2097/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.11.2004
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat, Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, haben am
16. September 2004 unter der Nr. 2219/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Preise, Förderungen, Stipendien, Auszeichnungen etc. gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Rahmen meiner Ressortverantwortung kommt es zu keiner
Vergabe von Förderungs- und
Würdigungspreisen,
Staatspreisen, Auszeichnungen, Stipendien, Stiftungen und Prämierungen etc.
Allerdings wirkt das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten zusammen mit dem
polnischen
Außenministerium an der jährlichen Vergabe des von der Bank Austria
Creditanstalt in
Höhe
von € 4.000,-- gestifteten Österreichisch-Polnischen Journalistenpreises mit.
Gemäß den
Statuten des
Journalistenpreises wird der Preis einmal pro Jahr an einen polnischen oder
österreichischen Journalisten vergeben, der
durch Veröffentlichungen zu einem besseren
wechselseitigen Verständnis des
politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in Polen und
Österreich, insbesondere auch im
Zusammenhang mit dem Prozess der europäischen Integration,
beiträgt.
Auf Grund eines im Jänner 2004 in Wien zwischen dem UNODC
(United Nations Office on Drugs
and
Crime), der Stadt Wien und dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
verlängerten Memorandums of Understanding aus dem Jahr 1999 wirkt das
Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten auch an der Vergabe des United Nations Vienna Civil
Society Award
mit. Dieser Preis
wird jährlich in Würdigung hervorragender Leistungen durch NGO's im Kampf
gegen den Drogenmissbrauch, Verbrechen,
Korruption, Menschenhandel, Terrorismus und zur
Förderung der Justiz sowie des sozialen Fortschrittes in der Höhe von
insgesamt € 60.000,-- an
jeweils drei Preisträger vergeben. Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist in die
Nominierung von Kandidaten, auch im Wege der österreichischen
diplomatischen
Vertretungsbehörden, eingebunden. Die drei
Gewinner werden nach den Richtlinien des •
Memorandums of Understanding vom „Award Selection Committee", in dem die
Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten, der Bürgermeister der Stadt Wien und der
Exekutivdirektor von
UNODC vertreten sind, festgelegt. Die Preise werden gemeinsam von der Bundesministerin
für
auswärtige Angelegenheiten, dem Bürgermeister der Stadt Wien und dem UNODC-
Exekutivdirektor an die Gewinner
ausgefolgt. Die Preisträger sind verpflichtet, das Preisgeld in ihre
Projekte zu reinvestieren, womit eine sinnvolle Verwendung der
Preisgelder erreicht wird. Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten stellt - so wie die Stadt Wien
- für die Preise
jährlich € 30.000,-- zur Verfügung, das UNODC € 10.000,--.
Zu den Fragen 2 bis
9:
Abgesehen von den unter Frage 1 angeführten Preisen
erfolgt in meinem Ressortbereich keine
Vergabe
von Förderungs- und Würdigungspreisen, Staatspreisen, Auszeichnungen,
Stipendien,
Stiftungen
und Prämierungen.