2129/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.11.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

GZ 10.000/147-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 17. November 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2174/J-NR/2004 betreffend monarchistische Tendenzen im Kunsthistorischen Museum, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 24. September 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 4., 10. und 11.:

Generaldirektor Dr. Seipel hat folgende Begrüßungsworte verwendet: "Hier im Kunsthistorischen Museum, jenem Schatzhaus der einstigen kaiserlichen Sammlungen, kein Nationalmuseum aber ein Museum der europäischen Kunst- und Kulturgeschichte, stehe ich nicht an, das Oberhaupt der Familie Habsburg als seine Kaiserliche Hoheit begrüßen zu dürfen."

 

Diese im historischen Kontext stehende Begrüßungsformel entspricht lediglich einer gesellschaftlichen Gepflogenheit und bezweckte keine Anerkennung von Herrscherrechten des Hauses Habsburg-Lothringen. Die gewählte Anrede entspricht auch nicht jener, die für den ehemaligen Herrscher verwendet wurde. Generaldirektor Dr. Seipel wurde dennoch auf die einschlägigen Bestimmungen des Habsburgergesetzes sowie des Gesetzes über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden hingewiesen.

 

Ad 5.:

Die Autorin des Buches, der Verlag und die Kommission für neuere Geschichte Österreichs sind auf der Suche nach einem entsprechenden Präsentationsort an die Generaldirektion des Kunsthistorischen Museums herangetreten.


 

Ad 6.:

Der Verlag, die Kommission für neuere Geschichte Österreichs und das Kunsthistorische Museum.

 

Ad 7. und 8.:

Dem Verlag wurden vom Kunsthistorischen Museum Mietkosten in der Höhe von € 2.000,-- verrechnet.

 

Ad 9.:

Die Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum vom 3. Januar 2001 führt im Aufgabenkatalog unter § 5 Abs. Abs. 13 als eine ihrer Aufgaben an, "im Rahmen eines breiten gesellschaftlichen Diskurses darauf hinzuwirken, dass die wissenschaftliche Anstalt nicht nur als wissenschaftlicher und forschungsintensiver Bewahrungsort der anvertrauten Sammlungen aufgefasst wird, sondern auch als gesellschaftsbezogener Ort der Begegnung und Erbauung aller Alters- und Bildungsstufen unserer Gesellschaft fungiert".

 

Die Bundesministerin:

GEHRER eh.