2125/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.11.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Kohl
Parlament
1017 Wien
Wien, 17. November 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2175/J-NR/2004 betreffend Postenbesetzung an der
Spitze der ÖBB-Holding, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen
und Freunde am 24. September 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Grundsätzlich muss ich feststellen, dass das
Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist und mit der
Bahnstrukturreform 2003 eine ÖBB-Holding in Gestalt einer Aktiengesellschaft
eingerichtet wurde.
Für Gesellschaften nach dem Aktiengesetz ist gemäß
Gesetz die Bestellung und Abberufung des Vorstands in den §§ 75 und 76
geregelt. Demgemäß ist es eine der Aufgaben des Aufsichtsrates des Unternehmens
bzw. bei Vorliegen bestimmter Mängel, des Gerichtes, die Vorstandsmitglieder zu bestellen.
Die von mir befassten Österreichischen Bundesbahnen
nahmen dazu wie folgt Stellung:
Fragen 1, 2 und 3:
Wie erfolgte die Auswahl des mit der
Kandidatensuche für die ÖBB-Holdingspitze beauftragten Beratungsunternehmen,
und wie lautete genau sein Auftrag?
Welche Kriterien in welcher Gewichtung waren a) der
Kandidatensuche, b) dem weiteren Auswahlverfahren zugrundegelegt?
Waren die offenbar zuletzt zur Auswahl stehenden
Kandidaten auf der Shortlist?
Antwort:
Entsprechend dem Stellenausschreibungsgesetz wurde
die Position eines Vorstandes der ÖBB-Holding AG öffentlich ausgeschrieben. An
die Personalberatung Egon Zehnder International, dem europäischen Marktführer
im Executive Search und Management Appraisal, wurde der Auftrag zur
Durchführung des Ausschreibungsprozesses, sowie der Beratung hinsichtlich einer
Vorreihung der bestgeeigneten Kandidaten auf Basis ihrer schriftlichen
Bewerbung vergeben. Da es sich nicht um eine Suche sondern eine Ausschreibung
handelte, fanden die für eine Suche üblichen Prozessschritte (Marktübersicht,
Erstellung einer long-list, Ansprache, Evaluation, Erstellung einer short-list)
naturgemäß nicht statt.
Fragen 4, 5 und 6:
Was qualifiziert Ihrer Ansicht nach
Immobilienexperten für die Leitungsposition in der ÖBB-Holding?
Was qualifiziert Ihrer Ansicht nach einen
Unternehmensrestrukturierer und Straßenin-frastrukturspezialisten für die
Leitungsposition in der (durch Unternehmensrestrukturierung entstandenen)
ÖBB-Holding?“
Welche Qualifikation hinsichtlich „spezifischer
Bahnerfahrung“ hatten die dem Aufsichtsrat im Hearing gegenüberstehenden
Kandidaten „der letzten Runde“ jeweils vorzuweisen?
Antwort:
Neben der fachlichen Eignung sind vor allem auch
die international gebräuchlichen Kriterien wie Führungseignung,
Umsetzungsqualitäten und soziale Kompetenz, in das Auswahlverfahren
eingeflossen. Manager, die sich mit infrastrukturellen Themen in ihrer
bisherigen Laufbahn befasst haben, Führungserfahrung im relevanten Ausmaß
besitzen und auf überdurchschnittliche Leistungen in vergleichbaren
Managementfunktionen in schwierigen Situationen wie Re- oder Umstrukturierungen
rückblicken können, sind aufgrund der heutigen wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für alle europäischen Verkehrs(infrastruktur)unternehmen
interessante Kandidaten.
Frage 7:
Welche Namen haben die - laut einem ausgeschiedenem
Aufsichtsratsmitglied - dem Aufsichtsrat nahegelegten Listen mit Kandidaten für
die Postenbesetzungen bei ÖBB-Holding und ÖBB-Teilunternehmen enthalten?
Antwort:
Die Angaben über die Bewerber unterliegen der
Verschwiegenheitspflicht. Eine Veröffentlichung ist aus Diskretionsgründen
nicht vertretbar und entspricht auch nicht der üblichen Vorgehensweise.
Fragen 8 und 9:
Was gab den Ausschlag für die Entscheidung für den
Porr-Manager Martin Huber?
Wie stehen Sie zur offenen Einmischung der ÖVP in
Ihre Pläne bei der Postenbesetzung in den ÖBB?
Antwort:
Die Firma Egon Zehnder International wurde vom
Aufsichtsratpräsidium beauftragt, die fünf bestgereihten Kandidaten im
internationalen Quervergleich zu evaluieren. Eine Reihung dieser Bewerber wurde
nicht vorgenommen, da naturgemäß jeder Kandidat verschiedene Schwerpunkte aus
seinem professionellen Werdegang mitbringt. Die Entscheidung für Mag. Martin
Huber wurde in der Aufsichtsratsitzung vom 23.09.2004 durch die
Aufsichtsratsmitglieder gefällt.
Frage 10:
Welche Kosten hat die
Postenbesetzung an der Spitze der ÖBB Holding verursacht (Ausschreibung,
Honorar Egon Zehnder)?
Antwort:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf € 44.000,00 exkl. Umsatzsteuer.
Mit freundlichen Grüßen