2117/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.11.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0007-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

 

 

Wien,       .             2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2134/J-NR/2004 betreffend die Schließung der ÖBB Servicestelle Amstetten, die die Abgeordneten Königsberger-Ludwig und GenossInnen am 20. September 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg muss von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie grundsätzlich festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegen daher wirtschaftliche Entscheidungen ausschließlich dem Management der ÖBB. So auch die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien, welche nur durch die Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes, die bestimmte Tätigkeiten und Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen kann, eingeschränkt werden können.

Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

Durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 und die nunmehrige ÖBB-Holding AG ändert sich daran  nichts.

 

Die von mir mit der gegenstsändlichen Anfrage befassten Österreichischen Bundesbahnen nahmen dazu wie folgt Stellung:

 

 

 

 

Frage 1:  

Warum wird eine erwiesenermaßen effiziente, profitable und hochqualifizierte Servicestelle, wie die in Amstetten, geschlossen?

 

Antwort:

Die Stilllegung der Servicestelle Amstetten stellt einen ersten Teil Effizienz steigernder Maßnahmen im Zuge der Umsetzung des ÖBB-Strukturreformprogramms dar. Durch die beginnende Liberalisierung des Schienenverkehrs ist speziell in der Wartung und Instandhaltung von Güterwägen ein enormer Kostendruck zu erwarten. Der Benchmark mit grenznahen Ostwerkstätten für Güterwageninstandhaltung zeigt, dass nur durch die rasche, nachhaltig wirksame Umsetzung aller möglichen Rationalisierungspotenziale und damit im Zusammenhang stehende Kostensenkungen eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gegeben ist.

Die strikte Umsetzung dieses Reformprogramms bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung der ÖBB Technische Services GmbH am Markt und trägt damit zur Absicherung qualifizierter Arbeitsplätze in den ÖBB-Werkstätten bei.

 

Frage 2:

Wann ist mit der endgültigen Schließung zu rechnen?

 

Antwort:

Die endgültige Stilllegung der Servicestelle Amstetten ist mit 30. November 2004 vorgesehen.

 

Frage 3:

Von wem bzw. wo (Standort) sollen die Arbeiten, die derzeit in Amstetten erledigt werden  (Wartung Staubgutbehälter etc.) in Zukunft durchgeführt werden?

 

Antwort:

Die derzeit in Amstetten durchgeführten Arbeiten werden hinkünftig vornehmlich in Linz durchgeführt. Die weitere Betreuung der in Amstetten ansässigen Betriebe erfolgt künftig durch ein bestens bewährtes Mobilservice vor Ort. Damit entfallen aufwändige Manipulationen der Güterwagen.

 

Frage 4:

An welchen Dienststellen der ÖBB werden die 19 Mitarbeiter der Servicestelle Amstetten weiter beschäftigt werden?

 

Antwort:

Die betroffenen 19 Mitarbeiter werden in den Standorten Linz und St. Pölten weiterbeschäftigt.

 

Frage 5:

a) Wird für die Mitarbeiter der Servicestelle Amstetten ein Sozialplan erarbeitet, der - z.B. über Zeitgutschriften o.ä. – den Verlust des derzeitigen Arbeitsplatzes kompensieren hilft?

b) Wenn ja, - welche Maßnahmen sind in diesem Sozialplan vorgesehen?

c) Wenn nein, - warum nicht?“

 

 

 

 

 

Antwort:

Für alle betroffenen Mitarbeiter wird derzeit gemeinsam mit dem Betriebsrat ein Sozialplan erstellt. Da sich dieser derzeit im Verhandlungsstadium befindet, können noch keine konkreten Maßnahmen bekannt gegeben werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen