2141/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.11.2004
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BM für Verkehr,
Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0008-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, . 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2164/J-NR/2004 betreffend Mariazellerbahn, die die
Abgeordneten Anton Heinzl und GenossInnen am 22. September 2004 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wurden von Seiten des Bundes seit 2000
Investitionen in die Anschaffung von neuem rollenden Material für die
Mariazellerbahn getätigt? Wenn ja, wie hoch waren diese
Anschaffungsinvestitionen in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004?
Antwort:
Investitionen nimmt nur die ÖBB gemäß § 2
Bundesbahngesetz bzw. § 43 Bundesbahnstrukturgesetz vor. Der Bund ist gemäß
diesen Bestimmungen nur für die Finanzierung zuständig.
Fragen 2 und 4:
Wurden von Seiten des Bundes seit 2000
Investitionen in die Erhaltung von Infrastruktur der Mariazellerbahn getätigt?
Wenn ja, wie hoch waren diese Re-investitionen in den Jahren 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004? In welche Infrastrukturmaßnahmen wurde in diesen Jahren
investiert?
Wurden nach Informationen des Bundes durch die ÖBB
seit 2000 Investitionen in die Erhaltung von Infrastruktur der Mariazellerbahn
getätigt? Wenn ja, wie hoch waren diese Re-investitionen in den Jahren 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004? In welche Infrastrukturmaßnahmen wurde in diesen
Jahren investiert?
Antwort:
Nach Auskunft der Österreichischen Bundesbahnen
ergeben sich für die Mariazellerbahn folgende Aufwendungen:
Abschnitt |
Kilometer |
Art |
€ |
Jahr |
Mitterbach - Mariazell |
km 81,015 - km 83,827 |
Gleisneulage |
993.000 |
2001 |
Schwadorf - Ober Grafendorf |
km
6,454 - km
9,220 |
Gleisneulage |
740.000 |
2001 |
Klangen - Hofstetten |
km 15,929 - km 16,485 |
Gleisneulage |
266.000 |
2002 |
Klangen - Hofstetten |
km 18,056 - km 19,450 |
Gleisneulage |
521.000 |
2002 |
Bf. Loich Gl.1 |
km 35,249 - km 35,412 |
Gleisneulage |
67.000 |
2002 |
St.Pölten Alpbf. |
|
Zugvorheizanlage |
312.500 |
2002 |
Mariazell |
|
Zugvorheizanlage |
159.900 |
2002 |
St.Pölten Hbf. - St.Pölten Alpbf. |
km 0,600 - km 1,100 |
Gleisneulage |
472.000 |
2003 |
Frage 3:
Wurden nach Informationen des Bundes durch die ÖBB
seit 2000 Investitionen in die Anschaffung von neuem rollenden Material für die
Mariazellerbahn getätigt? Wenn ja, wie hoch waren diese
Anschaffungsinvestitionen in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004?
Antwort:
Wie mir die Österreichischen Bundesbahnen
mitgeteilt haben, wurden keine Investitionen in die Anschaffung von neuem
rollenden Material für die Mariazellerbahn getätigt.
Frage 5:
Wurden nach Informationen des Bundes durch das Land
NÖ seit 2000 Investitionen in die Anschaffung von neuem rollenden Material für
die Mariazellerbahn getätigt? Wenn ja, wie hoch waren diese
Anschaffungsinvestitionen in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004?
Antwort:
Dem Bund liegen diesbezüglich keine Informationen
vor.
Frage 6:
Wurden nach Informationen des Bundes durch das Land
NÖ seit 2000 Investitionen in die Erhaltung von Infrastruktur der
Mariazellerbahn getätigt? Wenn ja, wie hoch waren diese Re-investitionen in den
Jahren 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004? In welche Infrastrukturmaßnahmen wurde
in diesen Jahren investiert?
Antwort:
Bisher hat der Bund die Erhaltung der Infrastruktur
sichergestellt. Gemäß dem zwischen der Republik Österreich und dem Land
Niederösterreich am 19. Dezember 2003 geschlossenen Vertrag über die Erhaltung
und den Betrieb der niederösterreichischen Schmalspurbahnen wurde vereinbart,
dass für die Strecken Gmünd - Groß Gerungs sowie Gmünd - Litschau durch das
Land Niederösterreich eine Kostenbeteiligung für die Erhaltung und den Betrieb
in Höhe von 20% auf Bestandsdauer des Vertrages übernommen wird. Darüber hinaus
wurde vereinbart, dass in einem weiteren Schritt auch die übrigen
niederösterreichischen Schmalspurbahnen, somit auch die Mariazellerbahn, in
diese Regelung einbezogen werden könnten.
Frage 7:
Welche Teile der Infrastruktur der Mariazellerbahn
sind noch nicht abgeschrieben? Wie hoch ist deren buchhalterischer Restwert?
Wie hoch war der Neuwert dieser noch nicht abgeschriebenen Infrastruktur zu
heutigen Preisen?
