2122/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.11.2004
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Anfragebeantwortung
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-11.000/0008-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, . 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2158/J-NR/2004 betreffend Einnahmen durch
Wunschkennzeichen, die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp und GenossInnen am
22. September 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Wie viel Geld wird insgesamt dem Verkehrssicherheitsfonds
aufgrund der Verlängerung der Wunschkennzeichen zufließen ?
Antwort:
Sollten alle Wunschkennzeichen zu 100% verlängert werden -
wovon aber nicht auszugehen ist - würden nach Abzug des an die Länder zu
überweisenden 60%-Anteils, in etwa folgende Mittel dem Verkehrssicherheitsfonds
(VSF) im bmvit maximal zufließen:
2004.................1,2 Mio. €
2005.................3,9 Mio. €
2006.................1,8 Mio. €
2007.................1,4 Mio. €
2008.................1,0 Mio. €
Frage 2:
Wie hoch waren die Einnahmen dieses
Verkehrssicherheitsfonds in den Jahren seit Einführung der Wunschkennzeichen?
Antwort:
Die Einnahmen aus dem Verkehrssicherheitsfond (VSF)
betrugen beginnend im Jahre 1989 bis Ende August 2004 insgesamt € 48.550.045,- (334.137 Wunschkennzeichen). Nach dem
an die Bundesländer € 29.130.027 (60%-Anteil)
überwiesen wurden, sind € 19.420.018 dem Bund (VSF im bmvit) für Projekte
zur Hebung der Verkehrssicherheit verblieben.
Frage 3:
Welche Projekte und Maßnahmen wurden aus dem Fonds
entwickelt und finanziert?
Antwort:
Eine Aufstellung der wichtigsten Projekte der vergangenen Jahre habe ich bereits meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 790/J-NR/2003 angeschlossen. Diese Aufstellung wurde um die zwischenzeitig hinzugekommenen Projekte ergänzt (Beilage 1).
Frage 4:
Gibt es einheitliche Richtlinien für diese Projekte?
Antwort:
Die Richtlinien für die Gewährung von Förderungen und die
Erteilung von Aufträgen zur Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich aus
Mitteln des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds sind ebenfalls meiner
Anfragebeantwortung (Beilage 2) angeschlossen.
Frage 5:
Können Gelder aus diesem Fonds auch in Projekte zur
erhöhten Verkehrssicherheit für
behinderte Menschen zugeführt werden?
Antwort:
Ja.
Frage 6:
Wer verwaltet die Fondsmittel und die Abwicklung der
Projekte?
Antwort:
Die Verwaltung und Abwicklung der Fondsmittel erfolgt in
meinem Ressort in der Abteilung II/ST2 -Technik und Verkehrssicherheitsfonds
(Gruppe Straße), welche verwaltungsmäßig von der Abteilung Finanzen und
Controlling der Sektion II (Infrastruktur) unterstützt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Beilagen
Hubert Gorbach |
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Beilage 1 |
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Projekte
des Verkehrssicherheitsfonds 2001 |
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7. Internationaler
Kongress Driver Inprovement in Salzburg vom 8.-10.10.2001 |
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Sei auch du ein
Sicherheitsbär (CD-ROM zur Kindersicherheit) |
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Mobiltiätsverhalten
von Kindern im Alter von 5 bis 10 Jahern |
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Radfahren mit
Komfort & Sicherheit: Aktion zur Propagierung der regelmäßigen Wartung
von Fahrrädern und der Inhalte der neuen VO für Fahrräder, Fahrradanhänger
und zugehörige Ausrüstungsgegenstände |
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fair&sicher -
Verkehrssicherheitskampagne 2001 im Burgenland |
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Psycho-soziale
Nachbetreuung für Berufsfahrer nach schweren Unfällen |
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Symposium
"Drogen und Medikamente im Straßenverkehr" |
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Die Warm-Up's der
ARGE Zweirad |
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Analyse des
Unfallgeschehens von Motorrädern und Leichtmotorrädern bei UPS in Österreich
1992-2000 |
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Nicht
gegeneinander, sonder füreinander - Unterrichtsprinzip Verkehrserziehung im
Religionsunterricht |
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Drogenerkennung im
Straßenverkehr - Entwicklung und Durchführung eines Schulungsprogramms für
die Stadtpolizei Baden |
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Verkehrssicherheitsprobleme
beim grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Österreich und den Nachbarstaaten
(Teil II: Slwakei, Ungarn und Slowenien) |
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Vortritt für Kinder
- Sicherheit am Schulweg |
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Mit Kindern im Auto
unterwegs |
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Diplomarbeit
"Der Transport gefährlicher Güter unter besonderer Berücksichtigung des
Verkehrsunfallgeschehens und der Überprüfung des daraus erwachsenden
Verlagerungsbedafs auf andere Verkehrsträger" |
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Diplomarbeit
"Unfallrisiko Topographie und Mikroklima" |
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Diplomarbeit
"Präventivmaßnahmen zur Reduktion von Alkohol, Drogen und Medikamenten
im Straßenverkehr" |
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Verkehrssicherheitsenquete
Jänner 2001 |
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Fahrtechnikkurs für
Arbeitsinspektoren |
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Test Microscooter |
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Radverkehr in
Österreich (CD-ROM für Gemeinden) |
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Nationales
Verkehrssicherheitsprogramm - Einschaltung im ORF-Ratgeber "Alles rund
ums Auto" |
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Erfassung der USS
in Tirol: Zeitraum 1999 und 2000 |
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Erfassung der USS
im Burgenland; Zeitraum 2000 und 2001 |
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Einstellung zum
Helmtragen, Verwendung von Fahrradhelmen und Empfehlung für die Zukunft |
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Ausarbeitung eines
nationalen Verkehrssicherheitsprogrammes |
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Verkehrssicherheitskampagne
- Gurt, Kindersicherheit |
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Projekte
des Verkehrssicherheitsfonds 2002 |
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Bikers Projekt -
Bundesweite Kampagne zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Motorradfahrer
2002 |
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Lkw Unfallgeschehen
nach der Straßenart und Ermittlung von Unfallkenngrößen, Geschwindigkeits-
und Abstandsmessungen im Zusammenhang mit Lkw-Überholverbot auf Autobahnen |
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Sicher Radfahren -
sicher, gesund und ökonomisch unterwegs |
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Analyse der
Möglichkeiten einer Weiterentwicklung der Kontrolltätigkeit im Bereich der
Verkehrsüberwachung |
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Warm ups 2002 |
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Abstandsverhalten
der Fahrzeuglenker - Zeitlückenverteilung und Einzelfahrzeugdaten |
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Benchmarks für die
Verkehrssicherheitsarbeit auf Gemeindeebene - Interkommunaler
Leistungsvergleich |
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Fahreignung
opiatabhängiger Personen in Substitutionstherapie |
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Bundesheer
Verkehrssicherheitsprogramm (VSP) 2000 Phase 3 |
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Studie zur
Ladungssicherung auf Lkw |
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Einstellungen zu
Straßenverkehrsrisken - Europabefragung (SARTRE 3) |
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Anerkennungsbeitrag
für Dissertation "Medikamente und Fahrtüchtigkeit - Klassifizierung von
Benzodiazeoinderivaten nach pharmakologischen und verkehrsmedizinischen
Gesichtspunkten |
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Anerkennungsbeitrag
für Diplomarbeit "Implizite Verkehrserziehung von Kindern durch Eltern
und Begleitpersonen |
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Dynamischer
Schlittenversucht gem. ECE-R 44.03 |
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Bremsverzögerungsmessungen
bei Motorradfahrern |
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Reisekostenersatz High Level Group/Road Safety/nach Madrid am 1.3.2002 |
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Einsatz des
Rettungssiumulators bei der FF Niederfladnitz am 13.7.2002 |
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Erfassung der
Straßenverkehrsunfälle mit Sachschaden (USS) in Tirol 2001 und 2002 |
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Reflektierender
Sicherheitskleber für verkehrssichere Schulwege |
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Erhebung der
Gurtverwendungsquote und Kindersicherung |
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Internet
Verkehrssicherheitsspiel |
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Basic Driver
Training - Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B, Auswirkungen auf
die Verkehrssicherheit (EU-Projekt) |
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Bist Sicher? Ja
Sicher! (Roadshow in Kärnten) |
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VS-Kampagne Alkohol
und Jugendliche (Schaltungen) |
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VS-Kampagne Alkohol
und Jugendliche (Konzept, Produktion) |
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VS-Kampagne Alkohol
und Jugendliche (Ablehnungshonorare) |
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Akute Auswirkungen
von Cannabiskonsum auf die Fahrtüchtigkeit von User im Vergleich zu Non-User |
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Blickverhaltensuntersuchungen
zu exakten Bestimmungen der Wirksamkeit von Fahrbahnmarkierungen und
Detailausstattungen bei den Tunnelanlagen Gleinalm- und Bosruck |
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Messungen des
Geschwindigkeitsverhaltens, der Zeitlückenverteilung und des
Seitenabstandverhaltens im Gleinalm- und Bosrucktunnel |
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Österreichisches
Verkehrssicherheitsprogramm - Erstellung einer Broschüre |
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Tunnelsicherheit:
Messungen beim Brandversuch mit "LUF 60" in Röthis-Vbg. |
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Einschaltung zum
Thema Alkohol in der Aufklärungsbroschüre: Mega in - Mega out |
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Reisekostenersatz
ECMT - Road Safety Group |
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Kindersitzbroschüre
- Einschaltung in der Eltervereinszeitung "Familienmagazin" |
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Kindersitzbroschüre
- Einschaltung im pädagogischen Arbeitsblatt "Helfer" |
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Versendung der
Kindersitzbroschüre "Sicher unterwegs" an rund 95.000 Schulanfänger
(2002/2003) |
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Wartung und
Betreuung der Homepage sind-sie-sicher.at |
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VS-Kampagne Alkohol
und Jugendliche: Erweiterung der Homepage sind-sie-sicher.at |
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Drogenerkennungs-Folder
für Pupillenmessungen |
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Digitaldruck von
152 Stück der Broschüre "Verkehrssicherheitsprogramm 2002 - 2010" |
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Druck von 5.000
Stück der Broschüre "Verkehrssicherheitsprogramm 2002-2010" |
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Druck von 500 Stück
der Broschüre "Verkehrssicherheitsprogramm 2002-2010" - Englische
Version |
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Projekte
des Verkehrssicherheitsfonds 2003 |
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Bikers Projekt |
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Erstellung eines
Informationsvideos "Geisterfahrer" |
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Einstellung zu
Straßenverkehrsrisken (SATRE 3) |
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Verkehrsverhaltenstraining
für 7-12 Jährige |
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Warm ups 2003 |
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Bundesheer
Verkehrssicherheitsprogramm 2000 3. Phase |
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Expertendiskussion
Verbesserung der Sicherheit in Schulbussen |
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Evaluierung von
Speichelvortestgeräten |
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Fachhochschule Wr.
Neustadt, Videospot drink&drive=death |
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Straßenverkehrsstatistik
2003 |
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Club der Exekutive |
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Club der Exekutive |
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Helmi Kooperation |
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Evaluierung der
Kampagne "Alkohol und Jugendliche" |
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Kindersitze im Auto
und Kindersicherheit |
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Modellvorhaben:
Erstellung von Schulwegplänen und Mobilitätsmanagementplänen für die
Pflichtschulen |
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Light my Bike und
sicher sichtbar Radfahren |
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Verkehrssicherheitsprogramm
2002-2010, Nachdruck, Versand und Verteilung |
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Vertretung des
Ressorts beim GRSP-Meeting |
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Vertretung des
Ressorts betreffend Autokindersitze |
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Tunnelsicherheitsvideo |
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Studie zur
Ladungssicherung auf LKW |
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Leitfaden
Verkehrssicherheit für Städte und Gemeinden |
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Verkehrssicherheitsuntersuchung
von LKW bis 3,5 t, über |
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Eltern/Erwachsene
und ihre Vorbildfunktion als VerkehrserzieherInnen |
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Projekte
des Verkehrssicherheitsfonds 2004 |
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Erstellung bzw.
Neugestaltung und Betreuung einer umfassenden Internetplattform (Homepage zur
Erhöhung der Sicherheit der Motorradfahrer & begleitende
Öffentlichkeitsarbeit) |
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RIPCORD-ISEREST Workpackage 2 "Road Safety Impact Assessment and
Accident Prediction Model |
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Marketingdaten z.
