2099/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2111/J vom
15. September 2004 der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und
Kollegen, betreffend Anfragebeantwortung 1948/AB XXII. GP.-NR, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Die beiden Standorte Riemergasse und Marxergasse sind, so wie sie in dieser
Frage angesprochen werden, nicht miteinander vergleichbar, weil es sich
beim City Tower Vienna um ein nach dem letzten Stand der Technik
errichtetes und für Zwecke der Justiz adaptiertes Bürohochhaus handelt. Es
liegt auf der Hand, dass die Miet- bzw. Betriebskosten in einem mit neuester
Technologie ausgestatteten Gebäude teurer sind als in einem aus dem Beginn
des vorigen Jahrhunderts stammenden und in seiner Grundstruktur bisher
nicht veränderten Gebäude. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die
Büronutzfläche im City Tower weit größer ist als am bisherigen Standort
Riemergasse.


Zu 2.:

Die Sanierung des Gebäudekomplexes Riemergasse erfolgte vor mehr als zehn
Jahren, also zu einem Zeitpunkt, wo eine Aussiedlung der dort
untergebrachten Gerichte noch nicht zur Diskussion stand.

Die durchgeführten Sanierungsarbeiten dienten der Substanz- und damit
auch der Werterhaltung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes. Die
an diesem Gebäude vorgenommenen Sanierungsarbeiten stehen somit in
keinem Widerspruch zu den Gebarungsgrundsätzen der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Zu 3.:

Für die  Nachnutzung des  Gebäudekomplexes  in  der Riemergasse  ist die

nunmehrige Liegenschaftseigentümerin Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)

zuständig.

Zu 4. bis 6.:

Hiezu verweise ich auf meine Beantwortung zu Frage 2. der
parlamentarischen Anfrage Nr. 1957/J (1948/AB XXII. GP.-NR). Dort habe
ich folgendes gesagt:

"Nach mehrfacher aktenmäßigen Mitbefassung auf Beamtenebene und
einem am 19. Februar 2002 von Herrn Bundesminister für Justiz
Dr. Böhmdorfer mit mir geführten Gespräch stimmte das Bundes-
ministerium für Finanzen dem Abschluss des Mietvertrages mit Erledigung
vom 26. Februar 2002 zu.

Ausschlaggebend für die Zustimmung waren die vom Bundesministerium
für Justiz vorgebrachten Sachargumente und ein Sachverständigen-
gutachten.


Die wichtigsten für das Projekt City Tower ausschlaggebenden Vorteile
waren bzw. sind:

○ Unterbringung der Gerichte in einem neuen modernen und
funktionalen Gebäude in zentraler verkehrstechnischer Lage

○ Vermeidung der Schaffung eines weiteren organisatorisch und
räumlich getrennten Gerichtsstandortes und damit die Möglichkeit
der Ausnutzung aller qualitativen sowie quantitativen Synergie-
potenziale

○ Entfall von Kosten für Miete, Einrichtung und Ausstattung des
Bezirksgerichts Landstraße

○ Entfall von Renovierungs- und Adaptierungskosten für das
verbleibende Gerichtsgebäude Riemergasse 7 nach dem Auszug des
Bezirksgerichts Landstraße

○ ein vom Justizministerium vorgelegtes Sachverständigengutachten,
aus dem hervorgeht, dass sowohl der Mietzins als auch die
Betriebskosten im Verhältnis zu Gebäuden vergleichbarer Lage und
Ausstattung im unteren Bereich der ortsüblichen Beträge liegen und
somit als günstig einzustufen sind.

Das Bundesministerium für Finanzen erteilte somit dem Abschluss des
Mietvertrages erst seine Zustimmung, nachdem diesem vom
Bundesministerium für Justiz zusätzlich zum Sachverständigengutachten
im Sinne einer nachhaltigen Budgetkonsolidierung ein Bedeckungs-
vorschlag für die jährlichen Mehrkosten vorgelegt und für nicht benötigte
Raumreserven bzw. nicht benötigte Flächen im Gebäude eine
kostendeckende Verwendung bzw. Weitervermietung zugesagt wurde."

Zur Frage der Betriebskosten darf ich auf die Beantwortung der Frage 1
dieser Anfrage verweisen. Die für den Substanzerhalt erforderlichen
Renovierungskosten sollen im Wege einer entsprechenden Verwertung des


Objektes,   die   aber  einen  zeitlichen  Vorlauf für  die   Projektentwicklung
erfordert, lukriert werden.