2123/AB XXII. GP
Eingelangt am
17.11.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-11.500/0005-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Wien, am 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2162/J-NR/2004 betreffend Straßenbauvorhaben in
Oberösterreich, die die Abgeordneten Schönpass und GenossInnen am 22. September
2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wer ist für die Realisierung der Anschlussstelle Oberwang zuständig?
Antwort:
Für die Realisierung der Anschlussstelle Oberwang ist die ASFINAG und im weiteren als Werkvertragspartner das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Autobahnverwaltung zuständig.
Frage 2:
Ist der Standort der Anschlussstelle Oberwang im Bereich der Kilometer 254,000 bis 255,000 nach wie vor festgelegt?
Antwort:
Die Anschlussstelle Oberwang ist nach wie vor im Bereich km 254,00 bis 255,00 definiert.
Fragen 3 und 4:
Ist die Anschlussstelle als Bauvorhaben definiert?
Wenn ja: An welcher Stelle ist sie gereiht?
Antwort:
Die Anschlussstelle Oberwang ist als Bauprojekt im ASFINAG Bauprogramm 2005 und Folgejahre enthalten und soll gemeinsam mit der ebenfalls ab 2005 geplanten Generalsanierung der A 1 Westautobahn im Abschnitt St. Georgen bis Mondsee realisiert werden.
Frage 5:
Bis zu welchem Zeitpunkt ist der Baubeginn vorgesehen?
Antwort:
Der Baubeginn ist für das Jahr 2005 - sobald die erforderliche Verordnung gemäß § 4 BStG vorliegt - geplant.
Frage 6:
Was kostet die Anschlussstelle und wie erfolgt die Finanzierung?
Antwort:
Die Errichtungskosten der Anschlussstelle Oberwang betragen nominal ca. € 3,4 Mio.; die Finanzierung erfolgt über die ASFINAG und das Land Oberösterreich bzw. Dritte.
Mit freundlichen Grüßen
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