2107/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 10.000/158-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 15 November 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2120/J-NR/2004 betreffend Preise, Förderungen, Stipendien, Auszeichnungen ect., die die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 16. September 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Vergabe von Auszeichnungen, Preisen, Stipendien u.ä. keineswegs – wie in der Einleitung zur gegenständlichen Abfrage behauptet wird - „einen Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit eines Ministeriums“ darstellt. Sie ist vielmehr Ausdruck der Anerkennung für außergewöhnliche Leistungen bzw. ein Anreiz, solche Leistungen anzustreben.

 

Ad 1. bis 9.:

a.  Staatspreis für Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Rheumatologie:

     Keine Vergabe seit 1. Februar 2002.

     Dotierung: € 11.000,-- aus dem Ansatz 1/14166/7690

     Der Staatspreis wird für Arbeiten auf dem Gebiet der Rheumatologie-Grundlagenforschung ver-     geben, die in in- oder ausländischen Fachzeitschriften erschienen sind, weiters Arbeiten, deren      Manuskripte von einschlägigen Fachzeitschriften zur Publikation angenommen worden sind.      Bewerbungsberechtigt sind Einzelpersonen oder Forschergruppen, die in wissenschaftlichen Ein-     richtungen im universitären, außeruniversitären oder industriellen Bereich in Österreich tätig      sind.

     Die Vergabe erfolgt auf Grund von Vorschlägen einer jeweils von der Ressortleitung bestellten      ehrenamtlichen Jury.

 

 

b.  Staatspreis für angewandte Ökosystemforschung:

     Keine Vergabe seit 1. Februar 2002.

     Dotierung: ATS 100.000,-- (seit Einführung des EURO noch nicht vergeben).

     Der Staatspreis wird für wissenschaftliche Arbeiten zur Lösung aktueller Frage- und Problem-     stellungen auf dem Gebiet der angewandten Ökosystemforschung  vergeben. Bevorzugt werden      Leistungen interdisziplinärer Arbeitsgruppen, die durch die Verknüpfung verschiedener      Wissensgebiete die den Einzeldisziplinen gesetzten Erkenntnisgrenzen überschreiten. Die Aus-     schreibungsunterlagen werden jeweils fallbezogen erstellt.

     Die Vergabe erfolgt auf Grund von Vorschlägen einer jeweils von der Ressortleitung bestellten      ehrenamtlichen Jury.

 

c.  Staatspreis zur Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch:

     Keine Vergabe seit 1. Februar 2002.

     Dotierung: € 12.000,-- aus dem Ansatz 1/14166/7690

     Der Staatspreis wird für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten vergeben, deren Ergebnisse      bzw. Zielsetzung der Ersatz oder die Einschränkung und Optimierung von bisher angewandten      Versuchen am lebenden Tier ist („3R“ reduction, refinement, replacement). Bewerbungsberech-     tigt sind Einzelpersonen oder Forschergruppen, die in wissenschaftlichen Einrichtungen im uni-     versitären, außeruniversitären oder industriellen Bereich in Österreich tätig sind. Es können wis-     senschaftliche Arbeiten eingereicht werden, die in in- oder ausländischen Fachzeitschriften   er-     schienen sind; ferner Arbeiten, deren Manuskripte von ein­schlägigen Fachzeitschriften zur Pub-     likation angenommen worden sind.

     Die Vergabe erfolgt auf Grund von Vorschlägen einer jeweils von der Ressortleitung bestellten      ehrenamtlichen Jury.

    

d.  START-Preis:

     2002: 5 Verleihungen, 2003: 3 Verleihungen, 2004: 6 Verleihungen

     Dotierung: bis zu € 200.000,-- pro Jahr aus dem Ansatz 1/14188/7681

     Bewerbungsvoraussetzungen:

     - noch nicht vollendetes 36. Lebensjahr bei der Antragsstellung,

     - außergewöhnliche internationale wissenschaftliche Publikationstätigkeit,

     - ein- oder mehrjähriger vorangegangener Auslandaufenthalt ist erwünscht,

     - Nachweis über Arbeitsmöglichkeiten für den Zeitraum der Durchführung des Programms,

     - keine Mitgliedschaft in der Professorenkurie.

