2162/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Lunacek, Freundinnen und Freunde haben am
1. Oktober 2004 unter der Nr. 2181/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage
betreffend lesbische, schwule und bisexuelle Webseiten als „Imagepro-
blem" für das
Bundeskanzleramt gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Bundeskanzleramt (BKA) wurden mit
der Einrichtung von EDV-Arbeitsplätzen
auch
jene Bereiche des Internet frei geschaltet, die für die dienstliche Nutzung von
Relevanz sind. Es wird dazu die handelsübliche Software „Websense" von der
Fir-
ma
CA als „URL-Filtering-Software" eingesetzt. Diese Vorgehensweise sowie der
Einsatz derartiger URL-Filtering-Software ist bei fast allen großen
Organisationen,
die den Zugang zum
Internet von allen Arbeitsplätzen ermöglichen, üblich.
Die Bediensteten
wurden mittels Rundschreiben vom Einsatz dieser Software unter
Bekanntgabe der
gesperrten Kategorien informiert.
Die dienstliche Notwendigkeit des
Zugriffs auf solche Web-Seiten kann und will ich
nicht
ausschließen. Sollte sich im konkreten Fall die Notwendigkeit eines Zugriffs
ergeben, so erfolgt
selbstverständlich die Freischaltung.
Zu Frage 3:
Nein.
Der Entscheidung der
freigegeben Internetseiten liegt ausschließlich die Frage des
dienstlichen
Interesses sowie dem sparsamen Umgang mit Ressourcen (Internet-
Leitung) zu Grunde.
Zu den Frage 4 und 5:
Es werden nicht nur
die angeführten Kategorien von der genannten Filtersoftware
erfaßt, sondern zahlreiche andere Kategorien, von denen grundsätzlich anzuneh-
men
ist, daß sie mit dem Aufgabenbereich des BKA in keinem direkten dienstlichen
Zusammenhang stehen.
Die Reduktion der
Zugriffsmöglichkeiten im Internet erfolgt aus Wirtschaftlichkeits-
und technischen
Gründen.
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen
einer weitgehenden Einschränkung des
Internet-Zugriffes
auf dienstlich relevante Web-Sites und der Diskriminierung Homo-
sexueller.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu Frage 7:
Die Kategorisierung wird durch die
Herstellerfirma der Filtersoftware durchgeführt.
Nicht gesperrten Webseiten sind offenkundig von dieser nicht kategorisiert.
Eine
selbständige Kategorisierung wird durch das BKA nicht vorgenommen und ist auf
Grund
der Größe des Internet nicht möglich, so daß nur eine technische Lösung in
Form
einer Filtersoftware - mit den sich daraus ergebenden Zuordnungen und Un-
zulänglichkeiten - möglich ist.