2167/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.12.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-11.000/0010-I/CS3/2004 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Wien, . 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2189/J-NR/2004 betreffend Anzahl der täglichen
Abbuchungsfehler im österreichischen Mautsystem und Einnahmenverluste durch
Systemmängel, die die Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am 12. Oktober
2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wie viele tägliche Buchungsfehler (Unterbleiben des
„Pieps-Signales“) hat die Überprüfung der Daten durch den Rechnungshof ergeben?
Antwort:
Der Rechnungshof hat noch kein Ergebnis der von ihm
durchgeführten Überprüfungen übermittelt.
Frage 2:
Welche Gründe dafür werden von der ASFINAG und der
Europass angegeben?
Antwort:
Es wird auf die Beantwortung der Fragen 5 bis 7 der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1997/J-NR/2004 verwiesen.
Der Großteil der nicht korrekt erfassten
Mauttransaktionen ist jedenfalls auf eine falsche Montage der GO-Box
zurückzuführen.
Frage 3:
Ist es richtig, dass bei bis zu 20 Prozent der
Busse die Mautabbuchung nicht funktioniert, welche Gründe hat das und welche Autobustypen/
Hersteller sind besonders betroffen?
Antwort:
Diese Behauptung ist nicht richtig.
Frage 4:
Wurde der Rechnungshof von der ASFINAG bei der
Rechnungshofprüfung davon informiert, dass nach der 2. Änderung der Mautordnung
(Verzicht auf Reaktion der Fahrzeuglenker bei ausbleibenden „Piepston“)
massiver Mautbetrug durch Abdeckung der Go-Box außerhalb der Kontrollbalken zu
beklagen ist und mit Mindereinnahmen von rund 15 Prozent zu rechnen ist?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Auch bei der vor der genannten Änderung der
Mautordnung vorgesehenen intensiven Form der Mitwirkungspflicht war es möglich,
die GO-Box außerhalb der Kontrollbalken von der Scheibe zu entfernen und somit
gegen die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Montage gemäß Mautordnung zu
verstoßen.
Zur effektiven Überwachung des Nutzerverhaltens
wurden bereits seit Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut zusätzlich 20
portable Kontrolleinrichtungen regelmäßig an unterschiedlichen Standorten
eingesetzt. Die dort gemessenen Mautprellerquoten waren jedoch bisher stets
vergleichbar mit jenen bei den stationären Kontrolleinrichtungen, woraus
geschlossen werden kann, dass das in der Fragestellung behauptete betrügerische
Verhalten als Reaktion auf die Änderung der Mautordnung tatsächlich nicht
verifiziert werden kann.
Die Behauptung von Mautmindereinnahmen im
Zusammenhang mit der genannten Änderung der Mautordnung kann in keiner Weise
nachvollzogen werden, da keine relevante Änderung des Nutzerverhaltens
festgestellt werden konnte.
Frage 5:
Wurde dem Rechungshof von der ASFINAG über die
gravierenden Mängel der „Interoperabilität“ des Mautsystems mit der Schweiz
berichtet ?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie hoch ist die Fehlerrate?
Antwort:
Es bestehen keine der behaupteten gravierenden
Mängel bei der „Interoperabilität“ des Mautsystems mit der Schweiz.
Frage 6:
Hat der Rechnungshof die Einnahmenausfälle durch
technische Mängel und Systemfehler des Mautsystems berechnet und mit welchen
Einbußen ist aus Sicht des Steuerzahlers in den nächsten Jahren zu rechnen?
Antwort:
Der Rechnungshof hat noch kein Ergebnis der von ihm
durchgeführten Bewertungen übermittelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Mauteinnahmen
nicht dem Bundesbudget, sondern der ASFINAG zufließen, welche die Mauten im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung als privatrechtliche Entgelte einhebt.
Frage 7:
Gibt es mittlerweile eine der österreichischen
Kraftfahrzeugverordnung entsprechende gültige Zulassung für die „Split-Go-Box“?
a) Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Split GO-Box ist nach den Bestimmungen des
Kraftfahrgesetzes nicht genehmigungspflichtig, da sie als Ausrüstungsgegenstand
in keiner Weise für die Verkehrs- und Betriebssicherheit relevant ist. Die
Split GO-Box ist mit dem Bordnetz nicht verbunden und auch nicht als Teil des
Kraftfahrzeuges einzustufen.
Ich darf auf meine Beantwortung der Frage 4 der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1997/J-NR/2004 verweisen, wonach
der GO-Box durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle eine
CE-Zertifizierung zuerkannt wurde und eine Split GO-Box aus zwei
konventionellen GO-Boxen besteht, die über ein Kabel miteinander verbunden
sind.
Frage 8:
Wann und warum sind mit welchen Schäden wegen
Selbstentzündung „Go-Boxen“ bei Vertriebsstellen bzw. in einem LKW regelrecht
explodiert?
Antwort:
Im März 2004 kam es im Inneren der Batterien von
drei GO-Boxen (von ca. 380.000 bis zu diesem Zeitpunkt produzierten GO-Boxen)
aufgrund eines fehlerhaft montierten Isolatorringes zu einer chemischen
Reaktion mit einer daraus resultierenden Wärmeentwicklung.
Dadurch traten in zwei Fällen auch mechanische
Beschädigungen am GO-Box Gehäuse auf. Eine der beschädigten GO-Boxen war an der
Windschutzscheibe befestigt, so dass hier (vermutlich durch thermische
Spannungen) ein Sprung in der Windschutzscheibe entstand.
Frage 9:
Warum wurde, obwohl dieser gefährliche Umstand der
ASFINAG und dem Ministerium bekannt war, nicht gehandelt und die Angelegenheit
vertuscht?
Antwort:
Auf die geschilderten Vorfälle wurde umgehend
reagiert. Nach dem Erkennen der Fehlerursache wurden alle möglicherweise
betroffenen Batterien untersucht und bei Bedarf auch getauscht. Mit den
gesetzten Maßnahmen, einschließlich weitergehender Qualitätskontrollen auf
Seiten des Herstellers der GO-Box Batterien und des Herstellers der GO-Boxen
konnte dieses Problem der ganz vereinzelt auftretenden technischen Fehlfunktion
der Batterien kurzfristig gelöst werden.
Mit freundlichen Grüßen