2099/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.11.2004
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möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2111/J vom
15.
September 2004 der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und
Kollegen,
betreffend Anfragebeantwortung 1948/AB XXII. GP.-NR, beehre ich
mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die beiden Standorte Riemergasse und Marxergasse sind, so
wie sie in dieser
Frage
angesprochen werden, nicht miteinander vergleichbar, weil es sich
beim
City Tower Vienna um ein nach dem letzten Stand der Technik
errichtetes
und für Zwecke der Justiz adaptiertes Bürohochhaus handelt. Es
liegt
auf der Hand, dass die Miet- bzw. Betriebskosten in einem mit neuester
Technologie ausgestatteten Gebäude teurer sind als in einem aus dem Beginn
des
vorigen Jahrhunderts stammenden und in seiner Grundstruktur bisher
nicht
veränderten Gebäude. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die
Büronutzfläche
im City Tower weit größer ist als am bisherigen Standort
Riemergasse.
Zu 2.:
Die Sanierung des
Gebäudekomplexes Riemergasse erfolgte vor mehr als zehn
Jahren,
also zu einem Zeitpunkt, wo eine Aussiedlung der dort
untergebrachten
Gerichte noch nicht zur Diskussion stand.
Die durchgeführten
Sanierungsarbeiten dienten der Substanz- und damit
auch
der Werterhaltung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes. Die
an
diesem Gebäude vorgenommenen Sanierungsarbeiten stehen somit in
keinem
Widerspruch zu den Gebarungsgrundsätzen der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit.
Zu 3.:
Für die Nachnutzung des Gebäudekomplexes in der Riemergasse ist die
nunmehrige Liegenschaftseigentümerin Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)
zuständig.
Zu 4. bis 6.:
Hiezu verweise ich auf meine Beantwortung
zu Frage 2. der
parlamentarischen
Anfrage Nr. 1957/J (1948/AB XXII. GP.-NR). Dort
habe
ich
folgendes gesagt:
"Nach mehrfacher aktenmäßigen
Mitbefassung auf Beamtenebene und
einem
am 19. Februar 2002 von Herrn Bundesminister für Justiz
Dr.
Böhmdorfer mit mir geführten Gespräch stimmte das Bundes-
ministerium
für Finanzen dem Abschluss des Mietvertrages mit Erledigung
vom
26. Februar 2002 zu.
Ausschlaggebend für die Zustimmung
waren die vom Bundesministerium
für
Justiz vorgebrachten Sachargumente und ein Sachverständigen-
gutachten.
Die wichtigsten für
das Projekt City Tower ausschlaggebenden Vorteile
waren
bzw. sind:
○
Unterbringung der Gerichte in einem neuen modernen und
funktionalen
Gebäude in zentraler verkehrstechnischer Lage
○ Vermeidung
der Schaffung eines weiteren organisatorisch und
räumlich
getrennten Gerichtsstandortes und damit die Möglichkeit
der
Ausnutzung aller qualitativen sowie quantitativen Synergie-
potenziale
○ Entfall von
Kosten für Miete, Einrichtung und Ausstattung des
Bezirksgerichts
Landstraße
○ Entfall von
Renovierungs- und Adaptierungskosten für das
verbleibende
Gerichtsgebäude Riemergasse 7 nach dem Auszug des
Bezirksgerichts
Landstraße
○ ein vom
Justizministerium vorgelegtes Sachverständigengutachten,
aus
dem hervorgeht, dass sowohl der Mietzins als auch die
Betriebskosten
im Verhältnis zu Gebäuden vergleichbarer Lage und
Ausstattung
im unteren Bereich der ortsüblichen Beträge liegen und
somit als günstig einzustufen sind.
Das Bundesministerium
für Finanzen erteilte somit dem Abschluss des
Mietvertrages
erst seine Zustimmung, nachdem diesem vom
Bundesministerium
für Justiz zusätzlich zum Sachverständigengutachten
im
Sinne einer nachhaltigen Budgetkonsolidierung ein Bedeckungs-
vorschlag
für die jährlichen Mehrkosten vorgelegt und für nicht benötigte
Raumreserven
bzw. nicht benötigte Flächen im Gebäude eine
kostendeckende
Verwendung bzw. Weitervermietung zugesagt wurde."
Zur Frage der
Betriebskosten darf ich auf die Beantwortung der Frage 1
dieser
Anfrage verweisen. Die für den Substanzerhalt erforderlichen
Renovierungskosten
sollen im Wege einer entsprechenden Verwertung des
Objektes, die aber einen
zeitlichen Vorlauf für die Projektentwicklung
erfordert,
lukriert werden.