2121/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.11.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ 12.000/0003-I/CS3/2004

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017   Wien

 

 

 

Wien,       .                   2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2150/J-NR/2004 betreffend weitere Schließungen von Postämtern in Oberösterreich, die die Abgeordneten Gassner und GenossInnen am 22. September 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 4:

Gibt es Pläne, in Oberösterreich weitere Postämter zu schließen?

 

Wenn ja: Welche Postämter wären hiervon betroffen (aufgelistet nach Bezirk)?

 

Ab welchem Zeitraum sollen die Schließungen erfolgen?

 

Was sind die Gründe für die Schließung?

 

Antwort:

Im Filialnetz der Österreichischen Post AG finden laufende Wirtschaftlichkeits-überprüfungen von Postämtern in allen Bundesländern statt. Die aktuelle Überprüfung wird voraussichtlich bis Jahresende abgeschlossen sein. Dabei handelt es sich um eine  Maßnahme, die das Unternehmen eigenverantwortlich trifft und auf die ich als Bundesminister keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann. Insofern kann ich auch keine Angaben zu konkreten Plänen der Österreichischen Post AG machen. Mir sind bis heute jedenfalls keine solchen Pläne bekannt geworden.

 

Die Post-Universaldienstverordnung regelt genau, wann ein Postamt geschlossen werden darf (§ 3 Abs.3). Demzufolge darf ein Postamt nur geschlossen werden, wenn die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist und wenn darüber hinaus die Erbringung des Universaldienstes durch eine Post-Geschäftsstelle bzw. durch einen Landzusteller (mobiles Postamt) gewährleistet ist.

 

Frage 5:

Wie sollen die Menschen, insbesondere ältere und wenig mobile, ohne Postamt Brief- und Paketverkehr sowie Überweisungen und Geldgeschäfte erledigen?

 

Antwort:

Im Falle einer Zusammenlegung von Standorten muss den Kunden der Österreichischen Post AG jedenfalls eine Alternative geboten werden; entweder in Form eines Post-Partners, einer Post-Servicestelle oder durch einen Landzusteller (der Österreichischen Post AG). Dadurch wird die Versorgung mit Universaldienstleistungen sichergestellt.

 

Frage 6:

Wiegen bei der Entscheidung über die weitere Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen betriebswirtschaftliche Faktoren höher als die Bedürfnisse der Menschen?

 

Antwort:

Alle Maßnahmen der Österreichischen Post AG haben sich selbstverständlich an den Vorgaben der Post-Universaldienstordnung zu orientieren. Das bmvit wird darauf achten, dass diese Vorschriften eingehalten werden.

 

Mit freundlichen Grüßen