2160/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.12.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
Wien, am 30. November 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2182/J der Abgeordneten Dr. Gabriela
Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Bei
den Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen wurde von den
Eigentümervertretern der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH eine Erhöhung der Bareinlage im Ausmaß von € 7,267.300,- gem. § 12
Abs. 3 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz erzielt.
Die
Basiszuwendung wird gemäß Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz im
Finanzjahr 2005 €
55,958.000,-;
im
Finanzjahr 2006 €
55,231.300,- und
nach
dem Jahr 2006 jährlich €
54,504.600,- betragen.
Zusätzlich
kann der Eigentümer gem. § 12 Abs. 5 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
Aufwendungen der AGES vergüten und die Kapitalgesellschaft kann auch über die
erwirtschafteten Einnahmen verfügen, welche nicht, wie bei den
Bundesdienststellen, an den Bundesminister für Finanzen abgeliefert werden
müssen.
Frage
4:
Grundsätzlich handelt es sich bei der Frage
einer allfälligen Übertragung der bakteriologisch-serologischen Institute in
Klagenfurt und Salzburg an die jeweiligen Landeskrankenhäuser um eine
unternehmerische Entscheidung, die von den Organen der Gesellschaft gemeinsam
mit den betroffenen Landesstellen zu treffen ist. Nach den mir zur Verfügung
stehenden Informationen ist dieser Schritt sowohl für die AGES als auch für die
Länder sinnvoll, weil die Institute mit den Landesorganisationen
organisatorisch und wirtschaftlich eng verflochten sind.
Frage
5:
Grundsätzlich
handelt es sich bei der Frage der Schließung der Geschäftsstelle Linz um eine
unternehmerische, von den Organen der Kapitalgesellschaft zu treffende
Entscheidung. Ein Beschluss zur Schließung des IMED Linz liegt jedoch zum gegebenen
Zeitpunkt nicht vor.
So
wie alle Standorte der AGES wird aber auch das IMED Linz im Hinblick auf seine
wirtschaftliche Effizienz und Bedeutung für das öffentliche Gesundheits-wesen
kritisch hinterfragt.
Frage
6:
Es
ist nicht beabsichtigt, freiwillige Kündigungen zu erzwingen oder zu bewirken.
Seit Gründung der AGES wurde bislang keine einzige Kündigung zur Erzielung von
Einsparungspotentialen ausgesprochen.
Frage
7:
Da ein Beschluss zur Schließung des IMED
Linz nicht vorliegt, werden die angeführten Aufgaben weiterhin in Linz
durchgeführt.
Hoheitliche
Aufgaben wie „anonyme AIDS-Untersuchungen im Rahmen des Epidemiegesetzes, des
Tuberkulosegesetzes, des Geschlechtskrankheitengesetzes, TBC-Analytik,
Legionellen“ könnten auch an den AGES-Standorten Wien und Graz durchgeführt
werden. Mutter-Kind-Pass-Analytik könnte – so wie in allen anderen
Bundesländern außer Oberösterreich – von privaten Labors vor Ort erbracht
werden.
Frage
8:
Die
Aufstockung der Kapazitäten in Wien ist derzeit nicht geplant.
Durch
den Rückzug der AGES aus privatwirtschaftlichen Tätigkeiten werden zusätzliche
Kapazitäten für die amtlichen und hoheitlichen Aufgaben frei.
Frage
9:
Im
Bereich Linz und Linz-Umgebung besteht ein deutliches Überangebot an medizinisch
- mikrobiologischen Laborkapazitäten, dies betrifft den privaten wie den
öffentlichen Sektor. Demzufolge liegt im Großraum Linz kein Mangel an Laborkapazitäten
vor.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin