2165/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.12.2004
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BM für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
GZ
10.000/159-III/4a/04
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.- Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 2. Dezember 2004
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2184/J-NR/2004 betreffend finanzielle Gleichbehandlung konfessioneller und nicht konfessioneller Schulen (Waldorf-Schule Klagenfurt) , die die Abgeordneten Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen am 4. Oktober 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 5.:
Zu den angesprochenen Fragen hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bereits im September des Vorjahres gegenüber dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen ausführlich Stellung genommen. Anlass war die Behandlung der Bürgerinitiative Nr. 1 betreffend „Privatschulen verlangen ein gerechtes Schulsystem“.
Die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen für konfessionelle
Privatschulen (Rechtsanspruch auf Lehrersubvention) und nichtkonfessionelle
Privatschulen (kein Rechtsanspruch) widerspricht nach Auffassung des
Verfassungsgerichtshofes nicht dem Gleichheitsgrundsatz. Der Verfassungsgerichtshof
hat im Jahre 1990 anlässlich einer Beschwerde gegen die (angeblich) ungleiche
gesetzliche Regelung für die konfessionellen und nichtkonfessionellen
Privatschulen „vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zum Gleichheitsgrundsatz
und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“ die Beschwerde mangels
hinreichender Aussicht auf Erfolg zurückgewiesen und kein
Gesetzesprüfungsverfahren bezüglich des Privatschulgesetzes eingeleitet.
Auch die Europäische Kommission für
Menschenrechte des Europarates hat im Jahre 1994 die Beschwerde eines
österreichischen Schulerhalters als unzulässig erklärt, weil die
unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf Art. 14 der Europäischen
Konvention für Menschenrechte gerechtfertigt werden kann.
Da es mir jedoch ein Anliegen ist, Schulen in freier Trägerschaft zu
unterstützen, habe ich die Mittel im Bundesvoranschlag für Waldorfschulen seit
2000 um mehr als 50 % erhöht. Für 2005 wurden im Bundesvoranschlag 1,39 Mio. Euro
vorgesehen, das sind gegenüber dem Vorjahr um 6,95 % bzw. 91.000 Euro mehr.
Dieses Budget erhält der Dachverband, der es auf die einzelnen Schulen
aufteilt.
Die
Bundesministerin:
GEHRER eh.