2125/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.11.2004
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Kohl

Parlament

1017 Wien

 

                          Wien, 17.  November 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2175/J-NR/2004 betreffend Postenbesetzung an der Spitze der ÖBB-Holding, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 24. September 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Grundsätzlich muss ich feststellen, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen worden ist und mit der Bahnstrukturreform 2003 eine ÖBB-Holding in Gestalt einer Aktiengesellschaft eingerichtet wurde.

Für Gesellschaften nach dem Aktiengesetz ist gemäß Gesetz die Bestellung und Abberufung des Vorstands in den §§ 75 und 76 geregelt. Demgemäß ist es eine der Aufgaben des Aufsichtsrates des Unternehmens bzw. bei Vorliegen bestimmter Mängel, des Gerichtes, die  Vorstandsmitglieder zu bestellen.

 

Die von mir befassten Österreichischen Bundesbahnen nahmen dazu wie folgt Stellung:

 

Fragen 1, 2 und 3:

Wie erfolgte die Auswahl des mit der Kandidatensuche für die ÖBB-Holdingspitze beauftragten Beratungsunternehmen, und wie lautete genau sein Auftrag?

 

Welche Kriterien in welcher Gewichtung waren a) der Kandidatensuche, b) dem weiteren Auswahlverfahren zugrundegelegt?

 

Waren die offenbar zuletzt zur Auswahl stehenden Kandidaten auf der Shortlist?

 

Antwort:

Entsprechend dem Stellenausschreibungsgesetz wurde die Position eines Vorstandes der ÖBB-Holding AG öffentlich ausgeschrieben. An die Personalberatung Egon Zehnder International, dem europäischen Marktführer im Executive Search und Management Appraisal, wurde der Auftrag zur Durchführung des Ausschreibungsprozesses, sowie der Beratung hinsichtlich einer Vorreihung der bestgeeigneten Kandidaten auf Basis ihrer schriftlichen Bewerbung vergeben. Da es sich nicht um eine Suche sondern eine Ausschreibung handelte, fanden die für eine Suche üblichen Prozessschritte (Marktübersicht, Erstellung einer long-list, Ansprache, Evaluation, Erstellung einer short-list) naturgemäß nicht statt.

 

Fragen 4, 5 und 6:

Was qualifiziert Ihrer Ansicht nach Immobilienexperten für die Leitungsposition in der ÖBB-Holding?

 

Was qualifiziert Ihrer Ansicht nach einen Unternehmensrestrukturierer und Straßenin-frastrukturspezialisten für die Leitungsposition in der (durch Unternehmensrestrukturierung entstandenen) ÖBB-Holding?“

 

Welche Qualifikation hinsichtlich „spezifischer Bahnerfahrung“ hatten die dem Aufsichtsrat im Hearing gegenüberstehenden Kandidaten „der letzten Runde“ jeweils vorzuweisen?

 

Antwort:

Neben der fachlichen Eignung sind vor allem auch die international gebräuchlichen Kriterien wie Führungseignung, Umsetzungsqualitäten und soziale Kompetenz, in das Auswahlverfahren eingeflossen. Manager, die sich mit infrastrukturellen Themen in ihrer bisherigen Laufbahn befasst haben, Führungserfahrung im relevanten Ausmaß besitzen und auf überdurchschnittliche Leistungen in vergleichbaren Managementfunktionen in schwierigen Situationen wie Re- oder Umstrukturierungen rückblicken können, sind aufgrund der heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle europäischen Verkehrs(infrastruktur)unternehmen interessante Kandidaten.

 

Frage 7:

Welche Namen haben die - laut einem ausgeschiedenem Aufsichtsratsmitglied - dem Aufsichtsrat nahegelegten Listen mit Kandidaten für die Postenbesetzungen bei ÖBB-Holding und ÖBB-Teilunternehmen enthalten?

 

Antwort:

Die Angaben über die Bewerber unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Eine Veröffentlichung ist aus Diskretionsgründen nicht vertretbar und entspricht auch nicht der üblichen Vorgehensweise.

 

Fragen 8 und 9:

Was gab den Ausschlag für die Entscheidung für den Porr-Manager Martin Huber?

 

Wie stehen Sie zur offenen Einmischung der ÖVP in Ihre Pläne bei der Postenbesetzung in den ÖBB?

 

Antwort:

Die Firma Egon Zehnder International wurde vom Aufsichtsratpräsidium beauftragt, die fünf bestgereihten Kandidaten im internationalen Quervergleich zu evaluieren. Eine Reihung dieser Bewerber wurde nicht vorgenommen, da naturgemäß jeder Kandidat verschiedene Schwerpunkte aus seinem professionellen Werdegang mitbringt. Die Entscheidung für Mag. Martin Huber wurde in der Aufsichtsratsitzung vom 23.09.2004 durch die Aufsichtsratsmitglieder gefällt.

 

 

 

Frage 10:

Welche Kosten hat die Postenbesetzung an der Spitze der ÖBB Holding verursacht (Ausschreibung, Honorar Egon Zehnder)?

 

Antwort:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 44.000,00 exkl. Umsatzsteuer.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hubert Gorbach