2145/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.11.2004
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

                                                                                                       

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                                    

 

 

GZ: BMSG-40001/0051-IV/A/9/2004                                        Wien,

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2154/J, der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Christine Lapp und Genossinnen betreffend Inanspruchnahme der „Integrativen Berufsausbildung“, wie folgt:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass die ressortmäßige Zuständigkeit für das Berufsausbildungsgesetz, dessen Novellierung hinsichtlich der Integrativen Berufsausbildung und die Anerkennung als selbständige Ausbildungseinrichtung gemäß § 30 BAG beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit liegt. Entsprechende Fragen wären daher an dieses Ressort zu richten und können durch mein Ressort nicht beantwortet werden.

 

Das Bundessozialamt hat den Aufbau und die Finanzierung der Berufsausbildungsassistenz bei Ausbildungsverhältnissen in der freien Wirtschaft übernommen. Die folgende Anfragebeantwortung bezieht sich daher nur auf Ausbildungsverhältnisse in der freien Wirtschaft.

 

 

Fragen 1 und 2:

 

Mit Stand 30. September 2004 ergab sich folgende Aufteilung:

 

 

 

Frage 3:

 

Folgende Tabelle bezieht sich auf die im September 2004 im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung in der freien Wirtschaft zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse:

 

 

 

Frage 4:

 

Mein Ressort und das Bundessozialamt gehen von einem jährlichen Bedarf von ca. 500 Ausbildungsplätzen in der freien Wirtschaft aus. Für eine Gesamtbetrachtung wären jedoch die Daten und Einschätzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu berücksichtigen.

 

 

Frage 5 und 6:

 

Diese Fragen wären an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu richten.

 

 

Frage 7:

 

Voraussetzung für die seriöse Bewerbung der Integrativen Berufsausbildung in der freien Wirtschaft, wie zum Beispiel die gemeinsame Aktion „Lehre ohne Barriere“, ist ein flächendeckendes Angebot der Berufsausbildungsassistenz. Der gezielte Aufbau und die notwendige regionale Vernetzung erfordern die entsprechende Zeit. Dem Bundessozialamt und den befassten Trägern ist es gelungen dieses professionelle System innerhalb von sechs Monaten aufzubauen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bundesminister:

 

 

 

 

Mag. Herbert Haupt