2112/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.11.2004
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BM für Soziale Sicherheit Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Mag. Herbert Haupt
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ: BMSG-10001/0228-I/A/4/2004 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2149/J der Abgeordneten Dr.
Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Fragen
1 bis 4:
Einleitend möchte ich festhalten, dass ich die Verwunderung bzw. Empörung über die geschilderte Vorgangsweise der Fluglinie bei der Ausstellung der Tickets gut nachvollziehen kann, da offenbar keine Aufklärung über die Hintergründe erfolgte. Dieser Vorgangsweise liegt jedoch die Sicherstellung des Wohlbefindens der Passagiere an Bord und die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorschriften der internationalen Luftfahrt zu Grunde.
Ich darf daher bezüglich dieser Fragen auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 2147/J durch den für Angelegenheiten der Luftfahrt zuständigen Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verweisen.
Frage 5:
Aufgrund seines grenzüberschreitenden Charakters macht der Flugverkehr typischerweise
internationale Regelungen erforderlich. Die heutige Lage der Betroffenen ist
daher gekennzeichnet von einem Gemisch internationaler Verhaltenskodices,
rechtlich verbindlicher internationaler Verträge, EU-rechtlicher Verpflichtungen
und nationalem Recht. Verbesserungen der Lage der Verbraucher müssen daher auch
unbedingt international forciert werden, rein nationale Regelungen nützen hier
wenig.
Erfreulicherweise
wird die Europäische Union immer stärker zu einem Motor bei der Verbesserung
der Rechte von Flugreisenden. Zur Zeit laufen unter anderem auch Vorarbeiten
der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Stärkung der Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität
beim Fliegen. Für alle Flüge, die in Europa starten und auf allen europäischen
Flughäfen soll im Prinzip ein Kontrahierungszwang bei Verträgen mit Personen
mit eingeschränkter Mobilität und die Pflicht zur Hilfestellung für diesen Personenkreis
rechtlich verbindlich werden. Das heißt, sie können sich dann auf diese
Standards verlassen. Die Kosten werden von der Allgemeinheit getragen, die Hilfeleistungen
sind für die Betroffenen kostenlos.
Aus
konsumentenpolitischer Sicht wird mein Ressort eine solche Verordnung sicher
unterstützen. Auch wenn mit dieser Verordnung das konkret aufgezeigte Problem
nicht unmittelbar geregelt werden wird, ist zu hoffen, dass das
Problembewusstsein der Fluggesellschaften und ihrer Mitarbeiter dadurch steigt
und dies zu sachlicheren und differenzierteren Vorgangsweisen gegenüber
behinderten Menschen im Einzelfall führt.
Daneben können in Fällen, in denen eine behinderte Person durch eine diskriminierende Behandlung einen Schaden erlitten hat, durch die von meinem Ressort unterstützte Führung von Musterprozessen und Verbandsklagen etwaige diskriminierende Klauseln in den Beförderungsbedingungen von Luftfahrtunternehmen beseitigt bzw. diskriminierende Praktiken bekämpft werden.
Frage
6:
In konkreten Einzelfällen geführte Musterprozesse können
bereits sehr kurzfristig zu positiven Ergebnissen führen. Die Einführung von
Verbesserungen auf internationaler und europäischer Ebene nimmt natürlich einige
Zeit in Anspruch, der oben erwähnte Entwurf für eine Verordnung auf EU-Ebene
weist aber jedenfalls bereits in die richtige Richtung.
Mit
freundlichen Grüßen
Der
Bundesminister: