2115/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.11.2004
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas KHOL

Parlament

A-1017 WIEN

 

 

 

 

Wien, am      . November 2004

DVR: 0000051

 

GZ: 95.000/4436-III/1/04

 

 
 

 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 29. September 2004 unter der Nummer 2180/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zeitplan für die Umsetzung legistischer Vorhaben im Bereich der Inneren Sicherheit“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Nein. Auf die zwischenzeitlich am 20. und 27. Oktober 2004 im Ausschuss für innere Angelegenheiten behandelte Regierungsvorlage (643 der Beilagen zu den Sten.Prot. des NR XXII. GP) darf hingewiesen werden. Der nächste Ausschuss ist für den 1. Dezember 2004 angesetzt. Eine Beschlussfassung im Parlament ist daher noch im heurigen Jahr möglich, sodass - wie in der Regierungsvorlage vorgesehen - der erste Teil der Bestimmungen wie die Regelung der Videoüberwachung oder der Schutzzone am 1. Jänner 2005 und die Regelungen über die Wachkörperzusammenlegung am 1. Juli 2005 in Kraft treten können.

 

Zu den Fragen 3 und 4;

Die legistische Regelung der angesprochenen wichtigen Bestimmungen liegt primär nicht in meinem Zuständigkeitsbereich. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von einer Beantwortung Abstand nehme.