2157/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.11.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ.: BMF-310205/0036-I/4/2004
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2179/J vom 29. September 2004 der Abgeordneten Doris
Bures, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Missstände und Geldverschwendung
beim Projekt
"e-Card", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Grundsätzlich möchte ich dazu
festhalten, dass das Projekt "e-Card" nicht in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen fällt.
Zu 1.:
Im Rahmen der Aufsichtstätigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen wurden von der Geschäftsführung des
Hauptverbandes periodisch Berichte zum Projekt "e-Card" eingefordert.
Zu 2.:
In meinem Ministerium gibt es keinen
Bericht bzw. besteht für die Interne Revision meines Ressorts keine
Zuständigkeit.
Zu 3.:
Ein Bericht der internen Revision des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
über angebliche Missstände und Geldverschwendung beim Projekt
"e-Card" ist meinem Ressort nie zugegangen.
Zu 4.:
Der Rohbericht des Rechnungshofes ist
meinem Ressort nie zugegangen.
Zu 5.:
Das Bundesministerium für Finanzen war
in die Prüfungsaktivitäten des Rechnungshofs nie eingebunden, da die Prüfung
vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz und vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
beauftragt wurde.
Zu 6.:
Nein. Das Bundesministerium für
Finanzen war nie in die Prüfung des Rechnungshofes einbezogen.
Zu 7.:
Dies war mir nicht bekannt.
Zu 8.:
Meinem Ministerium liegen keine
Kenntnisse über die Zahlungsströme des Hauptverbandes vor. Ich ersuche daher um
Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworten kann.
Zu 9.:
Hiezu verweise ich auf meine
Beantwortung der Fragen 5. und 6.
Mit freundlichen Grüßen