2157/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.11.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ.: BMF-310205/0036-I/4/2004

Anschrift:

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                     

Erledigungstext:

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2179/J vom 29. September 2004 der Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Missstände und Geldverschwendung beim Projekt
"e-Card", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Grundsätzlich möchte ich dazu festhalten, dass das Projekt "e-Card" nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fällt.

 

Zu 1.:

Im Rahmen der Aufsichtstätigkeit des Bundesministeriums für Finanzen wurden von der Geschäftsführung des Hauptverbandes periodisch Berichte zum Projekt "e-Card" eingefordert.

 

Zu 2.:

In meinem Ministerium gibt es keinen Bericht bzw. besteht für die Interne Revision meines Ressorts keine Zuständigkeit.

 


 

Zu 3.:

Ein Bericht der internen Revision des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über angebliche Missstände und Geldverschwendung beim Projekt "e-Card" ist meinem Ressort nie zugegangen.

 

Zu 4.:

Der Rohbericht des Rechnungshofes ist meinem Ressort nie zugegangen.

 

Zu 5.:

Das Bundesministerium für Finanzen war in die Prüfungsaktivitäten des Rechnungshofs nie eingebunden, da die Prüfung vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen beauftragt wurde.

 

Zu 6.:

Nein. Das Bundesministerium für Finanzen war nie in die Prüfung des Rechnungshofes einbezogen.

 

Zu 7.:

Dies war mir nicht bekannt.

 

Zu 8.:

Meinem Ministerium liegen keine Kenntnisse über die Zahlungsströme des Hauptverbandes vor. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworten kann.

 


Zu 9.:

Hiezu verweise ich auf meine Beantwortung der Fragen 5. und 6.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.