2162/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lunacek, Freundinnen und Freunde haben am
1
. Oktober 2004 unter der Nr. 2181/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend lesbische, schwule und bisexuelle Webseiten als „Imagepro-
blem" für das Bundeskanzleramt gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Bundeskanzleramt (BKA) wurden mit der Einrichtung von EDV-Arbeitsplätzen
auch jene Bereiche des Internet frei geschaltet, die für die dienstliche Nutzung von
Relevanz sind. Es wird dazu die handelsübliche Software „Websense" von der Fir-
ma CA als „URL-Filtering-Software" eingesetzt. Diese Vorgehensweise sowie der
Einsatz derartiger URL-Filtering-Software ist bei fast allen großen Organisationen,
die den Zugang zum Internet von allen Arbeitsplätzen ermöglichen, üblich.

Die Bediensteten wurden mittels Rundschreiben vom Einsatz dieser Software unter
Bekanntgabe der gesperrten Kategorien informiert.

Die dienstliche Notwendigkeit des Zugriffs auf solche Web-Seiten kann und will ich
nicht ausschließen. Sollte sich im konkreten Fall die Notwendigkeit eines Zugriffs
ergeben, so erfolgt selbstverständlich die Freischaltung.

Zu Frage 3:
Nein.

Der Entscheidung der freigegeben Internetseiten liegt ausschließlich die Frage des
dienstlichen Interesses sowie dem sparsamen Umgang mit Ressourcen (Internet-
Leitung) zu Grunde.


Zu den Frage 4 und 5:

Es werden nicht nur die angeführten Kategorien von der genannten Filtersoftware
erfaßt, sondern zahlreiche andere Kategorien, von denen grundsätzlich anzuneh-
men ist, daß sie mit dem Aufgabenbereich des BKA in keinem direkten dienstlichen
Zusammenhang stehen.

Die Reduktion der Zugriffsmöglichkeiten im Internet erfolgt aus Wirtschaftlichkeits-
und technischen Gründen.

Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen einer weitgehenden Einschränkung des
Internet-Zugriffes auf dienstlich relevante Web-Sites und der Diskriminierung Homo-
sexueller.

Zu Frage 6:
Nein.

Zu Frage 7:

Die Kategorisierung wird durch die Herstellerfirma der Filtersoftware durchgeführt.
Nicht gesperrten Webseiten sind offenkundig von dieser nicht kategorisiert. Eine
selbständige Kategorisierung wird durch das BKA nicht vorgenommen und ist auf
Grund der Größe des Internet nicht möglich, so daß nur eine technische Lösung in
Form einer Filtersoftware - mit den sich daraus ergebenden Zuordnungen und Un-
zulänglichkeiten - möglich ist.