Ministerbrief z. europ. Charta f.d. Straßenverkehrssicherheit |
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RIPCORD-ISEREST Workpackage 4 "Best particice guidelines in Road
Safets Audit" |
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Workpackage 6 "Best practice guidelines on black spot management
and safety analysis of roadnetworks" |
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RIPCORD-ISTEREST Workpackage 5 "Best parcice guidelines on safety
Inspection", Task 1-3 |
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IN-ASFETY - Infrastructure and Safets |
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EuroRAP (European
Road Assessment Programme) Österreichi-Pilotprojekt entlang des hochrangigen
Straßennetzes (ASFINAG-Netz) |
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Mehr Sicherheit für
unsere Kinder im Straßenverkehr |
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Verkehrssicherheitskampagne
des BMVIT - 2004/2005 |
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Lehrmittel
(Ringmappen für LehrerInnen) zur verbindlichen Übung Verkehrserziehung an
Volksschulen Druck und Versand |
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Aktion
Verkehrssicherheit, Radio Grün Weiss |
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Evaluierung der
freiwilligen Radfahprüfung |
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Telefonieren am
Steuer |
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7th World Conference on Injury Prevention and Safety
Promotion SAFETY 2004 |
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Close To -
Unfallprävention druch den Einsatz einer "Peer Education-Methodik"
im Rahme des Führerscheinerwerbs |
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Pilotprojekt
"Sicherheitsjacken (Pannenjacken) für KFZ-Lenker in Kärnten |
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Stuck: Mo(nu)ment |
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Gestaltung &
Layout einer Urkunde für die Aktion: Europäische Charta für die
Straßenverkehrssicherheit - Kampf dem Tod auf Österreichs Straßen |
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Überprüfung und
Optimierung der Nachtsichtbarkeit von Bundesstraßen mit der
viewpointsystem-Blickerfassung |
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WARM-UPs 2004 -
Kompakttraining für Motorradfahrer zum Saisonbeginn |
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ZEDATU - Zentrale
Datenbank tödlicher Unfälle mit Ausertung der Vermeidbarkeitsmöglichkeiten |
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Bikers Project -
Messepräsenz (Bewusstseinsbildung auf der Bike 2004) |
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Fachtagung
"UNDE VENIS - VERKEHR - QUO VADIS ?" |
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Kinder und
Mobilität |
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Verbesserung der
Sicherheit in Schulbussen |
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RICHTLINIEN
für die Gewährung von Förderungen und die Erteilung von Aufträgen zur Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich aus Mitteln des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds
(gültig ab 19. März 1999)
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1. Anwendungsbereich
Diese Richtlinien beziehen sich auf die Verwendung der im § 131a KFG 1967 genannten Mittel des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (im folgenden kurz "Fonds" genannt) zu nachstehenden Zwecken:
1. die Förderung von allgemeinen Maßnahmen und konkreten Projekten zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere die Förderung der Verkehrserziehung;
2. die
Durchführung von Studien und Forschungen sowie für Informationen über
Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit;
3. vorbereitende
Maßnahmen zur Planung und Erarbeitung von Orientierungshilfen für Planungen auf
dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit.
§ 2. Verfügung über die Fondsmittel
(1) Die Verfügung über die Fondsmittel obliegt dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr. Er bedient sich hinsichtlich der in § 1 angeführten Maßnahmen der sachverständigen Beratung eines Beirates.
(2) Auf
Leistungen des Fonds besteht kein Anspruch.
§ 3. Geschäftsführung des Fonds
(1) Die Geschäftsführung des Fonds obliegt der nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr zuständigen Organisationseinheit.
(2) Die
Geschäftsführung des Fonds hat dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
spätestens bis zum 30. April des Folgejahres einen zusammenfassenden Bericht
über die Tätigkeit des Fonds, insbesondere über die Verwendung der Fondsmittel,
im abgelaufenen Geschäftsjahr vorzulegen.
(3) Geschäftsjahr
des Fonds ist das Kalenderjahr.
§ 4. Verfahren bei der Vergabe von Förderungen
(1) Ein
Ansuchen auf Förderung ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars
und unter Beifügung aller für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen
Unterlagen beim Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds einzubringen.
(2) Die
Geschäftsführung des Fonds hat das Ansuchen zunächst einer Vorprüfung zu
unterziehen, ob es dem Anwendungsbereich gemäß § 1 entspricht und ob es unter
Bedachtnahme der verfügbaren Mittel finanziert werden kann. Stehen nicht
ausreichende Mittel zur Verfügung, ist dies dem Beirat zur Kenntnis zu bringen.