    

     Bewerbungsunterlagen:

     - Projektantrag in Englisch,

     - Ausschreibung jeweils im September,

     - Einreichfrist jeweils im November.

     Sämtliche für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sind unter www.fwf.ac.at verfügbar.

     Die Entscheidung über die Verleihung wird durch eine international besetzte Jury (Zusammen-     setzung siehe www.fwf.ac.at/de/portrait/jury.html) auf Grund eines Begutachtungsverfahrens      gefällt. Die feierliche Verleihung findet jeweils im Juni jeden Jahres statt.

 

e.     Wittgenstein-Preis:

     2002, 2003 und 2004: je 1 Verleihung

     Dotierung: bis zu € 1,5 Mio. pro Preis aus dem Ansatz 1/14188/7681

     Bewerbungsvoraussetzungen:

     - internationale Anerkennung im Forschungsgebiet,

     - noch nicht vollendetes 51. Lebensjahr im Jahr der Nominierung.

     Die Nominierung erfolgt durch Vorschlagsberechtigte (bisherige Wittgensteinpreisträger/innen,      Rektor/innen bzw. Vizerektor/innen für Forschung, Funktionär/innen des FWF mit Ausnahme      der ReferentInnen), Selbstnominierungen sind ausgeschlossen. Einreichfrist ist jeweils im

     November.

     Sämtliche für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sind unter www.fwf.ac.at verfügbar.

     Hinsichtlich Jury und Verleihung siehe START-Preis.

    

f.     Europäisches Sprachensiegel für innovative Sprachprojekte (ESIS):

     2002: 17 Verleihungen, 2003: 13 Verleihungen

     Dotierung: € 750,-- pro Initiative aus Ansatz 1/12208/7283

     Es können sich Personen und Institutionen aus ganz Österreich und aus allen Bildungsbereichen      bewerben, die neue und viel versprechende Wege zur Förderung des Sprachenlernens beschrei-     ten oder unterstützen. Die eingereichten Projekte sollten bereits über das Planungsstadium hinaus      fortgeschritten sein und über die allgemeinen Vorgaben von Lehrplänen oder die grundlegenden      Zielstellungen von Institutionen hinausgehen. Projekte mit rein kommerziellem Interesse können      nicht berücksichtigt werden. Die Projekte müssen dem jeweiligen Jahresschwerpunkt entspre-     chen. Dieser war 2002 "Wege zur Qualitätssicherung im Fremdsprachenunterricht", 2003

 

 

     „Nachbar-, Minderheiten- und Migrationssprachen: Motivations- und Sensibilisierungsmaßnah-     men zur Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt" und 2004 "Sprachenlernen und - lehren in der Berufs- und Erwachsenenbildung".

     Die Auswahljury wird je nach Jahresschwerpunkt bestellt. Die Verleihungsfeiern finden im      Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur statt. Neben dem oben angeführten      Geldbetrag wird ein gerahmtes Zertifikat und das Recht vergeben, das „Europasiegel für innova-     tive Sprachprojekte“ als Logo zu führen.

 

g.     SOKRATES Qualitätssiegel:

     2002: 42 Verleihungen, 2003: 16 Verleihungen

     Keine finanzielle Anerkennung. Die ausgezeichneten Projekte erhalten eine gerahmte Urkunde      und haben das Recht, das „Sokrates Qualitätssiegel“ als Logo zu führen.

     Es können sich alle Einrichtungen bewerben, die ein erfolgreiches SOKRATES / Comenius 1      und Lingua E-Projekt (Schulpartnerschaften, Lernpartnerschaften) abgeschlossen haben. Ziel der
     Verleihung des Qualitätssiegels ist es, einen Ansporn für die qualitative Durchführung von Pro-     jekten zu bieten und einen Beitrag zu der nicht nur in Österreich, sondern auch in Europa geführ-     ten Qualitätsdiskussion zu leisten.

     Die Auswahljury wird je nach Einzelfall bestellt. Die Verleihungsfeiern finden im Bundesminis-     terium für Bildung, Wissenschaft und Kultur statt.

