004
DVR:
0000051 GZ:
95.000/4435-III/1/04
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
16. September
2004 unter der Nummer 2123/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Preise, Förderungen, Stipendien, Auszeichnungen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu
Frage 1:
Im
Rahmen der Ressortverantwortung des Bundesministeriums für Inneres können
Ehrenzeichen wie Exekutivdienstzeichen, Bundesehrenzeichen und Pokale sowie
Förderungspreise als Auszeichnungen vergeben werden.
Zu
Frage 2:
Im
Rahmen der Förderungen aus Bundesmitteln wurden an den „Dachverband aller
Österreichisch-Ausländischen Gesellschaften – PaN“, für die Verleihung des
EU-Erweiterungssicherheits-PaN-Preises des Jahres 2002 sowie des Jahres 2003
Subventionen zuerkannt.
Die
genaue Anzahl der verliehenen Auszeichnungen in Form von Exekutivdienstzeichen
und Bundesehrenzeichen könnte nur mit erheblichem administrativem Aufwand
erhoben werden. Es wird daher von einer detailgenauen Beantwortung Abstand
genommen.
Zu
Frage 3:
Die
in der Beantwortung der Frage 2 angeführten Zuerkennungen beliefen sich für das
Jahr 2002 auf € 1.500,-- und für das Jahr 2003 auf € 2.000,--. Die formellen
Übergaben der Preise an die Empfänger wurden jeweils durch mich vorgenommen.
Die
Übergabe von Ehrenzeichen erfolgt für Bedienstete der Zentralleitung des
Bundesministeriums für Inneres im Rahmen allgemeiner Dekretverleihungstermine
durch mich selbst. In allen anderen Fällen durch die Leiter der jeweiligen
nachgeordneten Behörden und Dienststellen.
Zu
Frage 4:
Das
jeweilige Auswahlverfahren zur Verleihung des PaN-Preises wurde durch den
Vorstand des Dachverbandes im Einvernehmen mit mir geführt. Besondere
Bemühungen um die Sicherheit im gemeinsamen Europa sind die Hauptvoraussetzung
für eine Verleihung.
Das Exekutivdienstzeichen
wird an Wachebeamte oder Beamte des rechtskundigen Dienstes bei den
Bundespolizeibehörden im Exekutivdienst des Bundes verliehen, sofern diese eine
tatsächliche einwandfreie 30jährige Dienstleistung aufweisen.
Das Bundes-Ehrenzeichen wird
zur Anerkennung besonderer Verdienste um die Republik Österreich oder
besonderer Verdienste um das Gemeinwesen, die durch ehrenamtliche,
unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und
Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten erbracht werden, die Bundessache gemäß
Artikel 10 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung sind, verliehen.
Zu
den Fragen 5 bis 7:
Für
die Zuerkennung von Subventionen durch das Bundesministerium für Inneres waren
im genannten Zeitraum die „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von
Förderungen aus Bundesmitteln“ aus dem Jahre 1977 maßgeblich.
Betreffend
den Kriterien zur Ausschreibung und Vergabe eines
EU-Erweiterungssicherheits-PaN-Preises des Dachverbandes darf für detaillierte
Informationen auf dessen Homepage www.dachverband-pan.org verwiesen
werden.
Exekutivdienstzeichen werden
entsprechend den Bestimmungen des Exekutivdienstzeichengesetzes, BGBl. Nr.
521/1985 und Bundesehrenzeichen werden entsprechend den
Bestimmungen des Bundes-Ehrenzeichengesetzes, BGBl. Nr. 44/2002, vergeben.
Zu
Frage 8:
Die
beiden Zuerkennungen an PaN wurden aus den beim VA-Ansatz 1/11006
„BM.I
– Zentralleitung; Förderungen“ zur Verfügung stehenden Mitteln bedeckt.
Mit
der Verleihung von Bundesehrenzeichen, bzw. Exekutivdienstzeichen sind keine
finanziellen Zuwendungen verbunden.
Zu
Frage 9:
Im
betreffenden Zeitraum erfolgten bisher keine Zuerkennungen.“