2138/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.11.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                Wien, am 18. November 2004

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/5080-IK/1a/2004

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2203/J betreffend "Nutzung der Ökoabgaben aus dem Ökostromgesetz 2003“, welche die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 13. Oktober 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3der Anfrage:

 

Das Ökostromgesetz sieht im Bereich der Kraftwärmekopplung einen einheitlichen KWK-Zuschlag vor, welcher für das Jahr 2003 durch Verordnung (BGBl II Nr. 
509/ 2002) mit 0,15 Cent/kWh festgelegt wurde.

 

Im Bereich sonstiger Ökostrom und Kleinwasserkraft wird das System jedoch über zwei Komponenten finanziert. Erstens über den Förderbeitrag, welcher vom Netzbetreiber einzuheben ist und zweitens über den Verrechnungspreis, welcher vom Stromhändler für die zugewiesenen Ökostrommengen zu bezahlen ist. Im Bereich der Kleinwasserkraft betrug der Förderbeitrag im Jahr 2003 einheitlich 0,005 Cent/kWh; im Bereich sonstiger Ökostrom war der Förderbeitrag nach Netzebenen gestaffelt (Netzebene 1 – 3: 0,094 Cent/kWh, Netzebene 4 – 5: 0,11 Cent/kWh, Netzebene 6: 0,115 Cent/kWh, alle übrigen Endverbraucher: 0,134 Cent/kWh).

Der Verrechnungspreis beträgt einheitlich 4,5 Cent/kWh abgenommener Ökoenergie.

 

Vor diesem Hintergrund kann daher nicht von einer "Abgabe" im steuerrechtlichen oder finanztechnischen Sinn gesprochen werden, die von einer Gebietskörperschaft eingehoben wird, durch Finanzausgleichsmechanismen auf Gebietskörperschaften verteilt wird und deren Erlöse von diesen allenfalls mit einer bestimmten Zweckwidmung ("Projekte im Bereich erneuerbarer Energie") zu verwenden ist.

 

Aufgrund der der parlamentarischen Anfrage vorangestellten Ausführungen gehe ich jedoch davon aus, dass mit dem Begriff „Ökoabgaben“ die Zuschläge und Beiträge gemeint sind, die ich gemäß § 13 und § 22 Ökostromgesetz zur Abgeltung von Mehraufwendungen zu bestimmen habe und die an mich gerichteten Fragen auf Auskunft über die im bisherigen System bewegten Fördervolumina und die zu erwartende Entwicklung abzielen.

 

Unter Zugrundelegung dieser Annahme führe ich aus wie folgt:

 

Einnahmen durch Förderbeiträge im Jahr 2003                                                62,5 Mio.

Einnahmen durch den Verrechnungspreis                                                179,7 Mio.

Einnahmen durch den KWK-Zuschlag                                                75,5 Mio.

Summe                                                317,7 Mio.

 

Demgegenüber stehen die ausgezahlten Unterstützungen im Jahr 2003:

Kleinwasserkraft                                                49,16 Mio.

Ökostrom                                                53,04 Mio.

KWK                                                57,07 Mio.

Summe                                                259,27 Mio.

 

 

 

Die Differenz zwischen Einnahmen und ausgezahlten Unterstützungen ergibt sich im KWK-Bereich aus einer Steigerung des Marktpreises und einem damit verbundenen verminderten Unterstützungsbedarf. Im Bereich Kleinwasserkraft und Ökostrom kommen zu den ausgezahlten Einspeistarifen noch die Posten Verwaltungsaufwand und Ausgleichsenergie hinzu. Weiters werden die den Bundesländern zur Verfügung zu stellenden Ökostrom-Technologiefördermittel im Ausmaß von € 25 Mio. im Jahr 2003 ebenfalls über die beschriebenen Einnahmen finanziert.

