2163/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.12.2004
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0023-I/4/2004

 

»Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

            »

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »2183/J vom »1. Oktober 2004 der Abgeordneten »Dr. Gabriela Moser und Kollegen, betreffend »AGES ‑ Schließung der bakteriologischen-serologischen Geschäftsstelle in Linz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Einleitend möchte ich festhalten, dass für die Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit (AGES) das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zuständig sind. Eine ausreichende Dotierung ist daher von den Fachressorts im Rahmen der jeweiligen Ressortbudgets
sicherzustellen. Vom Bundesministerium für Finanzen werden nur Globalbudgets verhandelt.

 

Im Zuge der Budgetverhandlungen habe ich mit der Frau Bundesministerin für Gesundheit- und Frauen und dem Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vereinbart, dass noch im Vollzug des Jahres 2004 von der Ermächtigung gemäß § 12 Abs. 3 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz 2002 Gebrauch gemacht und der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit (AGES) somit eine
weitere Bareinlage in Höhe von 7,267.300,-- € zur Verfügung gestellt wird.

 

Die Basiszuwendung wird gemäß Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz für 2005 mit 55,958.000,-- €, für 2006 mit 55,231.300,-- € und ab dem Jahr 2006 mit jährlich 54,504.600,-- € festgelegt.

 

Zusätzlich können die Eigentümerressorts unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz weitere
Bundesmittel bereitstellen. Da die Einnahmen aus der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben, insbesondere die Gebühreneinnahmen, der Agentur  zukommen, hat die Agentur selbst auch einnahmenseitig einen gewissen Gestaltungsspielraum.

 

Zu 4.:

Grundsätzlich handelt es sich bei der Frage einer allfälligen Übertragung der bakteriologisch-serologischen Institute in Klagenfurt und Salzburg an die jeweiligen Landeskrankenhäuser um eine unternehmerische Entscheidung, die von den Organen der Gesellschaft gemeinsam mit den betroffenen
Landesstellen zu treffen ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen