2121/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.11.2004
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BM für Verkehr, Innovation und
Technologie
Anfragebeantwortung
GZ 12.000/0003-I/CS3/2004
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, .
2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2150/J-NR/2004 betreffend weitere Schließungen von Postämtern in
Oberösterreich, die die Abgeordneten Gassner und GenossInnen am 22. September
2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen
1 bis 4:
Gibt es Pläne, in
Oberösterreich weitere Postämter zu schließen?
Wenn ja: Welche
Postämter wären hiervon betroffen (aufgelistet nach Bezirk)?
Ab welchem Zeitraum
sollen die Schließungen erfolgen?
Was sind die Gründe
für die Schließung?
Antwort:
Im
Filialnetz der Österreichischen Post AG finden laufende
Wirtschaftlichkeits-überprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern statt.
Die aktuelle Überprüfung wird voraussichtlich bis Jahresende abgeschlossen
sein. Dabei handelt es sich um eine
Maßnahme, die das Unternehmen eigenverantwortlich trifft und auf die ich
als Bundesminister keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Insofern kann ich
auch keine Angaben zu konkreten Plänen der Österreichischen Post AG machen. Mir
sind bis heute jedenfalls keine solchen Pläne bekannt geworden.
Die
Post-Universaldienstverordnung regelt genau, wann ein Postamt geschlossen
werden darf (§ 3 Abs.3). Demzufolge darf ein Postamt nur geschlossen werden,
wenn die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder
Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn darüber hinaus die
Erbringung des Universaldienstes durch eine Post-Geschäftsstelle bzw. durch
einen Landzusteller (mobiles Postamt) gewährleistet ist.
Frage 5:
Wie
sollen die Menschen, insbesondere ältere und wenig mobile, ohne Postamt Brief-
und Paketverkehr sowie Überweisungen und Geldgeschäfte erledigen?
Antwort:
Im
Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss den Kunden der Österreichischen
Post AG jedenfalls eine Alternative geboten werden; entweder in Form eines
Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder durch einen Landzusteller (der
Österreichischen Post AG). Dadurch wird die Versorgung mit
Universaldienstleistungen sichergestellt.
Frage 6:
Wiegen
bei der Entscheidung über die weitere Versorgung mit öffentlichen
Dienstleistungen betriebswirtschaftliche Faktoren höher als die Bedürfnisse der
Menschen?
Antwort:
Alle
Maßnahmen der Österreichischen Post AG haben sich selbstverständlich an den
Vorgaben der Post-Universaldienstordnung zu orientieren. Das bmvit wird darauf
achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.
Mit freundlichen
Grüßen