2138/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.11.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidenten des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am 18. November 2004
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/5080-IK/1a/2004
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2203/J betreffend "Nutzung der Ökoabgaben aus dem Ökostromgesetz 2003“, welche die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 13. Oktober 2004 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 3der Anfrage:
Das Ökostromgesetz sieht im Bereich der Kraftwärmekopplung einen
einheitlichen KWK-Zuschlag vor, welcher für das Jahr 2003 durch
Verordnung (BGBl II Nr.
509/ 2002) mit 0,15 Cent/kWh festgelegt wurde.
Im Bereich sonstiger Ökostrom und Kleinwasserkraft wird das System
jedoch über zwei Komponenten finanziert. Erstens über den Förderbeitrag,
welcher vom Netzbetreiber einzuheben ist und zweitens über den
Verrechnungspreis, welcher vom Stromhändler für die zugewiesenen Ökostrommengen
zu bezahlen ist. Im Bereich der Kleinwasserkraft betrug der Förderbeitrag im
Jahr 2003 einheitlich 0,005 Cent/kWh; im Bereich sonstiger Ökostrom war der
Förderbeitrag nach Netzebenen gestaffelt (Netzebene 1 – 3: 0,094 Cent/kWh,
Netzebene 4 – 5: 0,11 Cent/kWh, Netzebene 6: 0,115 Cent/kWh, alle übrigen
Endverbraucher: 0,134 Cent/kWh).
Der Verrechnungspreis beträgt einheitlich 4,5 Cent/kWh abgenommener
Ökoenergie.
Vor diesem Hintergrund kann daher nicht von einer "Abgabe" im
steuerrechtlichen oder finanztechnischen Sinn gesprochen werden, die von einer
Gebietskörperschaft eingehoben wird, durch Finanzausgleichsmechanismen auf
Gebietskörperschaften verteilt wird und deren Erlöse von diesen allenfalls mit
einer bestimmten Zweckwidmung ("Projekte im Bereich erneuerbarer
Energie") zu verwenden ist.
Aufgrund der der parlamentarischen Anfrage vorangestellten Ausführungen
gehe ich jedoch davon aus, dass mit dem Begriff „Ökoabgaben“ die Zuschläge und
Beiträge gemeint sind, die ich gemäß § 13 und § 22 Ökostromgesetz zur Abgeltung
von Mehraufwendungen zu bestimmen habe und die an mich gerichteten Fragen auf
Auskunft über die im bisherigen System bewegten Fördervolumina und die zu
erwartende Entwicklung abzielen.
Unter Zugrundelegung dieser Annahme führe ich aus wie folgt:
Einnahmen durch
Förderbeiträge im Jahr 2003 € 62,5
Mio.
Einnahmen durch den
Verrechnungspreis € 179,7
Mio.
Einnahmen durch den
KWK-Zuschlag € 75,5
Mio.
Summe € 317,7
Mio.
Demgegenüber stehen die ausgezahlten Unterstützungen im Jahr 2003:
Kleinwasserkraft € 49,16
Mio.
Ökostrom € 53,04
Mio.
KWK € 57,07
Mio.
Summe € 259,27
Mio.
Die Differenz zwischen Einnahmen und ausgezahlten Unterstützungen ergibt
sich im KWK-Bereich aus einer Steigerung des Marktpreises und einem damit
verbundenen verminderten Unterstützungsbedarf. Im Bereich Kleinwasserkraft und
Ökostrom kommen zu den ausgezahlten Einspeistarifen noch die Posten
Verwaltungsaufwand und Ausgleichsenergie hinzu. Weiters werden die den
Bundesländern zur Verfügung zu stellenden Ökostrom-Technologiefördermittel im
Ausmaß von € 25 Mio. im Jahr 2003 ebenfalls über die beschriebenen Einnahmen
finanziert.
Betreffend die Aufteilung dieser Kosten auf die Anlagen in den
jeweiligen Bundesländern ist Folgendes anzumerken:
Lediglich die Förderbeiträge und der KWK-Zuschlag sind eindeutig einem
Bundesland zuzuordnen, da die Abgabe an Endverbraucher je Bundesland bekannt
ist (siehe Jahresstatistik 2002, Abgabe im Jahr 2003: 50.378 GWh). Stromhändler
hingegen arbeiten Bundesland übergreifend, weshalb eine Zuordnung nach
Bundesland nicht sinnvoll ist. Als Indikator wurde jedoch die Mehrkostenbelastung
durch den Verrechnungspreis berechnet.
