2118/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.11.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-11.000/0007-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2136/J-NR/2004 betreffend geplanter Parkplatz für
50 LKW der Fa. Augustin in Lienz, die die Abgeordneten Grünewald, Freundinnen
und Freunde am
21. September 2004 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Werden Sie die bestehende Konzession der Fa. Karl
Augustin zur Ausübung der gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit
Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit 10 Lastkraftwagen auf
Grund der vorliegenden Fakten überprüfen und gegebenenfalls wieder entziehen?
Antwort:
Bei der gegenständlichen Konzession, bei der es
sich um eine für den grenzüberschreitenden Güterverkehr handelt, obliegt die
Erteilung oder allfällige Entziehung dem Landeshauptmann von Tirol als
Gewerbebehörde erster Instanz.
Die Einleitung eines Entziehungsverfahrens könnte
daher nur vom Amt der Tiroler Landesregierung vorgenommen werden, auf deren
Entscheidung ich mangels Zuständigkeit keinen Einfluss nehmen kann.
Fragen 2 und 3:
Halten Sie grundsätzlich die Genehmigung eines
Parkplatzes für 50 LKWs in Lienz auf Grund der dort bestehenden Staubbelastung
für zulässig?
Wie beurteilen Sie eine Betriebsanlagengenehmigung
für 50 LKW Parkplätze im Sinne der Bestimmungen des Immissionsschutzgesetzes
Luft angesichts der bestehenden Staubbelastung in Lienz?
Antwort:
Auch bei Verfahren zur Genehmigung einer
Betriebsanlage wie der vorliegenden, liegt die Zuständigkeit nicht bei mir,
sondern nach den einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 bei der
örtlich in Betracht kommenden Bezirksverwaltungsbehörde.
Ob und inwieweit der von der Fa. Augustin geplante
LKW-Parkplatz auf Grund der im Immissionsschutzgesetz Luft festgeschriebenen
Grenzwert zulässig ist, müsste daher im gegenständlichen Fall die
Bezirkshauptmannschaft Lienz beurteilen, auf deren Entscheidung mir ebenfalls
keine Einflussnahme zusteht.
Mit freundlichen Grüßen