2163/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.12.2004
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0023-I/4/2004
Herrn Präsidenten
des
Nationalrates
Dr. Andreas
Khol
Parlament
1017 Wien
Erledigungstext:
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr.
Zu
1. bis 3.:
Einleitend
möchte ich festhalten, dass für die Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit
(AGES) das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft sowie das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
zuständig sind. Eine ausreichende Dotierung ist daher von den Fachressorts im
Rahmen der jeweiligen Ressortbudgets
sicherzustellen. Vom Bundesministerium für Finanzen werden nur Globalbudgets
verhandelt.
Im
Zuge der Budgetverhandlungen habe ich mit der Frau Bundesministerin für
Gesundheit- und Frauen und dem Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft vereinbart, dass noch im Vollzug des Jahres 2004
von der Ermächtigung gemäß § 12 Abs. 3 Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz 2002 Gebrauch gemacht und der Agentur für
Gesundheits- und Ernährungssicherheit (AGES) somit eine
weitere Bareinlage in Höhe von 7,267.300,-- € zur Verfügung gestellt wird.
Die
Basiszuwendung wird gemäß Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz für 2005
mit 55,958.000,-- €, für 2006 mit 55,231.300,-- € und ab dem Jahr
2006 mit jährlich 54,504.600,-- € festgelegt.
Zusätzlich
können die Eigentümerressorts unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5
Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz weitere
Bundesmittel bereitstellen. Da die Einnahmen aus der Wahrnehmung der
übertragenen Aufgaben, insbesondere die Gebühreneinnahmen, der Agentur zukommen, hat die Agentur selbst auch
einnahmenseitig einen gewissen Gestaltungsspielraum.
Zu
4.:
Grundsätzlich
handelt es sich bei der Frage einer allfälligen Übertragung der
bakteriologisch-serologischen Institute in Klagenfurt und Salzburg an die
jeweiligen Landeskrankenhäuser um eine unternehmerische Entscheidung, die von
den Organen der Gesellschaft gemeinsam mit den betroffenen
Landesstellen zu treffen ist.
Mit freundlichen Grüßen