2117/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.11.2004
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0007-I/CS3/2004 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Wien, . 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2134/J-NR/2004 betreffend die Schließung der ÖBB
Servicestelle Amstetten, die die Abgeordneten Königsberger-Ludwig und
GenossInnen am 20. September 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Vorweg muss von
Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
grundsätzlich festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 in
die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegen daher
wirtschaftliche Entscheidungen ausschließlich dem Management der ÖBB. So auch
die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien, welche nur durch die
Grenzen der Geschäftsordnung des Vorstandes, die bestimmte Tätigkeiten und
Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen kann,
eingeschränkt werden können.
Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten Fällen des § 12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen) möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (= Bund) in jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.
Durch das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 und die nunmehrige ÖBB-Holding AG ändert sich daran nichts.
Die von mir mit der gegenstsändlichen Anfrage
befassten Österreichischen Bundesbahnen nahmen dazu wie folgt Stellung:
Frage 1:
Warum wird eine erwiesenermaßen effiziente, profitable und hochqualifizierte Servicestelle, wie die in Amstetten, geschlossen?
Antwort:
Die Stilllegung der Servicestelle Amstetten
stellt einen ersten Teil Effizienz steigernder Maßnahmen im Zuge der Umsetzung
des ÖBB-Strukturreformprogramms dar. Durch die beginnende Liberalisierung des
Schienenverkehrs ist speziell in der Wartung und Instandhaltung von Güterwägen
ein enormer Kostendruck zu erwarten. Der Benchmark mit grenznahen
Ostwerkstätten für Güterwageninstandhaltung zeigt, dass nur durch die rasche,
nachhaltig wirksame Umsetzung aller möglichen Rationalisierungspotenziale und
damit im Zusammenhang stehende Kostensenkungen eine Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit gegeben ist.
Die strikte Umsetzung dieses
Reformprogramms bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung der ÖBB
Technische Services GmbH am Markt und trägt damit zur Absicherung
qualifizierter Arbeitsplätze in den ÖBB-Werkstätten bei.
Frage 2:
Wann ist mit der endgültigen
Schließung zu rechnen?
Antwort:
Die endgültige
Stilllegung der Servicestelle Amstetten ist mit 30. November 2004 vorgesehen.
Frage 3:
Von wem bzw. wo (Standort) sollen die Arbeiten, die derzeit in Amstetten erledigt werden (Wartung Staubgutbehälter etc.) in Zukunft durchgeführt werden?
Antwort:
Die
derzeit in Amstetten durchgeführten Arbeiten werden hinkünftig vornehmlich in
Linz durchgeführt. Die weitere Betreuung der in Amstetten ansässigen Betriebe
erfolgt künftig durch ein bestens bewährtes Mobilservice vor Ort. Damit
entfallen aufwändige Manipulationen der Güterwagen.
Frage 4:
An welchen Dienststellen der ÖBB werden die 19 Mitarbeiter der Servicestelle Amstetten weiter beschäftigt werden?
Antwort:
Die
betroffenen 19 Mitarbeiter werden in den Standorten Linz und St. Pölten
weiterbeschäftigt.
Frage 5:
a) Wird für die Mitarbeiter der Servicestelle Amstetten ein Sozialplan erarbeitet, der - z.B. über Zeitgutschriften o.ä. – den Verlust des derzeitigen Arbeitsplatzes kompensieren hilft?
b) Wenn ja, - welche Maßnahmen sind in diesem Sozialplan vorgesehen?
c) Wenn nein, - warum nicht?“
Antwort:
Für alle betroffenen Mitarbeiter wird derzeit gemeinsam mit dem Betriebsrat ein Sozialplan erstellt. Da sich dieser derzeit im Verhandlungsstadium befindet, können noch keine konkreten Maßnahmen bekannt gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen