2098/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.11.2004
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

Mag. Herbert Haupt

 

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-90180/0020-III/1/2004                                            Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2131/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser u.a. wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 – 3 sowie 6:

Die von Ihnen angeführte Problematik in Zusammenhang mit neuen

Armaturen und Bleibelastungen und diesbezügliche Maßnahmen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich: Armaturen im allgemeinen gelten als Bauprodukte und fallen daher in den primären Zuständigkeitsbereich des BM für Wirtschaft und Arbeit sowie der Länder. Bauprodukte sind in dem Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Bauprodukten und den freien Warenverkehr mit diesen (Bauproduktegesetz – BauPG BGBl. I Nr.  55/1997 i.d.g.F.) sowie den entsprechenden landesgesetzlichen Bestimmungen (z.B. Salzburg: Gesetz über das Inverkehrbringen und die Verwendbarkeit von Bauprodukten LGBl. Nr. 11/1995 i.d.g.F.) geregelt.

Ergänzend wird zur Frage der Zuständigkeit auf die Beantwortung der Anfrage durch das BM für Gesundheit und Frauen hingewiesen.

 

Zu den Fragen 4 – 5:

Ein entsprechender Auftrag an die Agentur für Ernährung und Gesundheit oder eine andere geeignete Prüfanstalt wäre von den zuständigen Behörden zu erteilen (siehe oben).

 

Zur Frage 7 und 8:

Ich habe gemeinsam mit der BM für Gesundheit und Frauen eine Informationsbroschüre zu diesem Thema veröffentlicht, in der die wesentlichen Probleme zu Blei im Trinkwasser dargestellt werden. Bei einer Neuauflage könnte eine eventuelle Belastung auch durch neue Armaturen berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird auf die vorigen Antworten verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bundesminister: