2145/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.11.2004
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1010
Wien
GZ: BMSG-40001/0051-IV/A/9/2004 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2154/J, der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Christine
Lapp und Genossinnen betreffend Inanspruchnahme der „Integrativen
Berufsausbildung“, wie folgt:
Einleitend möchte ich festhalten, dass die
ressortmäßige Zuständigkeit für das Berufsausbildungsgesetz, dessen
Novellierung hinsichtlich der Integrativen Berufsausbildung und die Anerkennung
als selbständige Ausbildungseinrichtung gemäß § 30 BAG beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit liegt. Entsprechende Fragen wären
daher an dieses Ressort zu richten und können durch mein Ressort nicht beantwortet
werden.
Das Bundessozialamt hat den Aufbau und die
Finanzierung der Berufsausbildungsassistenz bei Ausbildungsverhältnissen in der
freien Wirtschaft übernommen. Die folgende Anfragebeantwortung bezieht sich
daher nur auf Ausbildungsverhältnisse in der freien Wirtschaft.
Fragen 1
und 2:
Mit Stand
30. September 2004 ergab sich folgende Aufteilung:
Frage 3:
Folgende Tabelle bezieht sich auf die im September
2004 im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung in der freien Wirtschaft
zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse:
Frage 4:
Mein Ressort und das Bundessozialamt gehen von
einem jährlichen Bedarf von ca. 500 Ausbildungsplätzen in der freien Wirtschaft
aus. Für eine Gesamtbetrachtung wären jedoch die Daten und Einschätzungen des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit zu berücksichtigen.
Frage 5
und 6:
Diese Fragen wären an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit zu richten.
Frage 7:
Voraussetzung
für die seriöse Bewerbung der Integrativen Berufsausbildung in der freien
Wirtschaft, wie zum Beispiel die gemeinsame Aktion „Lehre ohne Barriere“, ist
ein flächendeckendes Angebot der Berufsausbildungsassistenz. Der gezielte
Aufbau und die notwendige regionale Vernetzung erfordern die entsprechende
Zeit. Dem Bundessozialamt und den befassten Trägern ist es gelungen dieses
professionelle System innerhalb von sechs Monaten aufzubauen.
Mit
freundlichen Grüßen
Der
Bundesminister:
Mag.
Herbert Haupt