2112/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.11.2004
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BM für Soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

Mag. Herbert Haupt

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0228-I/A/4/2004                                           Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2149/J der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass ich die Verwunderung bzw. Empörung über die geschilderte Vorgangsweise der Fluglinie bei der Ausstellung der Tickets gut nachvollziehen kann, da offenbar keine Aufklärung über die Hintergründe erfolgte. Dieser Vorgangsweise liegt jedoch die Sicherstellung des Wohlbefindens der Passagiere an Bord und die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorschriften der internationalen Luftfahrt zu Grunde.

 

Ich darf daher bezüglich dieser Fragen auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 2147/J durch den für Angelegenheiten der Luftfahrt zuständigen Bun­desminister für Verkehr, Innovation und Technologie verweisen.

 

Frage 5:

 

Aufgrund seines grenzüberschreitenden Charakters macht der Flugverkehr typischerweise internationale Regelungen erforderlich. Die heutige Lage der Betroffenen ist daher gekennzeichnet von einem Gemisch internationaler Verhaltenskodices, rechtlich verbindlicher internationaler Verträge, EU-rechtlicher Verpflichtungen und nationalem Recht. Verbesserungen der Lage der Verbraucher müssen daher auch unbedingt international forciert werden, rein nationale Regelungen nützen hier wenig.

Erfreulicherweise wird die Europäische Union immer stärker zu einem Motor bei der Verbesserung der Rechte von Flugreisenden. Zur Zeit laufen unter anderem auch Vorarbeiten der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität beim Fliegen. Für alle Flüge, die in Europa starten und auf allen europäischen Flughäfen soll im Prinzip ein Kontrahierungszwang bei Verträgen mit Personen mit eingeschränkter Mobilität und die Pflicht zur Hilfestellung für diesen Personenkreis rechtlich verbindlich werden. Das heißt, sie können sich dann auf diese Standards verlassen. Die Kosten werden von der Allgemeinheit getragen, die Hilfeleistungen sind für die Betroffenen kostenlos.

 

Aus konsumentenpolitischer Sicht wird mein Ressort eine solche Verordnung sicher unterstützen. Auch wenn mit dieser Verordnung das konkret aufgezeigte Problem nicht unmittelbar geregelt werden wird, ist zu hoffen, dass das Problembewusstsein der Fluggesellschaften und ihrer Mitarbeiter dadurch steigt und dies zu sachlicheren und differenzierteren Vorgangsweisen gegenüber behinderten Menschen im Einzelfall führt.

 

Daneben können in Fällen, in denen eine behinderte Person durch eine diskriminierende Behandlung einen Schaden erlitten hat, durch die von meinem Ressort unterstützte Führung von Musterprozessen und Verbandsklagen etwaige diskriminierende Klauseln in den Beförderungsbedingungen von Luftfahrtunternehmen beseitigt bzw. diskriminierende Praktiken bekämpft werden.

 

Frage 6:

 

In konkreten Einzelfällen geführte Musterprozesse können bereits sehr kurzfristig zu positiven Ergebnissen führen. Die Einführung von Verbesserungen auf internationaler und europäischer Ebene nimmt natürlich einige Zeit in Anspruch, der oben erwähnte Entwurf für eine Verordnung auf EU-Ebene weist aber jedenfalls bereits in die richtige Richtung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bundesminister: