2160/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.12.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0158-I/A/3/2004

Wien, am     30. November 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2182/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Bei den Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen wurde von den Eigentümervertretern der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernäh­rungssicherheit GmbH eine Erhöhung der Bareinlage im Ausmaß von € 7,267.300,- gem. § 12 Abs. 3 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz erzielt.

 

Die Basiszuwendung wird gemäß Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz im Finanzjahr 2005                    € 55,958.000,-;

im Finanzjahr 2006                  € 55,231.300,- und

nach dem Jahr 2006 jährlich     € 54,504.600,- betragen.

 

Zusätzlich kann der Eigentümer gem. § 12 Abs. 5 Gesundheits- und Ernährungs­sicherheitsgesetz Aufwendungen der AGES vergüten und die Kapitalgesellschaft kann auch über die erwirtschafteten Einnahmen verfügen, welche nicht, wie bei den Bundesdienststellen, an den Bundesminister für Finanzen abgeliefert werden müssen.

 

Frage 4:

Grundsätzlich handelt es sich bei der Frage einer allfälligen Übertragung der bakteriologisch-serologischen Institute in Klagenfurt und Salzburg an die jeweiligen Landeskrankenhäuser um eine unternehmerische Entscheidung, die von den Organen der Gesellschaft gemeinsam mit den betroffenen Landesstellen zu treffen ist. Nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen ist dieser Schritt sowohl für die AGES als auch für die Länder sinnvoll, weil die Institute mit den Landesorganisationen organisatorisch und wirtschaftlich eng verflochten sind.


 

Frage 5:

Grundsätzlich handelt es sich bei der Frage der Schließung der Geschäftsstelle Linz um eine unternehmerische, von den Organen der Kapitalgesellschaft zu treffende Entscheidung. Ein Beschluss zur Schließung des IMED Linz liegt jedoch zum gegebenen Zeitpunkt nicht vor.

 

So wie alle Standorte der AGES wird aber auch das IMED Linz im Hinblick auf seine wirtschaftliche Effizienz und Bedeutung für das öffentliche Gesundheits-wesen kritisch hinterfragt.

 

Frage 6:

Es ist nicht beabsichtigt, freiwillige Kündigungen zu erzwingen oder zu bewirken. Seit Gründung der AGES wurde bislang keine einzige Kündigung zur Erzielung von Einsparungspotentialen ausgesprochen.

 

Frage 7:

Da ein Beschluss zur Schließung des IMED Linz nicht vorliegt, werden die ange­führten Aufgaben weiterhin in Linz durchgeführt.

Hoheitliche Aufgaben wie „anonyme AIDS-Untersuchungen im Rahmen des Epi­demiegesetzes, des Tuberkulosegesetzes, des Geschlechtskrankheitengesetzes, TBC-Analytik, Legionellen“ könnten auch an den AGES-Standorten Wien und Graz durchgeführt werden. Mutter-Kind-Pass-Analytik könnte – so wie in allen anderen Bundesländern außer Oberösterreich – von privaten Labors vor Ort er­bracht werden.

 

Frage 8:

Die Aufstockung der Kapazitäten in Wien ist derzeit nicht geplant.

Durch den Rückzug der AGES aus privatwirtschaftlichen Tätigkeiten werden zu­sätzliche Kapazitäten für die amtlichen und hoheitlichen Aufgaben frei.

 

Frage 9:

Im Bereich Linz und Linz-Umgebung besteht ein deutliches Überangebot an me­dizinisch - mikrobiologischen Laborkapazitäten, dies betrifft den privaten wie den öffentlichen Sektor. Demzufolge liegt im Großraum Linz kein Mangel an Laborka­pazitäten vor.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin