2111/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                Wien, am 15. November 2004

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/5068-IK/1a/2004

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2140/J betreffend "Vollziehung der Fertigverpackungsverordnung - Konsumentenprobleme III“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 22. September 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Die Europäische Kommission beabsichtigt eine Vereinfachung des Fertigver-packungsrechts, wie es dem Ergebnis des Projekts der Europäischen Kommission "Simpler Legislation for the Internal Market" (SLIM IV) im Dokument "COM(2000) 56 final" entspricht. Der Zeitplan für die Umsetzung wird von der Kommission festgelegt.

 

In der Zeit vom 8. November 2002 bis 31. Jänner 2003 wurde zum Thema Wertereihen eine Konsultation durchgeführt, bei der alle Interessenvertretungen, insbeson-dere die Konsumentenschutzorganisationen, zur Stellungnahme eingeladen waren. Für die metrologischen Anforderungen an Fertigpackungen ist eine Konsultation  geplant, die einen umfangreichen Fragenkatalog zu den Füllmengenanforderungen enthalten wird. Die Interessenvertretungen werden zu gegebener Zeit zur Stellungnahme eingeladen. Die Ergebnisse beider Konsultationen werden als Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgangsweise der Kommission herangezogen.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Verbraucherbeschwerden sind nicht aufgetreten, es gab lediglich in Einzelfällen Hinweise von Herstellern. Es wurde allen Hinweisen nachgegangen. Bei den durchgeführten behördlichen Nachprüfungen bei den jeweiligen inländischen Abfüllbetrieben haben sich die Angaben bestätigt, die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen wurden in allen Fällen gesetzt. Bei Beanstandung einer nichtösterreichischen Fertigver-packung wurde eine Verständigung an die zuständige Eichbehörde des Abfüll- bzw. Herstellungslandes durchgeführt.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Der Jahresbericht 2003 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV), der auch Angaben über die durchgeführten Kontrollen enthält, wird demnächst     erscheinen und unter www.bev.gv.at abrufbar sein. In den nächsten Jahren wird der Jahresbericht des BEV bis Mitte des jeweiligen Folgejahres veröffentlicht.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Wie schon in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3674/J der XXI. Gesetzgebungsperiode festgestellt wurde, widerspricht die Zweckbindung von Einnahmen dem Gesamtbedeckungsgrundsatz. Darüber hinaus besteht die Schwierigkeit des Nachweises von unlauter erzielten Gewinnen. Die Eichbehörde führt jedoch in Bereichen, in denen aufgrund von behördlichen Stichprobenkontrollen oder anderen Hinweisen Verdacht auf systematische Verstöße gegen die Fertigverpackungsverordnung bestehen, Schwerpunktkontrollen durch.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Eichbehörde hat gemäß § 63 Abs. 2 Maß- und Eichgesetz (MEG) ein Berufungsrecht gegen Straferkenntnisse oder Einstellungsverfügungen der Bezirksverwaltungsbehörden. Damit kann sie u.a. gegen zu geringe Strafhöhen berufen.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 

Von Seiten der Europäischen Kommission wurden bisher keine Aktivitäten für ein harmonisiertes Berichtswesen gesetzt. Auf Initiative der Mitgliedstaaten bemüht sich eine Arbeitsgruppe der europäischen Eichbehörden (WELMEC), einen Informationsaustausch einzurichten. Es wurde dafür eine neue Ad hoc-Arbeitsgruppe "Informa-tion Exchange" eingerichtet, in der auch Österreich vertreten ist.

 

Die WELMEC-Arbeitsgruppe WG6 ("Prepackages") hat u.a. zur Aufgabe, die Vergleichbarkeit von Kontrollergebnissen sicherzustellen. Belange des Datenschutzes müssen jedoch europaweit beachtet werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

 

In den Jahren 2002 und 2003 waren 8,5 Personen unmittelbar mit der Kontrolle von Fertigverpackungen befasst, im Jahr 2004 sind es neun Personen.


Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:

 

 

Kontrollierte Betriebe

(messtechnisch):

Eichamt

2002

2003

Krems

145

125

Salzburg

147

137

Wien

196

185

Klagenfurt

177

143

Eisenstadt

80

85

Linz

180

162

Innsbruck

193

200

Graz

164

148

Summe

1282

1185

 

Die Zielvorgaben für 2004 umfassen 1200 zu kontrollierende Betriebe.

 

 

Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

 

Für Lebensmittel und Nichtlebensmittel gelten gleichartige Anforderungen, sie werden daher statistisch nicht separat ausgewertet. Der Anteil der Lebensmittel liegt bei etwa 80% der geprüften Produkte.


 

Eichamt

Krems

Salzburg

Wien

Klagenfurt

Eisenstadt

Flüssig 2002

75

100

38

96

40

Flüssig 2003

42

90

47

75

44

Fest 2002

246

286

516

311

206

Fest 2003

215

238

408

275

274

Summe 2002

321

386

554

407

246

Summe 2003

257

328

455

350

318

 

Eichamt

Linz

Innsbruck

Graz

Summe

Flüssig 2002

58

208

64

679

Flüssig 2003

66

200

63

627

Fest 2002

294

392

295

2546

Fest 2003

260

389

275

2334

Summe 2002

352

600

359

3225

Summe 2003

326

589

338

2961

 

In den Zielvorgaben für 2004 sind 3.000 Produktprüfungen vorgesehen, das entspricht etwa 150.000 Einzel-Packungen, davon etwa 20 % Flüssigprodukte.

 

 

Antwort zu den Punkten 17 bis 20 der Anfrage:

 

Da keine Füllmengenanforderungen festgelegt sind, erfolgen diesbezüglich auch keine Kontrollen.


Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

 

Eichamt

Krems

Salzburg

Wien

Klagenfurt

Eisenstadt

2002

4

3

3

8

7

2003

5

8

4

1

9

 

Eichamt

Linz

Innsbruck

Graz

Summe

2002

8

4

3

40

2003

7

5

8

47

 

 

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

 

Die Strafen gemäß § 63 MEG werden durch die Bezirksverwaltungsbehörden ausgesprochen. Es besteht für diese Behörden keine Informationspflicht gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Daher liegen keine entsprechenden Daten vor.

 

 

Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

 

Wie schon in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3674/J der XXI. Gesetzgebungsperiode festgestellt wurde, gibt es negative Erfahrungen mit derartigen Regelungen im Ausland. Daher wird eine einseitige Lösung in Österreich vorerst nicht angestrebt.

 

Es gibt jedoch einen Vorschlag „KOM (2003) 356 endgültig - 2003/0134 (COD) für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinien 84/450/EWG, 97/7/EG and 98/27/EG (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken)“. Die Beschlussfassung  dieser Richtlinie wird abzuwarten sein.

 

 

Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:

 

Die festgestellten Mängel bei der Füllmenge, geordnet nach Produktgruppen (Anteil der beanstandeten Produkte in % der geprüften Produkte), sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

Anzeigen wurden bei besonders gravierenden Einzelfällen erstattet (siehe Beantwortung von Punkt 21 der Anfrage).

 

2002:

Statindex

Bezeichnung

Anteil

318

Torf / Blumenerde / Streu

57,14%

317

Düngemittel

45,45%

320

Baustoffe

22,00%

105

Essig, -essenz

20,00%

216

Backwaren

16,95%

311

Bautenschutzmittel

15,79%

208

Fischerzeugnisse

15,00%

218

Obst/Kartoffeln /Gemüse/Nüsse

14,43%

305

Mineralöle, Brennstoffe

14,29%

 


 

2003:

Statindex

Bezeichnung

Anteil

318

Torf / Blumenerde / Streu

37,04%

305

Mineralöle, Brennstoffe

31,90%

101

Wein

31,43%

110

andere flüssige Lebensmittel

24,14%

208

Fischerzeugnisse

22,73%

307

Pflege / Wartung für KFZ

22,22%

311

Bautenschutzmittel

17,50%

 

 

Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:

Im Rahmen der gegebenen personellen und technischen Ressourcen erfolgen Vollziehung und Kontrolle des MEG und der Fertigverpackungsverordnung zufrieden- stellend.