2123/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.11.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0005-I/CS3/2004     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

                     

 

Wien, am              2004

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2162/J-NR/2004 betreffend Straßenbauvorhaben in Oberösterreich, die die Abgeordneten Schönpass und GenossInnen am 22. September 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wer ist für die Realisierung der Anschlussstelle Oberwang zuständig?

 

Antwort:

Für die Realisierung der Anschlussstelle Oberwang ist die ASFINAG und im weiteren als Werkvertragspartner das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Autobahnverwaltung zuständig.

 

Frage 2:

Ist der Standort der Anschlussstelle Oberwang im Bereich der Kilometer 254,000 bis 255,000 nach wie vor festgelegt?

 

Antwort:

Die Anschlussstelle Oberwang ist nach wie vor im Bereich km 254,00 bis 255,00 definiert.

 

Fragen 3 und 4:

Ist die Anschlussstelle als Bauvorhaben definiert?

 

Wenn ja: An welcher Stelle ist sie gereiht?

 

Antwort:

Die Anschlussstelle Oberwang ist als Bauprojekt im ASFINAG Bauprogramm 2005 und Folgejahre enthalten und soll gemeinsam mit der ebenfalls ab 2005 geplanten Generalsanierung der A 1 Westautobahn im Abschnitt St. Georgen bis Mondsee realisiert werden.

 

Frage 5:

Bis zu welchem Zeitpunkt ist der Baubeginn vorgesehen?

 

Antwort:

Der Baubeginn ist für das Jahr 2005 - sobald die erforderliche Verordnung gemäß § 4 BStG vorliegt - geplant.

 

Frage 6:

Was kostet die Anschlussstelle und wie erfolgt die Finanzierung?

 

Antwort:

Die Errichtungskosten der Anschlussstelle Oberwang betragen nominal ca. € 3,4 Mio.; die Finanzierung erfolgt über die ASFINAG und das Land Oberösterreich bzw. Dritte. 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Hubert Gorbach