2115/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.11.2004
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn Präsidenten des
Nationalrates
Dr.
Andreas KHOL
Parlament
A-1017
WIEN
Wien, am
. November 2004
DVR:
0000051 GZ:
95.000/4436-III/1/04
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 29. September 2004 unter der
Nummer 2180/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Zeitplan für die Umsetzung legistischer Vorhaben im Bereich der Inneren
Sicherheit“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu
den Fragen 1 und 2:
Nein.
Auf die zwischenzeitlich am 20. und 27. Oktober 2004 im Ausschuss für innere
Angelegenheiten behandelte Regierungsvorlage (643 der Beilagen zu den
Sten.Prot. des NR XXII. GP) darf hingewiesen werden. Der nächste Ausschuss ist
für den 1. Dezember 2004 angesetzt. Eine Beschlussfassung im Parlament ist
daher noch im heurigen Jahr möglich, sodass - wie in der Regierungsvorlage
vorgesehen - der erste Teil der Bestimmungen wie die Regelung der
Videoüberwachung oder der Schutzzone am 1. Jänner 2005 und die Regelungen über
die Wachkörperzusammenlegung am 1. Juli 2005 in Kraft treten können.
Zu
den Fragen 3 und 4;
Die
legistische Regelung der angesprochenen wichtigen Bestimmungen liegt primär
nicht in meinem Zuständigkeitsbereich. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn
ich von einer Beantwortung Abstand nehme.