(3) Fällt
diese Vorprüfung positiv aus, ist das Ansuchen auf seine Vollständigkeit zu prüfen,
allenfalls sind erforderliche Ergänzungen zu veranlassen und gegebenenfalls ist
eine fachliche Beurteilung vorzunehmen bzw. von der sachlich zuständigen
Abteilung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr einzuholen. Zur
Beurteilung sind bei Bedarf Sachverständige heranzuziehen.
(4) Fällt die fachliche Beurteilung gem. (3) positiv aus, ist das Ansuchen, einschließlich allfälliger Fachgutachten, sodann dem Beirat zur sachverständigen Beratung vorzulegen. Negativ beurteilte Ansuchen werden dem Beirat zur Information vorgelegt.
(5) Unter
Hinweis auf die Empfehlung des Beirates ist hierauf die Entscheidung des Bundesministers für Wissenschaft und
Verkehr über die Förderung einzuholen.
(6) Von
dieser Entscheidung ist der Förderungswerber in Kenntnis zu setzen. Im Falle
der Genehmigung geschieht dies durch die Zusicherung der Förderung, wobei die
Förderungsbedingungen festzulegen sind. Weiters ist vom Förderungswerber mit
dem dafür vorgesehenen Formblatt eine Annahme‑ und Verpflichtungserklärung
einzuholen. Das Förderungsansuchen gilt als zurückgezogen, wenn diese
Erklärung nicht binnen 6 Wochen nach Zustellung der Zusicherung der Förderung
beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr eingelangt ist.
(7) Die
widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel ist während der Durchführung des
Vorhabens zu verfolgen sowie nach Abschluß desselben zu überprüfen.
§ 5. Rahmenrichtlinien
Unbeschadet der Bestimmungen des § 4 gelten für
die Gewährung von Förderungen die Punkte 1.1, 2.1, 3, 4 und 5 der Allgemeinen
Rahmenrichtlinien für die Gewährungen von Förderungen aus Bundesmitteln vom 7.
Juli 1977, kundgemacht im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung Nr.
136/ 1977, sinngemäß.
§ 6. Verfahren bei der Vergabe von Aufträgen
(1) Benötigt das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr für die Zwecke des § 1 Forschungs‑ und Entwicklungsergebnisse oder sonstige Leistungen, sind gegebenenfalls unter Einbindung der sachlich zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, entsprechende Projektbeschreibungen oder ein Pflichtenheft zu erstellen und entsprechende Angebote einzuholen
(2) Das
Projekt ist sodann einschließlich allfälliger Fachgutachten dem Beirat zur
sachverständigen Beratung oder zur Information vorzulegen.
(3) Unter
Hinweis auf die Empfehlung des Beirates ist hierauf die Entscheidung des
Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Durchführung des
Projektes einzuholen.
(4) Von
dieser Entscheidung sind der Auftragnehmer und der Beirat in Kenntnis zu
setzen. Im Falle der Genehmigung geschieht dies durch die Zusendung eines
Werkvertrages. Die Projekteinreichung gilt als zurückgezogen, wenn diese nicht
binnen 6 Wochen nach Zustellung des Werkvertrages beim Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr eingelangt ist.
§ 7. Vergaberichtlinien
Für die Vergabe von Aufträgen ist ‑ soweit es
sich hiebei um Forschungsaufträge und um Aufträge für sonstige wissenschaftliche
Untersuchungen handelt, der Beschluß der Bundesregierung vom 13. April 1982,
verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, Nr. 114 vom 18. Mai 1982 B soweit
es sich um andere geistige Arbeitsleistungen handelt, das Rundschreiben des
Bundesministeriums für Finanzen vom 30. April 1982, Z 01 3006/1‑II/3/82 in
Verbindung mit dem Rundschreiben vom 16. August 1988, Z 03 0610/4‑II/3/88 B
soweit es sich um materielle Leistungen handelt, die von der Bundesregierung am
26. September 1978 beschlossenen Richtlinien zur ÖNORM A 2050, in der Fassung
vom 9. Jänner 1992 maßgeblich.
IV. DER BEIRAT
§ 8. Tätigkeit des Beirates
(1) Dem
Beirat obliegt die sachverständige Beratung
1. von
Ansuchen über Förderungen (§ 4 Abs. 4);
2. zu
vergebender Aufträge nach Maßgabe des § 6 Abs. 2.
