2149/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.11.2004
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möglich.
BUNDESKANZLER
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Fleckl, Kolleginnen und Kollegen haben am
22.
September 2004 unter der Nr. 2153/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Förderung
der Kulturhauptstadt Graz 2003 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Gemäß § 7 Abs. 1 Kunstförderungsgesetz können sachlich in
Betracht kommende
Rechtsträger Förderungen aus Bundesmitteln im
Namen und für Rechnung des
Bundes verteilen, wenn die
Besonderheiten bestimmter Förderungen eine Mitwir-
kung solcher Rechtsträger geboten erscheinen lassen und die Sparsamkeit, Wirt-
schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes dadurch verbessert
wird.
Zu Frage 3:
Der Verein „Gesellschaft der Freunde
der Kulturhauptstadt Graz" ist erstmals am
3.
September 2003 an das Bundeskanzleramt mit dem Ersuchen um eine Förde-
rung
herangetreten.
Zu den Fragen 4, 5, 8, 9 ,10 und 10a:
Durch die Einschaltung des Vereins
sollten Finanzierungsengpässe bei den ein-
zelnen Projektträgern
des Kulturhauptstadtjahres nach Maßgabe der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
ausgeglichen werden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Es wurde um eine Förderung in der Höhe von € 1.000.000 angesucht.
Mit einem Schreiben des Herrn Staatssekretärs vom 9. Dezember 2003 wurde dem
Verein eine Förderung in der Höhe € 1.000.000 zuerkannt, wobei die Auswahl der
zu finanzierenden Projekte dem Verein überantwortet wurde.
Zu Frage 11:
Die Förderung in Höhe von € 1 Million wurde für Projekte
im Rahmen des Kultur-
hauptstadtjahres
2003 gewidmet.
Zu Frage 12:
Die Förderung in Höhe von € 1.000.000 wurde am 16. Dezember 2003 angewiesen.