 

Betreffend die Aufteilung dieser Kosten auf die Anlagen in den jeweiligen Bundesländern ist Folgendes anzumerken:

 

Lediglich die Förderbeiträge und der KWK-Zuschlag sind eindeutig einem Bundesland zuzuordnen, da die Abgabe an Endverbraucher je Bundesland bekannt ist (siehe Jahresstatistik 2002, Abgabe im Jahr 2003: 50.378 GWh). Stromhändler hingegen arbeiten Bundesland übergreifend, weshalb eine Zuordnung nach Bundesland nicht sinnvoll ist. Als Indikator wurde jedoch die Mehrkostenbelastung durch den Verrechnungspreis berechnet.

 

Da durch den zugewiesenen Ökostrom weniger „konventioneller Strom“ zugekauft werden muss, ergibt sich jedoch die tatsächliche Mehrbelastung für den Strom-händler durch die Rechnung Verrechnungspreis minus Marktpreis. Umgelegt auf die gesamte an Endverbraucher abgegebene Strommenge ergibt das die so genannte Mehrkostenbelastung durch den Verrechnungspreis.

 

Alle angegebenen Zahlen sind somit direkt proportional zu der an Endverbraucher abgegebenen Elektrizität im jeweiligen Bundesland.

Verteilung auf Bundesländer

 

Förder-beiträge1

Verrechnungspreis

Durch-schnittliche (Mehr)Kosten-belastung durch Weitergabe des Verrechungs-preises

KWK-Zuschlag

Summe

€ Mio.

€ Mio.

€ Mio.

€ Mio.

€ Mio.

Burgenland

1,746

Eine Zuteilung des Verrechnungspreises nach Bundesland ist nicht möglich, da
Händler bundes-landübergreifend Strom anbieten.

1,995

2,108

5,849

Kärnten

4,728

5,403

5,711

15,842

Niederösterreich

11,640

13,300

14,058

38,997

Oberösterreich

10,652

12,171

12,864

35,687

Salzburg

4,156

4,749

5,019

13,924

Steiermark

9,926

11,342

11,987

33,255

Tirol

6,237

7,465

7,890

21,592

Vorarlberg

2,949

3,038

3,211

9,197

Wien

10,531

12,033

12,719

35,283

Summe

62,564

179,71

71,496

75,567

209,627

 

 

 

 

 

 

1: Prozentuelle Aufteilung der Förderbeiträge der Regelzone Verbund APG auf die Bundesländer gem. der Anteile an der Abgabe an Endverbraucher auf Basis der Jahresstatistik 2002 (exkl. Verluste)

 

 

Aus diesem Zusammenhang ergeben sich die höchsten Anteile in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Niederösterreich (Anteil von 18,6 % an den Aufwendungen), Oberösterreich (Anteil von 17,2 % an den Aufwendungen) und Wien (Anteil von 16,8 % an den Aufwendungen).

 

Demgegenüber stehen die ausgezahlten Unterstützungen.


 

 

Ausgezahlte Unterstützung

Ökostrom

Kleinwasser-
kraft

KWK

Summe

€ Mio.

€ Mio.

€ Mio.

€ Mio.

Burgenland

8,57

0,13

0,17

8,87

Kärnten

6,66

17,38

1,19

25,22

Niederösterreich

16,53

12,87

1,16

30,55

Oberösterreich

2,70

19,71

10,23

32,64

Salzburg

1,07

24,36

2,13

27,56

Steiermark

6,67

30,53

4,73

41,93

Tirol

2,46

36,59

-

39,04

Vorarlberg

6,90

7,58

-

14,47

Wien

1,48

0,02

37,47

38,97

Summe

53,04

149,16

57,07

259,27

 

In Summe über alle drei Bereiche haben die Bundesländer Steiermark (Anteil von 16 %), Tirol (Anteil von rund 15 %) und Wien (Anteil von rund 15 %) die höchsten Anteile an der ausgezahlten Unterstützung. Diese Anteile ergeben sich jedoch aufgrund unterschiedlicher Tatsachen:

 

Wien hat im Bereich Ökostrom und Kleinwasserkraft einen äußerst niedrigen Anteil, bekommt jedoch rund 66 % der gesamten KWK-Unterstützung zugewiesen (rd. € 37 Mio.).

