2097/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.11.2004
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BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat, Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, haben am

16. September 2004 unter der Nr. 2219/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Preise, Förderungen, Stipendien, Auszeichnungen etc. gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Im Rahmen meiner Ressortverantwortung kommt es zu keiner Vergabe von Förderungs- und
Würdigungspreisen, Staatspreisen, Auszeichnungen, Stipendien, Stiftungen und Prämierungen etc.

Allerdings wirkt das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zusammen mit dem
polnischen Außenministerium an der jährlichen Vergabe des von der Bank Austria Creditanstalt in
Höhe von € 4.000,-- gestifteten Österreichisch-Polnischen Journalistenpreises mit. Gemäß den
Statuten des Journalistenpreises wird der Preis einmal pro Jahr an einen polnischen oder
österreichischen Journalisten vergeben, der durch Veröffentlichungen zu einem besseren
wechselseitigen Verständnis des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in Polen und
Österreich, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Prozess der europäischen Integration,
beiträgt.

Auf Grund eines im Jänner 2004 in Wien zwischen dem UNODC (United Nations Office on Drugs
and Crime), der Stadt Wien und dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten


verlängerten Memorandums of Understanding aus dem Jahr 1999 wirkt das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten auch an der Vergabe des United Nations Vienna Civil Society Award
mit. Dieser Preis wird jährlich in Würdigung hervorragender Leistungen durch NGO's im Kampf
gegen den Drogenmissbrauch, Verbrechen, Korruption, Menschenhandel, Terrorismus und zur
Förderung der Justiz sowie des sozialen Fortschrittes in der Höhe von insgesamt € 60.000,-- an
jeweils drei Preisträger vergeben. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist in die
Nominierung von Kandidaten, auch im Wege der österreichischen diplomatischen
Vertretungsbehörden, eingebunden. Die drei Gewinner werden nach den Richtlinien des •
Memorandums of Understanding vom „Award Selection Committee", in dem die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten, der Bürgermeister der Stadt Wien und der Exekutivdirektor von
UNODC vertreten sind, festgelegt. Die Preise werden gemeinsam von der Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten, dem Bürgermeister der Stadt Wien und dem UNODC-
Exekutivdirektor an die Gewinner ausgefolgt. Die Preisträger sind verpflichtet, das Preisgeld in ihre
Projekte zu reinvestieren, womit eine sinnvolle Verwendung der Preisgelder erreicht wird. Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten stellt - so wie die Stadt Wien - für die Preise
jährlich € 30.000,-- zur Verfügung, das UNODC € 10.000,--.

Zu den Fragen 2 bis 9:

Abgesehen von den unter Frage 1 angeführten Preisen erfolgt in meinem Ressortbereich keine
Vergabe von Förderungs- und Würdigungspreisen, Staatspreisen, Auszeichnungen, Stipendien,
Stiftungen und Prämierungen.