 

h.     LEONARDO DA VINCI Qualitätsauszeichnung:

     2002: 10 Verleihungen, 2003: 11 Verleihungen

     Keine finanzielle Anerkennung. Die ausgezeichneten Projekte erhalten eine gerahmte Urkunde      und haben das Recht, das „LEONARDO DA VINCI Qualitätssiegel“ als Logo zu führen.

     Es nehmen automatisch alle abgeschlossenen LEONARDO DA VINCI-Mobilitätsprojekte teil,      eine Vorauswahl trifft die LEONARDO DA VINCI-Nationalagentur auf Grund von Abschluss-     berichten der Projekte, wobei die Kategorien Innovation, Ergebnisse und Nutzen, Projektmana-     gement sowie Nachhaltigkeit bewertet werden.

     Die Auswahljury wird je nach Einzelfall bestellt. Die Verleihungsfeiern finden im Bundesminis-     terium für Bildung, Wissenschaft und Kultur statt.

 

i.   Gabriele Posanner Staatspreis:

     Vergabe 2003: 1 Staatspreis

     Dotierung: € 7.300,-- aus Ansatz 1/14106/7699

    

     Der Staatspreis wird gemäß den Richtlinien für wissenschaftliche Leistungen vergeben, die der      Geschlechterdemokratie in Österreich förderlich sind. Der Preis wird physischen oder juristi-     schen Personen aus dem Bereich der Lehre und Forschung zuerkannt.

     Die Nominierung erfolgt durch die Jurymitglieder, denen dafür standardisierte Bewerbungsun-     terlagen zur Verfügung stehen.

     Die Jury für den Zeitraum 2001 bis 1. April 2005 setzt sich wie folgt zusammen:

     Univ. Prof. Dr. Edith Saurer (Preisträgerin 1997)

     Univ. Prof. Dr. Eva Kreisky (Preisträgerin 1999)

     Prof. Dr. Ute Gerhard (Institut für Gesellschafts- und Politikanalyse, Universität Frank-     furt/Main)

     Univ. Prof. Dr. Susanne Schunter-Kleemann (Hochschule Bremen, Fachbereich Wirtschaft)

     Johanna Dohnal (ehemalige Frauenstaatssekretärin)

     Dr. Barbara Hey (Interuniversitäre Koordinationsstelle für Frauen- und Geschlechterforschung an der Universität Graz) – ohne Stimmrecht

     Dr. Roberta Schaller-Steidl (BMBWK) – ohne Stimmrecht

     Den ausländischen Jurymitgliedern werden Reise- und Aufenthaltskosten refundiert, den inlän-     dischen bei Bedarf Reisekosten.

 

j.   Gabriele Posanner Förderungspreise:

     2003: Vergabe von 2 Preisen

     Dotierung: je € 1.900,-- aus Ansatz 1/14106/7699

     Diese Preise werden für wissenschaftliche Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen, For-     schungsprojekte usw.), die der Geschlechterdemokratie förderlich sind, zuerkannt.

     Es ist eine Eigenbewerbung vorgesehen, wobei ein standardisierter Bewerbungsbogen zu ver-     wenden ist. Die Bewerbungen werden von den Koordinationsstellen für Frauen- und Geschlech-     terforschung an den Universitäten vorgeprüft und von je zwei Gutacherinnen anhand der Bewer-     bungskriterien begutachtet. Auf Basis der Gutachten ergeht ein Vorschlag mit 6 Kandidatinnen      an die Jury (siehe unter Gabriele Posanner Staatspreis), die zwei Kandidatinnen auswählt und der      Ressortleitung vorschlägt.

 

k.     Würdigungspreis für Absolventen der wissenschaftlichen Universitäten:

     2002 und 2003: Vergabe an jeweils 39 Absolventen eines Diplomstudiums sowie an 10 bzw. 13      Promoventen sub auspiciis praesidentis

    

     Dotierung: € 2.000,-- pro Preis aus Mitteln der Studienförderung

     Abgesehen von den Promoventen sub auspiciis praesidentis erfolgt die Vergabe an österreichi-     sche Absolventen mit herausragenden Studienleistungen. Insgesamt können 40 Absolventen von      Diplomstudien den Würdigungspreis erhalten, wobei die Aufteilung nach der Größe der Univer-     sitäten erfolgt. Die Rektoren der betreffenden Universitäten schlagen Absolventen, die die      Verleihungskriterien erfüllen, in entsprechender Zahl vor.