 

Tirol ist im Bereich Kleinwasserkraft führend und erhält rund 25 % der gesamten  Unterstützung für Wasserkraft.

 

Der Anteil der Steiermark an den Unterstützungen ist aufgrund des relativ hohen Anteils bei allen drei unterstützten Bereichen auch in Summe relativ hoch. Im Bereich sonstiger Ökostrom sind zwei Bundesländer erwähnenswert, Niederösterreich und das Burgenland. Niederösterreich war im Jahr 2003 das Bundesland mit der    höchsten Einspeisung von Windkraft. Ergänzt wird diese durch einen hohen Anteil an der Einspeisung von Biomasseanlagen. Es ist jedoch zu erwarten, dass der
außergewöhnlich starke aktuelle Windkraftausbau im Burgenland in den letzten   Monaten einen erheblichen Anstieg des Unterstützungsanteils für Anlagen im Burgenland bewirken wird.

 

 

Bundesland

Klein-wasser-kraft

Wind

Bio-masse fest

Bio-masse gas-förmig

Bio-masse flüssig

Photo-voltaik

Deponie- und Klärgas

Geo-thermie

Summe

Burgenland

0,13

8,04

0,40

0,06

-

0,04

0,03

-

8,69

Kärnten

17,38

0,04

4,87

0,15

0,08

0,75

0,76

-

24,4

Niederösterreich

12,87

15,09

0,22

0,60

0,12

0,10

0,40

-

29,40

Oberösterreich

19,71

1,41

0,09

0,71

-

0,33

0,04

0,12

22,41

Salzburg

24,36

-

-

0,05

-

0,49

0,54

-

25,43

Steiermark

30,53

2,79

0,33

2,37

0,01

0,24

0,85

0,08

37,20

Tirol

36,59

-

1,87

0,22

-

0,01

0,35

-

39,04

Vorarlberg

7,58

-

0,74

0,57

-

4,75

0,84

-

14,47

Wien

0,02

0,38

-

-

-

0,04

1,05

-

1,50

Summe

149,16

27,75

8,53

4,73

0,22

6,76

4,85

0,20

202,19

 

 

Insgesamt ist in den letzten beiden Jahren ein sehr starker Anstieg der Kostenbe- lastungen für die Förderung von Ökostrom, die die Stromkonsumenten zu finanzieren haben, zu beobachten. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren durch die zahlreichen Projekte, die bereits geplant, genehmigt und entschieden sind, fort-setzen.

 

Je nach Entwicklung des Marktpreises und der Anlagenentwicklung bis Jahresmitte 2006 (Genehmigungen bis Jahresende 2004) wird die Kostenbelastung durch die Unterstützung von „sonstigem“ Ökostrom von 0,204 Cent/kWh auf 0,29 bis 0,39 Cent/kWh nur zufolge der derzeit gültigen Einspeisetarifverordnung 2002 ansteigen.

 

Das Unterstützungsausmaß für „sonstigen“ Ökostrom steigt von € 69 Mio. im Jahr 2003 alleine durch die Auswirkungen der bestehenden Einspeisetarifverordung 2002 auf € 170 Mio. bis € 210 Mio. im Jahr 2007, das entspricht einer Kostenbelastung von 0,32 Cent/kWh bis 0,39 Cent/kWh. Selbst wenn der Strompreis bis zum Jahr 2007 im Vergleich zu dem in diesen Berechnungen zugrunde gelegten Preis der  ersten beiden Quartale 2004 in Höhe von 3,156 Cent/kWh um 20 % steigen würde und damit die Kostendifferenz zwischen den leider zumeist noch teuren Ökostromerzeugungskosten und dem Marktpreis sinken würde, so würde die Kostenbelastung bei gleich bleibendem durchschnittlichen Einspeisetarif von 8,89 Cent/kWh nur um 10 % sinken, also auf € 153 Mio. bis € 189 Mio. bzw. 0,29 bis 0,35 Cent/kWh. Bei sinkendem Marktpreis wären die Veränderungen in die gegenteilige Richtung
gegeben.