2098/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.11.2004
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BM für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Mag.
Herbert Haupt
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-90180/0020-III/1/2004 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2131/J der Abgeordneten Dr.
Gabriela Moser u.a. wie folgt:
Zu den Fragen 1 – 3 sowie 6:
Die von Ihnen angeführte Problematik in
Zusammenhang mit neuen
Armaturen und Bleibelastungen und diesbezügliche
Maßnahmen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich: Armaturen im
allgemeinen gelten als Bauprodukte und fallen daher in den primären
Zuständigkeitsbereich des BM für Wirtschaft und Arbeit sowie der Länder. Bauprodukte
sind in dem Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Bauprodukten und den
freien Warenverkehr mit diesen (Bauproduktegesetz – BauPG BGBl. I Nr. 55/1997 i.d.g.F.) sowie den
entsprechenden landesgesetzlichen Bestimmungen (z.B. Salzburg: Gesetz über das
Inverkehrbringen und die Verwendbarkeit von Bauprodukten LGBl. Nr. 11/1995
i.d.g.F.) geregelt.
Ergänzend wird zur Frage der Zuständigkeit auf die
Beantwortung der Anfrage durch das BM für Gesundheit und Frauen hingewiesen.
Zu den Fragen 4 – 5:
Ein entsprechender Auftrag an die Agentur für
Ernährung und Gesundheit oder eine andere geeignete Prüfanstalt wäre von den
zuständigen Behörden zu erteilen (siehe oben).
Zur Frage 7 und 8:
Ich habe gemeinsam mit der BM für Gesundheit und
Frauen eine Informationsbroschüre zu diesem Thema veröffentlicht, in der die
wesentlichen Probleme zu Blei im Trinkwasser dargestellt werden. Bei einer
Neuauflage könnte eine eventuelle Belastung auch durch neue Armaturen
berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird auf die vorigen Antworten verwiesen.
Mit
freundlichen Grüßen
Der
Bundesminister: