2120/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.11.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-9.500/0004-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Wien, . 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2147/J-NR/2004 betreffend Diskriminierung sichtbar behinderter
Menschen durch Fluggesellschaften, die die Abgeordnete Partik-Pablé am 22.
September 2004 an mich gerichtet hat, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Sind Sie der Meinung, dass ein behinderter Mensch -
beispielsweise einer im Rollstuhl sitzend - grundsätzlich eine größere Gefahr für die Fluglinie oder für
die Mitreisenden darstellt als ein offensichtlich nicht behinderter Mensch?
Antwort:
Grundsätzlich möchte ich eingehend betonen, dass
ich mir der besonderen Bedeutung des Transportes für Personen mit
eingeschränkter Mobilität bewusst bin. Die Sicherheit des Luftverkehrs und
aller daran beteiligten Personen stellen einen wesentlichen Punkt meiner
Luftverkehrspolitik dar. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, einen
ausgewogenen Ansatz zwischen dem Recht von Personen mit eingeschränkter
Mobilität auf Beförderung und den notwendigen sicherheitstechnischen
Bestimmungen zu verfolgen. So darf
nicht vergessen werden, dass jedes Passagierflugzeug im Falle einer
Notevakuierung binnen 90 Sekunden evakuiert werden muss.
Frage 2:
Wissen Sie aus welchen Gründen Fluglinien, im
konkreten Fall die „VARIG“ einem
sichtbar behinderten Menschen nur dann ein Flugticket ausstellt, wenn dieser
ein Formblatt ausfüllt und sein Arzt die "Flugtauglichkeit"
bestätigt?
Antwort:
Ja, es handelt sich dabei um ein spezielles
Formular, das sogenannte INCAD (Incapacitated Passenger Handling Advice).
INCAD/Teil 1 ist vom Passagier zu unterfertigen, INCAD/Teil 2 ist vom
behandelnden Arzt auszufüllen. Dieses Formular wurde von der IATA
(International Air Transport Association) entwickelt und ist bei nahezu allen
Fluglinien weltweit in Verwendung. Zweck dieses Formulars ist es, die Fluglinien
im Voraus mit jenen Informationen auszustatten, um dem betroffenen Passagier,
aber auch den Mitreisenden, einen angenehmen und sicheren Flug zu ermöglichen
und die notwendige medizinische Versorgung und Hilfsleistung sicherzustellen
(z.B. spezielles medizinisches Equipment wie Rollstuhl oder Gebärdensprache für
Gehörlose).
Frage 3:
Halten Sie es für möglich, dass auch Menschen denen
man äußerlich keine Behinderung ansieht im Flugzeug plötzlich von einem
organischen Versagen betroffen sein können?
Antwort:
Ja, allerdings geht es im Zusammenhang der Rechte
der Passagiere mit eingeschränkter Mobilität darum, dass Fluglinien nur dann
auf spezielle Bedürfnisse der Passagiere reagieren können, wenn diese vor
Antritt des Fluges bekannt gegeben wurden.
Fragen 4 und 5:
Finden Sie es nicht diskriminierend, dass Menschen
mit einer sichtbaren Behinderung mit Formblättern, ärztlichen Bescheinigungen
usw. gequält werden, während Menschen denen man ihren Gesundheitszustand nicht
äußerlich ansieht problemlos zu ihrem Ticket kommen?
Was gedenken Sie zu unternehmen, um diese
Diskriminierung die durch nichts begründet ist abzustellen – bzw. wie werden
Sie mitwirken, dass eventuelle internationale Vereinbarungen, die die
Fluglinien zu solchen Maßnahmen berechtigen, revidiert werden?
Antwort:
In dem zugrundeliegenden Gedanken, nämlich die
Sicherstellung des Wohlbefindens des Passagiers an Bord und der Einhaltung
sicherheitstechnischer Vorschriften, kann ich keine Diskriminierung erkennen.
Wesentlich ist, dass das Recht der Person mit eingeschränkter Mobilität auf
Beförderung nicht beeinträchtigt wird und gleichzeitig die Sicherheit der
mitreisenden Passagiere gewahrt bleibt. Im Hinblick auf den sich verändernden
Markt und die Etablierung sogenannter „low-Cost-Carrier“ muss sichergestellt
sein, dass jene Passagiere überall das gleiche Service erwarten können und
nicht aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität vom Transport ausgeschlossen
werden.
Die Mitarbeiter meines Ressorts sind ständig bemüht
die Internationalen Abkommen im Lichte der Rechte aller Passagiere und der
Sicherheit der Zivilluftfahrt weiterzuentwickeln .
Frage 6:
Wenn Sie sich ein Engagement Ihrerseits im
Interesse behinderter Flugpassagiere vorstellen können, welchen Zeithorizont
sehen Sie vor, damit Änderungen durchgesetzt werden können?
Antwort:
In den nächsten Monaten wird eine
Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission zur Stärkung der Rechte von
Personen mit reduzierter Mobilität erwartet. Jene Abkommen werden ständig im
Lichte der Rechte aller Passagiere und der Sicherheit der Zivilluftfahrt
weiterentwickelt.
Mit freundlichen Grüßen