(2) Der
Beirat hat ein Vorschlagsrecht bezüglich
1. der Ergänzung oder Abänderung von Vorhaben gemäß Abs. 1;
2. der
Reihung von Vorhaben gemäß Abs. 1;
3. der
Entwicklung eines Arbeitsprogrammes gemäß § 131a Abs. 6 KFG 1967.
§ 9. Mitglieder, Bestellungsdauer und
Bestellungsweise
Die Mitglieder des Beirates sowie je ein
Ersatzmitglied werden durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr für
die Dauer von drei Jahren aus dem Kreis der im § 131a Abs. 7 KFG 1967 genannten
Personen bestellt.
§ 10. Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die
Mitgliedschaft zum Beirat endet:
1. durch
Zeitablauf;
2. auf Antrag des Mitglieds oder der entsendenden Organisation;
3. bei
Verlust der Eigenberechtigung;
4. durch
Enthebung durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr bei
Ausscheiden aus dem Kreis der im § 131a Abs. 7 KFG 1967 genannten Personen;
5. durch
Enthebung durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr auf Antrag des
Beirates bei triftigen Gründen.
(2) Eine
Enthebung aus anderen als den in Abs. 1 angeführten Gründen, insbesondere
wegen einer fachlichen Ansicht ist unzulässig.
§ 11. Vorsitz des Beirates
Der Vorsitz obliegt dem gemäß § 131a Abs. 7 lit
d KFG 1967 aus dem Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und
Verkehr zu bestellenden Mitglied.
§ 12. Einberufung des Beirates
(1) Die Geschäftsführung des Fonds hat eine Sitzung des Beirates einzuberufen:
1. auf
Anweisung der/des Vorsitzenden des Beirates;
2. nach
Einlangen eines Geschäftsstückes, das eine Sitzung des Beirates erforderlich
macht.
3. zu
koordinierenden Besprechungen gemäß § 131a Abs. 6 KFG 1967.
(2) Zugleich
mit der Einladung zu einer Sitzung sind den Mitgliedern des Beirates der
Entwurf einer Tagesordnung sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.
§ 13. Leitung und Ablauf der Sitzungen
(1) Die
Sitzungen des Beirates werden von der/vom Vorsitzenden geleitet.
(2) Zu
Beginn der Sitzung ist auf Grundlage der vorläufigen Tagesordnung die
endgültige Tagesordnung festzulegen.
(3) Die/Der
Vorsitzende hat dafür zu sorgen, daß alle Tagesordnungspunkte beraten werden
und daß über alle Punkte Beschluß gefaßt wird.
(4) Die
Beratungen sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Beirates haben ihre
Funktion persönlich und unentgeltlich auszuüben und sind verpflichtet, die
ihnen bei Ausübung dieser Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen geheim zu
halten.
(5) Macht
es der Gegenstand der Beratung erforderlich, können geeignete Auskunftspersonen
beigezogen werden. Diese Personen sind vom Vorsitzenden nachweislich darüber zu
belehren, daß sie der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
§ 14. Niederschriften
(1) Über jede Sitzung des Beirates ist ein Protokoll zu erstellen. Dieses hat den Gang der Beratungen sowie die Beschlußfassungen zu enthalten.
(2) Jedes
Mitglied des Beirates, das bei einer Abstimmung überstimmt wurde, hat das
Recht, seine vom Beschluß abweichende Meinung samt Begründung zu Protokoll zu
geben. Die Begründung kann innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden, und
ist diesfalls ebenfalls in das Protokoll aufzunehmen.
§ 15. Beschlußfassung
Der Beirat beschließt mit Stimmenmehrheit, bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Der Beirat ist
beschlußfähig, wenn mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend
ist.
§ 16. Befangenheit
(1) Ein Mitglied des Beirates ist befangen und von der Beratung und Beschlußfassung über einen Tagesordnungspunkt ausgeschlossen, wenn durch die Anwesenheit die objektive Entscheidungsfindung in Frage steht.
(2) Die
Befangenheit wird festgestellt durch
1. Erklärung des
betroffenen Mitgliedes;
2. Beschluß des
Beirates auf Antrag eines Mitgliedes oder der/des Vorsitzenden.
Wien, am 19. März 1999
Der Bundesminister:
Dr. Caspar EINEM