2126/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an
mich berichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
2152/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp u.a. betreffend
Familienhospizkarenz
wie folgt:
zu Punkt 1.:
Gemäß einer Auswertung des Hauptverbandes der
Sozialversicherungsträger haben
per 22. September 2004 seit Einführung der
Familienhospizkarenz 775 Personen
von der Möglichkeit einer
vollständigen Arbeitsfreistellung Gebrauch gemacht. Eine
detaillierte Auswertung nach Jahren steht mir derzeit nicht zur
Verfügung.
Mangels Meldepflicht ist auch keine
Information über jene Fälle verfügbar, in
welchen im Rahmen der
Familienhospizkarenz eine Stundenreduktion bzw.
Verlagerung von Arbeitszeit erfolgt
ist, wenn dadurch das monatliche Einkommen
nicht unter den Ausgleichszulagenrichtsatz gesunken ist.
zu Punkt 2.:
Von den 181 Ansuchen im Jahr 2003
konnte in 122 Fällen Zuwendungen aus dem
Familienhospizkarenz-Härteausgleich
gewährt werden, die 83 Personen zugute
kamen.
Im ersten Halbjahr 2004 wurden 95 Ansuchen registriert, die zu 65
Zuwendungen an 41
Personen führten.
zu Punkt 3.:
Im Jahr 2003 wurden
an Zuwendungen € 154.996,29 gewährt, die im Durchschnitt €
483,40
pro Monat betrugen und damit über dem Monatsbetrag des
Kinderbetreuungs-
geldes liegen. Je nach Bedürftigkeit bewegten sich die
Zuwendungen zwischen
€ 33,54 und € 1.477,65 pro Monat.
Im ersten Halbjahr wurden Zuwendungen
aus dem Familienhospizkarenz-
Härteausgleich in der
Höhe von insgesamt € 91.370,72 gewährt.
zu Punkt 4. und 5.:
Vom Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit wurde eine Evaluationsstudie zur
Familienhospizkarenz
in Auftrag gegeben, die u.a. den Zugang zur
Familienhospizkarenz
untersuchen wird. Entsprechend den Ergebnissen dieser
Studie werden
sinnvolle weitere Maßnahmen ergriffen werden.
zu Punkt 6.:
Dem Familienhärteausgleich einschließlich
Familienhospizkarenz-Härteausgleich
werden in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 1,5 Mio. € zur Verfügung stehen.
Sehr geehrter Herr Präsident!