Antwort:
Die ÖBB nahmen dazu wie folgt Stellung:
|
|
Handelsr. AFA |
Lfd. Buchwert |
Strecke |
ST.PÖLTEN/SS(E)- OBERGRAFENDORF(E)STR-KST |
74.310 |
1.323.646 |
Strecke |
OBER GRAFENDORF(A)- MARIAZELL(E)STR-KST |
837.747 |
20.063.394 |
Nebenanlagen |
ST.PÖLTEN/SS (E)- OBERGRAFENDORF(E) |
20.804 |
324.476 |
Nebenanlagen |
OBER GRAFENDORF(A)- MARIAZELL(E) |
49.527 |
609.259 |
Allg. UB-BSTG |
ST.PÖ/S(E)-OBERGRAFEND(E) ALLG.UNTERB+BSTG |
2.632 |
41.008 |
Allg. UB-BSTG |
OBERGRAFEN(A)-MARIAZELL(E) ALLG.UNTERB+BSTG |
9.067 |
183.844 |
|
|
994.087 |
22.545.626 |
Frage 8:
Welche Teile des rollenden Materials der
Mariazellerbahn sind noch nicht abgeschrieben? Wie hoch ist deren
buchhalterischer Restwert? Wie hoch war der Neuwert dieser noch nicht
abgeschriebenen Infrastruktur zu heutigen Preisen?
Antwort:
Laut Stellungnahme der ÖBB sind im
Anlagenverzeichnis folgende noch nicht abgeschriebene Schmalspurfahrzeuge für
die NÖ Schmalspurbahnen aufgelistet:
ET 4090.001 –003:
Anschaffungswert € 7,8 Mio., Buchwert mit 31.12.2004 € 370,00
VT 5090.004 – 005, 009 – 017:
Anschaffungswert € 14 Mio., Buchwert mit 31.12.2004 €
2.700,00
Diese und bereits abgeschriebene Fahrzeuge werden
auf den Strecken St. Pölten – Mariazell
(– Mank), Waidhofen/Ybbs – Lunz/See (– Ybbsitz) und
Gmünd – Gross Gerungs eingesetzt. Neubeschaffungspreise können nicht genannt
werden, da keine Vergleichswerte vorhanden sind.
Frage 9:
Wer soll die Mariazellerbahn nach heutigem
Diskussionsstand zwischen Bund und Land NÖ nach Ablauf der 5-jährigen
Bestandsgarantie des Bundes betreiben?
Antwort:
Laut Auskunft der Österreichischen Bundesbahnen ist
gemäß der Vereinbarung, abgeschlossen zwischen Bund und Land Niederösterreich,
über die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur auf den Strecken der
Niederösterreichischen Schmalspurbahnen – inklusive Mariazellerbahn – die
Erhaltung und der Betrieb der Strecken bis 31. Dezember 2008 geregelt.
Gegenwärtig erarbeitet eine Arbeitsgruppe unter der
Federführung der ÖBB mit Beteiligung des Landes NÖ ein Vorprojekt für einen Teilumbau der Mariazellerbahn
auf Normalspur.
Aus der Sicht der ÖBB-Infrastruktur sollten
zukünftige Weichenstellungen über den Besitz der Mariazellerbahn erst nach
Vorliegen der Planungsergebnisse gemäß der oben genannten Vereinbarung (bmvit – Land NÖ) und der
derzeit laufenden Verhandlungen über die Gründung einer Betriebsgesellschaft
für die NÖ Schmalspurbahnen getätigt werden.
Der ÖBB-Personenverkehr strebt zur
Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebes einen kostendeckenden
Verkehrsdienstevertrag ab Fahrplanwechsel an.
Frage 10:
Wer soll die Infrastruktur der Mariazellerbahn nach
heutigem Diskussionsstand zwischen Bund und Land NÖ nach Ablauf der 5-jährigen
Bestandsgarantie des Bundes langfristig besitzen?
Antwort:
Diesbezüglich möchte ich auf die im vorstehend
angeführten Vertrag vereinbarte fünfjährige Bestandsgarantie bis 31. Dezember
2008 hinweisen. Über den darüber hinausgehenden Fortbestand der Mariazellerbahn
werden rechtzeitig Verhandlungen mit dem Land Niederösterreich geführt werden.
Fragen 11 und 12:
Gibt es sicherheitstechnische Bedenken gegen die
Fortführung des Betriebes der Mariazellerbahn in den nächsten Jahren, wenn
jetzt nicht investiert wird? Gibt es über den derzeitigen
sicherheitstechnischen Zustand der Mariazellerbahn Studien oder Untersuchungen?
Gibt es sicherheitstechnische Bedenken gegen die
Fortführung des Betriebes der Mariazellerbahn in den Jahren nach Ende der
Bestandsgarantie des Bundes, wenn jetzt nicht investiert wird? Gibt es über den
derzeitigen sicherheitstechnischen Zustand der Mariazellerbahn Studien oder
Untersuchungen?
Antwort:
Wie mir die Österreichischen Bundesbahnen
mitgeteilt haben, ist jedes Eisenbahnunternehmen gem. § 19 EisbG verpflichtet,
die Eisenbahn einschließlich der Betriebsmittel und des sonstigen Zugehörs
unter der Berücksichtigung der Sicherheit, der Ordnung und der Erfordernisse
des Eisenbahnbetriebes und des Eisenbahnverkehrs zu bauen, zu erhalten, zu
ergänzen und nach Maßgabe der Rechtsvorschriften und der Konzession zu
betreiben.
Die ÖBB als zuständiges Eisenbahnunternehmen auf
der Mariazellerbahn kann sicherheitstechnische Bedenken sowohl gegenwärtig als
auch zukünftig ausschließen.
Mit freundlichen Grüßen
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