Da durch den zugewiesenen Ökostrom weniger „konventioneller Strom“
zugekauft werden muss, ergibt sich jedoch die tatsächliche Mehrbelastung für
den Strom-händler durch die Rechnung Verrechnungspreis minus Marktpreis.
Umgelegt auf die gesamte an Endverbraucher abgegebene Strommenge ergibt das die
so genannte Mehrkostenbelastung durch den Verrechnungspreis.
Alle angegebenen Zahlen sind somit direkt proportional zu der an
Endverbraucher abgegebenen Elektrizität im jeweiligen Bundesland.
Verteilung auf
Bundesländer |
||||||
|
Förder-beiträge1 |
Verrechnungspreis |
Durch-schnittliche
(Mehr)Kosten-belastung durch Weitergabe des Verrechungs-preises |
KWK-Zuschlag |
Summe |
|
€ Mio. |
€ Mio. |
€ Mio. |
€ Mio. |
€ Mio. |
||
Burgenland |
1,746 |
Eine
Zuteilung des Verrechnungspreises nach Bundesland ist nicht möglich, da |
1,995 |
2,108 |
5,849 |
|
Kärnten |
4,728 |
5,403 |
5,711 |
15,842 |
||
Niederösterreich |
11,640 |
13,300 |
14,058 |
38,997 |
||
Oberösterreich |
10,652 |
12,171 |
12,864 |
35,687 |
||
Salzburg |
4,156 |
4,749 |
5,019 |
13,924 |
||
Steiermark |
9,926 |
11,342 |
11,987 |
33,255 |
||
Tirol |
6,237 |
7,465 |
7,890 |
21,592 |
||
Vorarlberg |
2,949 |
3,038 |
3,211 |
9,197 |
||
Wien |
10,531 |
12,033 |
12,719 |
35,283 |
||
Summe |
62,564 |
179,71 |
71,496 |
75,567 |
209,627 |
|
|
|
|
|
|
|
|
1:
Prozentuelle Aufteilung der Förderbeiträge der Regelzone Verbund APG auf die
Bundesländer gem. der Anteile an der Abgabe an Endverbraucher auf Basis der
Jahresstatistik 2002 (exkl. Verluste) |
Aus diesem Zusammenhang ergeben sich die höchsten Anteile in den
bevölkerungsreichsten Bundesländern Niederösterreich (Anteil von 18,6 % an den
Aufwendungen), Oberösterreich (Anteil von 17,2 % an den Aufwendungen) und Wien
(Anteil von 16,8 % an den Aufwendungen).
Demgegenüber stehen die ausgezahlten Unterstützungen.
|
Ausgezahlte
Unterstützung |
||||
Ökostrom |
Kleinwasser- |
KWK |
Summe |
||
€ Mio. |
€ Mio. |
€ Mio. |
€ Mio. |
||
Burgenland |
8,57 |
0,13 |
0,17 |
8,87 |
|
Kärnten |
6,66 |
17,38 |
1,19 |
25,22 |
|
Niederösterreich |
16,53 |
12,87 |
1,16 |
30,55 |
|
Oberösterreich |
2,70 |
19,71 |
10,23 |
32,64 |
|
Salzburg |
1,07 |
24,36 |
2,13 |
27,56 |
|
Steiermark |
6,67 |
30,53 |
4,73 |
41,93 |
|
Tirol |
2,46 |
36,59 |
- |
39,04 |
|
Vorarlberg |
6,90 |
7,58 |
- |
14,47 |
|
Wien |
1,48 |
0,02 |
37,47 |
38,97 |
|
Summe |
53,04 |
149,16 |
57,07 |
259,27 |
In Summe über alle drei Bereiche haben die Bundesländer Steiermark
(Anteil von 16 %), Tirol (Anteil von rund 15 %) und Wien (Anteil von rund
15 %) die höchsten Anteile an der ausgezahlten Unterstützung. Diese Anteile
ergeben sich jedoch aufgrund unterschiedlicher Tatsachen:
Wien hat im Bereich Ökostrom und Kleinwasserkraft einen äußerst
niedrigen Anteil, bekommt jedoch rund 66 % der gesamten KWK-Unterstützung
zugewiesen (rd. € 37 Mio.).
Tirol ist im Bereich Kleinwasserkraft führend und erhält rund 25 % der
gesamten Unterstützung für
Wasserkraft.
