2149/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.11.2004
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BUNDESKANZLER

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Fleckl, Kolleginnen und Kollegen haben am
22. September 2004 unter der Nr. 2153/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Förderung der Kulturhauptstadt Graz 2003 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Gemäß § 7 Abs. 1 Kunstförderungsgesetz können sachlich in Betracht kommende
Rechtsträger Förderungen aus Bundesmitteln im Namen und für Rechnung des
Bundes verteilen, wenn die Besonderheiten bestimmter Förderungen eine Mitwir-
kung solcher Rechtsträger geboten erscheinen lassen und die Sparsamkeit, Wirt-
schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes dadurch verbessert wird.

Zu Frage 3:

Der Verein „Gesellschaft der Freunde der Kulturhauptstadt Graz" ist erstmals am
3. September 2003 an das Bundeskanzleramt mit dem Ersuchen um eine Förde-
rung herangetreten.

Zu den Fragen 4, 5, 8, 9 ,10 und 10a:

Durch die Einschaltung des Vereins sollten Finanzierungsengpässe bei den ein-
zelnen Projektträgern des Kulturhauptstadtjahres nach Maßgabe der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ausgeglichen werden.

Zu den Fragen 6 und 7:

Es wurde um eine Förderung in der Höhe von € 1.000.000 angesucht.

Mit einem Schreiben des Herrn Staatssekretärs vom 9. Dezember 2003 wurde dem

Verein eine Förderung in der Höhe € 1.000.000 zuerkannt, wobei die Auswahl der

zu finanzierenden Projekte dem Verein überantwortet wurde.


Zu Frage 11:

Die Förderung in Höhe von € 1 Million wurde für Projekte im Rahmen des Kultur-
hauptstadtjahres 2003 gewidmet.

Zu Frage 12:

Die Förderung in Höhe von € 1.000.000 wurde am 16. Dezember 2003 angewiesen.