2120/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.11.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.500/0004-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

Wien,       .             2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2147/J-NR/2004 betreffend Diskriminierung sichtbar behinderter Menschen durch Fluggesellschaften, die die Abgeordnete Partik-Pablé am 22. September 2004 an mich gerichtet hat, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Sind Sie der Meinung, dass ein behinderter Mensch - beispielsweise einer im Rollstuhl sitzend -  grundsätzlich eine größere Gefahr für die Fluglinie oder für die Mitreisenden darstellt als ein offensichtlich nicht behinderter Mensch?

 

Antwort:

Grundsätzlich möchte ich eingehend betonen, dass ich mir der besonderen Bedeutung des Transportes für Personen mit eingeschränkter Mobilität bewusst bin. Die Sicherheit des Luftverkehrs und aller daran beteiligten Personen stellen einen wesentlichen Punkt meiner Luftverkehrspolitik dar. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, einen ausgewogenen Ansatz zwischen dem Recht von Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Beförderung und den notwendigen sicherheitstechnischen Bestimmungen zu verfolgen.  So darf nicht vergessen werden, dass jedes Passagierflugzeug im Falle einer Notevakuierung binnen 90 Sekunden evakuiert werden muss.

 

Frage 2:

Wissen Sie aus welchen Gründen Fluglinien, im konkreten Fall die „VARIG“  einem sichtbar behinderten Menschen nur dann ein Flugticket ausstellt, wenn dieser ein Formblatt ausfüllt und sein Arzt die "Flugtauglichkeit" bestätigt?

 

 

 

 

Antwort:

Ja, es handelt sich dabei um ein spezielles Formular, das sogenannte INCAD (Incapacitated Passenger Handling Advice). INCAD/Teil 1 ist vom Passagier zu unterfertigen, INCAD/Teil 2 ist vom behandelnden Arzt auszufüllen. Dieses Formular wurde von der IATA (International Air Transport Association) entwickelt und ist bei nahezu allen Fluglinien weltweit in Verwendung. Zweck dieses Formulars ist es, die Fluglinien im Voraus mit jenen Informationen auszustatten, um dem betroffenen Passagier, aber auch den Mitreisenden, einen angenehmen und sicheren Flug zu ermöglichen und die notwendige medizinische Versorgung und Hilfsleistung sicherzustellen (z.B. spezielles medizinisches Equipment wie Rollstuhl oder Gebärdensprache für Gehörlose).

 

Frage 3:

Halten Sie es für möglich, dass auch Menschen denen man äußerlich keine Behinderung ansieht im Flugzeug plötzlich von einem organischen Versagen betroffen sein können?

 

Antwort:

Ja, allerdings geht es im Zusammenhang der Rechte der Passagiere mit eingeschränkter Mobilität darum, dass Fluglinien nur dann auf spezielle Bedürfnisse der Passagiere reagieren können, wenn diese vor Antritt des Fluges bekannt gegeben wurden.

 

Fragen 4 und 5:

Finden Sie es nicht diskriminierend, dass Menschen mit einer sichtbaren Behinderung mit Formblättern, ärztlichen Bescheinigungen usw. gequält werden, während Menschen denen man ihren Gesundheitszustand nicht äußerlich ansieht problemlos zu ihrem Ticket kommen?

 

Was gedenken Sie zu unternehmen, um diese Diskriminierung die durch nichts begründet ist abzustellen – bzw. wie werden Sie mitwirken, dass eventuelle internationale Vereinbarungen, die die Fluglinien zu solchen Maßnahmen berechtigen, revidiert werden?

 

Antwort:

In dem zugrundeliegenden Gedanken, nämlich die Sicherstellung des Wohlbefindens des Passagiers an Bord und der Einhaltung sicherheitstechnischer Vorschriften, kann ich keine Diskriminierung erkennen. Wesentlich ist, dass das Recht der Person mit eingeschränkter Mobilität auf Beförderung nicht beeinträchtigt wird und gleichzeitig die Sicherheit der mitreisenden Passagiere gewahrt bleibt. Im Hinblick auf den sich verändernden Markt und die Etablierung sogenannter „low-Cost-Carrier“ muss sichergestellt sein, dass jene Passagiere überall das gleiche Service erwarten können und nicht aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität vom Transport ausgeschlossen werden.

 

Die Mitarbeiter meines Ressorts sind ständig bemüht die Internationalen Abkommen im Lichte der Rechte aller Passagiere und der Sicherheit der Zivilluftfahrt weiterzuentwickeln .

 

Frage 6:

Wenn Sie sich ein Engagement Ihrerseits im Interesse behinderter Flugpassagiere vorstellen können, welchen Zeithorizont sehen Sie vor, damit Änderungen durchgesetzt werden können?

 

 

 

 

 

 

Antwort:

In den nächsten Monaten wird eine Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission zur Stärkung der Rechte von Personen mit reduzierter Mobilität erwartet. Jene Abkommen werden ständig im Lichte der Rechte aller Passagiere und der Sicherheit der Zivilluftfahrt weiterentwickelt.

 

Mit freundlichen Grüßen