     Voraussetzung für eine Zuerkennung sind:

     - österreichische Staatsbürgerschaft,

     - Abschluss des Diplomstudiums im vorangegangenen Studienjahr,

     - die gesetzliche Studiendauer darf maximal um zwei Semester überschritten werden,

     - die abschließende Diplomprüfung muss mit Auszeichnung abgelegt werden,

     - besonders hervorragende, bestbeurteilte Diplomarbeit oder Auszeichnung der ersten (zweiten)            Diplomprüfung.

     Die Verleihungsfeierlichkeiten finden jeweils gegen Ende des Kalenderjahres im Rahmen eines      Festaktes im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur statt.

    

l.     Mediendidaktischer Hochschulpreis (MeDiDa-Prix):

     2004: 1 Siegerprojekt und 2 Förderpreise

     Dotierung: insgesamt € 100.000,-- aus Ansatz 1/14108

     Es handelt sich um eine trinationale Ausschreibung, die von der Gesellschaft für Medien in der      Wissenschaft jährlich durchgeführt wird und alternierend von den Ländern Österreich, Deutsch-     land und Schweiz finanziert wird. Der Preis zeichnet den hervorragenden Einsatz neuer Medien      in der Lehre aus, der neben einem mediendidaktisch innovativen Projekt auch die Einbeziehung      dieses Projekts in den Studienalltag und in den studienorganisatorischen Prozess als wichtige      Bedingung für die Auszeichnung berücksichtigt. Damit ist Nachhaltigkeit der Entwicklung eine      Grundvoraussetzung.

     Die Bewerbungsvoraussetzungen sind der Web-Site www.mediaprix.org zu entnehmen.

     Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury, die von einem wissenschaftlichen Beirat beauftragt      wird. Die Juroren erhalten Reise- und Aufenthaltskosten zu den jeweiligen Veranstaltungsorten.

 

m. European Academic Software Award (EASA):

     2004: 10 Auszeichnungen

     Beim EASA werden Sachspenden von einem Sponsor (dieses Jahr je ein Laptop für die zehn      Ausgezeichneten) und eine Urkunde verliehen.

     EASA ist eine Ausschreibung, die die European Knowledge Media Association (EKMA) alle      zwei Jahre durchführt und die von den Ländern Österreich, Schweden, Niederlande, Schweiz      und      Großbritannien durch einen Mitgliedsbeitrag unterstützt wird. Damit werden Softwareent-     wicklungen für Produkte, die in der Lehre eingesetzt werden, ausgezeichnet.

     Die Bewerbungsvoraussetzungen und sonstige Details sind der Web-Site www.easa-award.net      zu entnehmen.

     Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury, die vom EKMA-Vorstand beauftragt wird. Die Juroren      erhalten Reise- und Aufenthaltskosten zu den jeweiligen Veranstaltungsorten.

 

n.  Staatspreis für publizistische Leistungen im Interesse der Geistigen Landesverteidigung:

     2002 und 2003: je eine Preisverleihung

     Dotierung: € 4.000,-- aus den für Zwecke der Geistigen Landesverteidigung zur Verfügung ste-     henden finanziellen Mitteln.

     Der Staatspreis wird für mehrmalige Leistungen oder einmalige Leistungen größeren Umfangs      österreichischer Berufsjournalisten, ständiger Mitarbeiter bei Presseorganen, österreichischer      Redakteure bei Rundfunk und Fernsehen verliehen, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich      haben. Für die Bewerbung kommen nur Beiträge in Betracht, die in Zeitungen und Zeitschriften      innerhalb eines bestimmten Zeitraums erschienen sind bzw. im ORF gesendet wurden. Ausge-     schlossen sind Beiträge, die in Soldatenzeitungen, Heereszeitschriften und ähnlichen Organen      erschienen sind.

     Die eingereichten Arbeiten werden von einer 3-köpfigen, im Einzelfall vom Ressort bestellten      Jury begutachtet, es ergeht ein Vorschlag an die Ressortleitung liegt. Die Jurymitglieder erhalten      für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

     Die Verleihung erfolgt im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

o.     Förderungspreis und Staatspreis für Erwachsenenbildung:

     2002: 1 Staatspreis und 1 Förderungspreis, 2003: 1 Förderungspreis

     Dotierung: Staatspreis € 7.260,--, Förderungspreis € 1.500,-- aus den finanziellen Mitteln für      Erwachsenenbildung.

     Alle Informationen über Bewerbungsvoraussetzungen bzw. sonstige Details sind auf der Home-     page des Ressorts einsehbar: www.bmbwk.gv.at/schulen/bw/eb/staatspreis 04_aus.xml bzw.      www.bmbwk.gv.at/medienpool/11454/staatspreisfolder_eb_04.pdf

     Über die Vergabe entscheidet die Ressortleitung nach Vorliegen der Vorschläge der jeweils von      ihr eingesetzten Jury aus dem Kreise einschlägiger Expert/innen der Erwachsenenbildung. Die      Jurymitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

     Die Verleihung erfolgt im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

p.     Österreichischer Museumspreis:

     2002: 1 Hauptpreis, 3 Anerkennungspreise, 2003: 1 Hauptpreis, 2 Anerkennungspreise

     Dotierung: Hauptpreis € 7.300,--, Anerkennungspreise je € 1.500,-- aus Ansatz 1/12456

     Durch diesen im Jahr 1989 eingerichteten Preis sollen Museen gleich welchen Rechtsträgers er-       muntert werden, sich den immer vielfältiger werdenden An- und Herausforderungen, die ein      nationales und internationales Publikum an museale Institutionen richtet, zu stellen.

     Die Ausschreibung erfolgt öffentlich (Tageszeitungen, Homepage des Ressorts), Vorschläge      können von jedem Museum eingebracht werden. Die Ressortleitung entscheidet über die Verlei-     hung nach Anhörung und auf Vorschlag einer Jury. Die Jury besteht aus der zuständigen Bun-     desministerin, zwei Besuchervertreter/innen, einer/einem Medienvertreter/in und drei in Museen      unterschiedlicher Rechtsträger tätigen Personen, die jeweils auf drei Jahre auf Vorschlag des      Ressorts nach Anhörung des Österreichischen Nationalkomitees ICOM bestellt werden.

     Derzeitige Jury-Mitglieder sind außer der Ressortleiterin:

     SChef i.R. Dr. Rudolf Wran

     OR Dr. Sárolta Schredl

     Prof. Erwin Melchardt

     Direktor Dr. Erich Marx

     Direktor Dr. Hartmut Prasch

     Direktor Dr. Odo Burböck

     Die Verleihung erfolgt in der Institution des jeweiligen Hauptpreisträgers im Rahmen eines klei-

     nen Festaktes.

 

 

q.  Staatspreis für Denkmalschutz:

     Wurde bereits mehre Jahre nicht vergeben.

     Dotierung: ATS 100.000,-- (nach Einführung des EURO noch nicht vergeben)

     Gemäß § 14 Denkmalschutzgesetz in Verbindung mit dem Erlass des Bundesministers für Wis-     senschaft und Forschung vom 22. April 1983, Ministerialverordnungsblatt Nr. 67/1983, können      besondere Leistungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes durch einen Staatspreis gewürdigt      werden. Daneben ist auch noch die Vergabe von Medaillen und Diplomen, die mit keiner finan-   ziellen Zuwendung verbunden ist, vorgesehen.

     Verleihungsvorschläge können von jedermann eingebracht werden, es bestehen keine Former-     fordernisse. Die Ressortleitung entscheidet nach Anhörung einer unter dem Vorsitz des Präsiden-     ten des Bundesdenkmalamtes eingerichteten Jury mit wechselnden Mitgliedern.

 

    

Die Bundesministerin:

GEHRER eh.