2165/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.12.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 10.000/159-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 2. Dezember 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2184/J-NR/2004 betreffend finanzielle Gleichbehandlung konfessioneller und nicht konfessioneller Schulen (Waldorf-Schule Klagenfurt) , die die Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen am 4. Oktober 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 5.:

Zu den angesprochenen Fragen hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bereits im September des Vorjahres gegenüber dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen ausführlich Stellung genommen. Anlass war die Behandlung der Bürgerinitiative Nr. 1 betreffend „Privatschulen verlangen ein gerechtes Schulsystem“.

 

Die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen für konfessionelle Privatschulen (Rechtsanspruch auf Lehrersubvention) und nichtkonfessionelle Privatschulen (kein Rechtsanspruch) wider­spricht nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes nicht dem Gleichheitsgrundsatz. Der Verfassungsgerichtshof hat im Jahre 1990 anlässlich einer Beschwerde gegen die (angeblich) ungleiche gesetzliche Regelung für die konfessi­onellen und nichtkonfessionellen Privatschulen „vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zum Gleichheitsgrundsatz und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“ die Beschwerde mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg zurückgewiesen und kein Gesetzesprüfungsverfahren bezüglich des Privatschulgesetzes eingeleitet.


 

Auch die Europäische Kommission für Menschenrechte des Europarates hat im Jahre 1994 die Be­schwerde eines österreichischen Schulerhalters als unzulässig erklärt, weil die unterschiedliche Be­handlung im Hinblick auf Art. 14 der Europäischen Konvention für Menschenrechte gerechtfertigt werden kann.

 

Da es mir jedoch ein Anliegen ist, Schulen in freier Trägerschaft zu unterstützen, habe ich die Mittel im Bundesvoranschlag für Waldorfschulen seit 2000 um mehr als 50 % erhöht. Für 2005 wurden im Bundesvoranschlag 1,39 Mio. Euro vorgesehen, das sind gegenüber dem Vorjahr um 6,95 % bzw. 91.000 Euro mehr. Dieses Budget erhält der Dachverband, der es auf die einzelnen Schulen aufteilt.

 

Die Bundesministerin:

 

GEHRER eh.