2126/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich berichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2152/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp u.a. betreffend
Familienhospizkarenz wie folgt:

zu Punkt 1.:

Gemäß einer Auswertung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger haben
per 22. September 2004 seit Einführung der Familienhospizkarenz 775 Personen
von der Möglichkeit einer vollständigen Arbeitsfreistellung Gebrauch gemacht. Eine
detaillierte Auswertung nach Jahren steht mir derzeit nicht zur Verfügung.
Mangels Meldepflicht ist auch keine Information über jene Fälle verfügbar, in
welchen im Rahmen der Familienhospizkarenz eine Stundenreduktion bzw.
Verlagerung von Arbeitszeit erfolgt ist, wenn dadurch das monatliche Einkommen
nicht unter den Ausgleichszulagenrichtsatz gesunken ist.

zu Punkt 2.:

Von den 181 Ansuchen im Jahr 2003 konnte in 122 Fällen Zuwendungen aus dem
Familienhospizkarenz-Härteausgleich gewährt werden, die 83 Personen zugute
kamen. Im ersten Halbjahr 2004 wurden 95 Ansuchen registriert, die zu 65
Zuwendungen an 41 Personen führten.

zu Punkt 3.:

Im Jahr 2003 wurden an Zuwendungen € 154.996,29 gewährt, die im Durchschnitt €
483,40 pro Monat betrugen und damit über dem Monatsbetrag des
Kinderbetreuungs- geldes liegen. Je nach Bedürftigkeit bewegten sich die
Zuwendungen zwischen € 33,54 und € 1.477,65 pro Monat.


Im ersten Halbjahr wurden Zuwendungen aus dem Familienhospizkarenz-
Härteausgleich in der Höhe von insgesamt € 91.370,72 gewährt.

zu Punkt 4. und 5.:

Vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wurde eine Evaluationsstudie zur
Familienhospizkarenz in Auftrag gegeben, die u.a. den Zugang zur
Familienhospizkarenz untersuchen wird. Entsprechend den Ergebnissen dieser
Studie werden sinnvolle weitere Maßnahmen ergriffen werden.

zu Punkt 6.:

Dem   Familienhärteausgleich   einschließlich   Familienhospizkarenz-Härteausgleich
werden in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 1,5 Mio. € zur Verfügung stehen.
Sehr geehrter Herr Präsident!