Der Anteil der Steiermark an den Unterstützungen ist aufgrund des
relativ hohen Anteils bei allen drei unterstützten Bereichen auch in Summe
relativ hoch. Im Bereich sonstiger Ökostrom sind zwei Bundesländer
erwähnenswert, Niederösterreich und das Burgenland. Niederösterreich war im
Jahr 2003 das Bundesland mit der höchsten Einspeisung von Windkraft. Ergänzt wird
diese durch einen hohen Anteil an der Einspeisung von Biomasseanlagen. Es ist
jedoch zu erwarten, dass der
außergewöhnlich starke aktuelle Windkraftausbau im Burgenland in den
letzten Monaten einen
erheblichen Anstieg des Unterstützungsanteils für Anlagen im Burgenland
bewirken wird.
Bundesland |
Klein-wasser-kraft |
Wind |
Bio-masse fest |
Bio-masse
gas-förmig |
Bio-masse flüssig |
Photo-voltaik |
Deponie- und
Klärgas |
Geo-thermie |
Summe |
Burgenland |
0,13 |
8,04 |
0,40 |
0,06 |
- |
0,04 |
0,03 |
- |
8,69 |
Kärnten |
17,38 |
0,04 |
4,87 |
0,15 |
0,08 |
0,75 |
0,76 |
- |
24,4 |
Niederösterreich |
12,87 |
15,09 |
0,22 |
0,60 |
0,12 |
0,10 |
0,40 |
- |
29,40 |
Oberösterreich |
19,71 |
1,41 |
0,09 |
0,71 |
- |
0,33 |
0,04 |
0,12 |
22,41 |
Salzburg |
24,36 |
- |
- |
0,05 |
- |
0,49 |
0,54 |
- |
25,43 |
Steiermark |
30,53 |
2,79 |
0,33 |
2,37 |
0,01 |
0,24 |
0,85 |
0,08 |
37,20 |
Tirol |
36,59 |
- |
1,87 |
0,22 |
- |
0,01 |
0,35 |
- |
39,04 |
Vorarlberg |
7,58 |
- |
0,74 |
0,57 |
- |
4,75 |
0,84 |
- |
14,47 |
Wien |
0,02 |
0,38 |
- |
- |
- |
0,04 |
1,05 |
- |
1,50 |
Summe |
149,16 |
27,75 |
8,53 |
4,73 |
0,22 |
6,76 |
4,85 |
0,20 |
202,19 |
Insgesamt ist in den letzten beiden Jahren ein sehr starker Anstieg der
Kostenbe- lastungen für die Förderung von Ökostrom, die die Stromkonsumenten zu
finanzieren haben, zu beobachten. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren
durch die zahlreichen Projekte, die bereits geplant, genehmigt und entschieden
sind, fort-setzen.
Je nach Entwicklung des Marktpreises und der Anlagenentwicklung bis
Jahresmitte 2006 (Genehmigungen bis Jahresende 2004) wird die Kostenbelastung
durch die Unterstützung von „sonstigem“ Ökostrom von 0,204 Cent/kWh auf 0,29
bis 0,39 Cent/kWh nur zufolge der derzeit gültigen Einspeisetarifverordnung
2002 ansteigen.
Das Unterstützungsausmaß für „sonstigen“ Ökostrom steigt von € 69
Mio. im Jahr 2003 alleine durch die Auswirkungen der bestehenden
Einspeisetarifverordung 2002 auf € 170 Mio. bis € 210 Mio. im Jahr
2007, das entspricht einer Kostenbelastung von 0,32 Cent/kWh bis 0,39 Cent/kWh.
Selbst wenn der Strompreis bis zum Jahr 2007 im Vergleich zu dem in diesen Berechnungen
zugrunde gelegten Preis der ersten
beiden Quartale 2004 in Höhe von 3,156 Cent/kWh um 20 % steigen würde und damit
die Kostendifferenz zwischen den leider zumeist noch teuren
Ökostromerzeugungskosten und dem Marktpreis sinken würde, so würde die
Kostenbelastung bei gleich bleibendem durchschnittlichen Einspeisetarif von
8,89 Cent/kWh nur um 10 % sinken, also auf € 153 Mio. bis € 189 Mio.
bzw. 0,29 bis 0,35 Cent/kWh. Bei sinkendem Marktpreis wären die Veränderungen
in die gegenteilige Richtung
gegeben.